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Wandzeichnung im Abschiebetrakt des damaligen Polizeigefängnisses Klapperfeld in Frankfurt am Main. Foto: Max Klöckner / PRO ASYL

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch setzt sich seit nahezu zwei Dekaden unbeirrbar für Menschen in der Abschiebungshaft ein. Im Interview erklärt er, warum die Hälfte der Betroffenen zu Unrecht in Haft sitzt und warum die Verteidigung ihrer Grundrechte in unserem eigenen gesellschaftlichen Interesse liegt.

Etwa 50%

der Haft­ent­schei­dun­gen zu Abschie­bungs­haft waren rechts­wid­rig. Seit 2001!

Peter, Du hast als Rechts­an­walt in den letz­ten 18 Jah­ren Hun­der­te von Ver­fah­ren für Men­schen in Abschie­bungs­haft geführt. In der Hälf­te der Fäl­le erwies sich die Inhaf­tie­rung als rechtswidrig.

Ja, rich­tig. Ich habe seit 2001 über 1.700 Men­schen in Abschie­bungs­haft ver­tre­ten und die­se Ver­fah­ren sta­tis­tisch aus­ge­wer­tet. Über die gan­zen Jah­re hin­weg waren nach den hier vor­lie­gen­den, rechts­kräf­ti­gen Ent­schei­dun­gen immer etwa 50 % der Haft­ent­schei­dun­gen rechts­wid­rig. Die Hälf­te der Men­schen, die ich ver­tre­ten habe, saß zu Unrecht in Haft: man­che mona­te­lang, man­che »nur« einen Tag, im Durch­schnitt jede*r knapp vier Wochen.

Wie kommt es zu die­sen gan­zen fal­schen Entscheidungen?

Ach, da wer­den zahl­rei­che Feh­ler gemacht: Es wer­den Men­schen ein­ge­sperrt, die gar nicht aus­rei­se­pflich­tig sind – dabei ist das ja die Grund­vor­aus­set­zung für Abschie­bungs­haft. Dann gibt es Men­schen, die kei­nen Haft­grund ver­wirk­li­chen, die also zum Bei­spiel nie unter­ge­taucht waren, obwohl die Behör­den das behaup­ten. Regel­mä­ßig wer­den Haft­an­trä­ge den Betrof­fe­nen nicht aus­ge­hän­digt oder sie wer­den nicht übersetzt.

Wie soll man sich da dann hin­rei­chend ver­tei­di­gen kön­nen? Teil­wei­se sind die Men­schen schwer krank und damit gar nicht haft­fä­hig. Oder man betreibt die Abschie­bung nicht mit der not­wen­di­gen Beschleu­ni­gung, dabei ist das ja der ein­zi­ge Zweck der Haft­an­ord­nung. Und so wei­ter und so wei­ter. Man sieht, das ist ein bun­ter Strauß. Das Gros der Feh­ler liegt sicher­lich im Verfahrensrecht.

»Teil­wei­se sind die Men­schen schwer krank und damit gar nicht haftfähig.«

Peter Fahl­busch

Die Ent­schei­dung über die Recht­mä­ßig­keit einer Inhaf­tie­rung fällt oft erst im Nach­hin­ein. Was moti­viert Dich, dann noch über Ver­fah­rens­feh­ler zu streiten?

Stimmt, die meis­ten Leu­te bekom­men eine Ent­schei­dung erst, wenn sie nicht mehr im Gefäng­nis sit­zen. Vie­le sind dann schon abge­scho­ben oder frei­ge­las­sen wor­den. Unge­fähr 10 Pro­zent wer­den aus der Haft ent­las­sen, weil das Gericht es anord­net. Die nach­träg­li­che Fest­stel­lung, dass die Haft­an­ord­nung rechts­wid­rig war, liegt natür­lich erst mal im Inter­es­se der Betrof­fe­nen – grund­sätz­lich geht es aber um viel mehr als das: Es geht um uns. Dar­um, wie wir unse­re Ver­fas­sung leben.

Arti­kel 104 Grund­ge­setz besagt, dass man Men­schen ihre Frei­heit nur ent­zie­hen darf, wenn man dafür ein Gesetz hat, das die Vor­aus­set­zun­gen regelt, und wenn man das ent­spre­chen­de Ver­fah­ren ein­hält. Ver­fah­rens­recht ist also Ver­fas­sungs­recht. Das muss man ernst neh­men, fin­de ich.

Du bist also auch Verfassungsschützer.

Ja (lacht), es ist mir ganz wich­tig, dass sowas – mas­sen­haf­te rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­run­gen – in mei­nem Land nicht pas­siert. Dass man hin­guckt und dass die Regeln, die wir uns gege­ben haben, ein­ge­hal­ten wer­den. »Die Form ist die geschwo­re­ne Fein­din der Will­kür, die Zwil­lings­schwes­ter der Frei­heit«, so hat das mal ein berühm­ter Kol­le­ge gesagt vor über 100 Jahren.

Da ist was dran. Und der Weg zur rich­ti­gen Ent­schei­dung führt über das rich­ti­ge Ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren ist der Anker, der uns schützt vor Rechts­ver­let­zun­gen. Ver­fah­rens­recht ist Magna Charta.

Hast Du eine Erklä­rung dafür, dass eine ekla­tant rechts­wid­ri­ge Pra­xis so vie­le Jah­re lang bestehen kann?

Tja. Genau das ist die eigent­lich span­nen­de Fra­ge. Wenn man sich vor­stellt, jede zwei­te Abriss­ver­fü­gung eines Hau­ses wäre feh­ler­haft und bemerkt wird das immer erst, wenn das Haus nicht mehr steht… Oder jede zwei­te BAföG-Ent­schei­dung wäre feh­ler­haft, so dass unse­re Kin­der nicht stu­die­ren kön­nen… Oder jede zwei­te Haft­ent­schei­dung gegen ein paar min­der­jäh­ri­ge Eier­die­be wäre feh­ler­haft: Das gäbe – voll­kom­men zu Recht – einen Auf­schrei! Im Abschie­bungs­haft­recht hin­ge­gen scheint eine 50-pro­zen­ti­ge Feh­ler­quo­te nie­man­den zu irri­tie­ren. War­um ist das so?

Ich den­ke, wir müss­ten uns auch mal um das Vor­ver­ständ­nis der Han­deln­den küm­mern. Es scheint, als sei den Akteur*innen egal, was da pas­siert. Und ich glau­be, dass die­ser gru­se­li­ge Befund sich letzt­lich dadurch erklä­ren lässt, dass die von Haft betrof­fe­nen Men­schen kei­ne Lob­by haben. Das sind oft Men­schen, mit denen wir, das heißt die Mehr­heit der Gesell­schaft, zumeist nichts zu tun haben, die »wir« viel­leicht sogar unsym­pa­thisch fin­den. »Die« sol­len ja ohne­hin raus, und dann ist es anschei­nend auch egal, was mit denen pas­siert und wie.

»Der Ein­zel­fall, so tra­gisch er ist, ist nicht das Haupt­pro­blem, die Mas­se der feh­ler­haf­ten Ver­fah­ren ist das Pro­blem. Das ist sys­te­misch, was hier an rechts­wid­ri­ger Haft pro­du­ziert wird.«

Peter Fahl­busch

Aber zum Glück gibt es doch die Rechtsbeistände?

Lei­der sind wir Anwält*innen im Abschie­bungs­haft­recht nicht so rich­tig stark ver­tre­ten. Klar, vie­le der migra­ti­ons­recht­lich arbei­ten­den Kolleg*innen sind stark über­las­tet. Trotz­dem müss­ten sich hier viel mehr Kolleg*innen drum kümmern.

Das ist ja auch eine gesell­schaft­li­che Fra­ge! Und man gewinnt nir­gend­wo so vie­le Ver­fah­ren wie im Abschie­bungs­haft­recht, das könn­te ja auch ein Ansporn sein. Es braucht hier jun­ge, wache und inter­es­sier­te Kolleg*innen, die sich des The­mas anneh­men. Viel­leicht wach­sen die jetzt nach, etwa über die Refu­gee Law Cli­nics oder den Fach­an­walt für Migrationsrecht.

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Unser Gesprächs­part­ner, Rechts­an­walt Peter Fahl­busch. Foto: Thi­lo Nass

Und die Öffentlichkeit?

Ich habe jah­re­lang die Erfah­rung gemacht, dass das fast nie­man­den inter­es­siert. Es war wie im Echo­raum, ich bekam kaum Reso­nanz auf mei­ne Zah­len, höchs­tens mal auf den einen oder ande­ren dra­ma­ti­schen Ein­zel­fall. Aber der Ein­zel­fall, so tra­gisch er ist, ist nicht das Haupt­pro­blem, die Mas­se der feh­ler­haf­ten Ver­fah­ren ist das Pro­blem. Das ist sys­te­misch, was hier an rechts­wid­ri­ger Haft pro­du­ziert wird. Und wenn man da nicht ran­geht, wird sich das nicht ändern. Immer­hin: In letz­ter Zeit spü­re ich ein wach­sen­des Unwohl­sein der Zivil­ge­sell­schaft. Viel­leicht ändert sich da gera­de was.

Auf euro­päi­scher Ebe­ne arbei­tet man aber an einer mas­si­ven Aus­wei­tung der Abschie­bungs­haft. Auch in Deutsch­land ver­folgt der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter kon­kre­te Plä­ne, Abschie­bungs­haft ein­fa­cher zu ermög­li­chen. Was sagst Du dazu?

Das ist doch bezeich­nend: Anstatt dafür zu sor­gen, dass die gel­ten­den Regeln für den Frei­heits­ent­zug respek­tiert und ein­ge­hal­ten wer­den, wird ver­sucht, die­se Regeln auf­zu­wei­chen. Das ist bedenk­lich, auch ver­fah­rens­recht­lich bedenklich.

Vie­le der Ideen des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters sind mei­nes Erach­tens mit dem Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prin­zip nicht ver­ein­bar. Dass man Straf- und Abschie­bungs­ge­fan­ge­ne wie­der zusam­men unter­brin­gen will, zum Bei­spiel, ist euro­pa­rechts­wid­rig, und zwar auch dann, wenn man die Trak­te trennt.

Es ist auch kei­ne gute Idee, den Bun­des­ge­richts­hof aus den ein­zel­nen Ver­fah­ren raus­zu­neh­men und dort nur noch Grund­satz­fra­gen klä­ren zu las­sen. Denn es ist ja gera­de die Mas­se der Ver­fah­ren, die falsch läuft. Wenn der Bun­des­ge­richts­hof in die­sen gan­zen Ein­zel­fäl­len nicht mehr ent­schei­den kön­nen soll, wer­den wie frü­her die­se Ein­zel­fäl­le wie­der zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt getra­gen wer­den müssen.

Ich glau­be, mit einem Gesetz à la See­ho­fer wird sich rechts­wid­ri­ge Haft poten­zie­ren. Die­se vie­len Haft­grün­de – das ist alles auf­ge­bläht, teil­wei­se red­un­dant, teil­wei­se wider­spricht es sich, teil­wei­se ist es schlecht gemacht. So kann und darf das nicht Gesetz werden!

Abschie­bungs­haft­an­stal­ten waren immer Orte von Tris­tesse, Ver­zweif­lung und Gewalt. Was kannst Du über die heu­ti­gen Haft­be­din­gun­gen sagen?

Naja, das ist wie in allen tota­len Insti­tu­tio­nen. Ich erle­be das in mei­nen Ver­fah­ren immer wie­der, dass die Men­schen sich aus Ver­zweif­lung rit­zen oder ver­su­chen, sich auf­zu­hän­gen. Und manch­mal ster­ben die Men­schen auch in der Haft. Und ich höre immer mal wie­der von Gefan­ge­nen, dass es da Belei­di­gun­gen, Schi­ka­nen bis hin zu kör­per­li­chen Über­grif­fen geben soll. Mal dür­fen sie nicht mehr besucht wer­den, mal haben sie kei­nen Aus­gang, mal dür­fen sie alle kein Han­dy haben, mal wird das Han­dy Ein­zel­nen weg­ge­nom­men usw. Auf­grund wel­cher Anord­nung und nach wel­cher gesetz­li­chen Rege­lung sowas geschieht, ist zumeist unklar. Das wird auch nicht wei­ter thematisiert.

Müs­sen wir uns mit der Situa­ti­on hin­ter den Git­tern stär­ker befassen?

Unbe­dingt. Voll­zugs­fra­gen sind viel­fach unbe­ar­bei­tet. Ich erin­ne­re mich an eine Mut­ter mit vier Kin­dern, 3 bis 11 Jah­re alt, die befan­den sich in Tran­sit­haft am Flug­ha­fen Frankfurt/Main. Der Haft­rich­te­rin wur­den sie vor­ge­führt mit sie­ben Bun­des­po­li­zis­ten. Die Rich­te­rin hat dann auch den Kin­dern die Haft­an­trä­ge ver­kün­det und danach wur­den sie allen Erns­tes belehrt und befragt. Das drei­jäh­ri­ge Kind sag­te dazu dann nur: »Mama«. Die Frau und ihre Kin­der sind im Übri­gen nicht aus der Haft ent­las­sen wor­den. Sie haben in der Haft haut­nah erlebt, wie jemand ver­such­te, sich im Innen­hof des Gefäng­nis­ses aufzuhängen.

»Ich erin­ne­re mich an eine Mut­ter mit vier Kin­dern, 3 bis 11 Jah­re alt, die befan­den sich in Tran­sit­haft am Flug­ha­fen Frankfurt/Main. Die Rich­te­rin hat dann auch den Kin­dern die Haft­an­trä­ge ver­kün­det und danach wur­den sie allen Erns­tes belehrt und befragt. Das drei­jäh­ri­ge Kind sag­te dazu dann nur: »Mama«.«

Peter Fahl­busch

Da fra­ge ich mich: Wie­so kön­nen im Tran­sit Frank­furt Frau­en, Kin­der und Män­ner zusam­men ein­ge­sperrt wer­den? Das gibt es doch sonst nir­gend­wo. Und wie­so kann man über­haupt klei­ne und kleins­te Kin­der ein­sper­ren? Wie kön­nen wir sowas verantworten?

Wel­che Regeln gibt es denn für den Voll­zug der Abschiebungshaft?

Tja, hier besteht ein Skan­dal im Skan­dal. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat vor vie­len Jah­ren ent­schie­den, dass der­art grund­rechts­re­le­van­te Ein­grif­fe durch ein Gesetz gere­gelt wer­den müs­sen. Auf­grund die­ser Ent­schei­dung aus dem Jah­re 1972 wur­de dann das Straf­voll­zugs­ge­setz geschaf­fen. Aber im Jah­re 47 nach die­ser Ent­schei­dung haben immer noch eini­ge Län­der kein Abschie­bungs­haft­voll­zugs­ge­setz. Wie kann das sein? Dadurch wer­den die Leu­te dann oft wie Straf­ge­fan­ge­ne behandelt.

Was kön­nen Flücht­lings­in­itia­ti­ven in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on tun?

Mei­ner Mei­nung nach bräuch­te jede*r Gefan­ge­ne zumin­dest eine Ver­trau­ens­per­son. Wich­tig ist dabei, dass da jemand kommt und nicht nur »Mensch-ärge­re-dich-nicht« mit den Gefan­ge­nen spielt, sie beschäf­tigt, sich mit ihnen unter­hält, son­dern auch die Rech­te der Gefan­ge­nen kennt und die­se gege­be­nen­falls auch ein­klagt. Es gibt Abschie­bungs­haft­In­itia­ti­ven, die arbei­ten hier groß­ar­tig. Wenn jede*r Gefan­ge­ne so jeman­den hät­te, sähe es ganz anders aus.

Es bräuch­te zudem Bei­rä­te in den Gefäng­nis­sen, wie im Straf­voll­zug. Die sich angu­cken, was da läuft. Das sagen eigent­lich auch die euro­päi­schen Richt­li­ni­en. Und je grund­rechts­in­ten­si­ver die Ein­grif­fe sind, des­to grö­ßer müss­te auch die Kon­troll­mög­lich­keit sein. Es ist Auf­ga­be der Zivil­ge­sell­schaft, das ein­zu­for­dern und umzusetzen!

Mit Blick aufs Gan­ze: Was, denkst Du, müss­te pas­sie­ren, um zu ver­hin­dern, dass wei­ter­hin Leu­te rei­hen­wei­se zu Unrecht inhaf­tiert werden?

Aus mei­ner Sicht müss­te es hier erst ein­mal sofort ein voll­stän­di­ges Mora­to­ri­um der Abschie­bungs­haft geben. Ich habe eigent­lich immer dar­auf gewar­tet, dass man von offi­zi­el­ler Sei­te sagt: Ok, wir gucken uns jetzt mal gründ­lich mal an, was da eigent­lich schief­läuft. Und so lan­ge sper­ren wir kei­nen mehr ein.

Viel­leicht mal eine pro­vo­kan­te Ver­gleichs­über­le­gung: Man stel­le sich vor, Haft­rich­ter und Aus­län­der­be­hör­den­mit­ar­bei­ter gehen nach jeder Haft­an­hö­rung in die Gerichts­kan­ti­ne, und jedes zwei­te Mal kommt einer der bei­den schwer krank wie­der raus, weil das Essen unge­nieß­bar war, und manch­mal stirbt auch einer… In einem sol­chen Fall wür­de man doch erst mal die Kan­ti­ne schlie­ßen und sich anschau­en, was da eigent­lich los ist. Sowas wäre im Haft­recht auch nötig: erst mal schau­en, was da los ist, das Gan­ze womög­lich auch ein­mal ver­nünf­tig eva­lu­ie­ren, und bis dahin Haft­an­ord­nun­gen aussetzen!

Aber nichts der­glei­chen: Bis heu­te wer­den ja noch nicht ein­mal offi­zi­ell Zah­len erho­ben. Dabei ver­steht es sich doch eigent­lich von selbst, dass man bei gra­vie­ren­den Grund­rechts­ein­grif­fen eine Berichts­pflicht instal­liert – nicht nur damit man weiß, wie vie­le Men­schen man ein­ge­sperrt hat, son­dern auch, ob das recht­lich in Ord­nung ist, was man da macht.

Ist eine voll­stän­di­ge Aus­set­zung der Abschie­bungs­haft denn realistisch?

Im Som­mer 2014, nach­dem der Euro­päi­sche Gerichts­hof das Tren­nungs­ge­bot von Abschie­bungs- und Straf­häft­lin­gen bestä­tig­te, und eine Woche spä­ter dann der Bun­des­ge­richts­hof die Dub­lin-Haft für unzu­läs­sig erklär­te, da waren vie­le Gefäng­nis­se leer. Und: Die Welt ist nicht untergegangen.

»Im Som­mer 2014, nach weg­wei­sen­den Gerichts­ur­tei­len von obers­ten Instan­zen, da waren vie­le Gefäng­nis­se leer. Und: Die Welt ist nicht untergegangen.«

Peter Fahl­busch

Solan­ge es die Haft gibt: Was muss getan wer­den, um die Rech­te der Betrof­fe­nen zu wahren?

Am drin­gends­ten brau­chen die Men­schen einen Anwalt, und zwar vom ers­ten Tag an. Man muss das regeln wie im Unter­su­chungs­haft­recht und gleich nach Fest­nah­me einen Anwalt bei­ord­nen. So wür­de jede Men­ge rechts­wid­ri­ger Haft ver­mie­den. Jeder Haft­tag kos­tet im Übri­gen um die 200 Euro. Mit einem Pflicht­an­walt wür­de nicht nur per­sön­li­ches Leid ver­mie­den, es könn­ten sogar Kos­ten für die All­ge­mein­heit ein­ge­spart wer­den. Auch aus fis­ka­li­schen Grün­den ist das also interessant.

Wo siehst Du die Zivil­ge­sell­schaft in der Pflicht?

Wenn wir sol­che ekla­tan­ten Rechts­brü­che nicht akzep­tie­ren wol­len, müs­sen wir aktiv wer­den, in die Gefäng­nis­se gehen, Initia­ti­ven unter­stüt­zen, die Gefan­ge­ne unter­stüt­zen. Geld spen­den für Rechts­ver­tre­tung. Öffent­lich­keit her­stel­len. Abge­ord­ne­te fra­gen, war­um pas­siert das in mei­nem Land.

Denn wir müs­sen auch aus einem bestimm­ten Grund auf­pas­sen: Das Migra­ti­ons­recht war schon immer eine Spiel­wie­se des Gesetz­ge­bers für die Ein­schrän­kung von Rech­ten. Wenn sol­che Ein­schrän­kun­gen erst ein­mal im Sys­tem sind, dann wird das irgend­wann auch ande­re Rechts­be­rei­che und Men­schen betref­fen, die sich das heu­te gar nicht vor­stel­len kön­nen. Dann sagt man zum Bei­spiel: Ein wei­te­res Rechts­mit­tel? Braucht es nicht, hat sich doch schon im Asyl­recht bewährt. Auch des­halb müs­sen wir da ein Auge dar­auf haben, weil es uns irgend­wann viel­leicht selbst trifft.

Peter, ich dan­ke Dir für das Gespräch.

Das Inter­view führ­te Andrea Kothen.


Am 31. August 2019 zeich­net die Stif­tung PRO ASYL Rechts­an­walt Peter Fahl­busch in Frank­furt am Main mit ihrem Men­schen­rechts­preis 2019 aus.

Mehr zur Arbeit der Stif­tung unter https://www.proasyl.de/stiftung-pro-asyl/.

Über einen Rechts­hil­fe­fonds unter­stützt PRO ASYL auch Ver­fah­ren von Geflüch­te­ten in Abschie­bungs­haft – jede Spen­de hilft!


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