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27 zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem klaren Statement!

»Menschen sind gekommen und das war gut so!« ziehen 27 zivilgesellschaftliche Organisationen fünf Jahre nach dem Sommer der Flucht Bilanz. Die Flüchtlingsaufnahme wurde dank des Einsatzes von Haupt- und Ehrenamtlichen und des Engagements der Geflüchteten selbst zu einer Erfolgsgeschichte. #offengeht ist eine Erklärung für eine offene Gesellschaft.

Men­schen sind gekom­men. Ohne dass wir sie geru­fen hät­ten. Men­schen sind gekom­men, weil sie vor Bom­ben und Kugeln, vor Ter­ror und poli­ti­scher Ver­fol­gung, vor Fol­ter und Miss­hand­lung flie­hen muss­ten. Sie flo­hen aus den Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten in Syri­en, Afgha­ni­stan, dem Irak, Eri­trea oder Soma­lia. Sie flo­hen, weil sie dort kei­ne Per­spek­ti­ve hat­ten und die Tür­kei als Durch­gangs­land kein Staat ist, der dau­er­haft Schutz gewährt.

Men­schen sind gekom­men mit der vagen und auf ihren Flucht­we­gen oft hart geprüf­ten Hoff­nung, hier etwas Bes­se­res zu fin­den. Men­schen sind gekom­men, weil ande­re EU-Staa­ten gel­ten­des Recht bre­chen und kei­ne Flücht­lin­ge auf­neh­men wol­len. Sie sind gekom­men, weil Deutsch­land ein demo­kra­ti­scher Rechts­staat ist, in dem die Men­schen­rech­te und das EU-Recht geach­tet wer­den, ein Staat, der sei­ne Gren­zen nicht rechts­wid­rig geschlos­sen hat.

Menschen sind gekommen. Und Menschen haben sie aufgenommen.

Men­schen sind gekom­men. Und Men­schen haben sie auf­ge­nom­men. Schon das allein ist eine Erfolgs­ge­schich­te. Die­ser lan­ge Som­mer der Flucht im Jahr 2015 traf auf eine leben­di­ge Huma­ni­tät, Empa­thie und die Idee der Men­schen­rech­te ver­wirk­li­chen­den Zivil­ge­sell­schaft. Und dann wur­de aus der Auf­nah­me Geflüch­te­ter sogar noch in vie­len ande­ren Hin­sich­ten ein Erfolg.

Aus Flücht­lin­gen sind neue Nachbar*innen und Freund*innen gewor­den – und häu­fig auch neue Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen am Arbeits­platz oder an der Universität.

Aus Flücht­lin­gen sind neue Nachbar*innen und Freund*innen gewor­den – und häu­fig auch neue Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen am Arbeits­platz oder an der Uni­ver­si­tät, die Deutsch­land viel­fäl­ti­ger, offe­ner und erfah­rungs­rei­cher machen. Anfang März 2020 ist die Hälf­te der seit 2013 ein­ge­reis­ten Geflüch­te­ten erwerbs­tä­tig – das ging viel schnel­ler als pro­gnos­ti­ziert. Eben­so kor­ri­giert wer­den muss­te die Pro­gno­se der Ausgaben.

Mehr Arbeitstätige und weniger Kosten als erwartet

2015 schätz­ten Exper­ten des Insti­tuts für Welt­wirt­schaft, dass die Inte­gra­ti­on der Flücht­lin­ge min­des­tens 20 Mrd. Euro jähr­lich kos­ten wird. Die tat­säch­li­chen Aus­ga­ben des Bun­des für Flücht­lin­ge in Deutsch­land im Jahr 2019 belie­fen sich auf 14,7 Mrd. Euro (inklu­si­ve Kos­ten­er­stat­tun­gen an die Bun­des­län­der in Höhe von 6,3 Mrd. Euro). Zum Ver­gleich: Auch für »Flucht­ur­sa­chen­be­kämp­fung« außer­halb Deutsch­lands (dar­un­ter fal­len auch zwei­fel­haf­te Maß­nah­men, mit dem Ziel, Geflüch­te­te fern­zu­hal­ten) wur­den 8,4 Mrd. Euro ausgegeben.

337 Mrd.

waren die gesam­ten Aus­ga­ben des Bun­des 2019

Gänz­lich dabei fehlt außer­dem die Gegen­rech­nung, z.B. die zusätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men durch arbei­ten­de Geflüch­te­te oder die Ent­las­tung von Kran­ken­kas­sen, weil die neu­en Ver­si­cher­ten jün­ger sind und weni­ger Leis­tun­gen in Anspruch neh­men als der Durch­schnitt der Bevöl­ke­rung. Und die von der Bun­des­re­gie­rung gebil­de­te Flücht­lings­rück­la­ge in Höhe von mitt­ler­wei­le 35 Mil­li­ar­den Euro wur­de bis­her nicht ange­tas­tet. Das alles macht deut­lich: Wir sind nicht nur – unab­hän­gig von den Kos­ten – ver­pflich­tet, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men, weil das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl unbe­dingt gilt. Wir kön­nen uns die Auf­nah­me Schutz suchen­der Men­schen öko­no­misch auch gut leisten.

Die For­de­run­gen im Über­blick – nach rechts klicken.
Inte­gra­ti­on statt Abschiebewahn!
Demo­kra­ti­sche Rech­te für alle!
#offen­geht. Damals wie heute.

Ein Grundstein: Zivilgesellschaftliches Engagement

Der Som­mer der Flucht lös­te eine Wel­le der Soli­da­ri­tät aus. Wäh­rend die Poli­tik debat­tier­te, mach­ten sich Zehn­tau­sen­de in Deutsch­land buch­stäb­lich über Nacht auf, um gra­vie­ren­de Leer­stel­len in der Auf­nah­me und Ver­sor­gung der Geflüch­te­ten zu füllen.

Die­ses ehren­amt­li­che Enga­ge­ment wur­de sei­tens der poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen zwar zunächst gelobt – doch dem »Som­mer des Will­kom­mens« folg­te unmit­tel­bar eine Poli­tik der Abschre­ckung, Aus­gren­zung und Ent­rech­tung von Flüchtlingen.

Kein Teil der Erfolgsgeschichte: Den Rechtspopulist*innen hinterherlaufen

Eine Ver­schär­fung des Asyl­rechts oder der Behör­den­pra­xis folg­te seit­her auf die ande­re. Erhöh­te Stimm­an­tei­le für Rechtspopulist*innen sorg­ten dafür, dass auch die Regie­rungs­par­tei­en Wort­wahl und Agen­da von rechts außen teil­wei­se über­nom­men und in Geset­zes­form gegos­sen haben. Die Lis­te der Ver­schär­fun­gen zu Las­ten von Geflüch­te­ten ist lang:

Den Anfang mach­te das »Asyl­pa­ket I« schon Ende Sep­tem­ber 2015. Dort wur­den Geflüch­te­te auf­grund ihrer Her­kunft für die Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­kur­sen pau­schal in Men­schen mit »guter« oder »schlech­ter« Blei­be­per­spek­ti­ve geteilt, Arbeits­ver­bo­te gegen Per­so­nen aus angeb­lich »siche­ren Her­kunfts­staa­ten« ver­hängt, die Lis­te die­ser »siche­ren Her­kunfts­staa­ten« auf Alba­ni­en, Koso­vo und Mon­te­ne­gro aus­ge­wei­tet und eine Strei­chung aller Leis­tun­gen über das »unab­ding­bar Not­wen­di­ge« hin­aus für abge­lehn­te Asylbewerber*innen erlas­sen. Der Auf­ent­halt in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen (EAEs) wur­den von drei auf sechs Mona­te erhöht, für Per­so­nen aus »siche­ren Her­kunfts­staa­ten« gilt kei­ne zeit­li­che Befris­tung. Der Ter­min der Abschie­bung darf den Betrof­fe­nen nicht mehr mit­ge­teilt werden.

Im »Asyl­pa­ket II« Anfang 2016 wur­de dann der Fami­li­en­nach­zug für einen gro­ßen Teil von Geflüch­te­ten bis 2018 aus­ge­setzt, Schnell­ver­fah­ren in »Beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen« ver­ab­schie­det und die Abschie­bung von kran­ken Men­schen erleich­tert. Der dama­li­ge Men­schen­rechts­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung Chris­toph Sträs­ser trat aus Pro­test zurück.

Mit­te 2017 wur­de schließ­lich das »ers­te Hau-Ab-Gesetz« (»Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht«) ver­kün­det. Die Bun­des­län­der kön­nen seit dem Geflüch­te­te bis zum Ende ihres Asyl­ver­fah­rens (maxi­mal zwei Jah­re) in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen unter­brin­gen anstatt sie auf die Kom­mu­nen zu ver­tei­len und Aus­rei­se­ge­wahr­sam ist nun län­ger mög­lich. Wie­der ein­mal wur­den die Regeln zur Abschie­bungs­haft ver­schärft, um die­se auszuweiten.

Bis 2018 war für sub­si­di­är Schutz­be­rech­ti­ge, vie­le davon aus Syri­en geflo­hen, der Fami­li­en­nach­zug für zwei Jah­re aus­ge­setzt. Anstatt die­se Beschrän­kung 2018 aus­lau­fen zu las­sen und das Recht auf Fami­li­en­ein­heit grund­sätz­lich wie­der her­zu­stel­len, wur­de ledig­lich ein monat­li­ches Kon­tin­gent von 1.000 Ange­hö­ri­gen ein­ge­führt, die zu ihren Ver­wand­ten nach Deutsch­land ein­rei­sen dürfen.

Im »Des­in­te­gra­ti­ons­ge­setz«, das im August 2018 folg­te und sogar von der dama­li­gen Sozi­al­mi­nis­te­rin Nah­les kri­ti­siert wur­de, wur­de schließ­lich eine Kür­zung des Exis­tenz­mi­ni­mums bei Asylbewerber*innen, die angeb­lich ihre Mit­wir­kungs­pflicht ver­let­zen, beschlos­sen. Außer­dem wur­de das Auf­ent­halts­recht ver­schärft und eine Wohn­sitz­auf­la­ge für die Zeit nach einer Aner­ken­nung ein­ge­führt – bis heu­te ein Instru­ment, das vie­len Geflüch­te­ten das Ankom­men und bspw. die Arbeits­su­che erschwert.

2019 wur­de mit dem Migra­ti­ons­pa­ket das vor­erst letz­te Maß­nah­men­pa­ket geschnürt. Beson­ders vie­le Ver­schär­fun­gen sind in dem zwei­ten »Hau-Ab-Gesetz« ent­hal­ten, wel­ches euphe­mis­tisch vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um »Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz« getauft wur­de. In dem umfang­rei­chen Paket wer­den Beschlüs­se aus der Ver­gan­gen­heit, wie bei Attes­ten, die vor Abschie­bung bewah­ren könn­ten, oder der Abschie­bungs­haft, wei­ter ver­fes­tigt und ver­schärft. Auch gel­ten Abschie­be­vor­ha­ben nun als »Dienst­ge­heim­nis« – was auch die unter­stüt­zen­de Zivil­ge­sell­schaft ein­schüch­tern soll, die mitt­ler­wei­le ger­ne als »Anti-Abschie­be-Indus­trie« (Unwort des Jah­res 2018) dif­fa­miert wird. Also genau die Men­schen, deren Enga­ge­ment 2015 noch gelobt und teil­wei­se gar gefor­dert wurde.

Für man­che Men­schen kön­nen die Behör­den Dul­dun­gen nun zu einer »Dul­dung light« her­ab­stu­fen, die ein Weg in ein Blei­be­recht ver­sperrt. Alle Asylbewerber*innen (bis auf Fami­li­en mit Kin­dern) kön­nen außer­dem nun bis zu 18 Mona­te in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen fest­ge­hal­ten wer­den und noch mehr Grup­pen als bis­her sogar dar­über hin­aus. Das sind nur eini­ge Aus­zü­ge aus den neu­en, die Inte­gra­ti­on erschwe­ren­den Maßnahmen.

Politik behindert Engagement

All das sorgt nicht nur dafür, dass das Ankom­men für Flücht­lin­ge in Deutsch­land immer wei­ter erschwert wur­de, son­dern behin­dert auch die tol­le Unter­stüt­zung der vie­len enga­gier­ten Men­schen. Ein Bei­spiel: Eini­ge Arbeitgeber*innen, die auch auf Appel­le aus der Poli­tik hin Geflüch­te­te ange­stellt und in Aus­bil­dung gebracht haben, müs­sen sich nun immer noch mit büro­kra­ti­schen Hür­den beschäf­ti­gen. Und immer wie­der wer­den Betrie­ben drin­gend benö­tig­te Mitarbeiter*innen durch Abschie­bun­gen entrissen.

Ras­sis­ti­sche Hal­tun­gen fra­gen nicht danach, mit wel­chem Auf­ent­halts­sta­tus ein Mensch hier lebt. Sie tref­fen alle in unse­rem Land, die als fremd mar­kiert werden.

Dabei ist es ist ein Irr­tum, zu den­ken, dass man gegen­über Flücht­lin­gen die Gren­zen schließt, Stim­mung schürt und eine Geset­zes­ver­schär­fung nach der ande­ren auf den Weg bringt, und gleich­zei­tig Hoch­qua­li­fi­zier­te mit offe­nen Armen emp­fan­gen kann. Ras­sis­ti­sche Hal­tun­gen fra­gen nicht danach, mit wel­chem Auf­ent­halts­sta­tus ein Mensch hier lebt. Sie tref­fen alle in unse­rem Land, die als fremd mar­kiert werden.

Trotz Restriktionen und Rassismus: Immer mehr Arbeitnehmende und Studierende

Und trotz­dem: Vie­le Geflüch­te­te konn­ten all die­se Hür­den über­win­den. Nicht nur, dass (wie schon erwähnt) zuneh­mend Men­schen mit Flucht­er­fah­run­gen in regu­lä­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen sind, auch sind meh­re­re Tau­send Geflüch­te­te mitt­ler­wei­le an deut­schen Uni­ver­si­tä­ten imma­tri­ku­liert – 18 mal so vie­le, wie noch 2016.

Zeit­gleich wur­den mit den Men­schen, die neu zu uns gekom­men sind, bestehen­de gesell­schaft­li­che Pro­ble­me offen­ge­legt: Ekla­tan­ter Man­gel an bezahl­ba­rem Wohn­raum, über Jahr­zehn­te hin­weg ent­stan­den durch unge­hemm­te Boden­spe­ku­la­ti­on und die sys­te­ma­ti­sche Ver­nich­tung von Sozi­al­woh­nun­gen; die Ver­nach­läs­si­gung des länd­li­chen Raums und ein maro­des und chro­nisch unter­fi­nan­zier­tes Bildungssystem.

Unser Ansin­nen ist es, gemein­sam eine soli­da­ri­sche Gesell­schaft auf dem Fun­da­ment der Men­schen­rech­te zu schaffen.

Für all das sind die Geflüch­te­ten jedoch weder Ursa­che noch ver­ant­wort­lich. Unser Ansin­nen ist es, gemein­sam mit ihnen eine soli­da­ri­sche Gesell­schaft auf dem Fun­da­ment der Men­schen­rech­te zu schaf­fen. Denn die Erfah­run­gen seit 2015 zei­gen: #offen­geht! Des­halb for­dern die Unter­zeich­nen­den, unter ande­ren der Deut­sche Gewerk­schafts­bund, die Neu­en Deut­schen Medi­en­ma­cher, lan­des­wei­te Flücht­lings­rä­te sowie zahl­rei­che wei­te­re Orga­ni­sa­tio­nen der Asyl- und Inte­gra­ti­ons­ar­beit auf Bun­des- und Landesebene:

#offen­geht: Der Zugang zum Asyl­recht muss an Euro­pas Gren­zen gewähr­leis­tet sein. Men­schen­rechts­wid­ri­ge Push-Backs (direk­te Abschie­bun­gen ohne Prü­fung eines Asyl­an­tra­ges) durch Grie­chen­land oder ande­re EU-Mit­glied­staa­ten müs­sen aufhören.

#offen­geht: Wir kön­nen und wir soll­ten eine erheb­li­che Zahl von Geflüch­te­ten auf­neh­men, die heu­te in Elend­sla­gern auf den grie­chi­schen Inseln und an ande­ren Orten der euro­päi­schen Außen­gren­ze verzweifeln.

#offen­geht: Vie­le Flücht­lings­un­ter­künf­te in den Kom­mu­nen ste­hen zur­zeit leer. Ande­re kön­nen kurz­fris­tig reak­ti­viert wer­den. Es gibt hin­rei­chend Res­sour­cen, Kapa­zi­tä­ten und Kom­pe­ten­zen in Deutsch­land, um wei­te­re Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men und unse­rer inter­na­tio­na­len Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz nachzukommen.

#offen­geht: Die Situa­ti­on in den Haupt­her­kunfts­län­dern von Flücht­lin­gen wird in abseh­ba­rer Zeit nicht bes­ser wer­den, weder in Syri­en, noch im Irak, Afgha­ni­stan, Eri­trea, Soma­lia oder in der Tür­kei. Dar­um soll­te nicht auf Abschie­bun­gen gesetzt wer­den, son­dern auf Inte­gra­ti­on vom ers­ten Tag an.

#offen­geht: Asyl­su­chen­de müs­sen so schnell wie mög­lich in die Kom­mu­nen ver­teilt wer­den, um ihre Unter­stüt­zung und Inte­gra­ti­on zu fördern.

#offen­geht: Die Viel­falts­fä­hig­keit zen­tra­ler Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen muss in einer hete­ro­ge­ner wer­den­den Migra­ti­ons­ge­sell­schaft gezielt geför­dert wer­den, nicht nur im Blick auf neu ankom­men­de Geflüch­te­te, son­dern für alle.

#offen­geht: Unter­schied­li­che Rechts­sta­tus hier leben­der Men­schen müs­sen mög­lichst zügig ange­gli­chen wer­den. Statt neue und noch schlech­te­re Dul­dungs­sta­tus ein­zu­füh­ren, soll­te jede*r spä­tes­tens nach fünf Jah­ren Auf­ent­halt den »Lang­hei­mi­schen« recht­lich gleich­ge­stellt werden.

#offen­geht: Damit alle gleich­be­rech­tigt an der Gestal­tung der Lebens­ver­hält­nis­se im Gemein­we­sen teil­neh­men kön­nen, soll­ten demo­kra­ti­sche Rech­te nicht an der Staats­an­ge­hö­rig­keit, son­dern am Wohn­ort anknüp­fen. Eine »Wohn­bür­ger­schaft« bedeu­tet unter ande­rem, dass jede*r ein bedin­gungs­lo­ses Wahl­recht hat an dem Ort, an dem sie*er lebt.

#offen­geht: Das hat die Gesell­schaft in Deutsch­land in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten wie­der­holt bewie­sen, wäh­rend der Krie­ge im ehe­ma­li­gen Jugo­sla­wi­en in den 1990er Jah­ren zum Bei­spiel, als Deutsch­land hun­dert­tau­sen­de Flücht­lin­ge auf­ge­nom­men hat, nach dem Mili­tär­putsch in der Tür­kei 1980 und bei der Auf­nah­me von mehr als 12 Mil­lio­nen Geflüch­te­ter nach dem Zwei­ten Welt­krieg. In einer viel wohl­ha­ben­de­ren Gesell­schaft als damals bekräf­ti­gen wir: #offen­geht auch heute!