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Recht auf Schule auch für Flüchtlingskinder
Flüchtlingskinder aus dem bayerischen Transitzentrum Manching haben sich mit Unterstützung von PRO ASYL vor Gericht das Recht auf regulären Schulbesuch erstritten.
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im deutschen Grundgesetz ist ein Recht auf Bildung zwar nicht explizit festgeschrieben, aber die elementaren Grundsätzen der Menschenwürde und Grundrechte bedeuten, dass keinem Menschen der Zugang zu Bildung verwehrt werden darf. Und schon gleich gar nicht aufgrund von Abstammung, Heimat oder Herkunft. Das sagt das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Und zu guter Letzt gibt es die Schulpflicht, die in Deutschland für jeden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr für 9 Schuljahre gilt.
In ganz Deutschland? Für alle?
Die Regierung in Bayern sieht das anders und hat bis vor kurzem Kindern aus den sogenannten »Transitzentren« – das sind die Prototypen der künftig nach GroKo Plänen einzurichtenden Zentren für Asylsuchende (AnKER) – den regulären Schulbesuch verwehrt.
Diese vom bayerischen Flüchtlingsrat schon lange angeprangerte Praxis wurde jetzt vom Münchner Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt: In sechs Fällen muss die Regierung von Oberbayern den Regelschulbesuch von Kindern aus dem »Transitzentrum« Manching zulassen. Erstritten haben sie dieses Recht mit Hilfe des Münchner Rechtsanwalts Hubert Heinhold und Unterstützung von PRO ASYL. Da Bewohner dieser Transitzentren auch nicht arbeiten dürfen und überwiegend Sachleistungen statt Geld bekommen, wurden die Klagen vom Rechtshilfefonds von PRO ASYL finanziert.
Bislang nur rudimentärer »Ersatzunterricht«
So absurd es klingt, dass die Erlaubnis zum Schulbesuch erst vor Gericht durchgesetzt werden muss, so wichtig könnte dieses Urteil für viele weitere Kinder und Jugendliche sein: Ca. 300 berufsschulpflichtige junge Erwachsene und mehr als 200 schulpflichtige Kinder leben in den oberbayerischen Transitzentren Manching, Deggendorf und Regensburg und bekommen dort bislang nur rudimentären »Ersatzunterricht«. Mit einer regulären Bildung ist dieser Unterricht nicht vergleichbar und beschränkt sich nur auf das Lernen der deutschen Sprache auf einem Einsteigerniveau.
Oberbayern lenkt offenbar ein
Dank des jetzt erzielten Erfolgs vor Gericht ändert sich das vielleicht sogar ohne neue Gerichtsverfahren: da sich die Regierung von Oberbayern keine weitere rechtliche Niederlage in Sachen Schulbesuch einhandeln will, prüft sie laut Anwalt Heinhold nun auch ohne Richterspruch Einzelfälle. Und auch die Regierung von Oberfranken will für die Einrichtung in Bamberg prüfen, welchen Kindern, die gut genug Deutsch sprechen oder bereits an einer Regelschule unterrichtet wurden, der »normale« Schulbesuch gestattet werden muss.
Ein paar junge Menschen mehr, die das bekommen, was für alle Kinder selbstverständlich sein sollte: der tägliche Besuch einer Schule!
(hm)