Image
Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht - aber in Deutschland sinken die Flüchtlingszahlen. Eine Folge: Viele Geflüchtete sitzen im Elend fest, wie hier auf den griechischen Inseln. Foto: UNHCR / Achilleas Zavallis

Die Zahl der Menschen auf der Flucht weltweit ist auf einem Rekordhoch, ihre Lage verzweifelt. Deutschland hingegen gewährt immer weniger Zuflucht und Schutz. Im ersten Halbjahr 2020 gab es so wenige Asylneuzugänge wie seit 2012 nicht mehr. Zudem werden Tausende vom BAMF unrechtmäßig abgelehnt. Eine Bilanz zum Tag des Flüchtlings.

79,5 Mio.

Men­schen sind welt­weit auf der Flucht – Ten­denz steigend.

Ende 2019 waren mit 79,5 Mil­lio­nen Men­schen mehr als 1% der Welt­be­völ­ke­rung auf der Flucht – so vie­le wie noch nie. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die Zahl gleich um 9 Mio. gestie­gen. Der Anstieg hat vor allem zwei Ursa­chen: Zum einen hat sich die Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen, also der Men­schen, die inner­halb ihres Hei­mat­lan­des flüch­ten muss­ten, besorg­nis­er­re­gend erhöht, ins­be­son­de­re in der DR Kon­go, der Sahel­zo­ne, im Jemen und in Syri­en. Zum ande­ren bil­det der UNHCR-Bericht erst­mals die Situa­ti­on von Men­schen aus Vene­zue­la ab, die in ihren Zufluchts­län­dern oft­mals nicht als Flücht­lin­ge oder Asyl­su­chen­de regis­triert, aber trotz­dem schutz­be­dürf­tig sind.

Seit 2010 – also in einem Zeit­raum von weni­ger als 10 Jah­ren – hat sich die Zahl der Flücht­lin­ge welt­weit ver­dop­pelt (Quel­le: UNHCR Glo­bal Trends).

Kaum noch jemand schafft es nach Deutschland

In Deutsch­land hin­ge­gen ist von die­sen erschüt­tern­den Zustän­den wenig zu spü­ren. Im Gegen­teil: Im ers­ten Halb­jahr 2020 ging die Zahl der Asyl­su­chen­den erneut deut­lich zurück. In den ers­ten Mona­ten war ein Rück­gang um rund 16 % zu ver­zeich­nen. Durch die Grenz­schlie­ßun­gen und die Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie san­ken die Zah­len dann noch viel mas­si­ver. Mit 47.300 Asy­l­erst­an­trä­gen wur­den bis Mit­te des Jah­res im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum über 35 % weni­ger Anträ­ge regis­triert (Quel­le: BAMF).

Wer nun ver­mu­tet hät­te, dass die deut­lich gesun­ke­nen Zugangs­zah­len zu einer huma­ne­ren Ent­schei­dungs­pra­xis geführt hät­ten, wird enttäuscht.

Da mehr als ein Vier­tel die­ser Anträ­ge für hier gebo­re­ne Kin­der gestellt wur­den, lag der rea­le Zuzug neu­er Asyl­su­chen­der im ers­ten Halb­jahr bei nur rund 35.000. Gerin­ge­re Zugangs­zah­len gab es zuletzt 2012. Die Haupt­her­kunfts­län­der waren auch 2020 Syri­en, Irak, Afgha­ni­stan, Tür­kei und der Iran, wobei allein Syri­en mehr als 28 % der Erst­an­trä­ge von neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den ausmacht.

Wer nun ver­mu­tet hät­te, dass die­se deut­lich gesun­ke­nen Zugangs­zah­len und die damit frei gewor­de­nen Kapa­zi­tä­ten beim BAMF zu einer huma­ne­ren und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge­ren Ent­schei­dungs­pra­xis geführt hät­ten, wird enttäuscht.

BAMF-Tricksereien während Corona

Die inner­eu­ro­päi­schen Grenz­schlie­ßun­gen in Fol­ge der Coro­na-Pan­de­mie wur­den vom BAMF dazu genutzt, um mit recht­lich frag­wür­di­gen Stra­te­gien Asyl­su­chen­de in eine mona­te­lan­ge, teils immer noch fort­dau­ern­de Unge­wiss­heit über ihre Abschie­bung zu versetzen.

Zahl­lo­se so genann­te Dub­lin-Fäl­le erhiel­ten Schrei­ben vom BAMF, wonach ihre Abschie­bung aus­ge­setzt sei. Auch wenn es sich zunächst so anhört: Dies geschah kei­nes­wegs zu deren Vor­teil. Die­se Schrei­ben hat­ten den Zweck, die wäh­rend der Grenz­schlie­ßun­gen ablau­fen­den Dub­lin-Über­stel­lungs­fris­ten aus­zu­he­beln. Dem­nach wür­de Deutsch­land nicht wie in der Dub­lin-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen für deren Asyl­ver­fah­ren zustän­dig wer­den, son­dern nach den Öff­nun­gen der Gren­zen erneut sechs Mona­te Zeit haben, die Betrof­fe­nen in ande­re Staa­ten abzu­schie­ben (PRO ASYL berich­te­te).

Nach wie vor war­ten vie­le Men­schen, die sich z.T. sogar seit weit über einem Jahr in Deutsch­land auf­hal­ten, immer noch auf die Klä­rung der Zuständigkeit.

In Fäl­len ohne anhän­gi­ge Kla­ge­ver­fah­ren ist das BAMF – u.a. nach mas­si­vem Pro­test von PRO ASYL – von die­ser Pra­xis abge­rückt; auch eini­ge EU-Staa­ten haben gegen die­se BAMF-Pra­xis pro­tes­tiert und Betrof­fe­ne teil­wei­se nicht zurück­ge­nom­men, weil Deutsch­land aus deren Sicht zustän­dig gewor­den war. In eini­gen ande­ren Fäl­len haben Gerich­te zu Guns­ten der Betrof­fe­nen ent­schie­den. Nach wie vor aber war­ten vie­le Men­schen, die sich seit vie­len Mona­ten, z.T. sogar seit weit über einem Jahr in Deutsch­land auf­hal­ten, immer noch auf die Klä­rung der Zustän­dig­keit, bis sie dann end­lich eine Prü­fung ihrer Asyl­grün­de erwar­ten dürfen.

Auch was die inhalt­li­chen Ent­schei­dun­gen des BAMF angeht, sieht es kaum bes­ser aus: Die Schutz­quo­te sta­gniert. Zwar ist die »offi­zi­el­le« Schutz­quo­te, die das BAMF in sei­nen Sta­tis­ti­ken aus­weist, von 36 % auf 40 % ange­stie­gen. Betrach­tet man jedoch nur die­je­ni­gen Fäl­le, in denen inhalt­lich über den Asyl­an­trag ent­schie­den wur­de, also über die Asyl­grün­de der Betrof­fe­nen und nicht über die for­ma­le Zuläs­sig­keit des Antrags, ist die Quo­te mit rund 55 % nahe­zu kon­stant geblie­ben (mehr Infos zur berei­nig­ten Schutz­quo­te hier).

Immer weniger Flüchtlingsschutz für Betroffene 

Obwohl sich die Lage in den Haupt­her­kunfts­län­dern seit Jah­ren kaum bes­sert, erteilt das BAMF neu ein­rei­sen­den Asyl­su­chen­den immer sel­te­ner Flücht­lings­schutz. Zwar machen Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen in der offi­zi­el­len Sta­tis­tik mit 19.700 mehr als dop­pelt so viel wie die Gewäh­rung sub­si­diä­ren Schut­zes (9.100) aus. Aller­dings sind fast 15.500 die­ser Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen auf das so genann­te Fami­li­en­asyl zurück­zu­füh­ren, ins­be­son­de­re weil sich der Sta­tus von hier gebo­re­nen Kin­dern aner­kann­ter Flücht­lin­ge vom Sta­tus ihrer Eltern ablei­tet. Auch per Fami­li­en­nach­zug nach Deutsch­land ein­ge­reis­te Men­schen (z.B. Ehegatt*innen), die trotz Auf­ent­halts­ti­tel zur Sta­tus­klä­rung Fami­li­en­asyl bean­tra­gen, sind dar­un­ter zu fin­den (Quel­le: BT-Drs 19/22023).

Ins­be­son­de­re am Bei­spiel Syri­en – fast die Hälf­te aller Aner­ken­nun­gen betref­fen die­ses Her­kunfts­land – wird dies deut­lich: Nur rund 3 % sind eigen­stän­di­ge Aner­ken­nun­gen, 97 % sind abge­lei­tet. Auch Men­schen aus Eri­trea – die wie Syrer*innen bis zur Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs für sub­si­di­är Geschütz­te zu fast 100 % als Flücht­lin­ge aner­kannt wur­den – sind in glei­chem Maße von die­ser Pra­xis betrof­fen. Auch bei Eritreer*innen lei­ten sich 97 % der Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ab.

Das heißt: Neu Ein­ge­reis­te erhal­ten i.d.R. maxi­mal den sub­si­diä­ren Schutz, wodurch sie kei­nen Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug haben und noch län­ger auf ihre Ange­hö­ri­gen war­ten müs­sen, als die oft­mals schon vie­le Jah­re war­ten­den Men­schen mit Flücht­lings­an­er­ken­nung. Auch Men­schen aus dem Irak (94 % der Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen sind abge­lei­tet) und aus Afgha­ni­stan (72 %) sind über­pro­por­tio­nal stark von die­ser Pra­xis betroffen.

Gerichte kassieren zahlreiche BAMF-Entscheidungen 

Ableh­nungs­be­schei­de des Bun­des­amts wer­den zu Tau­sen­den durch die Ver­wal­tungs­ge­rich­te kor­ri­giert – ohne dass die Behör­de dar­aus Leh­ren für ihre Ent­schei­dungs­pra­xis zieht. Es ist gut und rich­tig, dass Gerich­te Betrof­fe­nen Schutz zuspre­chen, denen das BAMF dies zuvor unrecht­mä­ßig ver­wei­gert hat. Es ist jedoch völ­lig unver­ständ­lich, dass sie dies immer noch zuhauf tun müs­sen. Das schie­re Aus­maß der kor­ri­gier­ten Ableh­nun­gen lässt Zwei­fel an der Qua­li­tät der Ent­schei­dungs­pra­xis des BAMF aufkommen.

30%

aller von Gerich­ten inhalt­lich über­prüf­ten BAMF-Beschei­de waren fehlerhaft.

Nach­dem die Auf­he­bungs­quo­te bei inhalt­li­chen Über­prü­fun­gen der BAMF-Beschei­de durch die Gerich­te in den letz­ten Jah­ren gesun­ken ist, stieg sie im lau­fen­den Jahr wie­der auf 30 % an. Das bedeu­tet, dass fast ein Drit­tel der inhalt­lich über­prüf­ten BAMF-Beschei­de rechts­wid­rig waren. Beson­ders hoch war die Feh­ler­quo­te bei Afgha­ni­stan: Hier hoben die Gerich­te mit 55 % mehr als jede zwei­te Ent­schei­dung auf. (BT-Druck­sa­che 19/22023)

Ins­ge­samt erhiel­ten über 10.000 ursprüng­lich vom BAMF abge­lehn­te Men­schen nach­träg­lich einen Schutz­sta­tus zugesprochen.

Ent­schei­dun­gen zu Soma­lia wur­den in fast der Hälf­te aller Fäl­le (48 %) durch die Gerich­te auf­ge­ho­ben, zum Iran in 40 % der Fäl­le, wobei fast 90 % der posi­ti­ven Gerichts­ent­schei­dun­gen sogar zu Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen führ­ten – und damit ggf. zu einem zunächst ver­wehr­ten Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug. Eben­falls sehr hohe gericht­li­che Auf­he­bungs­quo­ten wei­sen Eri­trea (39 %), die Tür­kei, der Irak (je 28 %) und Syri­en (27 %) auf – auch vor Gericht erfolg­rei­che Syrer*innen erhiel­ten in fast der Hälf­te der inhalt­lich geprüf­ten Fäl­le (46 %) die Aner­ken­nung als Flüchtling.

Ins­ge­samt erhiel­ten über 10.000 ursprüng­lich vom BAMF abge­lehn­te Men­schen per Gerichts­ent­schei­dung oder durch eine Abhil­fe­ent­schei­dung des BAMF, in denen das BAMF den ursprüng­li­chen Bescheid außer­ge­richt­lich auf­ge­ho­ben hat, nach­träg­lich einen Schutz­sta­tus zuge­spro­chen. Dass man einer der­art gro­ßen Anzahl an Men­schen über Jah­re hin­weg ihre Rech­te ver­wei­gert, ist ein Skan­dal, den sich ande­re Behör­den nicht erlau­ben könnten.

Ange­sichts immer noch fast 230.000 anhän­gi­gen Asyl­kla­ge­ver­fah­ren dau­ern Gerichts­ver­fah­ren im Durch­schnitt 22 Mona­te, also annä­hernd zwei Jah­re, in man­chen Fäl­len sogar weit dar­über. Eine uner­träg­lich lan­ge Zeit, in denen die Betrof­fe­nen in Unsi­cher­heit leben müs­sen, ihre Zukunft nicht pla­nen kön­nen und von den Ange­hö­ri­gen getrennt sind, sofern die­se im Her­kunfts­land ver­blei­ben mussten.

Das BAMF soll­te – statt die eige­ne Qua­li­tät zu loben – ins­be­son­de­re Beschei­de zu Her­kunfts­län­dern mit hoher Auf­he­bungs­quo­te erneut selbst über­prü­fen und ggf. abän­dern. Dies wür­de die Gerich­te mas­siv ent­las­ten und den Betrof­fe­nen schnel­ler zu den ihnen zuste­hen­den Rech­ten verhelfen.

Die Widerrufsbehörde BAMF: Wir schaffen das(s Ihr euch nicht sicher fühlt)

Der von BAMF-Prä­si­dent Som­mer ver­kün­de­te Wan­del des BAMF von der Asyl- zur Wider­rufs­be­hör­de wur­de im Jahr 2020 end­gül­tig voll­zo­gen. Rund 79.000 Ent­schei­dun­gen über Asyl­an­trä­ge ste­hen über 156.000 Ent­schei­dun­gen in Wider­rufs­ver­fah­ren gegen­über, also annä­hernd dop­pelt so vie­le. Fast genau­so vie­le Wider­rufs­ver­fah­ren waren Mit­te des Jah­res noch anhän­gig. Im Wider­rufs­ver­fah­ren wird geprüft, ob die Betrof­fe­nen noch schutz­be­dürf­tig sind, also ob sich bei­spiels­wei­se die Situa­ti­on in ihrem Her­kunfts­land gra­vie­rend geän­dert hat und sie zurück­keh­ren könnten.

Mit über 93.000 Wider­rufs­prü­fun­gen betra­fen die meis­ten die­ser Ent­schei­dun­gen Schutz­be­rech­tig­te aus Syri­en, gefolgt vom Irak (24.500 Ent­schei­dun­gen), dahin­ter fol­gen Afgha­ni­stan (12.000) und Eri­trea (9.000). Ins­ge­samt 89 % der Ent­schei­dun­gen im Wider­rufs­prüf­ver­fah­ren betra­fen also allein die­se vier Staa­ten. Die­se Wider­rufs­prü­fun­gen erfol­gen von Amts wegen und unab­hän­gig von einem kon­kre­ten Anlass, was ziem­lich ein­zig­ar­tig in Euro­pa ist.

99,6%

der posi­ti­ven Beschei­de wer­den im Prüf­ver­fah­ren bestätigt.

Für die Betrof­fe­nen bedeu­ten die­se Ver­fah­ren vor allem Angst und Unsi­cher­heit im Hin­blick auf ihre Zukunft. Ihnen wird sug­ge­riert, dass sie trotz Schutz­sta­tus in Deutsch­land nicht sicher sind und sein wer­den und dass ihnen mög­li­cher­wei­se doch bald die Abschie­bung nach Syri­en, in den Irak, nach Afgha­ni­stan oder Eri­trea droht. Nicht zuletzt ent­steht die­ser Ein­druck durch die Pra­xis des BAMF, unzäh­li­ge Betrof­fe­ne zu einer per­sön­li­chen Anhö­rung vorzuladen.

Die Wider­rufs­quo­te ist hin­ge­gen gering und lag bei 2,6 % im ers­ten Halb­jahr. Dazu kommt ein Anteil von 0,4 % an Rück­nah­men, bei denen die Schutz­zu­er­ken­nung fälsch­li­cher­wei­se (z.B. wegen einer fal­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit) erfolgt ist. Somit sind also 99,6 % der Aner­ken­nun­gen zu Recht erfolgt! Der Auf­wand, mit dem das BAMF die Wider­rufs­pra­xis betreibt, steht in kei­nem Ver­hält­nis zum Kor­rek­tur­be­darf, den die­se Behör­de bei Ableh­nungs­be­schei­den drin­gend nötig hätte.

Da sich die Situa­ti­on in den Haupt­her­kunfts­staa­ten nicht in einer Art und Wei­se geän­dert hat, die einen Wider­ruf recht­fer­ti­gen wür­den, sind von die­sen Wider­ru­fen mut­maß­lich haupt­säch­lich Men­schen betrof­fen, die sich gar nicht mehr in Deutsch­land auf­hal­ten. Bei den­je­ni­gen, die noch in Deutsch­land sind, bleibt jedoch häu­fig die Angst – selbst wenn das Ver­fah­ren zu ihren Guns­ten, also ohne Wider­ruf endete.

Erhebliche Aufnahmekapazitäten frei

Anstatt die hier leben­den Schutz­su­chen­den und Schutz­be­rech­tig­ten sys­te­ma­tisch in ihren Rech­ten ein­zu­schrän­ken und sie in einem stän­di­gen Sta­tus der Unsi­cher­heit und des Nicht-Will­kom­men-Seins zu belas­sen, soll­ten end­lich wie­der men­schen­recht­li­che Aspek­te im Vor­der­grund der Flücht­lings­po­li­tik stehen.

In Deutsch­land sind erheb­li­che huma­ni­tä­re Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten frei. Deutsch­land wäre in der Lage zu einer groß­zü­gi­gen Auf­nah­me aus Moria. Zahl­rei­che Kom­mu­nen und Bun­des­län­der haben Auf­nah­me­be­reit­schaft signa­li­siert, wer­den jedoch von der Bun­des­re­gie­rung, vor allem von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer aus­ge­bremst. Des­sen auf Kos­ten der Men­schen­rech­te gebets­müh­len­ar­tig wie­der­hol­ter Ver­weis auf eine euro­päi­sche Lösung ist schä­big. Das Ein­zi­ge, wor­auf Euro­pa sich zuse­hends zu eini­gen scheint ist, den Weg zum Recht auf Asyl zu ver­sper­ren. Kein Land nimmt in nen­nens­wer­ter Anzahl Men­schen von den grie­chi­schen Inseln auf – auch nicht Deutsch­land. Tau­sen­de wer­den ihrem Schick­sal ohne Per­spek­ti­ve überlassen.

PRO ASYL erneu­ert zum Tag des Flücht­lings die For­de­rung nach Auf­nah­me aller Schutz­su­chen­den von den grie­chi­schen Inseln. Es ist beschä­mend und inak­zep­ta­bel, dass Euro­pa immer mehr die Gren­zen dicht macht und selbst mini­ma­le huma­ni­tä­re Spiel­räu­me ver­sperrt werden.

(dmo)