22.02.2017
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Bei diesem Anschlag in Kabul im August 2015 wurden mindestens acht Zivilisten getötet. Thomas de Maizière kann die Toten aber beruhigen: Sie waren ihm zufolge »zwar Opfer« aber gar nicht das Ziel der Attacke. Foto: Reuters / Omar Sobhani

Nirgendwo in Afghanistan ist die Sicherheitslage gut – das sagt auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung. Innenminister de Maizière hält das nicht davon ab, weitere Abschiebungen zu forcieren und dabei mit unglaublichen Aussagen zu argumentieren.

Am heu­ti­gen Mitt­woch (22.02.) fin­det offen­bar die drit­te Sam­mel­ab­schie­bung von afgha­ni­schen Flücht­lin­gen statt, dies­mal vom Flug­ha­fen Mün­chen aus. Flücht­lings­in­itia­ti­ven haben bereits Pro­tes­te dage­gen ange­kün­digt.

Wer ist betroffen?

Zu ver­mu­ten ist, dass wie bei den ers­ten bei­den Abschie­bun­gen erneut eine brei­te und hete­ro­ge­ne Grup­pe betrof­fen ist. Im Fokus ste­hen dabei jun­ge und (angeb­lich) allein­ste­hen­de Män­ner. Häu­fig ist auch die Rede davon, es han­de­le sich bei den Abge­scho­be­nen um Straf­tä­ter, auf die gro­ße Mehr­heit der Men­schen in den ers­ten bei­den Sam­mel­char­tern traf dies aber nicht zu.

Beim zwei­ten Abschie­be­flug am 23. Janu­ar von Frank­furt aus waren vor allem Men­schen aus Bay­ern (18) an Bord, der Rest wur­de aus den Bun­des­län­dern Baden-Würt­tem­berg (4), Ham­burg (3) und Rhein­land-Pfalz (1) abge­scho­ben. Wie schon im ers­ten Flie­ger waren dar­un­ter etli­che Flücht­lin­ge, die bereits seit Jah­ren in Deutsch­land leb­ten und hier inte­griert waren.

Wer nicht auf Freun­de oder Ver­wand­te zurück­grei­fen kann, bleibt auf sich allei­ne gestellt – in einem Land, in dem vie­le der Betrof­fe­nen seit etli­chen Jah­ren nicht mehr waren, das über­haupt kei­ne Struk­tu­ren für die hun­dert­tau­sen­den Men­schen auf der Flucht hat und in dem jeder­zeit eine Bom­be hoch­ge­hen kann.

Ledig­lich 7 der 26 Abge­scho­be­nen sind straf­recht­lich in Erschei­nung getre­ten, genaue Hin­wei­se zur Schwe­re der Delik­te gibt es nicht, bei man­chen Betrof­fe­nen lie­gen Infor­ma­tio­nen über Sozi­al­stun­den oder gericht­lich ver­ord­ne­te Kon­flikt­be­ra­tun­gen vor – unklar ist, ob das bereits für eine Ein­stu­fung als »Straf­tä­ter« aus­reich­te. Eine Über­sicht über Medi­en­be­rich­te zu den Abgeschobenen:

Nord­bay­ern über Abge­scho­be­ne aus Bay­ern / SWP über die Abge­scho­be­nen aus Ba-Wü / NDR über Abge­scho­be­ne aus Ham­burg / Alo­ne in Kabul: DW.com über »Farid« / Tages­schau trifft Matiu­l­lah & Ati­qul­lah in Kabul / Der abge­scho­be­ne »Shams« mel­det sich mit einem Video aus Kabul bei sei­nen Freun­den in Deutsch­land / »Erst inte­grie­ren, dann abschie­ben«: Moni­tor über absur­de Asyl­po­li­tik / »Stän­di­ge Angst« – Bericht in der Süd­deut­schen Zeitung

Wenig Unterstützung für Abgeschobene vor Ort

Über­ein­stim­mend sind dort Aus­sa­gen zu fin­den, dass die Abge­scho­be­nen nach der Ankunft in Kabul kaum Unter­stüt­zung bekom­men. Man­che von ihnen erhal­ten eine Unter­kunft, die sie aber bereits nach weni­gen Wochen ver­las­sen müs­sen. Eini­gen Berich­ten zufol­ge beschränkt sich auch die finan­zi­el­le Hil­fe vor Ort – wenn über­haupt – auf weni­ge Euro, obwohl auch abge­scho­be­nen Afgha­nen eine wesent­lich höhe­re »Reinte­gra­ti­ons­hil­fe« zuste­hen wür­de, wie eine Anfra­ge im Bun­des­tag bestätigt.

Wer nicht auf Freun­de oder Ver­wand­te zurück­grei­fen kann, bleibt also auf sich allei­ne gestellt – in einem Land, in dem vie­le der Betrof­fe­nen seit etli­chen Jah­ren nicht mehr waren, das über­haupt kei­ne Struk­tu­ren für die hun­dert­tau­sen­den Men­schen auf der Flucht hat und in dem jeder­zeit eine Bom­be hoch­ge­hen kann.

Die­se Erfah­rung muss­te auch ein aus Deutsch­land abge­scho­be­ner Flücht­ling nur weni­ge Wochen nach sei­ner Rück­kehr in Afgha­ni­stan machen: Das ers­te Mal, als er das Haus ver­ließ, geriet er in einen Tali­ban-Anschlag und erlitt Gesichtsverletzungen.

Lageeinschätzung der Regierung ist absurd

Soviel also zu den »siche­ren Gebie­ten«, zu denen die Bun­des­re­gie­rung ja offen­sicht­lich auch Kabul zählt, auch wenn man sich da in der Öffent­lich­keit nicht mehr so genau fest­le­gen möch­te und behaup­tet, im Ein­zel­fall zu prü­fen, ob eine Regi­on für den jewei­li­gen Betrof­fe­nen sicher sei.

Auch der Bericht des Aus­wär­ti­gen Amtes »über die asyl- und abschie­bungs­re­le­van­te Lage in der Isla­mi­schen Repu­blik Afgha­ni­stan« ergibt kei­ne wei­te­ren Erkennt­nis­se, son­dern bleibt eine Bericht­erstat­tung aus der Bun­ker­per­spek­ti­ve, bei der blo­ße Plau­si­bi­li­täts­er­wä­gun­gen und Infor­ma­tio­nen vom Hören­sa­gen eine gro­ße Rol­le spielen.

»Nicht die Lage in Afgha­ni­stan hat sich ver­än­dert, son­dern die innen­po­li­ti­sche Diskussion«

Bär­bel Kof­ler, Men­schen­rechts­be­auf­trag­te der Bundesregierung

Deut­li­cher als in sei­ner »abschie­bungs­re­le­van­ten Lage­ein­schät­zung« wird das Aus­wär­ti­ge Amt hin­ge­gen bei sei­ner Rei­se­war­nung für Afgha­ni­stan, in der es heißt: »In ganz Afgha­ni­stan besteht ein hohes Risi­ko, Opfer einer Ent­füh­rung oder eines Gewalt­ver­bre­chens zu wer­den. Lan­des­weit kann es zu Atten­ta­ten, Über­fäl­len, Ent­füh­run­gen und ande­re Gewalt­ver­bre­chen kommen«.

Unglaubliche Aussagen des Innenministers

Dem ent­ge­gen­wir­ken kön­nen da aller­dings die Aus­sa­gen von Innen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re! Ihm zufol­ge ist die Gefähr­dungs­la­ge für Zivi­lis­ten in Afgha­ni­stan gar nicht so schlimm, da sie »zwar Opfer, aber nicht Ziel« der Tali­ban-Atta­cken seien.

Für de Mai­ziè­re ein »gro­ßer Unter­schied«, der die 11.418 Men­schen, die den Ver­ein­ten Natio­nen zufol­ge allein im Jahr 2016 zu zivi­len Opfern des Kon­flikts wur­den, sicher­lich beru­higt. Neben­bei offen­bar­te der Minis­ter im Inter­view mit den tages­the­men, dass er schein­bar den –  von ihm beauf­trag­ten – Bericht des UNHCR zur Lage in Afgha­ni­stan nur unzu­rei­chend gele­sen hat, indem er steif und fest behaup­te­te, dort wür­de gar nicht gesagt, dass eine Ein­tei­lung in »unsi­che­re« und »siche­re« Gebie­te bei der aktu­el­len Sicher­heits­la­ge schlicht nicht mög­lich ist.

Dem Beispiel Schleswig-Holstein folgen:    Abschiebestopp jetzt!

Anders sein Innen­mi­nis­ter­kol­le­ge Studt in Schles­wig-Hol­stein: Dort hat das Kabi­nett auf Grund­la­ge des UNHCR-Berich­tes einen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan für vor­erst drei Mona­te beschlos­sen. Auch ande­re Bun­des­län­der, wie Bre­men, Thü­rin­gen, Nie­der­sach­sen und Rhein­land-Pfalz wol­len zunächst auf Abschie­bun­gen ver­zich­ten.

Nicht umsonst hat sogar die Men­schen­rechts­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Bär­bel Kof­ler, unlängst fest­ge­stellt: »Nicht die Lage in Afgha­ni­stan hat sich ver­än­dert, son­dern die innen­po­li­ti­sche Dis­kus­si­on«. Gleich­zei­tig mach­te Kof­ler deut­lich, dass die Sicher­heits­la­ge zwar unter­schied­lich sein möge, nir­gend­wo in Afgha­ni­stan aber gut sei.

Ihrer For­de­rung nach einem sofor­ti­gen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan ist da nur bei­zu­pflich­ten! Die ande­ren Bun­des­län­der soll­ten dem Bei­spiel Schles­wig-Hol­steins fol­gen – auch wenn Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re dar­über »ver­är­gert« ist.