Wichtiges EuGH-Urteil: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden
PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen. Die Bundesländer sind gefordert, ihre Haftanstalten zu überprüfen und zum Teil umzubauen.
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