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Leitantrag des CDU-Vorstandes: Drastischer Rechtsruck auf Kosten von Flüchtlingsrechten
Die CDU redet zwar von Europa als Wertegemeinschaft, in der konkreten Politik sollen die Werte Europas aber ausgehebelt werden. Mit dem Leitantrag, den die CDU bei ihrem Parteitag beschließen will, wird das Recht auf Asyl in Europa zur Fata Morgana – schön, aber unerreichbar.
Der Leitantrag des CDU-Vorstandes liest sich wie eine Liste an Abschottungsmechanismen, die Menschenrechte von Flüchtlingen beschneiden und Menschen an ihrer Flucht hindern sollen. Beispielsweise will die CDU sogenannte »Migrationspartnerschaften« nach dem Vorbild des EU-Türkei-Deals auch mit Transitländern in Afrika forcieren (ab S. 19).
Geplant sind Rückführungszentren an der afrikanischen Küste, in die Flüchtlinge, die sich über das Mittelmeer auf den Weg nach Europa machen, zurückverfrachtet werden sollen.
Keine Rückführung von Geretteten nach Afrika!
Rückführungszentren in Afrika führen zu einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2012 im Verfahren Hirsi Jamaa gegen Italien entschieden, dass die Unterzeichnerstaaten der EMRK geretteten Flüchtlingen Zugang zum Asylverfahren gestatten müssen und sie nicht kollektiv in Staaten abschieben dürfen, in denen ihnen möglicherweise Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht. Damals hatte Italien Gerettete nach Libyen zurückgebracht. Die Flüchtlinge klagten erfolgreich vor dem EGMR.
Afghanistan: Kein sicheres Land für Flüchtlinge
Die CDU bekräftigt noch einmal das vereinbarte Rücknahmeabkommen der Bundesregierung mit Afghanistan, das Abschiebungen in das vom Krieg und Vertreibung gezeichnete Land möglich macht. Gebiete, die das BAMF als sicher bezeichnet, können jederzeit von der Gewalt erfasst werden: Erst vor kurzem hatten die Taliban im vermeintlich sicheren Mazar-i-Scharif, einen schweren Anschlag auf das deutsche Konsulat verübt.
Doch nicht nur die Taliban kontrollieren immer mehr Gebiete, auch Kämpfer des sogenannten »Islamischen Staats« gewinnen an Einfluss, dazu kommen lokale Warlords. Insgesamt wird in 31 der 34 Provinzen Afghanistans gekämpft.
Immer mehr Menschen sind auch innerhalb des Landes auf der Flucht. Die Vereinten Nationen befürchten, dass die Zahl der Binnenvertriebenen bis Ende des Jahres auf 1,5 Millionen steigt. In dieser Situation Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren, ist fahrlässig.
Afghan*innen soll Schutz verwehrt werden
Die Bundesregierung ignoriert die Faktenlage: Bereits im November 2015 hat die Große Koalition beschlossen, »die Entscheidungsgrundlagen des BAMF [zu] überarbeiten und an[zu]passen«, um eine » Intensivierung der Rückführungen« zu ermöglichen. Angesichts der immer brisanter werdenden sicherheitspolitischen Lage in Afghanistan ist dies ein mehr als gefährliches Vorhaben – mit fatalen Folgen für die Betroffenen.
Obwohl sich in Afghanistan nichts zum Besseren verändert hat, hat sich die Entscheidungspraxis in Deutschland bei afghanischen Flüchtlingen drastisch gewandelt: 2015 lag die bereinigte Gesamtschutzquote für afghanische Flüchtlinge noch bei rund 78 Prozent – im August 2016 nun nur noch bei rund 48 Prozent. Asylanträge von rund 14 000 Afghanen wurden in 2016 abgelehnt, oft ohne Würdigung des individuellen Fluchtschicksals.
Die Union will die Duldung durch eine »Bescheinigung über die Ausreisepflicht« ersetzen. Damit würde das größte humanitäre Projekt der Regierungskoalition ad absurdum geführt.
Verlängerter Ausreisegewahrsam ist faktisch Inhaftierung
Die im Leitantrag geforderte Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf vier Wochen ist rechtsstaatlich höchst fragwürdig und käme einer Quasi-Inhaftierung gleich. Es gibt gute Gründe, Abschiebungen nicht durchzuführen. Das angebliche »Vollzugsdefizit« ist nicht das Ergebnis zurückhaltender Behördenpraxis, sondern oft der Situation im Herkunftsland oder gesundheitlichen Abschiebungshindernissen geschuldet.
Die Mehrheit der Geduldeten hat Aufenthaltsstatus
Wer im Asylverfahren abgelehnt wurde, darf noch lange nicht abgeschoben werden. Auch künftig wird es Menschen geben, deren Antrag auf Flüchtlingsschutz abgelehnt wurde, die jedoch gleichwohl über längere Zeit geduldet werden.
Über 80% der abgelehnten Asylsuchenden leben mittlerweile mit einem legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland: Von ca. 550.000 abgelehnten Asylsuchenden lebten Mitte 2016 knapp 47% mit unbefristetem und knapp 35% mit befristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland (siehe BT-Drucksache 18/9556, S. 37).
Bleiberechtsregelung soll ausgehebelt werden
Die Union will die Duldung (das ist rechtlich die Aussetzung der Abschiebung) durch eine »Bescheinigung über die Ausreisepflicht« ersetzen. Damit würde das größte humanitäre Projekt der Regierungskoalition, die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete, ad absurdum geführt.
Die von Kirchen Verbänden und Menschenrechtsorganisationen und auch von SPD und CDU/CSU im Bundestag mitbeschlossenen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete würde ins Leere laufen. Die Verweigerung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnis zwingt abgelehnte Asylsuchende, die nicht abgeschoben werden können, in die staatliche Zwangsversorgung.
Maghreb-Staaten sind nicht sicher!
Die CDU fordert in ihrem Leitantrag noch einmal, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zuletzt im Bundesrat geblockt. Wie aus dem BAMF-Leitsätzen zu den drei Ländern hervorgeht, hat sich die Bundesregierung die Fakten zurechtgerückt: Die Auswertung der Dokumente im ZEIT-Artikel vom 30.10.2016 zeigt, dass die Informationen des BAMF teilweise diametral zu den Angaben stehen, die die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung zur Einstufung der Maghreb-Länder als »sichere Herkunftsstaaten« macht.
Die prekäre Menschenrechtslage in den Ländern wird bewusst ausgeblendet, die Einstufung eines Staates als »sicher« wird zum reinen politischen Kalkül.