20.01.2017
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Aus Deutschland Abgeschobene am 15. Dezember am Flughafen in Kabul. Foto: Reuters / Omar Sobhani

Vergangenen Monat gab es die erste der geplanten Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Am 24. Januar wird nun offenbar der nächste Abschiebeflieger aus Deutschland in Kabul erwartet. Grund genug, zu betrachten, welche Menschen von der Abschiebung im Dezember betroffen waren.

Der zwei­te Abschie­be­flug nach Afgha­ni­stan soll in den nächs­ten Tagen star­ten, berich­ten vie­le Medi­en in Beru­fung auf die dpa. Unklar ist, von wo der Flug geht, und ob die Maschi­ne am 23. oder 24. Janu­ar star­tet. (UPDATE: Der zwei­te Abschie­be­flie­ger star­tet offen­bar am 23.01. gegen 21 Uhr vom Frank­fur­ter Flug­ha­fen aus. Es wird erneut eine Demons­tra­ti­on gegen die Abschie­bun­gen geben.)

Deutsch­land hat am 14.12.2016 mit Sam­mel­ab­schie­bun­gen nach Afgha­ni­stan begon­nen. 50 Men­schen soll­ten damals im Abschie­be­flie­ger von Frank­furt nach Kabul sit­zen, letz­ten Endes waren 34 von ihnen an Bord. Bei den ande­ren konn­te die Abschie­bung, teil­wei­se im letz­ten Moment, noch ver­hin­dert werden.

Alles Straftäter? Mitnichten!

Am 14.12. ver­brei­te­te sich das Gerücht, die abge­scho­be­nen Per­so­nen sei­en alle­samt Straf­tä­ter. Bun­des­in­nen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re sprach spä­ter in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung davon, dass »rund ein Drit­tel« straf­fäl­lig gewor­den sei und berich­te­te von einer brei­ten Palet­te an Vor­wür­fen, gab dazu aber nur wenig nähe­re Infor­ma­tio­nen. Um wen han­del­te es sich also bei den Men­schen, die abge­scho­ben wur­den oder wer­den sollten?

PRO ASYL hat – unter­schied­lich aus­führ­li­che – Infor­ma­tio­nen aus ver­schie­de­nen Quel­len über 23 der betrof­fe­nen Per­so­nen. Teil­wei­se wur­den sie abge­scho­ben, teil­wei­se gehö­ren sie zu denen, deren Abschie­bung vor­erst gestoppt wer­den konnte.

Die uns vor­lie­gen­den Berich­te zeich­nen ein sehr brei­tes und hete­ro­ge­nes Bild: Die Men­schen sind zwi­schen 21 und 57 Jah­re alt, waren meist schon zwei bis fünf Jah­re in Deutsch­land, teil­wei­se gar län­ger. Eini­ge von ihnen waren auf dem Weg in eine Aus­bil­dung oder hat­ten bereits Arbeit. Vie­le sind – bei­spiels­wei­se mit psy­chi­schen Pro­ble­men – in ärzt­li­cher Behand­lung gewe­sen. Bei den meis­ten die­ser 23 Per­so­nen ist nichts über Straf­ta­ten bekannt.

Erkenn­bar wird ver­sucht, der Gesamt­grup­pe der Abge­scho­be­nen mit dem Eti­kett »Straf­tä­ter« einen Gene­ral­ver­dacht über­zu­stül­pen. Damit soll in der Öffent­lich­keit Akzep­tanz für Abschie­bun­gen in ein Kriegs- und Kri­sen­ge­biet geschaf­fen werden.

Generalverdacht wird übergestülpt

Unter den Abge­scho­be­nen waren auch Men­schen, die Straf­ta­ten began­gen haben. Ins­ge­samt bleibt dabei aber sehr unklar, wie hoch die Zahl ist und wie schwer­wie­gend die Delik­te über­haupt sind, die ihnen zur Last gelegt werden.

Die Recher­chen erga­ben bis­lang nur, dass in Ham­burg min­des­tens eine Per­son direkt aus der Straf­haft abge­holt wur­de und fünf der Abge­scho­be­nen aus Nord­rhein-West­fa­len »Straf­tä­ter« gewe­sen sei­en – das ergab eine Anfra­ge im Innen­mi­nis­te­ri­um NRW, in der jedoch auch erwähnt wur­de, das nur drei von ihnen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wur­den. In zwei Fäl­len lief das Straf­ver­fah­ren noch. Die­se Aus­kunft gibt Anlass zur Fra­ge, war­um bei lau­fen­den Straf­ver­fah­ren über­haupt das Wort »Straf­tä­ter« benutzt wird.

Fest steht: Von einer beson­de­ren Prü­fung im Ein­zel­fall, deren Exis­tenz die Bun­des­län­der gegen­über der Öffent­lich­keit beteu­ert hat­ten, kann bis­her kei­ne Rede sein.

Erkenn­bar wird ver­sucht, der Gesamt­grup­pe der Abge­scho­be­nen mit dem Eti­kett »Straf­tä­ter« einen Gene­ral­ver­dacht über­zu­stül­pen. Damit soll in der Öffent­lich­keit – eben­so wie mit der Beto­nung, han­de­le sich um »jun­ge, allein­ste­hen­de Män­ner« –  die Hemm­schwel­le für Abschie­bun­gen in ein Kriegs- und Kri­sen­ge­biet gesenkt und Akzep­tanz geschaf­fen werden.

Dazu kommt: Auch Abschie­bun­gen von jun­gen, allein­ste­hen­den Män­nern oder Straf­tä­tern nach Afgha­ni­stan sind bedenk­lich, da die Betrof­fe­nen sehen­den Auges in eine Gefähr­dungs­la­ge geführt wer­den. Zudem kommt eine Abschie­bung einer dop­pel­ten Son­der­be­stra­fung gleich.

Welche Bundesländer schieben ab?

Die Betrof­fe­nen vom Dezem­ber wur­den aus den Bun­des­län­dern Bay­ern (8), Ham­burg (7), Nord­rhein-West­fa­len (10), Baden-Würt­tem­berg (unbe­kannt), Hes­sen (angeb­lich 4) und dem Saar­land (1) abge­scho­ben. Bre­men, Ber­lin, Nie­der­sach­sen, Thü­rin­gen und Schles­wig-Hol­stein schie­ben bis­lang kei­ne afgha­ni­schen Flücht­lin­ge ab, Rhein­land-Pfalz will »Straf­tä­ter und Gefähr­der« abschie­ben und ansons­ten dar­auf ver­zich­ten. Wie sich Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Bran­den­burg ver­hal­ten, ist noch unklar. Aus Schles­wig-Hol­stein gibt es zudem den Vor­stoß zu einem bun­des­wei­ten Abschie­be­stopp.

Eben­so unklar ist, wer die Men­schen sein wer­den, die nun mög­li­cher­wei­se am 23. oder 24. Janu­ar abge­scho­ben wer­den sol­len. Fest steht dabei nur: Von einer beson­de­ren Prü­fung im Ein­zel­fall, deren Exis­tenz die Bun­des­län­der gegen­über der Öffent­lich­keit beteu­ert hat­ten, kann ange­sichts der uns vor­lie­gen­den Fäl­le aus dem Dezem­ber bis­her jeden­falls kei­ne Rede sein. Und: Die Men­schen erwar­tet eine unge­wis­se Zukunft in einem höchst unsi­che­ren Land.

Kaum Unterstützung für Rückkehrer

Medi­en­be­rich­te über die im Dezem­ber Abge­scho­be­nen las­sen ver­mu­ten: Die Men­schen erhal­ten nach ihrer Rück­kehr in Afgha­ni­stan kaum Unter­stüt­zung. Unter­künf­te wer­den, wenn über­haupt, nur für weni­ge Wochen gestellt, die finan­zi­el­le Start­hil­fe ist selbst für afgha­ni­sche Ver­hält­nis­se sehr nied­rig. Und aktu­ell keh­ren Tau­sen­de Afghan*innen not­ge­drun­gen aus Nach­bar­län­dern wie Paki­stan zurück, auch ihre Lage ist äußerst pre­kär.

»Ein pau­scha­lie­ren­der Ansatz, der bestimm­te Regio­nen hin­sicht­lich der Gefahr von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, wie sie für den Flücht­lings­schutz oder den sub­si­diä­ren Schutz rele­vant sind, als siche­re und zumut­ba­re inter­ne Schutz­al­ter­na­ti­ve ansieht, ist nach Auf­fas­sung von UNHCR vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Situa­ti­on in Afgha­ni­stan nicht möglich.«

UNHCR-Bericht an das Bundesinnenministerium

UNHCR: Bewaffneter Konflikt im gesamten Staatsgebiet

Ohne­hin igno­riert das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um mit den Abschie­bun­gen die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan völ­lig. Selbst ein eigens ange­for­der­ter UNHCR-Bericht bringt Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re nicht von sei­ner Linie ab – obwohl er deut­lich macht, wie die Situa­ti­on vor Ort ist.

So heißt es dort »unter Bezug­nah­me auf die Aus­le­gung des Begriffs des inner­staat­li­chen bewaff­ne­ten Kon­flikts durch den Euro­päi­schen Gerichts­hof in der Ent­schei­dung Dia­ki­té«, das »gesam­te Staats­ge­biet Afgha­ni­stans« sei nach Ansicht von UNHCR »von einem inner­staat­li­chen bewaff­ne­ten Kon­flikt im Sin­ne des Art. 15 c der EU-Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie betroffen«.

PRO ASYL hat heu­te in einer Pres­se­mit­tei­lung erneut drin­gend an die Bun­des­län­der appel­liert, die Vor­be­rei­tun­gen für Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan umge­hend zu stoppen.

Hin­wei­se für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge und ihre Berater*innen haben wir hier veröffentlicht.