25.09.2020

Heiko Maas feiert sich gerne als Verteidiger der Menschenrechte. Doch Kindern eritreischer Frauen, die auf der Flucht vergewaltigt wurden, verwehrt sein Ministerium den Familiennachzug nach Deutschland – selbst dann, wenn sie sich selbst überlassen sind.

Das letz­te Mal hat Suad Maha­med Ali ihre Toch­ter Nuria vor sechs Jah­ren im Arm gehabt. Da war die Klei­ne noch nicht mal ein Jahr alt. Seit­dem konn­te sie sie nur ab und zu per Smart­phone sehen. 2012 war der heu­te 26-Jäh­ri­gen die Flucht aus Eri­trea gelun­gen, einer der schlimms­ten Dik­ta­tu­ren und ärms­ten Län­der der Welt, als sie wie alle Jugend­li­chen nach dem Ende der Schul­zeit Mili­tär- und staat­li­chen Arbeits­dienst leis­ten soll­te, oft jahrzehntelang.

Im Nach­bar­land Sudan wur­de Maha­med Ali von einer Grup­pe von Män­nern ver­schleppt, sie­ben Mona­te lang gefan­gen gehal­ten und immer wie­der bru­tal ver­ge­wal­tigt. Erst als sie hoch­schwan­ger wur­de, lie­ßen ihre Pei­ni­ger sie lau­fen. In einem Kran­ken­haus brach­te sie ihre Toch­ter zur Welt. Ein Jahr spä­ter floh sie wei­ter nach Liby­en und von da aus übers Mit­tel­meer schließ­lich nach Deutsch­land, wo sie nun in Itze­hoe lebt. Nuria ließ sie bei der Frau ihres Bru­ders im Sudan zurück, der vor­her die Flucht nach Schwe­den geschafft hat­te. »Mei­ne klei­ne Toch­ter mit­zu­neh­men wäre zu gefähr­lich gewe­sen«, sagt Maha­med Ali. »Ich dach­te, ich könn­te Nuria ganz schnell nachholen«.

Allein zwei Jahre bis zur Flüchtlingsanerkennung

Aber es dau­er­te erst ein­mal zwei Jah­re, bis sie als Flücht­ling aner­kannt wur­de und den Fami­li­en­nach­zug bean­tra­gen konn­te. Der wur­de jedoch vom zustän­di­gen Aus­wär­ti­gen Amt (AA) und der Bot­schaft in Khar­tum seit­dem immer wie­der ver­wei­gert, obwohl die Ver­ge­wal­ti­gun­gen wesent­li­cher Grund für ihre Aner­ken­nung waren – mit der Begrün­dung, dass die Toch­ter kei­nen Pass hat und die Geburts­ur­kun­de gefälscht sei.

Einen eri­tre­ischen Pass kann die Mut­ter aber nicht bean­tra­gen, weil sie selbst kei­nen hat, und eine neue Geburts­ur­kun­de nicht, da der Vater unbe­kannt ist. Außer­dem müss­te sie sich dafür an die eri­tre­ischen Behör­den wen­den, obwohl sie vor die­ser Dik­ta­tur geflo­hen ist und Flucht in dem ost­afri­ka­ni­schen Land unter Stra­fe steht, ins­be­son­de­re für alle, die vor dem Mili­tär- und Arbeits­dienst flie­hen. Gin­ge sie zur Bot­schaft Eri­tre­as in Ber­lin, um die Papie­re zu beschaf­fen, müss­te sie daher ein Reue­be­kennt­nis unter­schrei­ben und eine »Flucht­steu­er« zahlen.

Die Sechsjährige ist nun allein im Sudan

Seit dem 5. Sep­tem­ber ist Nuria nun völ­lig ohne Fami­lie. Denn die Tan­te, bei der sie bis­lang wohn­te, ist nach Auf­he­ben der Coro­na-Rei­se­be­schrän­kun­gen mit ihren eige­nen drei Kin­dern zu ihrem Mann nach Schwe­den geflo­gen, nach­dem sie von den dor­ti­gen Behör­den nach Jah­ren eine Auf­ent­halts­er­laub­nis bekom­men hat­te. Um die Sechs­jäh­ri­ge küm­mert sich jetzt eine frem­de Frau in einem Dorf außer­halb der Haupt­stadt Khar­tum, fern­ab ihrer gewohn­ten Umge­bung, die dafür 150 Euro im Monat ver­langt. Das Geld muss die ver­zwei­fel­te Mut­ter von ihrer Sozi­al­hil­fe aufbringen.

Um die Sechs­jäh­ri­ge küm­mert sich jetzt eine frem­de Frau in einem Dorf außer­halb der Haupt­stadt Khartum.

Einen Eil­an­trag der Anwäl­tin, die sich seit lan­gem um die­sen und ähn­li­che Fäl­le küm­mert, Nuria wegen der Aus­rei­se der Tan­te kurz­fris­tig die Ein­rei­se zu ihrer Mut­ter zu erlau­ben, hat­te das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin vor weni­gen Tagen abge­lehnt. Das AA ver­wies erneut auf die feh­len­den Papie­re und argu­men­tier­te, die Tan­te habe bis März 2021 Zeit, nach Schwe­den zu flie­gen. Bis dahin kön­ne sie für das Mäd­chen sor­gen. Das Gericht sah des­halb kei­ne Eil­be­dürf­tig­keit. Die Anwäl­tin hält es wie PRO ASYL für absurd, ihr eine Für­sor­ge­pflicht zuzu­wei­sen, nur weil die deut­sche Bot­schaft und das AA das Mäd­chen nicht zu ihrer Mut­ter lassen.

Suad Maha­med Ali hat inzwi­schen die Ableh­nung des Visum-Antrags für ihre Toch­ter bekom­men. Ihre Anwäl­tin wird jetzt wahr­schein­lich im Namen des Kin­des Kla­ge dage­gen ein­rei­chen – mit unge­wis­sem Ausgang.

Verweigerte Familienzusammenführung: Kein Einzelfall

Auch Yodel Weld­ge­bri­el ist seit Jah­ren von ihrem mitt­ler­wei­le acht­jäh­ri­gen Yohan­nes getrennt. Auch sie wur­de nach ihrer Flucht im Sudan ver­ge­wal­tigt, kehr­te des­halb nach Eri­trea zurück, wo sie ihren dar­aus ent­stan­de­nen Sohn bekam, muss­te ihn aber zurück­las­sen, als ihr ein zwei­tes Mal die Flucht gelang und sie 2014 wei­ter nach Deutsch­land floh.

Zuerst war der Jun­ge bei einer Schwes­ter der Mut­ter. Als die­se Sudan ver­ließ, wur­de er in einem Kar­ton nach Ägyp­ten geschmug­gelt und lebt seit 2016 bei einem äthio­pi­schen Vor­mund in Kai­ro, der dafür eben­falls 150 Euro pro Monat von der Mut­ter kas­siert. Der Jun­ge ist nach Schil­de­run­gen von Betreu­ern weit­ge­hend sich selbst über­las­sen, muss für sich selbst kochen und sei­ne Wäsche waschen und kann nicht die Schu­le besu­chen, weil die Mut­ter nicht auch noch das Schul­geld auf­brin­gen kann.

Trotz DNA-Beweis kein Visum

Auch in die­sem Fall ver­wei­gern die deut­sche Bot­schaft in Kai­ro und das AA die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, weil der Sohn und die Mut­ter kei­nen eri­tre­ischen Pass, son­dern bei­de nur eine Regis­trie­rung als Flücht­lin­ge haben, und eine vom Regime in Asma­ra beglau­big­te Geburts­ur­kun­de fehlt. Dabei ist auch bei ihm durch einen DNA-Test zwei­fels­frei bewie­sen, dass er ihr Sohn ist.

Den­noch lehnt die deut­sche Bot­schaft es ab, ein Visum für ihn aus­zu­stel­len. Eine Mit­ar­bei­te­rin der Bot­schaft in Kai­ro schrieb an eine Betreue­rin der Mut­ter, sie sei selbst eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge und habe ohne Pro­ble­me einen eri­tre­ischen Aus­weis bekom­men. »Ich habe aber nicht die 2%-Steuer bezahlt«. Die wer­de erst fäl­lig, wenn Eritreer*innen im Aus­land einer Erwerbs­tä­tig­keit nach­gin­gen, und zwar »frei­wil­lig«, behaup­te­te sie, wie die Regie­rung in Asma­ra. Der Betrag kön­ne jeder­zeit »nach­ge­zahlt« wer­den. »Daher kann ich mir vor­stel­len, dass für die Bean­tra­gung des Pas­ses der Nach­weis der Zah­lung erfor­der­lich ist«.

»Diasporasteuer« ist den deutschen Behörden bekannt

Das AA bestä­tigt in sei­nem ver­trau­li­chen Län­der­be­richt von 2019, dass die eri­tre­ischen Aus­lands­ver­tre­tun­gen regel­mä­ßig vor dem Aus­stel­len eines Pas­ses von Flücht­lin­gen »ein Schrei­ben des Bedau­erns der Flucht« sowie eine »Auf­bau­steu­er« von zwei Pro­zent des Jah­res­ein­kom­mens ver­lan­gen. In einem ande­ren Fall hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin den­noch ent­schie­den, dass es Geflüch­te­ten zuge­mu­tet wer­den kön­ne, sich an die eri­tre­ische Bot­schaft zu wen­den, um die gefor­der­ten Papie­re zu beschaffen.

Dabei ist in der EU-Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rungs­richt­li­nie ein­deu­tig fest­ge­legt, dass ein Antrag auf Nach­zug nicht allein wegen des Feh­lens von Doku­men­ten abge­lehnt wer­den darf. Nach einer Leit­li­nie der EU-Kom­mis­si­on dazu ist dies für alle Mit­glieds­staa­ten bin­dend. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof ver­pflich­te­te die natio­na­len Behör­den im März 2019 im Fall einer eri­tre­ischen Mut­ter und ihres Kin­des, nach­voll­zieh­ba­re Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von Doku­men­ten zu berück­sich­ti­gen. Im Zen­trum ste­he das Kindeswohl.

er Euro­päi­sche Gerichts­hof ver­pflich­te­te die natio­na­len Behör­den im März 2019 im Fall einer eri­tre­ischen Mut­ter und ihres Kin­des, nach­voll­zieh­ba­re Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von Doku­men­ten zu berück­sich­ti­gen. Im Zen­trum ste­he das Kindeswohl.

Das Außen­mi­nis­te­ri­um in Ber­lin erklärt dazu, sowohl für die Kin­der als auch für Ehe­frau­en und ‑män­ner von aner­kann­ten Flücht­lin­gen bestehe das Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung. »Aller­dings müs­sen hier­für im Visum­ver­fah­ren Nach­wei­se über das Bestehen eines recht­li­chen Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis­ses vor­ge­legt werden«.

Das AA ver­langt, dass alle vor­ge­leg­ten Doku­men­te, auch wenn sie von Behör­den in Eri­trea stam­men oder beglau­bigt sind, vom Außen­mi­nis­te­ri­um in Asma­ra »über­be­glau­bigt« wer­den, also von dem Regime, vor dem die Men­schen geflo­hen sind und das laut dem Bericht die Men­schen­rech­te mit Füßen tritt. Denn nur dann kön­ne die Echt­heit der Urkun­den anhand von Sie­gel- und Unter­schrif­ten­pro­ben des eri­tre­ischen Minis­te­ri­ums durch die deut­schen Bot­schaf­ten beur­teilt wer­den. Das AA ver­lässt sich also auf die Will­kür der Dik­ta­tur, die es selbst in sei­nem Län­der­be­richt beschreibt.

Das Aus­wär­ti­ge Amt ver­lässt sich also auf die Will­kür der Dik­ta­tur, die es selbst in sei­nem Län­der­be­richt beschreibt.

Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter auch PRO ASYL, hal­ten das für unzu­mut­bar und völ­ker­rechts­wid­rig. Ande­re EU-Staa­ten wie die Nie­der­lan­de pro­tes­tie­ren gegen das Erhe­ben der Steu­er, haben eri­tre­ische Konsularmitarbeiter*innen des­halb aus­ge­wie­sen und ver­lan­gen von Flücht­lin­gen nicht mehr, über die Bot­schaf­ten Papie­re zu besorgen.

PRO ASYL kri­ti­siert, das AA habe die Richt­li­ni­en für den Fami­li­en­nach­zug bei Eritreer*innen nach Beginn der Flücht­lings­kri­se 2016 ver­schärft. Bis dahin sei der Nach­zug von Ehe­leu­ten und Kin­dern in den meis­ten Fäl­len rasch und unkom­pli­ziert bewil­ligt wor­den. Nun gebe es hohe büro­kra­ti­sche Hür­den, obwohl die SPD den Fami­li­en­nach­zug 2017 bei den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen mit der Uni­on zu einem Knack­punkt gemacht hat­te und sie sich erfolg­reich dafür ein­ge­setzt hat, Flücht­lings­kin­der von den grie­chi­schen Inseln nach Deutsch­land zu holen. Das AA begrün­det die geän­der­te Pra­xis mit einer Ände­rung der ent­spre­chen­den Geset­ze in Eri­trea. Die Köl­ner Anwäl­tin Kers­tin Mül­ler, die sich seit etli­chen Jah­ren mit sol­chen Fäl­len befasst, bestrei­tet jedoch, dass es eine sol­che Geset­zes­än­de­rung gege­ben hat.

Grü­ne und Lin­ke set­zen sich seit lan­gem dafür ein, den Fami­li­en­nach­zug zu eri­tre­ischen Flücht­lin­gen zu erleich­tern. Der Frak­ti­ons­vi­ze der Grü­nen, Kon­stan­tin von Notz, wirft Maas vor, die Hal­tung sei­nes Minis­te­ri­ums sei »in kei­ner Wei­se davon geprägt, eine Lösung für solch ein sen­si­bles The­ma, die Wah­rung der Fami­li­en­ein­heit und Berück­sich­ti­gung von Kin­des­wohl­in­ter­es­sen für aner­kann­te Flücht­lin­ge aus einem dik­ta­to­ri­schen Regime, zu suchen«.

Notz hat selbst direkt beim AA ver­sucht, eine huma­ni­tä­re Lösung zu errei­chen. Ohne Erfolg. Der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der FDP-Frak­ti­on, Kon­stan­tin Kuh­le, kri­ti­siert: »Von Men­schen, die aus Staa­ten wie Eri­trea geflüch­tet sind, kann nicht erwar­tet wer­den, dass sie offi­zi­el­le Doku­men­te des Ver­fol­ger­staa­tes beschaf­fen, wenn sie sich hier­zu erneut in des­sen Macht­be­reich bege­ben müssen«.

Vergebliche Interventionen beim Auswärtigen Amt

Der Anwalt von Yohan­nes und sei­ner Mut­ter wand­te sich bereits vor einem Jahr fle­hent­lich an das AA und die Bot­schaft in Kai­ro und wies dar­auf hin, dass die eri­tre­ische Ver­tre­tung in Ber­lin sich wei­ge­re, dem Kind einen Pass aus­zu­stel­len (Anm. d. Red.: Auch PRO ASYL hat­te in die­sem Fall beim AA inter­ve­niert – ohne Erfolg). Dazu müs­se die Mut­ter mit ihm nach Eri­trea zurück­keh­ren, wo ihr Ver­haf­tung wegen ihrer Flucht dro­he, und Ange­hö­ri­gen Repres­sio­nen, wenn sie an ihrer Stel­le eine Geburts­ur­kun­de beantragten.

»Viel­leicht lässt sich das alles eines fer­nen Tages regeln. Wir wis­sen nur, dass das Kind seit Jah­ren dar­auf war­tet, zu sei­ner Mut­ter zu kom­men und dass die aktu­el­le Situa­ti­on das Kin­des­wohl schwer schä­digt«, appel­lier­te der Anwalt an das AA. Ver­ge­bens. An den frü­he­ren nord­rhein-west­fä­li­schen Land­tags­prä­si­den­ten und SPD-Par­tei­freund Ulrich Schmidt, der sich wie ande­re nach­drück­lich für die Ein­rei­se von Yohan­nes ein­ge­setzt hat­te, schrieb Maas, die recht­li­che Prü­fung sei noch nicht abge­schlos­sen. »Es feh­len ins­be­son­de­re Nach­wei­se zur Iden­ti­tät.« Erst wenn die­se vor­lä­gen, wer­de man den Fami­li­en­nach­zug rasch zu einem erfolg­rei­chen Abschluss bringen«.

Gerichtstermin am 5.10.

Am 5. Okto­ber wird der Fall nun vom Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin ver­han­delt. In der Ladung an den Anwalt weist das Gericht aller­dings dar­auf hin, dass die Iden­ti­tät und Staats­an­ge­hö­rig­keit des Jun­gen »nach dem der­zei­ti­gen Stand nicht als hin­rei­chend gesi­chert anzu­se­hen sein dürf­te«. Der Antrag, ihn ein­rei­sen zu las­sen, wird des­halb vor­aus­sicht­lich abge­wie­sen werden.

Die Mut­ter der klei­nen Nuria, die inzwi­schen noch ein wei­te­res Kind mit einem eri­tre­ischen Flücht­ling hat, will nun selbst in den Sudan flie­gen, um zu ver­su­chen, die vom AA gefor­der­ten Papie­re zu beschaf­fen und ihre Toch­ter zu sich zu holen. Das Geld dafür will sie sich lei­hen. Ihre Chan­cen sind jedoch mini­mal, zumal sie kein Ara­bisch spricht. Die Mut­ter von Yohan­nes war bereits vor zwei Jah­ren mit Geld, das Unter­stüt­zer für sie gesam­melt hat­ten, mit dem glei­chen Ziel in den Sudan geflo­gen. Aber auch die Ver­tre­tung des UN-Flücht­lings­hilfs­werks dort konn­te ihr nicht hel­fen. Depri­miert und zusätz­lich trau­ma­ti­siert kehr­te sie zurück. Und war­tet weiter.

Lud­wig Greven

Der Text wur­de PRO ASYL für die Ver­öf­fent­li­chung zur Ver­fü­gung gestellt – mit Dank an Autor und Jour­na­lis­ten Lud­wig Gre­ven für die freund­li­che Genehmigung. 


Am 26. Sep­tem­ber fin­det erneut eine Demons­tra­ti­on in Ber­lin statt: Auch Geflüch­te­te haben ein Recht auf Familie!