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Demonstration am 13.09.2014 auf dem Schlossplatz in Stuttgart mit einem Transparent mit der Aufschrift "Rom heißt Mensch" gegen eine Änderung des Aslyrechts. Quelle: picture alliance / dpa Bernd Weissbrod

PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin veröffentlichen Studie zur Situation schutzsuchender Rom*nja aus der Republik Moldau. Die Chancen von Angehörigen der Rom*nja-Minderheit aus Moldau, in Deutschland Schutz vor der Abschiebung zu finden, sind gleich Null – zu Unrecht.

Die von PRO ASYL und dem Ber­li­ner Flücht­lings­rat im Febru­ar 2022 her­aus­ge­ge­be­ne Stu­die »Dis­kri­mi­niert und abge­lehnt: Zur Situa­ti­on schutz­su­chen­der Rom*nja aus der Repu­blik Mol­dau« beleuch­tet die frag­wür­di­gen, unsen­si­blen Schnell­ver­fah­ren der deut­schen Behör­den und stellt die all­ge­gen­wär­ti­ge Dis­kri­mi­nie­rung und exis­tenz­be­dro­hen­de Mar­gi­na­li­sie­rung der Betrof­fe­nen in der Repu­blik Mol­dau dar.

In den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren stell­ten jeweils rund 2.400 Men­schen aus der Repu­blik Mol­dau einen Asy­l­erst­an­trag in Deutsch­land. Die Schutz­su­chen­den kom­men aus einem Land, das als eines der ärms­ten in Euro­pa gilt. Die meis­ten von ihnen gehö­ren der Min­der­heit der Rom*nja an (Bis­lang wur­de die­se Grup­pe meist – unge­gen­dert – als »Roma« bezeichnet).

PRO ASYL und Ber­li­ner Flücht­lings­rat haben nun einen umfas­sen­den Bericht zu ihren Flucht­grün­den und ihrer Situa­ti­on ver­öf­fent­licht. Die Autorin Kris­ti­na Holz­ap­fel ist Sla­wis­tin und aus­ge­wie­se­ne Ken­ne­rin der Regi­on. Für die Stu­die recher­chier­te sie inter­na­tio­na­le wie mol­daui­sche Quel­len und führ­te Inter­views sowohl mit Haupt­amt­li­chen und Expert*innen in Deutsch­land als auch – unter schwie­ri­gen Pan­de­mie-Bedin­gun­gen – mit Expert*innen in Mol­dau. Ihre Ergeb­nis­se zei­gen die ekla­tan­te Dis­kri­mi­nie­rung der Rom*nja auf allen Ebe­nen der mol­daui­schen Gesell­schaft und eine Miss­ach­tung ihrer Rech­te, die sich im behörd­li­chen Umgang in Deutsch­land in man­cher Hin­sicht fort­setzt. Im Fol­gen­den ein kur­zer Überblick.

BAMF und Gerich­te machen mit den Asyl­su­chen­den aus Mol­dau im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes kur­zen Pro­zess: Mit einer von Anfang an bestehen­den Ableh­nungs­ab­sicht, einem hohen Teil von Ent­schei­dun­gen als »offen­sicht­lich unbe­grün­det« und einem damit ein­her­ge­hen­den ein­ge­schränk­ten Rechtsschutz.

Keine Chance im Asylverfahren 

Wie hoch der Anteil der Rom*nja an den Antrag­stel­len­den aus Mol­dau genau ist, ist nicht bekannt. Klar ist aller­dings, dass ihre Chan­cen im Asyl­ver­fah­ren gegen Null gehen: Im ver­gan­ge­nen Jahr hat das BAMF in nur vier Fäl­len mol­daui­scher Asyl­su­chen­der Abschie­bungs­hin­der­nis­se fest­ge­stellt – Aner­ken­nun­gen gab es gar nicht. Die um for­mel­le Erle­di­gun­gen berei­nig­te Schutz­quo­te 2021 ent­spricht damit gera­de ein­mal 0,2%. In den Jah­ren zuvor sah es kaum bes­ser aus.

BAMF und Gerich­te machen mit den Asyl­su­chen­den aus Mol­dau im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes kur­zen Pro­zess: Mit einer von Anfang an bestehen­den Ableh­nungs­ab­sicht, einem hohen Teil von Ent­schei­dun­gen als »offen­sicht­lich unbe­grün­det« und einem damit ein­her­ge­hen­den ein­ge­schränk­ten Rechts­schutz. 2020 betrug der Anteil sol­cher Ableh­nun­gen als »offen­sicht­lich unbe­grün­det«, errech­net aus den Zah­len der Bun­des­re­gie­rung, mehr als zwei Drit­tel, genau­er: 69 %.

floh mit ihren bei­den Kin­dern, drei und fünf Jah­re alt, vor ihrem gewalt­tä­ti­gen Ehe­mann nach Deutsch­land. In Ber­lin stell­te sie einen Asyl­an­trag, denn weder Poli­zei noch Behör­den in Mol­dau waren bereit gewe­sen, ihr zu hel­fen. Bei einer Rück­kehr wäre Frau C. ihrem Mann schutz­los aus­ge­lie­fert. Trotz­dem wur­de der Asyl­an­trag nach weni­gen Tagen abge­lehnt. Auch das Kla­ge­ver­fah­ren ver­lief schnell und erfolg­los, so dass Frau C. sich nun vor einer Abschie­bung fürch­tet, die sie direkt in die Arme ihres gewalt­tä­ti­gen Ehe­man­nes brin­gen würde.

ist HIV posi­tiv, hat aber in der Repu­blik Mol­dau kei­ne Chan­ce auf Behand­lung, denn er hat kei­nen Zugang zum staat­li­chen Gesund­heits­sys­tem. Er floh nach Deutsch­land und stell­te einen Asyl­an­trag. Hier kann er end­lich die für ihn lebens­wich­ti­gen Medi­ka­men­te erhal­ten. Sein Asyl­an­trag wur­de jedoch abge­lehnt, so dass er fürch­ten muss, bald wie­der nach Mol­dau abge­scho­ben zu werden.

Ange­hö­ri­ge der Rom*nja Min­der­heit, kamen nach Deutsch­land, um ihren drei Kin­dern, sechs, acht und elf Jah­re alt, zu ermög­li­chen, eine Schu­le zu besu­chen. In Mol­dau waren die Kin­der von Schüler:innen und Lehrer:innen mas­siv dis­kri­mi­niert wor­den. Da die Blei­be­per­spek­ti­ve für Men­schen aus Mol­dau in Deutsch­land jedoch als gering ein­ge­schätzt wird, schul­ten die Ber­li­ner Behör­den die Kin­der gar nicht erst ein. Seit vier Mona­ten lebt die Fami­lie in einer Not­un­ter­kunft, ohne dass die Kin­der je eine deut­sche Schu­le von innen gese­hen hätten.

Rom*nja in Deutschland: diskreditiert und abgeschoben

Mol­daui­sche Rom*nja wer­den zumeist im Land Ber­lin unter­ge­bracht. Es gibt für sie dort kei­ne adäqua­te Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­struk­tur und man­gels gemein­sa­mer Spra­che und Her­kunft auch wenig Berüh­rungs­punk­te zu Rom*nja-Interessensvertretungen aus ande­ren Staa­ten. So blei­ben die Schutz­su­chen­den weit­ge­hend ohne Bei­stand. Und nicht nur das: Mol­daui­sche Schutz­su­chen­de wer­den als offen­sicht­lich unge­lieb­te Bittsteller*innen behan­delt und teils sogar öffent­lich dis­kre­di­tiert. So wur­den sie in Ber­lin zum Bei­spiel in sepa­rier­ten Not­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht, die sich durch beson­ders schlech­te Bedin­gun­gen aus­zeich­ne­ten und län­ger in Betrieb blie­ben als andere.

Abschie­bun­gen nach Mol­dau fin­den – auch wäh­rend der Pan­de­mie – unge­bremst statt: Mit über 600 Abschie­bun­gen 2020 und 270 im ers­ten Halb­jahr 2021 steht Mol­dau als Ziel­staat von Abschie­bun­gen aus Deutsch­land auf Platz 5. Die Behör­den han­deln dabei zuneh­mend rigo­ros, immer öfter trifft es auch Kran­ke: Im Juli 2020 bei­spiels­wei­se wur­de eine schwer an Krebs erkrank­te Frau abge­scho­ben. Im Dezem­ber 2020 wur­de eine 73-jäh­ri­ge Frau, die gera­de erst aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen war, aus einer lau­fen­den Tuber­ku­lo­se­the­ra­pie her­aus abge­scho­ben.

Rom*nja in Moldau: Keine Chance auf Teilhabe 

Rom*nja bil­den in Mol­dau eine Min­der­heit, deren Dis­kri­mi­nie­rung eine lan­ge Geschich­te hat: Bis ins 19. Jahr­hun­dert hin­ein leb­ten Rom*nja auf dem Gebiet des heu­ti­gen Staats Mol­dau als Leib­ei­ge­ne – ver­sklav­te Men­schen. Die­se Geschich­te wirkt bis heu­te in Ste­reo­ty­pen, einer tief ver­wur­zel­ten Ableh­nung, Stig­ma­ti­sie­rung und mas­si­ver Dis­kri­mi­nie­rung nach. Ihre Lage ist infol­ge des­sen durch man­geln­de Bil­dung und extre­me Armut gekenn­zeich­net, aus der sich die Betrof­fe­nen kaum selbst befrei­en können:

  • Min­des­tens zwei Drit­tel der Rom*nja leben in länd­li­chen Gebie­ten ohne flie­ßen­des Was­ser, Gas­an­schluss und Heizung.
  • Auf­grund von offe­ner Ableh­nung fin­den Rom*nja auf dem Arbeits­markt kaum eine regu­lä­re Beschäf­ti­gung. Sie sind gezwun­gen, inof­fi­zi­el­le und nicht ver­si­cher­te Tätig­kei­ten aus­zu­üben. Des­halb sind sie beson­ders betrof­fen von Aus­beu­tungs­prak­ti­ken und Menschenhandel.
  • Vie­le Rom*nja haben kei­ne Aus­weis­pa­pie­re erhal­ten oder ihre Staats­an­ge­hö­rig­keit ist nicht aner­kannt. In Fami­li­en wird das Pro­blem zum Teil wei­ter­ver­erbt, weil Neu­ge­bo­re­ne nicht regis­triert wer­den können.
  • Zu gerin­ge Sozi­al­ver­si­che­rungs­zei­ten oder feh­len­de Doku­men­te füh­ren dazu, dass Rom*nja kei­ne staat­li­chen Hil­fen (etwa Sozi­al­hil­fe) in Anspruch neh­men kön­nen. Zudem feh­len auch oft schlicht die Infor­ma­ti­on oder die prak­ti­sche Mög­lich­keit zur Antragstellung.
  • Inner­halb des ohne­hin man­gel­haf­ten Gesund­heits­sys­tems der Repu­blik Mol­dau sind Rom*nja noch ein­mal schlech­ter ver­sorgt als die Durch­schnitts­be­völ­ke­rung. Sie haben oft kei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung und ihr Gesund­heits­zu­stand ist deut­lich schlechter.
  • Vie­le Rom*nja kön­nen nicht lesen oder schrei­ben. Ihre kras­se Armut und man­geln­de Infra­struk­tur wir­ken sich als gro­ße Bil­dungs­hin­der­nis­se auch nega­tiv auf ihre Kin­der aus. Zusätz­lich füh­ren Sepa­ra­ti­on und Dis­kri­mi­nie­rung von Rom*nja-Kindern in der Schu­le zu Frus­tra­ti­on und Schulabbrüchen.
  • Ein gro­ßes Pro­blem ist die Kor­rup­ti­on: Zu allen mög­li­chen Sozi­al- und Dienst­leis­tun­gen wer­den inof­fi­zi­el­le Zuzah­lun­gen erwar­tet, die Rom*nja nicht auf­brin­gen können.
  • Beson­ders dras­tisch ist auch die Schlech­ter­be­hand­lung durch die Poli­zei: Berich­tet wird von Racial Pro­fil­ing, der Nicht­an­nah­me von Anzei­gen, Belei­di­gun­gen, Kör­per­ver­let­zun­gen, Schi­ka­nen, fal­schen Beschul­di­gun­gen, Schutz­geld­erpres­sun­gen. Die staat­li­che Bereit­schaft, sol­che Vor­wür­fe im Ein­zel­fall auf­zu­klä­ren, ist gering.

Mädchen und Frauen sind besonders gefährdet 

Frau­en sind auf­grund ihrer Mehr­fach­dis­kri­mi­nie­rung beson­ders von Arbeits­lo­sig­keit und Armut betrof­fen. Rom*nja-Frauen und ‑Mäd­chen ver­fü­gen häu­fig nur über ein gerin­ges Maß an Selbst­be­stim­mung und sind beson­ders gefähr­det, extre­me Armut, Gewalt und ande­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu erlei­den. Häus­li­che Gewalt ist ein ver­brei­te­tes, in wei­ten Tei­len der Gesell­schaft tief ver­wur­zel­tes Pro­blem. Auch hier wirkt sich die Dis­kri­mi­nie­rung der Rom*nja zusätz­lich aus: Mol­daui­sche Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den recht­fer­ti­gen ihre Untä­tig­keit bei der Anzei­ge von Fäl­len häus­li­cher Gewalt, indem sie auf die ver­meint­lich »eige­nen Geset­ze« der Rom*nja ver­wei­sen. Auch Zwangs­ver­hei­ra­tun­gen von Mäd­chen sind ein Pro­blem. Bis heu­te hat die Repu­blik Mol­dau die Emp­feh­lun­gen des UN-Aus­schus­ses zur Frau­en­rechts­kon­ven­ti­on CEDAW zum Schutz von Frau­en und Mäd­chen vor Gewalt nicht umgesetzt.

Vie­le in Deutsch­land Schutz­su­chen­de haben mit gesund­heit­li­chen Pro­ble­men und ernst­haf­ten Erkran­kun­gen zu kämp­fen. Wer­den sie abge­scho­ben, droht die Nicht­be­hand­lung von Krank­hei­ten und viel­fach auch Obdachlosigkeit.

Die Coro­na-Pan­de­mie hat die Lage in jün­ge­rer Zeit ver­schlim­mert. Vie­le Fami­li­en in Mol­dau sind exis­ten­zi­ell auf Rück­über­wei­sun­gen aus dem Aus­land ange­wie­sen. Die Pan­de­mie hat zu einem dras­ti­schen Ver­lust die­ser Ein­künf­te geführt.

Die Stu­die von PRO ASYL und dem Ber­li­ner Flücht­lings­rat macht deut­lich: Rom*nja wer­den in der Repu­blik Mol­dau auf viel­fäl­ti­ge Wei­se und so dras­tisch dis­kri­mi­niert, dass es für sie exis­ten­zi­el­le Fol­gen hat.

Asylgründe müssen sorgfältig geprüft und Menschen human behandelt werden

Die Stu­die von PRO ASYL und dem Ber­li­ner Flücht­lings­rat macht deut­lich: Rom*nja wer­den in der Repu­blik Mol­dau auf viel­fäl­ti­ge Wei­se und so dras­tisch dis­kri­mi­niert, dass es für sie exis­ten­zi­el­le Fol­gen hat. Anstatt die Betrof­fe­nen wei­ter im Schnell­ver­fah­ren abzu­fer­ti­gen, ist das BAMF auf­ge­for­dert, die viel­fäl­ti­gen Umstän­de und Flucht­grün­de der Rom*nja im Hin­blick auf eine mög­li­che kumu­la­ti­ve Ver­fol­gung zu prüfen.

Im Fazit der Stu­die schreibt die Autorin: »Der Aus­schluss aus der Gesell­schaft aus allen Lebens­be­rei­chen ist der­art umfas­send, dass Rom*nja von der Mehr­heit der Bevöl­ke­rung nicht als Teil der Gesell­schaft aner­kannt wer­den. (…) Die Aus­gren­zung ist so deut­lich, dass auch vie­le Rom*nja sich selbst nicht als gleich­be­rech­tig­te und gleich­wer­ti­ge Bürger*innen begrei­fen.« Auch des­halb – weil Rom*nja sich des Aus­ma­ßes ihrer Dis­kri­mi­nie­rung teil­wei­se gar nicht bewusst sind und ent­spre­chen­de Umstän­de bei den Behör­den nicht vor­brin­gen – schei­tern ihre Asylverfahren.

»Der Aus­schluss aus der Gesell­schaft aus allen Lebens­be­rei­chen ist der­art umfas­send, dass Rom*nja von der Mehr­heit der Bevöl­ke­rung nicht als Teil der Gesell­schaft aner­kannt werden.«

PRO ASYL und der Berliner Flüchtlingsrat fordern:

  • Eine sorg­fäl­ti­ge Ein­zel­fall­prü­fung der Asyl­an­trä­ge von Rom*nja aus Mol­dau, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf eine mög­li­che Anhäu­fung ver­schie­de­ner Dis­kri­mi­nie­rungs­tat­be­stän­de (kumu­la­ti­ve Ver­fol­gung) und auf Abschie­bungs­hin­der­nis­se wegen exis­ten­zi­el­ler Gefahren.
  • Mut­ter­sprach­li­che Anhö­rung und münd­li­che Infor­ma­tio­nen in der von den Betrof­fe­nen jeweils am bes­ten beherrsch­ten bzw. gewähl­ten Spra­che Rumä­nisch, Rus­sisch oder mol­daui­sches Romanes.
  • Prü­fung der beson­de­ren Schutz­be­dürf­tig­keit und sys­te­ma­ti­sche Ein­lei­tung der not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Behand­lung sowie der ent­spre­chen­den Schutz­me­cha­nis­men im Asylverfahren.
  • Regu­lä­re Beschu­lung bzw. Alpha­be­ti­sie­rung von Kin­dern inner­halb von 14 Tagen nach Ankunft.
  • Kei­ne Abschie­bung von Kranken. 
  • Sicher­stel­lung adäqua­ter Bera­tungs­diens­te für das Asyl­ver­fah­ren und sozi­al­recht­li­che Fragen.
  • Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­maß­nah­men in Form von Sen­si­bi­li­sie­run­gen und Fort­bil­dun­gen von Behördenmitarbeiter*innen, Dolmetscher*innen u.a.
  • Eine Blei­be­rechts­re­ge­lung für Rom*nja vor dem Hin­ter­grund der his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land für die Ermor­dung Hun­dert­tau­sen­der Rom*nja wäh­rend der Zeit des Nationalsozialismus.

(ak)