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Layali und ihr Sohn Riyad sind in Deutschland - ohne den Mann, der sich noch von einer Verletzung durch einen Bombenangriff erholen musste, und die Tochter. Weil jedoch viele syrische Flüchtlinge nur noch subsidiären Schutz erhalten, können sie ihre Familien nicht zu sich holen. Foto: UNHCR / Daniel Morgan

Der Umschwung in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge(BAMF) zeichnet sich jeden Monat deutlicher ab. Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea oder Irak wird immer häufiger der GFK-Schutz verweigert, obwohl sich in den Herkunftsländern nichts verbessert hat. Bei Afghan*innen und Iraker*innen gibt es sogar Komplettablehnungen.

Meist nur noch subsidiärer Schutz für Syrer*innen

Wäh­rend 2015 noch nahe­zu 100 Pro­zent der syri­schen Flücht­lin­ge, über deren Antrag inhalt­lich ent­schie­den wur­de, einen Flücht­lings­sta­tus gemäß der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) zuge­spro­chen beka­men, ist die­se Zahl in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mas­siv gesun­ken: Bereits im April 2016 erhiel­ten rund 16 Pro­zent der Syrer*innen nur noch sub­si­diä­ren Schutz, im Juni 2016 waren es dann 46 Pro­zent und im August 2016 bereits rund 70 Prozent!

Ange­sichts der Situa­ti­on in Syri­en ist kaum vor­stell­bar, dass dies auf­grund von Ver­bes­se­run­gen der Situa­ti­on im Her­kunfts­land oder einem gerin­ge­ren Risi­ko, Opfer von poli­ti­scher Ver­fol­gung zu wer­den geschieht – viel­mehr ste­cken dahin­ter poli­ti­sche Vorgaben.

Der Trend zum sub­si­diä­ren Schutz ist nicht von unge­fähr seit Inkraft­tre­ten des Asyl­pa­kets II im März 2016 zu beob­ach­ten, mit einer Ände­rung der Ver­fol­gungs­si­tua­ti­on in Syri­en hat die­se Ent­schei­dungs­pra­xis nichts zu tun. Das wird auch bei den drei ande­ren Haupt­her­kunfts­staa­ten deutlich.

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Im Ver­gleich zu 2015 haben erheb­lich weni­ger Flücht­lin­ge aus Syri­en, Eri­trea oder dem Irak einen Flücht­lings­schutz nach der GFK erhal­ten. Gra­fik: PRO ASYL mit infogr.am; Zah­len­quel­le: BAMF

Auch Flüchtlingen aus Eritrea wird der GFK-Schutz verweigert

Noch im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de fast 96 % aller Eritreer*innen der GFK-Schutz gewährt – zurecht.  Eri­trea ist auch wei­ter­hin eine bru­ta­le Mili­tär­dik­ta­tur, in der Fol­ter und Ver­fol­gung an der Tages­ord­nung sind. Im Juli 2016 erhiel­ten dann aller­dings 19 Pro­zent der eri­tre­ischen Flücht­lin­ge nur noch einen sub­si­diä­ren Schutz­sta­tus, im August waren es gar 27 Pro­zent. In dem Land hat sich seit dem ver­gan­ge­nen Jahr nichts zum Bes­se­ren gewan­delt, das die­sen Umschwung beim BAMF erklä­ren würde.

Wer sub­si­diä­ren Schutz erhält, hat zunächst nur eine auf ein Jahr befris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis. Seit Inkraft­tre­ten des Asyl­pa­kets II gibt es auch noch einen wei­te­ren, dras­ti­schen Unter­schied zum GFK-Schutz: Im März 2016 wur­de ent­schie­den, dass der Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te für die ers­ten zwei Jah­re aus­ge­setzt wird. Im Jahr 2015 betraf das gera­de mal 0,7 Pro­zent aller Asyl­an­trags­stel­ler. PRO ASYL warn­te bereits damals, das dahin­ter eine poli­ti­sche Absicht steckt: Zunächst den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te beschrän­ken, um danach suk­zes­si­ve so vie­len Asyl­su­chen­den wie mög­lich nur noch die­sen Sta­tus zuzu­tei­len. Die Ent­wick­lung der ver­gan­ge­nen Mona­te bestä­tigt die­se Befürchtung.

Flüchtlinge aus dem Irak werden sogar abgelehnt

Besorg­nis­er­re­gend ist die Ent­schei­dungs­pra­xis auch bei Flücht­lin­gen aus dem Irak. Wie Syrer*innen und Eritreer*innen im Jahr 2015 noch in aller Regel als Flücht­ling gemäß der GFK aner­kannt (96,7 Pro­zent), erhiel­ten im August 2016 nur noch 52 Pro­zent der Iraker*innen die­sen Sta­tus. Rund 19 Pro­zent wur­de sub­si­diä­rer Schutz zuge­spro­chen. Fast ein Drit­tel (ca. 28%) aller ira­ki­schen Asyl­an­trä­ge wur­de sogar gänz­lich abgelehnt.

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Dras­ti­scher Kurs­wech­sel: Haben Flücht­lin­ge aus dem Irak 2015 noch fast alle GFK-Schutz erhal­ten, gibt es jetzt sogar eine Viel­zahl an Ableh­nun­gen. Gra­fik: PRO ASYL mit infogr.am, Zah­len­quel­le: BAMF

Afghanistan wird immer unsicherer, aber die Schutzquoten sinken

Ähn­lich ergeht es Flücht­lin­gen aus Afgha­ni­stan: Die Sicher­heits­la­ge im Land ist seit Jah­ren ange­spannt, die Berich­te über Gelän­de­ge­win­ne der Tali­ban häu­fen sich. Jeden Monat gibt es mehr als 800 zivi­le Opfer, über 1.600 Tote und mehr als 3.500 Ver­letz­te unter der afgha­ni­schen Zivil­be­völ­ke­rung allein im ers­ten Halb­jahr 2016 spre­chen eine deut­li­che Spra­che. Auch die Zahl der Bin­nen­flücht­lin­ge hat sich inner­halb der letz­ten drei Jah­re ver­dop­pelt: Mitt­ler­wei­le sind 1,2 Mil­lio­nen Men­schen in Afgha­ni­stan selbst auf der Flucht.

Auch in Afgha­ni­stan hat sich also nichts zum Bes­se­ren ver­än­dert – die Ent­schei­dungs­pra­xis in Deutsch­land bei afgha­ni­schen Flücht­lin­gen hat sich den­noch dras­tisch gewan­delt: 2015 lag die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge noch bei rund 78 Pro­zent – im August 2016 nun nur noch bei rund 48 Pro­zent. Ins­ge­samt wur­den allein im ver­gan­ge­nen Monat 2.676 Asyl­an­trä­ge von Afghan*innen abgelehnt.

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Wäh­rend die zivi­len Opfer pro Monat in den letz­ten Jah­ren in Afgha­ni­stan kon­stant hoch geblie­ben sind, ist die Schutz­quo­te für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge in Deutsch­land dra­ma­tisch gesun­ken. Gra­fik: PRO ASYL mit infogr.am, Zah­len­quel­len: UNAMA / BAMF

In der Gesamt­schutz­quo­te des BAMF sind zwar alle Per­so­nen inbe­grif­fen, die einen Schutz­sta­tus erhal­ten – auf der ande­ren Sei­te wer­den aber auch nicht-inhalt­li­che Ableh­nun­gen in der Sta­tis­tik berück­sich­tigt. In der berei­nig­ten Schutz­quo­te wer­den nun alle Asy­l­ent­schei­dun­gen her­aus­ge­rech­net, in denen kei­ne inhalt­li­che Beur­tei­lung erfolgt ist. Das kön­nen for­mel­le Ent­schei­dun­gen, etwa wegen zwi­schen­zeit­li­chen Ände­run­gen des Auf­ent­halts­sta­tus, sein, vor allem han­delt es sich aber meist um Über­stel­lun­gen an ande­re EU-Staa­ten gemäß der Dublin-III-Verordnung.