21.12.2018
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Foto: dpa

Anfang 2017 hat die Bundeskanzlerin den rechten Scharfmachern das Wort geredet und eine »nationale Kraftanstrengung« bei Abschiebungen angekündigt. Mittlerweile ist klar: Es ist nicht nur der Begriff, der brutal klingt und an dunkle Zeiten erinnert, es sind auch die Methoden in der Realität.

Um Men­schen abzu­schie­ben sind den hie­si­gen Behör­den mitt­ler­wei­le vie­le Mit­tel recht. Unter­stüt­zung fin­den sie dabei nicht nur in Mer­kels Aus­sa­gen, son­dern auch bei Innen­mi­nis­ter See­ho­fer, der im Juli fei­xend sei­ne Befrie­di­gung über die Abschie­bung von 69 Men­schen nach Afgha­ni­stan kund­tat – von denen sich einer nur kurz spä­ter das Leben nahm.

Wäh­rend die­ser Fall eine brei­te Öffent­lich­keit bekam, gilt das für vie­le ande­re Abschie­bun­gen nicht. Tag­täg­lich – oder bes­ser nacht­nächt­lich – wer­den in Deutsch­land Men­schen von Poli­zei­kräf­ten zu Hau­se abge­holt und abge­scho­ben. Ohne Rück­sicht auf Ver­lus­te. Wir und unse­re Kolleg*innen in den Lan­des­flücht­lings­rä­ten bekom­men die Fol­gen davon täg­lich mit.

Um zu zei­gen, was es heißt, wenn das Pro­gramm »kon­se­quent abschie­ben« Rea­li­tät wird, doku­men­tie­ren wir an die­ser Stel­le eini­ge der Schick­sa­le aus der letz­ten Zeit:

(1) Abschiebung aus dem Kindergarten

Frau Man­neh* lebt bereits seit zehn Jah­ren in Deutsch­land. Wie immer bringt sie ihre Toch­ter Ami­na­ta* am Mor­gen in den Kin­der­gar­ten. Danach geht sie ein­kau­fen. Ihre bei­den älte­ren Kin­der nimmt sie mit, da gera­de Schul­fe­ri­en sind. Doch als die drei nach Hau­se zurück­keh­ren, war­tet die Poli­zei bereits vor der Haus­tür. Völ­lig uner­war­tet sol­len sie nach Gam­bia abge­scho­ben wer­den. Um auch noch Ami­na­ta ein­zu­sam­meln, fah­ren die Polizist*innen anschlie­ßend mit ihnen in den Kindergarten.

Eine Erzie­he­rin aus dem Kin­der­gar­ten wen­det sich spä­ter an PRO ASYL und berich­tet uns von dra­ma­ti­schen Sze­nen: »Es war gera­de Mit­tag­essens­zeit, als eine Poli­zei­be­am­tin mit der wei­nen­den Frau Man­neh her­ein kam und nach Ami­na­ta such­te. Die­se klam­mer­te sich sofort an mein Bein und ich muss­te sie davon über­zeu­gen, mit in das Auto zu steigen«.

»Die Poli­zei kommt und dann kommt man nie mehr wieder«

Alle drei Kin­der sind in Deutsch­land gebo­ren und waren noch nie in Gam­bia. Als ihr Vater, der auf­grund einer Dul­dung zunächst in Deutsch­land blei­ben darf, von der anste­hen­den Abschie­bung sei­ner Fami­lie hört, fährt er von der Arbeit direkt zur Poli­zei­sta­ti­on. Auch hier geht es herz­los zu: Ihm wird nicht erlaubt, sich von sei­nen Kin­dern und sei­ner Part­ne­rin zu ver­ab­schie­den. Auch Geld darf er sei­ner Fami­lie kei­nes mitgeben.

Der Eltern­bei­rat schickt nun Geld an Frau Man­neh, damit sie sich zumin­dest für die ers­te Zeit eine Unter­kunft leis­ten kann. Die Erzie­he­rin­nen sind wäh­rend­des­sen damit beschäf­tigt, mit den ande­ren Kin­dern die Gescheh­nis­se auf­zu­ar­bei­ten. Sie berich­ten uns, dass vie­le Kin­der danach gesagt hät­ten: »Die Poli­zei kommt und dann kommt man nie mehr wieder«.

(2) Abschiebung während der Geburt des Kindes

Ähn­lich unglaub­lich ist ein Bericht aus Saal­feld, den der Flücht­lings­rat Thü­rin­gen doku­men­tiert hat: Gegen zwei Uhr Nachts wird Herr Ibra­him* von acht Polizist*innen aus dem dor­ti­gen Kran­ken­haus abge­holt, wäh­rend sei­ne Frau bereits die ers­ten Wehen hat. Die Behör­den wis­sen von der bevor­ste­hen­den Geburt, es liegt auch eine vor­ge­burt­li­che Vater­schafts­an­er­ken­nung vor.

Nichts­des­to­trotz soll der Betrof­fe­ne abge­scho­ben wer­den, und auch als er in der Unter­kunft nicht auf­zu­fin­den ist, wird die Abschie­bung nicht abge­bro­chen. Er wird trotz des Pro­tes­tes der Heb­am­men aus der Ent­bin­dungs­sta­ti­on des Kran­ken­hau­ses abge­führt und an den Flug­ha­fen in Frank­furt ver­bracht. Als der Betrof­fe­ne sich gegen die Abschie­bung wehrt, wird die Pro­ze­dur dort end­lich abge­bro­chen und der wer­den­de Vater kann zurück zu sei­ner schwan­ge­ren Frau.

(3) Immer mehr rechtswidrige Abschiebungen

Ver­mehrt kommt es durch den Druck, mög­lichst vie­le Abschie­bun­gen durch­zu­füh­ren, auch zu klar rechts­wid­ri­gen Aktio­nen der Behör­den. So wur­de im Novem­ber durch das Regie­rungs­prä­si­di­um Gie­ßen ein Jesi­de nach Russ­land abge­scho­ben, obwohl er nie über die Ableh­nung sei­nes Asyl­an­trags infor­miert wor­den war. Da er nicht frist­ge­recht dage­gen kla­gen konn­te, muss er nun zurück­ge­holt wer­den. Eben­so wie Has­ma­tul­lah Fazel­pur, der trotz eines lau­fen­den Kla­ge­ver­fah­rens nach Bul­ga­ri­en und von dort sogar wei­ter in den Ver­fol­ger­staat Afgha­ni­stan abge­scho­ben wurde.

Ähn­li­ches geschieht einer syri­schen Fami­lie mit drei Kin­dern, über die der Säch­si­sche Flücht­lings­rat berich­tet:  Fami­lie Moham­m­e­di* soll nach dem Wil­len des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) aus Sach­sen nach Rumä­ni­en zurück­ge­schickt wer­den, da sie dort – auf dem Papier – sub­si­diä­ren Schutz erhal­ten hat. Die auf­schie­ben­de Wir­kung ihrer Kla­ge gegen die­sen Bescheid wird gar vom Ver­wal­tungs­ge­richt in Dres­den bestä­tigt. Den­noch lässt das BAMF den säch­si­schen Behör­den eine Fehl­in­for­ma­ti­on über die­se auf­schie­ben­de Wir­kung zukom­men und gibt die Abschie­bung damit frei. Über einen Monat müs­sen die Moham­m­e­dis sich in Rumä­ni­en durch­schla­gen und woh­nen anfangs sogar ohne Obdach im Park, bis der Rumä­ni­sche Flücht­lings­rat ihnen eine Unter­kunft in einer Gara­ge orga­ni­sie­ren kann. Zwei Gerichts­ver­fah­ren sind nötig, damit die Dresd­ner Zweig­stel­le des Bun­des­am­tes den Feh­ler zugibt und den Weg für eine Rück­ho­lung der Fami­lie frei macht.

Die­se Fäl­le zei­gen: Die Zahl der rechts­wid­ri­gen Abschie­bun­gen nimmt zu. Herr Fazel­pur, der jesi­di­sche Flücht­ling aus Russ­land und die syri­sche Fami­lie konn­ten (vor­erst) geret­tet wer­den, weil es enga­gier­te Unterstützer*innen gab. Da nicht alle Geflüch­te­ten über Kon­tak­te zu erfah­re­nen Anwält*innen oder Bera­tungs­struk­tu­ren ver­fü­gen, ist aber zu befürch­ten, dass dies noch häu­fi­ger vorkommt.

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Abschie­bung: Zehn Geschichten.

(4) Mit der Kanüle im Hals ins Heimatland

Aber nicht nur lau­fen­de Kla­ge­ver­fah­ren wer­den mitt­ler­wei­le igno­riert, auch ärzt­li­che Beschei­ni­gun­gen sind für Behör­den häu­fig kein Abschie­be­hin­der­nis mehr.  Trotz eines aktu­el­len Rei­se­un­fä­hig­keit-Attes­tes einer Ärz­tin für Strah­len­the­ra­pie wird Herr Khor­kad­ad­ze* Anfang Sep­tem­ber aus Hes­sen nach Geor­gi­en abge­scho­ben. Mit­ten in der Nacht und nach Schil­de­rung sei­ner Ehe­frau, die allei­ne in Deutsch­land zurück­blieb, fast unbe­klei­det. Dafür mit Kanü­le im Hals, Kathe­ter in der Bauch­de­cke – und vor Ende sei­ner Strahlentherapie.

Wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes in Deutsch­land wur­de bei ihm näm­lich ein kom­pli­zier­ter Tumor im Kopf-Hals-Bereich dia­gnos­ti­ziert.  Nach meh­re­ren Ope­ra­tio­nen folg­ten eine Che­mo- und letzt­lich Strah­len­the­ra­pie in einem hes­si­schen Kran­ken­haus, er muss­te über eine Magen­son­de ernährt wer­den. Als sich sein Zustand lang­sam sta­bi­li­siert, wird er völ­lig uner­war­tet abge­scho­ben. Auch ein tele­fo­ni­scher Pro­test der behan­deln­den Ärz­tin beim zustän­di­gen Rich­ter hat kei­nen Erfolg.

Nach Ende der Ver­hand­lung war­ten bereits Poli­zei und Mit­ar­bei­ter der Aus­län­der­be­hör­de. Frau Amoo­ti wird durch den Hin­ter­aus­gang des Gerichts geführt und zum Flug­ha­fen transportiert.

(5) Abschiebung aus dem Gericht

Der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat infor­miert im Sep­tem­ber über das Schick­sal von Frau Amoo­ti* aus Ugan­da. Sie lebt seit rund 14 Jah­ren in Deutsch­land, ist sehr gut inte­griert, spricht deutsch und ist ehren­amt­lich aktiv. Ihr Antrag auf eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für Alt­fäl­le wird vor Gericht ver­han­delt und nega­tiv ent­schie­den, weil Frau Amoo­ti unter­stellt wird, sich lan­ge nicht um einen Pass bemüht zu haben.

Inzwi­schen hat sie den Pass aller­dings vor­ge­legt – und die Aus­län­der­be­hör­de nutzt ihn, um der her­vor­ra­gen­den Inte­gra­ti­on der Frau noch ein jähes Ende zu set­zen: Nach Ende der Ver­hand­lung war­ten bereits Poli­zei und Mit­ar­bei­ter der Aus­län­der­be­hör­de. Frau Amoo­ti wird durch den Hin­ter­aus­gang des Gerichts geführt und zum Flug­ha­fen trans­por­tiert, es bleibt ihr kei­ne Mög­lich­keit, ihre Sachen zu ord­nen oder sich von ihren Unterstützer*innen und Freund*innen zu ver­ab­schie­den. Auch ihr Bar­geld – rund 400 EUR – wird ihr ohne Quit­tung abge­nom­men. Als sie sich gegen die Abschie­bung wehrt, wird die­se abge­bro­chen und Frau Amoo­ti in Abschie­be­haft gebracht – für gan­ze drei Mona­te. Mitt­ler­wei­le liegt ihre Geschich­te bei der Härtefallkommission.

(6) Schwangere am Bahnhof sitzen gelassen

Mit­te Okto­ber soll in Rhein­land-Pfalz eine ira­ni­sche Fami­lie nach Kroa­ti­en abge­scho­ben wer­den, wie ver­schie­de­ne Medi­en berich­ten. Die schwan­ge­re Frau befin­det sich zur Dia­be­tes-Behand­lung im Kran­ken­haus. Dort wird sie nachts aus dem Bett geholt und im Ret­tungs­wa­gen an den Flug­ha­fen in Han­no­ver ver­bracht – obwohl die Kli­nik kei­ne Rei­se­fä­hig­keit attes­tiert hatte.

Herr Navid wird dar­auf­hin kur­zer­hand in die Abschie­be­haft zurück­ver­bracht, Mut­ter und Sohn las­sen die Poli­zei­be­am­ten ein­fach am Bahn­hof in Han­no­ver zurück.

Doch damit nicht genug: Die Abschie­bung schei­tert nur, weil der Pilot sich wei­gert, Fami­lie Navid* zu beför­dern. Herr Navid wird dar­auf­hin kur­zer­hand in die Abschie­be­haft zurück­ver­bracht, Mut­ter und Sohn las­sen die Poli­zei­be­am­ten ein­fach unzu­rei­chend beklei­det und mit ledig­lich 100 EUR am Bahn­hof in Han­no­ver zurück. Nur dank eines freund­li­chen Bahn­mit­ar­bei­ters kann die schwan­ge­re Frau Navid mit ihrem Sohn über­haupt zurück in die Unter­kunft nach Rhein­land-Pfalz fahren.

(7) Aus der Reha geholt

Herr Atoev* aus Zen­tral­asi­en soll gemäß der Dub­lin-Ver­ord­nung nach Litau­en über­stellt wer­den. Bei einer Aus­weis­kon­trol­le springt er in Panik aus dem Fens­ter sei­ner Unter­kunft in Bay­ern und ver­letzt sich schwer – er denkt, man wol­le ihn abschie­ben. Nach meh­re­ren Ope­ra­tio­nen wird ihm eine drei­wö­chi­ge Reha-Maß­nah­me geneh­migt. Die Behör­den indes den­ken nicht dar­an, die Abschie­bung erst ein­mal aus­zu­set­zen oder auch nur die Gene­sung abzuwarten.

Wäh­rend der Reha-Maß­nah­men ver­schwin­det Herr Atoev dann plötz­lich aus der Kli­nik, ohne dass Pfle­ge­per­so­nal und Unterstützer*innen wis­sen, wo er sich befin­det. Am Abend ruft Herr Atoev dann unver­mit­telt aus Litau­en an: Um 5 Uhr mor­gens sei er unan­ge­kün­digt und gegen sei­nen Wil­len von der Poli­zei aus der Kli­nik abge­holt worden.

Es stellt sich her­aus, dass die Poli­zei bereits zwei Tage zuvor an der Rezep­ti­on nach sei­ner Zim­mer­num­mer gefragt hat. Dabei wäre die soge­nann­te Über­stel­lungs­frist, vor deren Ablauf die deut­schen Behör­den eine Abschie­bung durch­füh­ren müs­sen, um nicht sel­ber für den Asyl­an­trag zustän­dig zu wer­den, auch nach Ende der Reha-Maß­nah­me noch nicht abgelaufen.

Nach kur­zer Zeit wird Herr Atoev von Litau­en in sein Her­kunfts­land abgeschoben.

(8) Abschiebung statt Unterricht

Der 11-jäh­ri­ge Mer­gim* geht in Baden-Würt­tem­berg zur Schu­le – bis Anfang Dezem­ber die Poli­zei im Unter­richt erscheint und ihn mit­nimmt. Mer­gim hat aller­dings eben­so wenig etwas ange­stellt, wie sei­ne Schwes­ter Bes­ja­na* (6), die zeit­gleich aus dem Kin­der­gar­ten abtrans­por­tiert wird. Zusam­men mit ihren Eltern und einem wei­te­ren Geschwis­ter­chen wer­den die bei­den nach Alba­ni­en abge­scho­ben, wäh­rend Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen alle Hän­de voll zu tun haben, die ver­stör­ten Mit­schü­ler und Freund*innen zu beru­hi­gen, wie der Flücht­lings­rat Baden-Würt­tem­berg berichtet.

(9) Ein Beispiel von vielen: Gut integriert ab nach Afghanistan

Jeden Monat aufs Neue wer­den Men­schen nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben. Seit dem Som­mer han­delt es sich dabei meist über­wie­gend nicht, wie oft behaup­tet, um Straf­tä­ter oder Gefähr­der. Exem­pla­risch für all die­se Fäl­le infor­miert der Säch­si­sche Flücht­lings­rat über Herrn Mass­ud*, der im Dezem­ber aus Zwi­ckau abge­scho­ben wird.

»Ein jun­ger Mann und ein zuver­läs­si­ger Mit­ar­bei­ter, der sich nie was zu Schul­de hat kom­men las­sen, wur­de von einem Tag auf den ande­ren aus sei­nem neu auf­ge­bau­ten Leben gerissen.«

»Ein jun­ger Mann und ein zuver­läs­si­ger Mit­ar­bei­ter, der sich nie was zu Schul­de hat kom­men las­sen, wur­de von einem Tag auf den ande­ren aus sei­nem neu auf­ge­bau­ten Leben geris­sen. Wir ver­lie­ren mit ihm einen wun­der­ba­ren Mit­ar­bei­ter«, schreibt sein Arbeit­ge­ber über Herrn Mass­ud, der schon knapp fünf Jah­re in Deutsch­land gelebt hat­te und in psych­ia­tri­scher Behand­lung war. Weder sei­ne Erkran­kung, noch dass er trotz­dem in Voll­zeit arbei­te­te, waren für die Behör­den aller­dings Grün­de, ihn nicht abzuschieben.

(10) Kleine Kinder gewaltsam aus dem Schlaf geholt

Auch das, was der Initia­tiv­aus­schuss Migra­ti­ons­po­li­tik Rhein­land-Pfalz aus dem Rhein-Huns­rück-Kreis berich­tet, ist – lei­der – nur ein Bei­spiel von vie­len. Mitt­ler­wei­le ist die nächt­li­che Abschie­bung gän­gi­ge Pra­xis. Auch auf klei­ne Kin­der wird da kei­ne Rück­sicht genom­men: Anfang Novem­ber bricht die Poli­zei die Zim­mer­tü­ren der Unter­kunft von Fami­lie Hag­o­pian* aus Arme­ni­en auf – um vier Uhr nachts, als die Eltern und ihre drei Kin­der, das jüngs­te gera­de ein­mal sie­ben Mona­te alt, noch schla­fen. Dazu kommt: Der Fami­li­en­va­ter ist erst am Vor­tag aus einer psych­ia­tri­schen Kli­nik ent­las­sen wor­den, in der er wegen aku­ter Sui­zi­da­li­tät in Behand­lung war. Was der­lei Erleb­nis­se für Aus­wir­kun­gen auf die Psy­che des Vaters, aber auch der Klein­kin­der haben kön­nen, scheint den Behör­den dabei einer­lei zu sein.

Die­se zehn Geschich­ten ste­hen sinn­bild­lich für die bru­ta­li­sier­te Abschie­be­pra­xis. Sie machen deut­lich, wel­ches Gesicht Deutsch­land zeigt, wenn dem Druck von Frem­den­fein­den und Rechtspopulist*innen nach­ge­ge­ben wird.

Zehn beispielhafte Schicksale

Man mag sich kaum aus­ma­len, wel­che Fol­gen die nächt­li­chen, über­fall­ar­ti­gen Abschie­bun­gen aus geschütz­ten Räu­men wie der eige­nen Woh­nung oder gar dem Kran­ken­haus auf die betrof­fe­nen Men­schen haben. Men­schen, denen in ihrem Leben ohne­hin häu­fig schon die schlimms­ten Din­ge wider­fah­ren sind.

Die­se zehn Geschich­ten ste­hen sinn­bild­lich für die bru­ta­li­sier­te Abschie­be­pra­xis. Sie machen deut­lich, wel­ches Gesicht Deutsch­land zeigt, wenn dem Druck von Frem­den­fein­den und Rechtspopulist*innen nach­ge­ge­ben wird.

(mk / ch)

 

*alle Namen geändert