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Das neu errichtete Camp Vucjak, rund zwei Stunden zu Fuß vom Grenzort Bihać entfernt. Foto: Sascha Schießl

Allein im ersten Halbjahr 2019 wurden rund 10.000 Geflüchtete in Bosnien-Herzegowina registriert. Die allermeisten benötigen dringend Unterstützung: Kurzfristig geht es um Verpflegung, Unterbringung & ärztliche Versorgung. Mittelfristig bedarf es einer Perspektive. Stattdessen werden Schutzsuchende im Auftrag der EU jedoch systematisch entrechtet.

Seit lan­gem wer­den Push­backs, also Zurück­wei­sun­gen ohne jedes rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren, aus Kroa­ti­en nach Bos­ni­en und auch die dabei ein­ge­setz­te Gewalt der kroa­ti­schen Grenz­po­li­zei doku­men­tiert. Prak­tisch alle Geflüch­te­ten, die in Bos­ni­en stran­den, berich­ten, Opfer sol­cher Zurück­wei­sun­gen gewor­den zu sein. Aktivist*innen vor Ort, wie Bor­der Vio­lence Moni­to­ring, und NGOs – etwa Ärz­te ohne Gren­zen, Human Rights Watch und Amnes­ty Inter­na­tio­nal – sowie Journalist*innen haben unzäh­li­ge Bele­ge für die Prak­ti­ken der Ent­rech­tung und Gewalt ver­öf­fent­licht. Im Mai 2019 konn­te das Schwei­zer Fern­se­hen Push­backs selbst fil­men.

Gewaltsame Pushbacks sind zur selbstverständlichen Praxis geworden

Unge­ach­tet der Nach­wei­se hat­te die kroa­ti­sche Regie­rung mona­te­lang abge­strit­ten, dass es ille­ga­le Push­backs gäbe und dass die kroa­ti­sche Poli­zei Gewalt ein­set­zen wür­de. Erneut mit den Berich­ten kon­fron­tiert, gab die kroa­ti­sche Prä­si­den­tin Kolin­da Grab­ar-Kita­ro­vić die Push­backs und den Ein­satz von Gewalt dann im Juli zu, zeig­te sich aller­dings unbe­ein­druckt von dem Vor­wurf der Rechts­wid­rig­keit: »Ille­ga­le Push-Backs? Wes­halb den­ken Sie, dass sie ille­gal sind? […] Natür­lich gibt es ein biss­chen Gewalt, wenn man Men­schen abschiebt. Mir wur­de vom Innen­mi­nis­ter, vom Poli­zei­chef und von den Poli­zis­ten vor Ort, die ich getrof­fen habe immer wie­der ver­si­chert, dass sie nicht zu viel Gewalt anwenden.«

Kroatische Grenzpolizist*innen beschweren sich über völkerrechtswidrige Befehle

Das Aus­maß der  bei den Push­backs durch die kroa­ti­sche Poli­zei ein­ge­setz­ten Gewalt ist erschre­ckend – doch auch sei­tens eini­ger Grenzpolizist*innen regt sich Kri­tik, wie ein anony­mer Brief vom März die­sen Jah­res an die kroa­ti­sche Ombuds­frau Lora Vido­vić zeigt. In dem Schrei­ben, das die Ombuds­frau Mit­te Juli 2019 ver­öf­fent­licht hat, bekla­gen sich Grenzpolizist*innen dar­über, gezwun­gen zu sein, Men­schen auf der Flucht unmensch­lich zu behan­deln. Sie müss­ten auf Anwei­sun­gen über­ge­ord­ne­ter Stel­len ille­ga­le Aktio­nen durch­füh­ren. Jede Nacht wür­den über ihre Poli­zei­sta­ti­on 50 Geflüch­te­te nach Bos­ni­en abge­scho­ben, ande­re Polizist*innen wür­den Gewalt einsetzen.

Im August 2018 wür­dig­te Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel die »Siche­rung« der Gren­zen durch Kroatien.

Nach einer Ände­rung der Prak­ti­ken sieht es nicht aus, zumal es an inter­na­tio­na­len Druck auf Kroa­ti­en fehlt. Das Schwei­gen der EU ist nicht ver­wun­der­lich: Kroa­ti­en setzt mit den Push­backs die gemein­sa­me EU Abschot­tungs­po­li­tik prak­tisch um. Wie die Grenz­po­li­zei dabei vor­geht, ist EU-Insti­tu­tio­nen und Mit­glieds­staa­ten durch die Bericht­erstat­tung bekannt. Bei einem Tref­fen mit dem kroa­ti­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Andrej Ple­nko­vic im August 2018 wür­dig­te Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel die kroa­ti­sche Migra­ti­ons­po­li­tik den­noch und lob­te die »Siche­rung« der Gren­zen durch Kroatien

24 Mio. €

hat die EU seit ver­gan­ge­nem Jahr an Bos­ni­en gezahlt.

Seit 2018 hat die EU rund 24 Mil­lio­nen Euro für »Migra­ti­ons­kon­trol­le«, Camps und Grenz­si­che­rung in Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na sowie für die För­de­rung »frei­wil­li­ger Rück­kehr« bereit­ge­stellt. Die jüngs­te Kri­tik der EU-Kom­mis­si­on, dass Bos­ni­en kei­ne geeig­ne­ten Stand­or­te für wei­te­re Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen vor­geschla­gen habe, erscheint wohl­feil in Anbe­tracht der Tat­sa­che, dass die EU mit ihrer Poli­tik über­haupt erst dafür sorgt, dass das über­for­der­te Bos­ni­en so vie­le Men­schen unter­brin­gen muss.

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Con­tai­ner im Camp Vuc­jak. Foto: Sascha Schießl

Kein angemessenes Asyl- und Aufnahmesystem in Bosnien

Ange­sichts der viel­fäl­ti­gen inter­nen Pro­ble­me in dem poli­tisch zutiefst gespal­te­nen, weit­ge­hend dys­funk­tio­na­len Land, ver­mö­gen es die bos­ni­schen Behör­den nicht, eine ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung der Schutz­su­chen­den sicher­zu­stel­len. Ein funk­tio­nie­ren­des Asyl­sys­tem exis­tiert ledig­lich auf dem Papier; ein Asyl­ver­fah­ren gibt es in der Pra­xis nur in weni­gen Ein­zel­fäl­len. Für Men­schen auf der Flucht ist Bos­ni­en kein siche­rer, schüt­zen­der Ort.

IOM, die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on, betreibt fünf Camps, deren Unter­halt die EU finan­ziert: vier davon im Kan­ton Una-Sana (Miral in Veli­ka Kla­duša, Bori­ci und Bira in Bihać sowie Sedra in Cazin) und eines bei Sara­je­vo (Usiv­ak). Die Kapa­zi­tä­ten der Ein­rich­tun­gen rei­chen jedoch bei wei­tem nicht aus. Vor dem Camp Usiv­ak bei Sara­je­vo war­ten Geflüch­te­te mit­un­ter tage­lang dar­auf, regis­triert und auf­ge­nom­men zu wer­den. Auch Fami­li­en mit Kin­dern müs­sen, so berich­ten Geflüch­te­te, hier tage­lang war­ten, bis sie im Camp unterkommen.

Einst Müllhalde, jetzt Flüchtlingslager: Das Camp Vucjak bei Bihać

In Bihać leben seit Früh­jahr 2018 meh­re­re tau­send Geflüch­te­te, die meis­ten von ihnen in den Camps Bira und Bori­ci. Mit­te Juni 2019 begann die bos­ni­sche Poli­zei damit, Geflüch­te­te, die neben dem über­füll­ten Bira-Camp über­nach­ten muss­ten oder pri­va­te Unter­künf­te gefun­den hat­ten, fest­zu­neh­men. Anschlie­ßend wur­den die Men­schen auf das Gelän­de der ehe­ma­li­gen Müll­hal­de Vuc­jak in den Ber­gen west­lich von Bihać trans­por­tiert. Dort, zwei Stun­den Fuß­marsch von Bihać ent­fernt, errich­te­ten die loka­len Behör­den eilig ein neu­es »Camp«. Seit­her wer­den immer wie­der Geflüch­te­te in Bihać von der Poli­zei auf­ge­grif­fen und in Kolon­nen nach Vuc­jak gebracht.

Beim »Camp« Vuc­jak han­delt es sich um eine Ansamm­lung von Zel­ten mit not­dürf­tigs­ter Infra­struk­tur. In der Umge­bung lie­gen Land­mi­nen aus dem Bür­ger­krieg der 1990er Jah­re. Nach der Eröff­nung gab es wochen­lang weder Toi­let­ten noch Duschen. Die Men­schen wer­den auf der ehe­ma­li­gen Müll­hal­de weit­ge­hend sich selbst über­las­sen. Huma­ni­tä­re Hil­fe leis­tet vor Ort das loka­le Rote Kreuz. Frei­wil­li­ge über­neh­men eine medi­zi­ni­sche Notversorgung.

Der lang andau­ern­de Auf­ent­halt schürt zuneh­mend Span­nun­gen: Zum einen sind die Kon­flik­te um Unter­brin­gung und Ver­sor­gung ein Kata­ly­sa­tor der ohne­hin tief­ge­hen­den poli­ti­schen Grä­ben im Land. Zum ande­ren ver­här­tet sich auch in Bos­ni­en der Umgang mit Geflüch­te­ten. Berich­te­ten Schutz­su­chen­de im ver­gan­ge­nen Jahr noch von einer zumeist posi­ti­ven Auf­nah­me und einem weit­ge­hend kor­rek­ten Ver­hal­ten bos­ni­scher Polizist*innen, bekla­gen sie nun ver­mehrt Poli­zei­ge­walt und will­kür­li­ches Ver­hal­ten von Behörden.

Welche Rolle übernimmt IOM?

In Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na ist nicht das Flücht­lings­hilfs­werk UNHCR für die Ver­sor­gung von Men­schen auf der Flucht feder­füh­rend tätig. Vor Ort aktiv und mit der Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen betraut ist IOM, die Orga­ni­sa­ti­on im UN-Sys­tem, die gegen­wär­tig ins­be­son­de­re durch die Schwer­punk­te Migra­ti­ons­kon­trol­le und Rück­füh­rung auf­fällt. Das hat Kon­se­quen­zen für die Men­schen auf der Flucht. Unter­stüt­zung und Ver­trau­en fin­den sie in den Lagern nicht.

Die Bedin­gun­gen in den IOM-Camps sind mise­ra­bel und wider­spre­chen inter­na­tio­na­len Standards.

Der IOM-Koor­di­na­tor für den West­bal­kan, Peter van der Auwer­aert, der sich öffent­lich nicht deut­lich zu den kroa­ti­schen Push­backs und der Gewalt der kroa­ti­schen Grenz­po­li­zei äußert, schätzt in Inter­views, »dass wir hier etwa 80 bis 85 Pro­zent Wirt­schafts­mi­gran­ten haben und kaum Men­schen, die inter­na­tio­na­len Schut­zes bedür­fen.« Dabei prüft IOM den indi­vi­du­el­len Schutz­be­darf der Geflüch­te­ten nicht ein­mal. Die Berich­te über gewalt­sa­me Push­backs und Miss­hand­lun­gen durch kroa­ti­sche Grenzpolizist*innen wer­den weder doku­men­tiert noch weitergegeben.

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Foto: Sascha Schießl

IOM nennt die Lager »Tem­po­ra­ry Recep­ti­on Cen­tres«, die­se haben sich de fac­to jedoch bereits zu Dau­er­ein­rich­tun­gen ent­wi­ckelt. Die Bedin­gun­gen in den IOM-Camps sind mise­ra­bel und wider­spre­chen inter­na­tio­na­len Stan­dards: Sie sind über­füllt, es fehlt an Pri­vat­sphä­re und Maß­nah­men zur Gewalt­prä­ven­ti­on, zudem gibt es Berich­te über gewalt­sa­mes Vor­ge­hen der ein­ge­setz­ten Sicher­heits­diens­te gegen­über Schutz­su­chen­den und unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung. Hin­zu kommt die Per­spek­tiv­lo­sig­keit: Men­schen in den IOM-Camps berich­ten, kei­ner­lei Infor­ma­tio­nen über Rech­te und Per­spek­ti­ven zu erhal­ten. Bera­tungs­an­ge­bot gibt es ledig­lich zum The­ma »frei­wil­li­ge Rück­kehr«. IOM agiert damit ganz im Sin­ne der EU und als Ele­ment der EU-Abschottungspolitik.

Menschenrechte einhalten – auch auf dem Balkan! 

Um die Rech­te von Men­schen auf der Flucht zu gewähr­leis­ten, ist ein Ende der EU-Abschot­tungs­po­li­tik unab­ding­bar. Die Push­backs aus Kroa­ti­en und die Gewalt der kroa­ti­schen Grenz­po­li­zei müs­sen umge­hend ein­ge­stellt wer­den. Schutz­su­chen­de dür­fen nicht dar­an gehin­dert wer­den, einen Asyl­an­trag in Kroa­ti­en zu stel­len und das Ver­fah­ren in einem EU Mit­glieds­staat zu durch­lau­fen, das ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung garan­tiert. Auch hier muss das Soli­da­ri­täts­prin­zip grei­fen: Kroa­ti­en darf als Land an der EU-Außen­gren­ze nicht allei­ne für die Umset­zung des Rechts auf Asyl ver­ant­wort­lich sein.

Die EU Mit­glieds­staa­ten müs­sen sicher­stel­len, dass die in Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Ser­bi­en gestran­de­ten Schutz­su­chen­den Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU erhal­ten und dabei per­sön­li­che Bin­dun­gen und Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten berücksichtigen.

Drin­gend gebo­ten ist dar­über hin­aus eine Eva­lua­ti­on der IOM-Camps, um die Ein­hal­tung inter­na­tio­na­le Unter­brin­gungs­stan­dards sowie die Ver­wen­dung der EU-Mit­tel zu überprüfen.

Dr. Sascha Schießl, Flücht­lings­rat Niedersachen