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Immer weniger Flüchtlingsschutz für Menschen aus Syrien, Eritrea, Irak & Afghanistan
Der Umschwung in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge(BAMF) zeichnet sich jeden Monat deutlicher ab. Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea oder Irak wird immer häufiger der GFK-Schutz verweigert, obwohl sich in den Herkunftsländern nichts verbessert hat. Bei Afghan*innen und Iraker*innen gibt es sogar Komplettablehnungen.
Meist nur noch subsidiärer Schutz für Syrer*innen
Während 2015 noch nahezu 100 Prozent der syrischen Flüchtlinge, über deren Antrag inhaltlich entschieden wurde, einen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zugesprochen bekamen, ist diese Zahl in den vergangenen Monaten massiv gesunken: Bereits im April 2016 erhielten rund 16 Prozent der Syrer*innen nur noch subsidiären Schutz, im Juni 2016 waren es dann 46 Prozent und im August 2016 bereits rund 70 Prozent!
Angesichts der Situation in Syrien ist kaum vorstellbar, dass dies aufgrund von Verbesserungen der Situation im Herkunftsland oder einem geringeren Risiko, Opfer von politischer Verfolgung zu werden geschieht – vielmehr stecken dahinter politische Vorgaben.
Der Trend zum subsidiären Schutz ist nicht von ungefähr seit Inkrafttreten des Asylpakets II im März 2016 zu beobachten, mit einer Änderung der Verfolgungssituation in Syrien hat diese Entscheidungspraxis nichts zu tun. Das wird auch bei den drei anderen Hauptherkunftsstaaten deutlich.
Auch Flüchtlingen aus Eritrea wird der GFK-Schutz verweigert
Noch im vergangenen Jahr wurde fast 96 % aller Eritreer*innen der GFK-Schutz gewährt – zurecht. Eritrea ist auch weiterhin eine brutale Militärdiktatur, in der Folter und Verfolgung an der Tagesordnung sind. Im Juli 2016 erhielten dann allerdings 19 Prozent der eritreischen Flüchtlinge nur noch einen subsidiären Schutzstatus, im August waren es gar 27 Prozent. In dem Land hat sich seit dem vergangenen Jahr nichts zum Besseren gewandelt, das diesen Umschwung beim BAMF erklären würde.
Wer subsidiären Schutz erhält, hat zunächst nur eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis. Seit Inkrafttreten des Asylpakets II gibt es auch noch einen weiteren, drastischen Unterschied zum GFK-Schutz: Im März 2016 wurde entschieden, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte für die ersten zwei Jahre ausgesetzt wird. Im Jahr 2015 betraf das gerade mal 0,7 Prozent aller Asylantragssteller. PRO ASYL warnte bereits damals, das dahinter eine politische Absicht steckt: Zunächst den Familiennachzug für subsidiär Geschützte beschränken, um danach sukzessive so vielen Asylsuchenden wie möglich nur noch diesen Status zuzuteilen. Die Entwicklung der vergangenen Monate bestätigt diese Befürchtung.
Flüchtlinge aus dem Irak werden sogar abgelehnt
Besorgniserregend ist die Entscheidungspraxis auch bei Flüchtlingen aus dem Irak. Wie Syrer*innen und Eritreer*innen im Jahr 2015 noch in aller Regel als Flüchtling gemäß der GFK anerkannt (96,7 Prozent), erhielten im August 2016 nur noch 52 Prozent der Iraker*innen diesen Status. Rund 19 Prozent wurde subsidiärer Schutz zugesprochen. Fast ein Drittel (ca. 28%) aller irakischen Asylanträge wurde sogar gänzlich abgelehnt.
Afghanistan wird immer unsicherer, aber die Schutzquoten sinken
Ähnlich ergeht es Flüchtlingen aus Afghanistan: Die Sicherheitslage im Land ist seit Jahren angespannt, die Berichte über Geländegewinne der Taliban häufen sich. Jeden Monat gibt es mehr als 800 zivile Opfer, über 1.600 Tote und mehr als 3.500 Verletzte unter der afghanischen Zivilbevölkerung allein im ersten Halbjahr 2016 sprechen eine deutliche Sprache. Auch die Zahl der Binnenflüchtlinge hat sich innerhalb der letzten drei Jahre verdoppelt: Mittlerweile sind 1,2 Millionen Menschen in Afghanistan selbst auf der Flucht.
Auch in Afghanistan hat sich also nichts zum Besseren verändert – die Entscheidungspraxis in Deutschland bei afghanischen Flüchtlingen hat sich dennoch drastisch gewandelt: 2015 lag die bereinigte Gesamtschutzquote für afghanische Flüchtlinge noch bei rund 78 Prozent – im August 2016 nun nur noch bei rund 48 Prozent. Insgesamt wurden allein im vergangenen Monat 2.676 Asylanträge von Afghan*innen abgelehnt.
In der Gesamtschutzquote des BAMF sind zwar alle Personen inbegriffen, die einen Schutzstatus erhalten – auf der anderen Seite werden aber auch nicht-inhaltliche Ablehnungen in der Statistik berücksichtigt. In der bereinigten Schutzquote werden nun alle Asylentscheidungen herausgerechnet, in denen keine inhaltliche Beurteilung erfolgt ist. Das können formelle Entscheidungen, etwa wegen zwischenzeitlichen Änderungen des Aufenthaltsstatus, sein, vor allem handelt es sich aber meist um Überstellungen an andere EU-Staaten gemäß der Dublin-III-Verordnung.