08.03.2022

Geflüch­te­te Frau­en und Mäd­chen sind in vie­len Regio­nen der Welt ver­folgt, von Gewalt und geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung betrof­fen. Ein Teil von ihnen sucht Schutz in Deutsch­land. Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am 8. März rufen PRO ASYL und Lan­des­flücht­lings­rä­te dazu auf, Asyl­ver­fah­ren end­lich geschlech­ter­sen­si­bel zu gestal­ten und den Schutz von geflüch­te­ten Frau­en und Mäd­chen in Deutsch­land sicherzustellen.

Die Aner­ken­nung geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung ist seit 2004 gesetz­lich ver­an­kert. Gemäß der Istan­bul-Kon­ven­ti­on haben zudem von Gewalt betrof­fe­ne geflüch­te­te Frau­en und Mäd­chen Anspruch dar­auf, ange­mes­sen unter­ge­bracht, medi­zi­nisch ver­sorgt und vor wei­te­rer Gewalt geschützt zu wer­den. In der Pra­xis kommt es den­noch zu erheb­li­chen Problemen.

„Wenn das BAMF 2020 annä­hernd 60.000 Asyl­an­trä­ge von Frau­en und Mäd­chen inhalt­lich prüft und nur in 1.300 Fäl­len eine geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­fol­gung erkennt, dann stimmt etwas nicht“, sagt Andrea Kothen von PRO ASYL. „Es wird oft nicht genau genug hin­ge­guckt, nicht nach­ge­fragt, nicht geglaubt, oder es wer­den auf­wän­di­ge Nach­wei­se ver­langt. So fal­len vie­le Frau­en durch das Raster.“

Flä­chen­de­cken­de Bera­tung nötig

Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag die Ein­füh­rung einer flä­chen­de­cken­den, behör­den­un­ab­hän­gi­gen Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung und die beson­de­re Unter­stüt­zung vul­nerabler Per­so­nen beschlos­sen. Die Umset­zung die­ses Vor­ha­bens ist drin­gend gebo­ten und muss jetzt auch end­lich in die Tat umge­setzt werden.

Ein gro­ßes Pro­blem ist die feh­len­de Vor­be­rei­tung der Frau­en auf die Anhö­rung. Sie ist nötig, damit die betrof­fe­nen Frau­en sich öff­nen und über sexu­el­le Gewalt­er­fah­run­gen oder Trau­ma­ta spre­chen kön­nen. Durch beschleu­nig­te Ver­fah­ren bleibt zwi­schen Ankunft und Anhö­rung kaum Zeit und oft­mals kei­ne Gele­gen­heit für eine Vor­be­rei­tung, Bera­tung oder gar eine kur­ze Erho­lungs­pau­se nach einer stra­pa­ziö­sen Flucht.

Erfah­run­gen mit Son­der­be­auf­trag­ten sind durchwachsen

„Geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­fol­gung und Gewalt­be­trof­fen­heit kön­nen so weder hin­rei­chend erkannt und gewür­digt wer­den noch kön­nen die Frau­en adäquat unter­stützt wer­den“, sagt Lau­ra Mül­ler vom Nie­der­säch­si­schen Flücht­lings­rat. „Beschleu­nig­te Ver­fah­ren dür­fen nicht auf Kos­ten der Rechts­si­cher­heit und des Schut­zes der Frau­en durch­ge­führt werden.“

Die Erfah­run­gen mit den Son­der­be­auf­trag­ten des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), die eigens für Fäl­le geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung her­an­ge­zo­gen wer­den, sind durch­wach­sen – zumal die­se nicht immer die Anhö­rung selbst durch­füh­ren. Teil­wei­se geben sie ledig­lich eine Ent­schei­dung nach Akten­ein­sicht frei.

„Immer noch berich­ten Frau­en von unsen­si­blen, ent­wür­di­gen­den Befra­gun­gen oder davon, dass Dolmetscher*innen ihre Rol­le über­schrei­ten und sich mit eige­nen Kom­men­ta­re in die Anhö­rung ein­mi­schen“, sagt Lena Schmid vom Flücht­lings­rat Baden-Württemberg.

Zum Frau­en­tag 2022 for­dern die Organisationen:

• Die Bun­des­re­gie­rung muss die ver­spro­che­ne gesetz­li­che Rege­lung für eine behör­den­un­ab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung zügig auf den Weg brin­gen und lang­fris­tig finan­zi­ell absichern.

• Bei der Ter­min­ver­ga­be für die Anhö­rung ist gege­be­nen­falls eine län­ge­re Pau­se ein­zu­räu­men, um Nach­wei­se beschaf­fen oder sich emo­tio­nal auf die Anhö­rung vor­be­rei­ten zu können.

• Anhö­run­gen müs­sen gen­der­sen­si­bel und aus­schließ­lich mit geschul­ten Dolmetscher*innen gestal­tet wer­den; Son­der­be­auf­trag­te müs­sen bei erkenn­ba­rem Bedarf früh­zei­tig und trans­pa­rent über­neh­men, außer­dem auf Wunsch der Betrof­fe­nen ein­ge­setzt und im Kon­flikt­fall auch aus­ge­tauscht werden.

• Das BAMF muss bei der Anhö­rung durch ent­spre­chen­de Fra­gen aktiv prü­fen, ob geschlechts­spe­zi­fi­sche Asyl­grün­de vor­lie­gen könn­ten. Die Betrof­fe­nen brau­chen zuvor kla­re Infor­ma­tio­nen über mög­li­che asyl­re­le­van­te Umstände.

• Für die spe­zi­fi­schen medi­zi­ni­schen, psy­cho­lo­gi­schen und sozia­len Bedar­fe von vul­ner­ablen Geflüch­te­ten muss bei der Auf­nah­me durch die Behör­den eine Anbin­dung an Fach­or­ga­ni­sa­tio­nen (etwa für Opfer von Men­schen­han­del) und die Über­nah­me der not­wen­di­gen Kos­ten sicher­ge­stellt werden.

Abschlie­ßend wei­sen die Orga­ni­sa­tio­nen dar­auf hin, dass ein geschlech­ter­sen­si­bles Asyl­ver­fah­ren und gute Auf­nah­me­be­din­gun­gen in Deutsch­land drin­gend not­wen­dig, aber kei­nes­wegs aus­rei­chend sind, solan­ge Geflüch­te­te auf ihrem Weg nach und in Euro­pa mit unvor­stell­ba­rer Gewalt – auch euro­päi­scher Grenz­wäch­ter – kon­fron­tiert sind. Der unge­hin­der­te Zugang Geflüch­te­ter zu einem fai­ren, regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU bleibt obers­te Priorität.

PRO ASYL und Flücht­lings­rä­te unter­stüt­zen die euro­päi­sche Initia­ti­ve femi­nis­tasyl­um, die sich im Sin­ne der Istan­bul-Kon­ven­ti­on mit einer euro­pa­wei­ten Peti­ti­on für einen sol­chen unge­hin­der­ten Zugang und die kon­se­quen­te Aner­ken­nung spe­zi­fi­scher Asyl­grün­de von Frau­en und Mäd­chen sowie quee­rer Per­so­nen einsetzt.

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