11.03.2022

Die Flücht­lings­rä­te und PRO ASYL for­dern die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die freie Wohn­ort­wahl und die dezen­tra­le Unter­brin­gung für alle Geflüchteten.

Bei ihrer gemein­sa­men Kon­fe­renz haben die Lan­des­flücht­lings­rä­te und PRO ASYL sich inten­siv mit den aktu­el­len Bedin­gun­gen geflüch­te­ter Men­schen in Deutsch­land aus­ein­an­der­ge­setzt. Ins­be­son­de­re der bru­ta­le Angriffs­krieg Russ­lands auf die Ukrai­ne zwingt Mil­lio­nen Men­schen zur Flucht.

Wir begrü­ßen, dass Men­schen, die aus der Ukrai­ne flie­hen, jetzt visums­frei in Deutsch­land ein­rei­sen dür­fen und hier groß­zü­gig auf­ge­nom­men wer­den. Mit dem „vor­über­ge­hen­den Schutz“ nach §24 Auf­enthG erhal­ten sie unkom­pli­ziert eine Auf­ent­halts­er­laub­nis, kön­nen ihren Wohn­ort frei wäh­len und unter­lie­gen kei­nem Arbeits­ver­bot. Dies wäre unter den Bedin­gun­gen des Asyl­ver­fah­rens, das auf Kon­trol­le und Abschre­ckung basiert, nicht mög­lich gewesen.

Aktu­ell sieht man den poli­ti­schen Wil­len, Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Geflüch­te­te zu ver­bes­sern. Das soll­te nun für alle Schutz­su­chen­den gel­ten: „Das dis­kri­mi­nie­ren­de Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, die Zuwei­sung in Kom­mu­nen gegen den Wunsch der Betrof­fe­nen und die lang­fris­ti­ge Unter­brin­gung in Lagern sind nie­man­dem zuzu­mu­ten. Sol­che Gän­ge­lun­gen müs­sen end­lich für alle Geflüch­te­ten abge­schafft wer­den!“, erklärt Mara Hasen­jür­gen vom Flücht­lings­rat Brandenburg.
Die Unter­brin­gung in Mas­sen­un­ter­künf­ten darf nur vor­über­ge­hend sein. Län­der und Land­krei­se müs­sen sich jetzt ver­mehrt um dezen­tra­le Unter­brin­gung bemü­hen, um gesell­schaft­li­che Teil­ha­be für alle Geflüch­te­ten von Beginn an zu ermöglichen.

Bun­des­re­gie­rung muss ihre Spiel­räu­me nutzen

Flücht­lings­rä­te und PRO ASYL ste­hen an der Sei­te diver­ser migran­ti­scher Selbst­or­ga­ni­sa­tio­nen, die die unglei­che Behand­lung Schutz­su­chen­der scharf kri­ti­sie­ren. Ras­sis­ti­sche Vor­fäl­le an den Gren­zen, die Medi­en­be­richt­erstat­tung und die gel­ten­de Rechts- und Ver­ord­nungs­la­ge zei­gen die ras­sis­ti­sche Unter­schei­dung auf, die Men­schen auf der Flucht erfah­ren müs­sen. Zen­tral ist jetzt, dass die Bun­des­re­gie­rung ihre Spiel­räu­me in der Umset­zung des EU-Rats­be­schlus­ses nutzt. Alle Men­schen, die aus der Ukrai­ne flie­hen, müs­sen die Auf­ent­halts­er­laub­nis nach §24 Auf­ent­halts­ge­setz erhal­ten, auch wenn sie nicht expli­zit in der EU-Richt­li­nie 2001/55/EG genannt sind.

„Selek­ti­ve Soli­da­ri­tät ist kei­ne. Es spielt kei­ne Rol­le, wel­che Natio­na­li­tät oder Haut­far­be Men­schen haben, die hier Schutz suchen. Wir sind ver­pflich­tet, allen Schutz­su­chen­den unse­re vol­le Unter­stüt­zung zukom­men zu las­sen. Ob Men­schen vor Bom­ben oder Hun­ger flie­hen, darf kei­nen Ein­fluss auf unse­re Auf­nah­me­be­reit­schaft haben“, stellt Dave Schmidt­ke vom Säch­si­schen Flücht­lings­rat klar.

Selbst­or­ga­ni­sier­te Kämp­fe von Migrant*innen, beson­ders seit dem lan­gen Som­mer der Migra­ti­on 2015/16, aber auch die unzäh­li­gen Ver­ei­ne und Orga­ni­sa­tio­nen, die Geflüch­te­te seit Jah­ren unter­stüt­zen, haben ele­men­ta­re Arbeit geleis­tet, auf der aktu­el­le For­men der Soli­da­ri­tät auf­bau­en kön­nen. Trotz der Kata­stro­phe in der Ukrai­ne darf die Not der Men­schen in Län­dern wie Liby­en, Bela­rus, Jemen, Syri­en, Äthio­pi­en, Nige­ria oder Afgha­ni­stan nicht ver­ges­sen werden.

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