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Alaya und Abdulkader hatten großes Glück: Sie haben mit ihren Kindern im Rahmen eines Humanitären Aufnahmeprogrammes Schutz in Deutschland gefunden, nachdem sie zunächst aus Syrien in den Libanon geflohen waren. Foto: UNHCR / Gordon Welters

Weltweit gibt es verschiedene Aufnahmeprogramme, die einer gewissen Zahl von Flüchtlingen den Zuzug erlauben, so auch in Deutschland. Die Regelungen sind kompliziert - und in der Praxis werden beschlossene Aufnahmekontingente nicht immer ausgeschöpft. Ein Überblick.

Wer Flücht­lin­ge schüt­zen will, muss Ver­ant­wor­tung über­neh­men. In Kri­sen­si­tua­tio­nen brau­chen Flücht­lin­ge wie auch die Nach­bar­re­gio­nen von Kri­sen­ge­bie­ten die soli­da­ri­sche Hil­fe aller Staa­ten – durch die akti­ve Ret­tung und Auf­nah­me von Men­schen. So wer­den den Betrof­fe­nen siche­re Flucht­we­ge und Per­spek­ti­ven eröff­net und die Nach­bar­staa­ten von Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten entlastet.

Vie­le Staa­ten – auch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land – orga­ni­sie­ren bzw. erlau­ben den lega­len Zuzug einer gewis­sen (klei­nen) Zahl von Flücht­lin­gen. Die zugrun­de lie­gen­den Rege­lun­gen sind aller­dings kom­pli­ziert und die jewei­li­gen Pro­gram­me lau­fen unter sehr unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Bedin­gun­gen ab. Man unterscheidet:

  • das kon­ti­nu­ier­li­che, jähr­li­che „Resett­le­ment“ in Koope­ra­ti­on mit dem Flücht­lings­hilfs­werk der Ver­ein­ten Natio­nen (UNHCR),
  • eige­ne Auf­nah­me­pro­gram­me der Staa­ten, oft „Huma­ni­ta­ri­an Admis­si­on Pro­gram­mes“ (HAP) genannt, die ein­ma­lig für eine bestimm­te Anzahl und Flücht­lings­grup­pe beschlos­sen wer­den, sowie
  • teils oder gänz­lich pri­vat finan­zier­te Auf­nah­me (Visum­ser­tei­lung) von Ange­hö­ri­gen von im Land leben­den Per­so­nen („pri­va­te spon­sor­ship“, in Deutsch­land z.B. über die Län­der­auf­nah­me­pro­gram­me für Syrer*innen).

Von die­sen drei Auf­nah­me­ty­pen abgren­zen soll­te man die Auf­nah­me von Men­schen über soge­nann­te „Relo­ca­ti­on“-Aktio­nen: Hier geht es um die EU-inter­ne Ver­tei­lung von Men­schen, die sich bereits auf lebens­ge­fähr­li­chen Wegen selbst nach Euro­pa durch­ge­schla­gen haben und nun in den EU-Staa­ten an den Rän­dern der Uni­on fest­ge­hal­ten werden.

2015 beschlos­sen die Staa­ten eine sol­che Relo­ca­ti­on: 160.000 von Hun­dert­tau­sen­den in Ita­li­en und Grie­chen­land fest­sit­zen­den Flücht­lin­gen soll­ten EU-weit ver­teilt wer­den. Ein Jahr spä­ter ist die Relo­ca­ti­on-Bilanz ernüch­ternd: Ledig­lich ein Bruch­teil der 160.000 Men­schen wur­de bis­lang tat­säch­lich von ande­ren EU-Staa­ten auf­ge­nom­men. Bis August 2016 hat Deutsch­land bei rund 27.500 zuge­sag­ten Plät­zen gera­de ein­mal 62 Men­schen tat­säch­lich auf­ge­nom­men (aktu­el­le Daten bie­tet die fort­lau­fen­de Sta­tis­tik der Euro­päi­schen Kommission).

Im Fol­gen­den geht es nicht um Relo­ca­ti­on bzw. die Umsied­lung von Flücht­lin­gen, die bereits in Euro­pa sind, son­dern um die frei­wil­li­ge, huma­ni­tä­re Auf­nah­me von Men­schen, die sich außer­halb Euro­pas befin­den, über Resett­le­ment- und ande­re Aufnahmeprogramme.

Resettlement – was ist das?

Nie­mand will dau­er­haft Flücht­ling sein. Die meis­ten Men­schen, die geflo­hen sind, wol­len zurück in ihr Her­kunfts­land – wenn sich die Ver­hält­nis­se geän­dert haben und dies unter men­schen­wür­di­gen Bedin­gun­gen mög­lich ist. Daher ver­bleibt der größ­te Teil der Flücht­lin­ge in der Her­kunfts­re­gi­on, war­tend und hof­fend auf eine Rück­kehr und eine neue Lebensperspektive.

Resett­le­ment bedeu­tet: Flücht­lin­ge aus dem Erst­zu­fluchts­staat her­aus­zu­ho­len und dau­er­haft in einem ande­ren auf­nah­me­be­rei­ten Staat anzusiedeln. 

134.000

Men­schen ver­mit­tel­te UNHCR 2015 in auf­nah­me­be­rei­te Staaten.

1,2 Mio.

beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge brau­chen der­zeit laut UNHCR einen Resettlementplatz. 

Tat­säch­lich sit­zen vie­le Flücht­lin­ge in gro­ßen Lagern fest, ohne Per­spek­ti­ve auf Rück­kehr und ohne Chan­ce auf Inte­gra­ti­on vor Ort. Für sie sieht das UNHCR die ein­zi­ge Lösung im so genann­ten „Resett­le­ment“ oder der „Neu­an­sied­lung“. Damit ist gemeint: Flücht­lin­ge aus dem Erst­zu­fluchts­staat her­aus­zu­ho­len und dau­er­haft in einem ande­ren auf­nah­me­be­rei­ten Staat anzusiedeln.

Die Neu­an­sied­lung wird vom UNHCR in Koope­ra­ti­on mit auf­nah­me­be­rei­ten Staa­ten orga­ni­siert. Eine gan­ze Rei­he von Län­dern betrei­ben seit Jahr­zehn­ten Resett­le­ment-Pro­gram­me: Aus­tra­li­en, Däne­mark, Finn­land, Kana­da, Neu­see­land, die Nie­der­lan­de, Nor­we­gen, Schwe­den und die USA. Zahl­rei­che wei­te­re sind in den letz­ten Jah­ren hinzugekommen.

Deutsch­land betei­ligt sich seit 2012 am Resett­le­ment, aller­dings mit einer sehr gerin­gen Zahl: Die Innen­mi­nis­ter beschlos­sen eine jähr­li­che Auf­nah­me von zunächst nur 500 Men­schen, 2016/2017 sol­len es im Rah­men eines EU-Resett­le­ment-Pro­gramms jeweils 800 sein.
Aller­dings: Laut Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um sol­len jene syri­schen Flücht­lin­ge, die im Rah­men des EU-Tür­kei-Deals (dazu unten mehr) von Deutsch­land auf­ge­nom­men wer­den, auf die­ses Kon­tin­gent ange­rech­net werden.

Ange­sichts von 65 Mil­lio­nen Flücht­lin­gen auf der Welt ist der Umfang des Resett­le­ments ins­ge­samt gering: Jähr­lich wer­den meh­re­re Zehn­tau­send schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen ver­mit­telt. Vor allem die USA sowie Aus­tra­li­en und Kana­da neh­men Men­schen auf. Die Staa­ten Euro­pas spie­len eine beschei­de­ne Rol­le: Ihr gemein­sa­mer Anteil am welt­wei­ten Resett­le­ment lag in den ver­gan­ge­nen Jah­ren regel­mä­ßig deut­lich unter 10 Prozent.

Eine Aus­wei­tung der Resett­le­ment-Pro­gram­me wird von den euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen unter­stützt. Die EU-Staa­ten kön­nen des­halb unter bestimm­ten Bedin­gun­gen finan­zi­el­le Unter­stüt­zung aus dem Euro­päi­schen Flücht­lings­fonds hier­für erhalten.

Wer wird neu angesiedelt, und wie?

Die Resett­le­ment-Staa­ten legen auf frei­wil­li­ger Basis jähr­lich die Auf­nah­me­quo­ten sowie die zu begüns­ti­gen­den Per­so­nen­grup­pen fest. UNHCR-Vertreter*innen schla­gen den Staa­ten in der Regel indi­vi­du­ell die Flücht­lin­ge vor, die sie für eine Auf­nah­me empfehlen.

Bedin­gung für die Auf­nah­me ist grund­sätz­lich, dass das UNHCR vor Ort eine Per­son als Flücht­ling im Sin­ne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) aner­kennt. Von die­sen aner­kann­ten Flücht­lin­gen ver­mit­telt das UNHCR nur sol­che Men­schen, bei denen zusätz­lich eine beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit fest­ge­stellt wur­de. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Fol­ter­op­fer und trau­ma­ti­sier­te Flücht­lin­ge oder auch Frau­en, die in den Erst­zu­fluchts­staa­ten beson­de­ren Risi­ken aus­ge­setzt sind.

Letzt­end­lich ent­schei­den die Auf­nah­me­staa­ten selbst, ob eine bestimm­te, vom UNHCR vor­ge­schla­ge­ne Per­son Auf­nah­me fin­det oder nicht.

Wer als Resett­le­ment­flücht­ling auf­ge­nom­men wird, erhält in Deutsch­land eine zunächst befris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 23 Absatz 4 des Auf­ent­halts­ge­set­zes mit der Per­spek­ti­ve auf einen Dau­er­auf­ent­halt, außer­dem weit gehen­de sozia­le Rech­te und Integrationsansprüche.

Im Unter­schied zu vie­len ande­ren Resett­le­ment­staa­ten wird in Deutsch­land nicht sofort eine Dau­er­auf­ent­halts­er­laub­nis aus­ge­stellt und auch kein GFK-Flücht­lings­pass, obwohl der/die Betref­fen­de vom UNHCR als Flücht­ling ein­ge­stuft wur­de. Für die Betrof­fe­nen birgt dies Nach­tei­le beim Aus­wei­sungs­schutz und bei der Mög­lich­keit, ins Aus­land zu reisen.

Schutzbedarf und Humanität in den Vordergrund

Ergän­zend zu den UNHCR-Kri­te­ri­en bei der Aus­wahl haben die Staa­ten je noch eige­ne Vor­stel­lun­gen davon, wel­che Flücht­lin­ge sie neu ansie­deln möch­ten. Aus huma­ni­tä­rer Sicht ist das Ver­fah­ren, mit dem man­che Auf­nah­me­staa­ten beim Resett­le­ment sich „ihre“ Flücht­lin­ge aus­wäh­len, kri­tisch zu hinterfragen:

Denn die Staa­ten las­sen auch eige­ne poli­ti­sche Inter­es­sen mit ein­flie­ßen und berück­sich­ti­gen bei­spiels­wei­se vor­han­de­ne Sprach­kennt­nis­se, den Gesund­heits­zu­stand, beruf­li­che Fähig­kei­ten, bis­wei­len auch eth­ni­sche oder reli­giö­se Zuge­hö­rig­keit oder poli­ti­sche Orientierungen.

Die Gefahr besteht, dass bei sol­chen Aus­wahl­kri­te­ri­en bestimm­te Grup­pen von schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen kei­ne Chan­ce auf ein Resett­le­ment erhalten.

„Humanitäre Aufnahmeprogramme“ der Staaten

Eini­ge Staa­ten wie die USA, Aus­tra­li­en, Kana­da oder Schwe­den neh­men neben dem Resett­le­ment zusätz­lich Flücht­lin­ge im Rah­men eige­ner huma­ni­tä­rer Aktio­nen auf.

Auch Deutsch­land hat in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der eige­ne Auf­nah­me­pro­gram­me durch­ge­führt: Zuletzt konn­ten auf­grund einer Bun­des­an­ord­nung zwi­schen 2013 und 2015 rund 20.000 syri­sche Flücht­lin­ge nach Deutsch­land kommen.

 

Die Unter­schie­de zwi­schen Huma­ni­tä­ren Auf­nah­me­pro­gram­men und Resettlement: 

Natio­na­le Auf­nah­me­pro­gram­me lau­fen nicht kon­ti­nu­ier­lich, über sie wird meist „ad hoc“, ein­ma­lig und im Fal­le eines Krie­ges oft spät ent­schie­den – meist müs­sen sie von der Zivil­ge­sell­schaft lan­ge und hart erkämpft werden.

Die Kri­te­ri­en für eine Auf­nah­me wer­den jeweils neu fest­ge­legt. So war bei­spiels­wei­se die nahe Ver­wandt­schaft zu hier leben­den Syrer*innen eines der zen­tra­len Kri­te­ri­en für das Bundesaufnahmeprogramm.

Die betref­fen­den Flücht­lin­ge wer­den meist nicht aus­ge­flo­gen, son­dern erhal­ten gege­be­nen­falls nur ein huma­ni­tä­res Visum, mit dem sie den Weg selbst bestrei­ten müssen.

Die Bedin­gun­gen für den Auf­ent­halt der Flücht­lin­ge hier (recht­li­cher Sta­tus, Auf­ent­halts­be­fris­tung, Arbeits­er­laub­nis, Anspruch auf Sozi­al- und Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen etc.) ent­spre­chen nicht denen der Resett­le­ment-Flücht­lin­ge, sie wer­den per Anord­nung jeweils eigens festgelegt.

Die syri­schen Flücht­lin­ge, die bis 2015 vom Bund auf­ge­nom­men wur­den, erhiel­ten eine befris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis, aber weit gehen­de sozia­le Rech­te mit der Chan­ce auf dau­er­haf­te Integration.

Länderaufnahmeprogramme in Deutschland für syrische Flüchtlinge

Zusätz­lich zum Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm schu­fen auch die Bun­des­län­der ab 2013 eige­ne Auf­nah­me­pro­gram­me für syri­sche Flücht­lin­ge per „pri­va­te spon­sor­ship“. Dabei bau­ten die Län­der auf die finan­zi­el­le und sozia­le Kraft der Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land: Wer unter­schrieb, dass er für den Lebens­un­ter­halt sei­ner Ver­wand­ten hier auf­kom­men wür­de, durf­te sie auf eige­ne Kos­ten hier­her­ho­len. Teils konn­ten auch Drit­te die Kos­ten über­neh­men. Immer­hin rund 21.000 Syrer*innen konn­ten bis Früh­jahr 2016 über die­sen Weg nach Deutsch­land kommen.

Auf den­je­ni­gen Ange­hö­ri­gen, deren Fami­li­en­mit­glie­der nicht sofort Arbeit fan­den oder die gar krank waren oder sind, las­tet aber nicht sel­ten ein immenser finan­zi­el­ler Druck.

Aufnahmeprogramme dürfen nicht als Alibi dienen

Ein Auf­nah­me­pro­gramm der beson­de­ren Art stellt die Ver­ein­ba­rung der EU mit der Tür­kei dar: Für jeden syri­schen Schutz­su­chen­den, der aus Grie­chen­land in die Tür­kei zurück­ge­scho­ben wird, will die EU einen ande­ren, bereits als asyl­be­rech­tigt aner­kann­ten syri­schen Flücht­ling aus der Tür­kei nach Euro­pa holen und ihn über den „Resettlement“-Paragrafen auf­neh­men – im Fal­le Deutsch­lands soll die­se Auf­nah­me im Jahr 2016 im Rah­men des ohne­hin bereits beschlos­se­nen Resett­le­ment-Kon­tin­gents erfol­gen, das durch die EU sub­ven­tio­niert wird. Die ursprüng­li­che Idee des Resett­le­ments, zusätz­li­che Auf­nah­me­plät­ze zu schaf­fen, wird dadurch ad absur­dum geführt.

Klar ist: Die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen taugt nicht als Ali­bi für eine ansons­ten flücht­lings­feind­li­che Poli­tik. Wenn ver­zwei­fel­te Men­schen die Über­fahrt über das Mit­tel­meer über­stan­den haben, ist ihre Abwei­sung und Rück­schie­bung viel­fach men­schen­rechts­wid­rig. Nicht nur die Tür­kei soll künf­tig dafür sor­gen, dass Flücht­lin­ge Euro­pa wie­der ver­las­sen oder gar nicht erst errei­chen. Auch Koope­ra­tio­nen mit ande­ren sehr zwei­fel­haf­ten Part­nern sind ange­strebt. Über die zyni­sche Bru­ta­li­tät die­ser EU-Poli­tik kann kein Auf­nah­me­pro­gramm hinwegtäuschen.

Fluchtwege öffnen!

Zum huma­ni­tä­ren und völ­ker­recht­lich gebo­te­nen Umgang mit Flücht­lin­gen gehö­ren eine ech­te Flücht­lings­ret­tungs­po­li­tik im Mit­tel­meer und ein Ende der Abschot­tungs­po­li­tik. Schutz­su­chen­den, die sich eigen­stän­dig auf den Weg machen kön­nen, muss der gefah­ren­freie Zugang nach Euro­pa ermög­licht und ein fai­res Asyl­ver­fah­ren gewährt werden.

Die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen über Resett­le­ment- und ande­re Auf­nah­me­pro­gram­me ist dar­über hin­aus wich­tig – vor allem dort, wo sich Kri­sen­si­tua­tio­nen ver­fes­ti­gen und die Nach­bar­län­der über­las­tet sind. Um zu ver­hin­dern, dass sich ver­zwei­fel­te Men­schen – sei­en es Frau­en, Jugend­li­che, Allein­ste­hen­de oder Fami­li­en­vä­ter – über lebens­ge­fähr­li­che Wege auf die Rei­se nach Euro­pa machen. Und um den Schwächs­ten unter den Flücht­lin­gen, näm­lich Kin­dern, Kran­ken oder schutz­be­dürf­ti­gen Frau­en, einen siche­ren Zugangs­weg und die Chan­ce auf ein nor­ma­les Leben zu bieten.

Andrea Kothen


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