Die Bundesregierung hat den syrischen Botschafter ausgewiesen. Bundesaußenminister Westerwelle fordert schärfere Sanktionen. Doch das Anfang 2009 in Kraft getretene deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen existiert weiter. PRO ASYL fordert die sofortige Aufkündigung.
Schon bei Abschluss des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der arabischen Republik Syrien über die Rückführung von sich illegal aufhaltenden Personen“ war klar: Es war und ist ein Vertrag mit notorischen Folterern.
Nicht nur Menschenrechtsorganisationen berichteten bereits vor Abschluss des Abkommens über das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Auch in den Berichten des Auswärtigen Amtes finden sich regelmäßig ausreichende Hinweise z.B. auf mit Folter einhergehende willkürliche Inhaftierungen.
Über die Folgen des mit dem Assad-Regime abgeschlossenen Vertrages berichtete die Bundesregierung selbst: Von 73 zwischen Januar 2009 und Juni 2010 aus Deutschland nach Syrien abgeschobenen Flüchtlingen wurden mindestens 14 umgehend von den syrischen Behörden inhaftiert.
Doch die Bundesregierung hält an ihrer Politik fest, Rückübernahmeabkommen, die Abschiebungen erleichtern sollen, mit jedem dazu bereiten Staat zu schließen, ob demokratisch oder nicht. Offenbar wird das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen nicht gekündigt, weil man hofft, nach einem möglichen Machtwechsel umgehend die Abschiebungspraxis wieder aufnehmen zu können. Derzeit sind Abschiebungen aus Deutschland nur bis August 2012 ausgesetzt.
Die Begründungen für den Fortbestand des Rückübernahmeabkommens von Seiten der Regierungskoalition im Bundestag machen sprachlos. MdB Michael Frieser (CSU) behauptete im Bundestag am 26. Januar 2012, mit dem Abkommen verpflichte man das Assad-Regime zu seinen Zusagen zu stehen. „Denn wenn wir Staaten, die sich in dieser Art und Weise verhalten, auch noch aus ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen entlassen, dann entbinden wir sie ja jeglicher Verpflichtung.“
Das suggeriert, das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen fuße auf menschenrechtlicher Grundlage. Dies ist nicht der Fall. Es enthält ausschließlich prozedurale Regelungen mit dem Ziel, Abschiebungen zu erleichtern.
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