05.10.2012

Ruprecht Polenz (CDU), der Vor­sit­zen­de des Aus­wär­ti­gen Aus­schus­ses im Bun­des­tag, hat sich für eine Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge in Deutsch­land aus­ge­spro­chen. PRO ASYL begrüßt die­sen Vor­stoß und for­dert, dass nun auch gehan­delt wird. Längst über­fäl­lig ist es, die Hür­den im Visums­ver­fah­ren zu besei­ti­gen. Deutsch­land könn­te bereits jetzt Ver­wand­te von hier leben­den syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in einem ver­ein­fach­ten Visums­ver­fah­ren aufnehmen.

Aber auch für die bereits in Deutsch­land leben­den Syrer muss die Situa­ti­on ver­bes­sert wer­den. Die Innen­mi­nis­ter der Län­der haben sich mit dem Bun­des­in­nen­mi­nis­ter dar­auf ver­stän­digt, den seit März die­ses Jah­res gel­ten­den Abschie­bungs­stopp für Syri­en zu ver­län­gern. Eigent­lich stün­de damit gedul­de­ten Flücht­lin­gen aus Syri­en laut Gesetz eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu. Nach dem Beschluss der Innen­mi­nis­te­ri­en sol­len sie aber wei­ter­hin ledig­lich Dul­dun­gen bekommen.

„In der jet­zi­gen Situa­ti­on Flücht­lin­ge aus Syri­en ledig­lich für wei­te­re sechs Mona­te zu dul­den, um sie in fer­ner Zukunft viel­leicht trotz­dem noch abschie­ben zu kön­nen, ist zynisch. Die Flücht­lin­ge brau­chen jetzt einen siche­ren Auf­ent­halt und eine Per­spek­ti­ve in Deutsch­land“ erklär­te Hubert Hein­hold, Vor­stands­mit­glied von PRO ASYL.

PRO ASYL und der Flücht­lings­rat kri­ti­sie­ren zudem, dass das geplan­te Vor­ge­hen mit gel­ten­dem Recht nicht zu ver­ein­ba­ren ist. „Es kann nicht ange­hen, dass die Flücht­lin­ge ent­ge­gen der Rechts­la­ge wei­ter­hin mit Dul­dun­gen abge­speist wer­den sol­len. Das Gesetz ist an die­sem Punkt ein­deu­tig und kann nicht nur zum Teil ange­wandt wer­den“, kom­men­tier­te Tim­mo Sche­ren­berg für den Flücht­lings­rat den Beschluss.

Im Auf­ent­halts­ge­setz ist vor­ge­se­hen, dass jedes Bun­des­land eigen­ver­ant­wort­lich einen Abschie­bungs­stopp für bestimm­te Aus­län­der­grup­pen für bis zu sechs Mona­te erlas­sen kann. Nach die­sen sechs Mona­ten muss im Ein­ver­neh­men mit den ande­ren Bun­des­län­dern und dem BMI eine Auf­ent­halts­er­laub­nis im Rah­men einer Blei­be­rechts­re­ge­lung erteilt wer­den (§ 60a (1) Auf­enthG, § 23 AufenthG).

Durch die­se Rege­lung soll ver­mie­den wer­den, dass Flücht­lin­ge, für die ein Abschie­bungs­stopp gilt, über Jah­re hin­weg ledig­lich Ket­ten­dul­dun­gen erhal­ten. Dies war nach dem Aus­län­der­ge­setz vor 2005 noch der Fall und wur­de bewusst geän­dert. Umso erstaun­li­cher mutet es an, dass sich die Innen­mi­nis­te­ri­en jetzt über die Geset­zes­la­ge hin­weg­set­zen, zumal es das ers­te Mal seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes ist, dass ein Abschie­bungs­stopp über sechs Mona­te hin­aus ver­län­gert wird.

Von der Rege­lung betrof­fen sind vor allem Flücht­lin­ge, die sich schon län­ger in Deutsch­land auf­hal­ten und deren Asyl­an­trä­ge abge­lehnt wurden.

Kon­takt: 

PRO ASYL | Pres­se­stel­le | Tel. 069 230695 | E‑Mail: presse@proasyl.de

Tim­mo Sche­ren­berg| Hes­si­scher Flücht­lings­rat | Tel. 069 97698710 | E‑Mail: hfr@fr-hessen.de

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