Hintergrund
Resettlement, HAP, Relocation – wie bitte? Aufnahmeprogramme im Überblick
Weltweit gibt es verschiedene Aufnahmeprogramme, die einer gewissen Zahl von Flüchtlingen den Zuzug erlauben, so auch in Deutschland. Die Regelungen sind kompliziert - und in der Praxis werden beschlossene Aufnahmekontingente nicht immer ausgeschöpft. Ein Überblick.
Wer Flüchtlinge schützen will, muss Verantwortung übernehmen. In Krisensituationen brauchen Flüchtlinge wie auch die Nachbarregionen von Krisengebieten die solidarische Hilfe aller Staaten – durch die aktive Rettung und Aufnahme von Menschen. So werden den Betroffenen sichere Fluchtwege und Perspektiven eröffnet und die Nachbarstaaten von Kriegs- und Krisengebieten entlastet.
Viele Staaten – auch die Bundesrepublik Deutschland – organisieren bzw. erlauben den legalen Zuzug einer gewissen (kleinen) Zahl von Flüchtlingen. Die zugrunde liegenden Regelungen sind allerdings kompliziert und die jeweiligen Programme laufen unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen ab. Man unterscheidet:
- das kontinuierliche, jährliche „Resettlement“ in Kooperation mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR),
- eigene Aufnahmeprogramme der Staaten, oft „Humanitarian Admission Programmes“ (HAP) genannt, die einmalig für eine bestimmte Anzahl und Flüchtlingsgruppe beschlossen werden, sowie
- teils oder gänzlich privat finanzierte Aufnahme (Visumserteilung) von Angehörigen von im Land lebenden Personen („private sponsorship“, in Deutschland z.B. über die Länderaufnahmeprogramme für Syrer*innen).
Von diesen drei Aufnahmetypen abgrenzen sollte man die Aufnahme von Menschen über sogenannte „Relocation“-Aktionen: Hier geht es um die EU-interne Verteilung von Menschen, die sich bereits auf lebensgefährlichen Wegen selbst nach Europa durchgeschlagen haben und nun in den EU-Staaten an den Rändern der Union festgehalten werden.
2015 beschlossen die Staaten eine solche Relocation: 160.000 von Hunderttausenden in Italien und Griechenland festsitzenden Flüchtlingen sollten EU-weit verteilt werden. Ein Jahr später ist die Relocation-Bilanz ernüchternd: Lediglich ein Bruchteil der 160.000 Menschen wurde bislang tatsächlich von anderen EU-Staaten aufgenommen. Bis August 2016 hat Deutschland bei rund 27.500 zugesagten Plätzen gerade einmal 62 Menschen tatsächlich aufgenommen (aktuelle Daten bietet die fortlaufende Statistik der Europäischen Kommission).
Im Folgenden geht es nicht um Relocation bzw. die Umsiedlung von Flüchtlingen, die bereits in Europa sind, sondern um die freiwillige, humanitäre Aufnahme von Menschen, die sich außerhalb Europas befinden, über Resettlement- und andere Aufnahmeprogramme.
Resettlement – was ist das?
Niemand will dauerhaft Flüchtling sein. Die meisten Menschen, die geflohen sind, wollen zurück in ihr Herkunftsland – wenn sich die Verhältnisse geändert haben und dies unter menschenwürdigen Bedingungen möglich ist. Daher verbleibt der größte Teil der Flüchtlinge in der Herkunftsregion, wartend und hoffend auf eine Rückkehr und eine neue Lebensperspektive.
Resettlement bedeutet: Flüchtlinge aus dem Erstzufluchtsstaat herauszuholen und dauerhaft in einem anderen aufnahmebereiten Staat anzusiedeln.
Tatsächlich sitzen viele Flüchtlinge in großen Lagern fest, ohne Perspektive auf Rückkehr und ohne Chance auf Integration vor Ort. Für sie sieht das UNHCR die einzige Lösung im so genannten „Resettlement“ oder der „Neuansiedlung“. Damit ist gemeint: Flüchtlinge aus dem Erstzufluchtsstaat herauszuholen und dauerhaft in einem anderen aufnahmebereiten Staat anzusiedeln.
Die Neuansiedlung wird vom UNHCR in Kooperation mit aufnahmebereiten Staaten organisiert. Eine ganze Reihe von Ländern betreiben seit Jahrzehnten Resettlement-Programme: Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die USA. Zahlreiche weitere sind in den letzten Jahren hinzugekommen.
Deutschland beteiligt sich seit 2012 am Resettlement, allerdings mit einer sehr geringen Zahl: Die Innenminister beschlossen eine jährliche Aufnahme von zunächst nur 500 Menschen, 2016/2017 sollen es im Rahmen eines EU-Resettlement-Programms jeweils 800 sein.
Allerdings: Laut Bundesinnenministerium sollen jene syrischen Flüchtlinge, die im Rahmen des EU-Türkei-Deals (dazu unten mehr) von Deutschland aufgenommen werden, auf dieses Kontingent angerechnet werden.
Angesichts von 65 Millionen Flüchtlingen auf der Welt ist der Umfang des Resettlements insgesamt gering: Jährlich werden mehrere Zehntausend schutzbedürftige Personen vermittelt. Vor allem die USA sowie Australien und Kanada nehmen Menschen auf. Die Staaten Europas spielen eine bescheidene Rolle: Ihr gemeinsamer Anteil am weltweiten Resettlement lag in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich unter 10 Prozent.
Eine Ausweitung der Resettlement-Programme wird von den europäischen Institutionen unterstützt. Die EU-Staaten können deshalb unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds hierfür erhalten.
Wer wird neu angesiedelt, und wie?
Die Resettlement-Staaten legen auf freiwilliger Basis jährlich die Aufnahmequoten sowie die zu begünstigenden Personengruppen fest. UNHCR-Vertreter*innen schlagen den Staaten in der Regel individuell die Flüchtlinge vor, die sie für eine Aufnahme empfehlen.
Bedingung für die Aufnahme ist grundsätzlich, dass das UNHCR vor Ort eine Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkennt. Von diesen anerkannten Flüchtlingen vermittelt das UNHCR nur solche Menschen, bei denen zusätzlich eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde. Dazu zählen zum Beispiel Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge oder auch Frauen, die in den Erstzufluchtsstaaten besonderen Risiken ausgesetzt sind.
Letztendlich entscheiden die Aufnahmestaaten selbst, ob eine bestimmte, vom UNHCR vorgeschlagene Person Aufnahme findet oder nicht.
Wer als Resettlementflüchtling aufgenommen wird, erhält in Deutschland eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes mit der Perspektive auf einen Daueraufenthalt, außerdem weit gehende soziale Rechte und Integrationsansprüche.
Im Unterschied zu vielen anderen Resettlementstaaten wird in Deutschland nicht sofort eine Daueraufenthaltserlaubnis ausgestellt und auch kein GFK-Flüchtlingspass, obwohl der/die Betreffende vom UNHCR als Flüchtling eingestuft wurde. Für die Betroffenen birgt dies Nachteile beim Ausweisungsschutz und bei der Möglichkeit, ins Ausland zu reisen.
Schutzbedarf und Humanität in den Vordergrund
Ergänzend zu den UNHCR-Kriterien bei der Auswahl haben die Staaten je noch eigene Vorstellungen davon, welche Flüchtlinge sie neu ansiedeln möchten. Aus humanitärer Sicht ist das Verfahren, mit dem manche Aufnahmestaaten beim Resettlement sich „ihre“ Flüchtlinge auswählen, kritisch zu hinterfragen:
Denn die Staaten lassen auch eigene politische Interessen mit einfließen und berücksichtigen beispielsweise vorhandene Sprachkenntnisse, den Gesundheitszustand, berufliche Fähigkeiten, bisweilen auch ethnische oder religiöse Zugehörigkeit oder politische Orientierungen.
Die Gefahr besteht, dass bei solchen Auswahlkriterien bestimmte Gruppen von schutzbedürftigen Menschen keine Chance auf ein Resettlement erhalten.
„Humanitäre Aufnahmeprogramme“ der Staaten
Einige Staaten wie die USA, Australien, Kanada oder Schweden nehmen neben dem Resettlement zusätzlich Flüchtlinge im Rahmen eigener humanitärer Aktionen auf.
Auch Deutschland hat in der Vergangenheit immer wieder eigene Aufnahmeprogramme durchgeführt: Zuletzt konnten aufgrund einer Bundesanordnung zwischen 2013 und 2015 rund 20.000 syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommen.
Die Unterschiede zwischen Humanitären Aufnahmeprogrammen und Resettlement:
Nationale Aufnahmeprogramme laufen nicht kontinuierlich, über sie wird meist „ad hoc“, einmalig und im Falle eines Krieges oft spät entschieden – meist müssen sie von der Zivilgesellschaft lange und hart erkämpft werden.
Die Kriterien für eine Aufnahme werden jeweils neu festgelegt. So war beispielsweise die nahe Verwandtschaft zu hier lebenden Syrer*innen eines der zentralen Kriterien für das Bundesaufnahmeprogramm.
Die betreffenden Flüchtlinge werden meist nicht ausgeflogen, sondern erhalten gegebenenfalls nur ein humanitäres Visum, mit dem sie den Weg selbst bestreiten müssen.
Die Bedingungen für den Aufenthalt der Flüchtlinge hier (rechtlicher Status, Aufenthaltsbefristung, Arbeitserlaubnis, Anspruch auf Sozial- und Integrationsleistungen etc.) entsprechen nicht denen der Resettlement-Flüchtlinge, sie werden per Anordnung jeweils eigens festgelegt.
Die syrischen Flüchtlinge, die bis 2015 vom Bund aufgenommen wurden, erhielten eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber weit gehende soziale Rechte mit der Chance auf dauerhafte Integration.
Länderaufnahmeprogramme in Deutschland für syrische Flüchtlinge
Zusätzlich zum Bundesaufnahmeprogramm schufen auch die Bundesländer ab 2013 eigene Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge per „private sponsorship“. Dabei bauten die Länder auf die finanzielle und soziale Kraft der Angehörigen in Deutschland: Wer unterschrieb, dass er für den Lebensunterhalt seiner Verwandten hier aufkommen würde, durfte sie auf eigene Kosten hierherholen. Teils konnten auch Dritte die Kosten übernehmen. Immerhin rund 21.000 Syrer*innen konnten bis Frühjahr 2016 über diesen Weg nach Deutschland kommen.
Auf denjenigen Angehörigen, deren Familienmitglieder nicht sofort Arbeit fanden oder die gar krank waren oder sind, lastet aber nicht selten ein immenser finanzieller Druck.
Aufnahmeprogramme dürfen nicht als Alibi dienen
Ein Aufnahmeprogramm der besonderen Art stellt die Vereinbarung der EU mit der Türkei dar: Für jeden syrischen Schutzsuchenden, der aus Griechenland in die Türkei zurückgeschoben wird, will die EU einen anderen, bereits als asylberechtigt anerkannten syrischen Flüchtling aus der Türkei nach Europa holen und ihn über den „Resettlement“-Paragrafen aufnehmen – im Falle Deutschlands soll diese Aufnahme im Jahr 2016 im Rahmen des ohnehin bereits beschlossenen Resettlement-Kontingents erfolgen, das durch die EU subventioniert wird. Die ursprüngliche Idee des Resettlements, zusätzliche Aufnahmeplätze zu schaffen, wird dadurch ad absurdum geführt.
Klar ist: Die Aufnahme von Flüchtlingen taugt nicht als Alibi für eine ansonsten flüchtlingsfeindliche Politik. Wenn verzweifelte Menschen die Überfahrt über das Mittelmeer überstanden haben, ist ihre Abweisung und Rückschiebung vielfach menschenrechtswidrig. Nicht nur die Türkei soll künftig dafür sorgen, dass Flüchtlinge Europa wieder verlassen oder gar nicht erst erreichen. Auch Kooperationen mit anderen sehr zweifelhaften Partnern sind angestrebt. Über die zynische Brutalität dieser EU-Politik kann kein Aufnahmeprogramm hinwegtäuschen.
Fluchtwege öffnen!
Zum humanitären und völkerrechtlich gebotenen Umgang mit Flüchtlingen gehören eine echte Flüchtlingsrettungspolitik im Mittelmeer und ein Ende der Abschottungspolitik. Schutzsuchenden, die sich eigenständig auf den Weg machen können, muss der gefahrenfreie Zugang nach Europa ermöglicht und ein faires Asylverfahren gewährt werden.
Die Aufnahme von Flüchtlingen über Resettlement- und andere Aufnahmeprogramme ist darüber hinaus wichtig – vor allem dort, wo sich Krisensituationen verfestigen und die Nachbarländer überlastet sind. Um zu verhindern, dass sich verzweifelte Menschen – seien es Frauen, Jugendliche, Alleinstehende oder Familienväter – über lebensgefährliche Wege auf die Reise nach Europa machen. Und um den Schwächsten unter den Flüchtlingen, nämlich Kindern, Kranken oder schutzbedürftigen Frauen, einen sicheren Zugangsweg und die Chance auf ein normales Leben zu bieten.
Andrea Kothen