20.11.2015
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Afghanistan ist sicher genug für Abschiebungen? Die Bundesregierung hat beschlossen, noch mehr Soldaten an den Hindukusch zu entsenden. Vor diesem Hintergrund muss das BMI von den Abschiebeplänen Abstand nehmen. Foto: Bundeswehr auf flickr / Wir. Dienen. Deutschland.

Ende Oktober wurden Stimmen in der Bundesregierung laut, in Zukunft vermehrt nach Afghanistan abschieben zu wollen – auch dort gebe es sichere Regionen. Am Mittwoch wurden nun allerdings sowohl eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan, als auch eine Aufstockung der deutschen Truppen beschlossen. Begründung: Rückschläge bei der Sicherheitssituation im Land. Das passt nicht zusammen.

Knapp 1000 Bun­des­wehr-Sol­da­ten sol­len zukünf­tig am Hin­du­kusch sta­tio­niert sein, das Man­dat wur­de bis Ende 2016 ver­län­gert – das ist die Reak­ti­on der Bun­des­re­gie­rung auf die sich rapi­de ver­schlech­tern­de Sicher­heits­la­ge. Schlag­zei­len hat­te vor allem die kurz­zei­ti­ge Beset­zung vom nord­af­gha­ni­schen Kun­dus, bis vor 2 Jah­ren Stand­ort eines Bun­des­wehr-Feld­la­gers, durch die Tali­ban gemacht. Die erst­ma­li­ge Beset­zung einer Pro­vinz­haupt­stadt ist von hoher sym­bo­li­scher Bedeu­tung für die Tali­ban, die dies weid­lich medi­al aus­ge­schlach­tet haben. Ein inter­ner Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amts beschreibt die Situa­ti­on nach der Rück­erobe­rung mit den Wor­ten: „Die afgha­ni­schen Sicher­heits­kräf­te (ANDSF) […] haben es geschafft, das Patt mit der Insur­genz auf­recht zu erhal­ten.“ Auf gut Deutsch: Es gibt aktu­ell angeb­lich eine Art Unent­schie­den zwi­schen Sicher­heits­kräf­ten, Tali­ban und ande­ren Aufständischen.

Ver­stärk­te Flucht­be­we­gun­gen in Afghanistan

Die jüngs­ten Erfol­ge der Tali­ban haben die afgha­ni­sche Bevöl­ke­rung ver­un­si­chert. Auch die inner­deut­sche Dis­kus­si­on über mehr Abschie­bun­gen und die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs haben für eine Ver­stär­kung der Flucht­be­we­gun­gen in Afgha­ni­stan gesorgt – ver­mehrt machen sich nun auch gan­ze Fami­li­en auf die gefähr­li­che Flucht.

Allein 1.5 Mil­lio­nen afgha­ni­scher Flücht­lin­ge haben aktu­ell in Paki­stan Zuflucht gefun­den, etwa 1 Mil­li­on Afgha­nen ist in den Iran geflo­hen. Ihre recht­lo­se und unter­pri­vi­le­gier­te Stel­lung im Iran führt mitt­ler­wei­le sogar dazu, dass afgha­ni­sche Flücht­lin­ge dort für die Armee von Baschar Al-Assad im Bür­ger­krieg in Syri­en rekru­tiert wer­den, berich­tet der Guar­di­an. Zusätz­lich zu den ins Aus­land Geflo­he­nen gibt es mitt­ler­wei­le knapp 1 Mil­li­on Bin­nen­flücht­lin­ge in Afghanistan. 

Cha­os im Land – nur weni­ge „siche­re“ Provinzen

Wäh­rend die Bevöl­ke­rung auf der Flucht ist, befin­det sich das Land im Cha­os. Allein im ers­ten Halb­jahr 2015 kamen 1.592 Zivi­lis­ten in dem Kon­flikt zwi­schen Armee und Tali­ban ums Leben – 3329 wei­te­re wur­den ver­letzt. Auch das Aus­wär­ti­ge Amt kommt zu dem Ergeb­nis, dass das Ein­fluss­ge­biet der Tali­ban, heu­te gar grö­ßer ist als zu Beginn der NATO-Inter­ven­ti­on im Jahr 2001. Zusätz­lich dazu machen sich in eini­gen Regio­nen nun auch Kämp­fer des „Isla­mi­schen Staats“ breit.

Im Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amts wird der afgha­ni­sche Flücht­lings­mi­nis­ter mit der Ein­schät­zung zitiert, drei Pro­vin­zen sei­en nament­lich sicher: Kabul, Bami­yan, Pan­js­hir. Die­se drei Pro­vin­zen machen nur einen gerin­gen Teil der Lan­des­flä­che aus, ledig­lich die Pro­vinz Kabul ist per Flug­zeug gut erreich­bar. Wie auch das Aus­wär­ti­ge Amt fest­stellt, ist „auf­grund kul­tu­rel­ler Bedin­gun­gen“ eine inner­af­gha­ni­sche Auf­nah­me von Flücht­lin­gen ohne­hin eigent­lich nur „in grö­ße­ren Städ­ten rea­lis­tisch.“ Kabul ist jedoch bereits jetzt auf­grund der hohen Zahl der in die Regi­on drän­gen­den Bin­nen­flücht­lin­ge ein schwie­ri­ger Ort, an dem immer weni­ger Leu­te ein men­schen­wür­di­ges Aus­kom­men fin­den können.

Die Abschie­be­plä­ne der Bun­des­re­gie­rung: Welt­fremd­heit mit Vorsatz

Trotz der ver­schärf­ten Lage, der nun mit der Ver­län­ge­rung des Man­dats und der Ent­sen­dung wei­te­rer Bun­des­wehr-Sol­da­ten ent­ge­gen­ge­tre­ten wer­den soll, möch­te Innen­mi­nis­ter De Mai­ziè­re ver­mehrt nach Afgha­ni­stan abschie­ben, wie er Ende Okto­ber erklär­te. Neben den neu Ankom­men­den könn­te das vor allem meh­re­re Tau­send afgha­ni­sche Flücht­lin­ge betref­fen, die (oft schon jah­re­lang) mit einer Dul­dung in Deutsch­land leben. Auch wer­den afgha­ni­sche Flücht­lin­ge bereits jetzt von Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­sen wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens, mit der Begrün­dung, sie hät­ten „kei­ne gute Blei­be­per­spek­ti­ve“, aus­ge­schlos­sen. Horst See­ho­fer brach­te Afgha­ni­stan gar als „siche­res Her­kunfts­land“ ins Gespräch.

„Reso­lu­te Sup­port“ heißt die NATO-Fol­ge­mis­si­on in Afgha­ni­stan, mit der 13.000 über­wie­gend bera­te­risch täti­ge Mili­tärs schaf­fen sol­len, was 130.000 mit Kampf­auf­trag in 14 Jah­ren nicht gelang: Sicher­heit im Land schaf­fen. „Reso­lu­te Abschie­bung“ ist See­ho­fers Begleit­pro­gramm dazu. In Anbe­tracht der tat­säch­li­chen Situa­ti­on im Land kann das nur als vor­sätz­li­che Welt­fremd­heit bezeich­net werden.

Schutz­quo­ten von knapp 80%

Dem tra­gen auch die Zah­len des BAMF Rech­nung. Von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2015 liegt die berei­nig­te Schutz­quo­te[1] für Afgha­nen bei 79,4%. Vor die­sem Hin­ter­grund for­dert PRO ASYL die Bun­des­re­gie­rung auf, „Des­in­te­gra­ti­ons­maß­nah­men“, wie den Aus­schluss afgha­ni­scher Flücht­lin­ge von Sprach­kur­sen wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens, abzu­schaf­fen und von der Idee ver­stärk­ter Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan sofort Abstand zu neh­men. Die Auf­sto­ckung der Bun­des­wehr-Trup­pen und die der­zei­ti­ge Sicher­heits­la­ge zei­gen, dass Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan für die Betrof­fe­nen Abschie­bun­gen in lebens­ge­fähr­li­che Zustän­de bedeu­ten würden.

[1] Die Schutz­quo­te umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flücht­lings­schutz, sub­si­diä­ren Schutz und natio­na­len Abschie­bungs­schutz. Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te errech­net sich, indem aus der Gesamt­zahl der Ent­schei­dun­gen des BAMF alle „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ her­aus­ge­rech­net wer­den. Die „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ sind jene, in denen das BAMF kei­ne inhalt­li­che Aus­sa­ge zum Antrag trifft, son­dern die Fäl­le sich bereits vor der behörd­li­chen Ent­schei­dung ander­wei­tig erledigen.

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