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Zum Jahrestag von Merkels historischer Entscheidung
Vor einem Jahr verhinderten Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Bundeskanzler Faymann eine humanitäre Katastrophe in Europa. Doch die EU-Kommission will in Zukunft durch Änderung der EU-Dublin-Verordnung humanitäres Eingreifen durch Staaten unmöglich machen.
Gerade das Selbsteintrittsrecht, mit dem die Mitgliedstaaten sich eigenständig als zuständig für die Durchführung von Asylverfahren erklären können, war bei der Aufnahme von Flüchtlingen im September 2015 ausschlaggebend.
Die Aufnahme ist auch im Rückblick eine humanitär gebotene und eine politisch und rechtlich richtige Entscheidung, denn die europaweit geltende Dublin-Verordnung ermöglicht Staaten, vom Selbsteintritt Gebrauch zu machen und selbst Asylverfahren durchzuführen. Doch mit dem Vorstoß der EU-Kommission für eine neue Dublin-Verordnung soll das Selbsteintrittsrecht weitgehend begrenzt werden. Der Selbsteintritt eines EU-Staates soll nur noch in Familienkonstellationen möglich sein. Humanitäres Eingreifen durch EU-Staaten würde so unmöglich gemacht werden.
Das Kriterium der Ersteinreise bleibt bestehen. Randstaaten der EU, die Flüchtlinge einreisen lassen, sollen für sie ohne jegliche zeitliche Begrenzung zuständig bleiben. Ein Prinzip, das mit einer gerechten Verteilung von Flüchtlingen in Europa nichts gemein hat und in der Vergangenheit durchweg versagt hat. Die Abschaffung des Selbsteintrittsrechts ist nur eine von vielen Verschärfungen, die Flüchtlingsrechte und das Recht auf Asyl aushöhlen werden.
Statt fairer Asylverfahren innerhalb der EU gibt es Unzulässigkeitsverfahren
Die EU-Kommission plant die Einführung von Unzulässigkeitsverfahren, die dem eigentlichen Asylverfahren vorangestellt werden. Im Rahmen dieser neuen Verfahren soll zuerst geprüft werden, ob der/die Asylsuchende aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsstaat stammt. Erfüllt die asylsuchende Person ein solches Kriterium, darf sie nicht im Rahmen des Relocation-Programms in einen anderen Staat verteilt werden.
Die Unzulässigkeitsverfahren bedeuten für die Asylsuchenden, dass ihre eigentlichen Fluchtgründe nicht mehr geprüft werden, sondern alleine untersucht wird, ob sie in einem Drittstaat außerhalb der EU angeblich »sicher« sind. Den Betroffenen droht damit eine Rücküberstellung aus der EU heraus in den zuvor passierten Drittstaat bzw. direkt in den Herkunftsstaat, den die EU für »sicher« erklärt hat. Dies untergräbt systematisch das individuelle Recht auf Asyl in der Europäischen Union.
Dies widerspricht aus PRO ASYL-Sicht gegen Artikel 78 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Artikel 78 Abs. des AEUV garantiert ein Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union und nicht außerhalb.
Randstaaten weiter zuständig, Weiterfliehen wird bestraft
Nach der Dublin IV-Reform tragen die Randstaaten weiterhin alleine die Verantwortung für die Prüfung und ggf. Rückführung der Betroffenen, denn am Kriterium der Ersteinreise und der sich daraus ergebenden Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens wird weiterhin festgehalten.
Jedes Weiterfliehen der Flüchtlinge wird bestraft. Wenn Schutzsuchende aus Ungarn, Griechenland, Bulgarien oder Italien weiterfliehen, werden sie ohne jede zeitliche Begrenzung in den Ersteinreisestaat zurückgeschoben. Dort kommen sie jedoch nicht mehr in ein reguläres Verfahren, ihre Fluchtgründe werden nicht mehr geprüft. Damit drohen tausende Flüchtlinge zu »refugees in orbit« zu werden: Das sind Flüchtlinge, bei denen kein Staat in der EU bereit ist, ihren Asylantrag zu bearbeiten. Der Vorschlag der EU-Kommission ignoriert hier die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Der EuGH hat zur Dublin-Verordnung entschieden, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten und der Flüchtlinge ist, dass durch die Möglichkeit des Selbsteintritts schnell die Zuständigkeit für das Asylverfahren im Land des Aufenthaltes geklärt wird.
Abschaffung der Überstellungsfrist wird Tausende zu »refugees in orbit« machen
Bislang musste ein Mitgliedstaat, der eine Dublin-Abschiebung durchsetzen möchte, eine Überstellungsfrist einhalten. Läuft sie ab, geht die Zuständigkeit auf den Staat, in dem sich der Flüchtling aufhält, über.
Die EU-Kommission will nun die verbindlichen Fristen abschaffen. Die Folge: Flüchtlinge können künftig auch noch nach Jahren abgeschoben werden – humanitäre Spielräume bestehen nicht mehr. Die Betroffenen wären nur noch geduldet und müssten in der ständigen Angst leben, doch noch nach Bulgarien, Ungarn oder Italien zurück zu müssen. Schutzsuchenden droht ein Elend als »refugees in orbit«. Im Staat, in dem sie sich aufhalten, wird ihnen das Asylverfahren verwehrt.
Rücküberstellte Flüchtlinge werden in dem Mitgliedstaat ihrer Zuständigkeit keinen Zugang zu einem Asylverfahren haben, in dem ihre ursprünglichen Fluchtgründe geprüft werden. Denn sie haben den Staat ihrer Zuständigkeit verlassen. Ihr Asylantrag wird bei der Rückkehr nur noch als Folgeantrag behandelt, der lediglich nach der Flucht aus dem Herkunftsland entstandene Fluchtgründe prüft, nicht aber die ursprünglichen Fluchtgründe.
Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Der Vorschlag der EU-Kommission macht nicht einmal vor der Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger halt. Der Europäische Gerichtshof hat die Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger in andere EU-Staaten untersagt. Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen sind mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen künftig auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgeschoben werden entgegen des Urteils des EuGH.
Menschenunwürdiger Ausschluss von Sozialleistungen
Zur Durchsetzung der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden droht die EU-Kommission mit der Dublin-IV-Verordnung den Schutzsuchenden die Verweigerung des physischen Existenzminimums an. Durch diese Änderung werden soziale Härten produziert, die mit dem Prinzip moderner Sozialstaatlichkeit und den Urteilen Europäischer Gerichte vollkommen unvereinbar sind.
Krise des Flüchtlingsschutzes in Europa bleibt ungelöst
Mit der neuen Dublin IV-Verordnung wird der Druck auf die Randstaaten der EU für die Aufnahme der Flüchtlinge verantwortlich zu sein verstärkt. Die Schieflage, an der Deutschland die Mitverantwortung trägt, wird sich mit der Beschränkung des Selbsteintrittsrechts und der jahrelang möglichen Rückschiebung in den Einreisestaat durch Wegfall von Fristenregelungen weiter verschärfen. Die Verhandlungen über die Dublin IV-Verordnung gehen nach der Sommerpause in die entscheidende Phase. Die Aushebelung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren verschärft den Zerfallsprozess eines Europas der Werte und Rechte. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, ist bislang offen geblieben.
Eine ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL zur Dublin-Reform gibt es hier.
Zum Positionspapier (kurze Version) von PRO ASYL zu Dublin IV geht es hier.