05.01.2016
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Politik von der Bierbank: Die Forderungen von Horst Seehofer und der CSU bedienen das Stammtischpublikum. Foto: Reuters / Lukas Barth

Zurückweisungen an der deutschen Grenze, Integrationspflicht, Asyl-Obergrenzen: Vor der alljährlichen Klausurtagung in Wildbad Kreuth packt die CSU mal wieder eine Schippe drauf. Immer neue Forderungen rücken die ohnehin schon geplanten Verschärfungen in den Hintergrund. Doch die Pläne der CSU sind nicht nur populistisch, sondern auch unrealistisch und völkerrechtswidrig.

Wer kei­nen Aus­weis hat, der soll nicht mehr ins Land kom­men – so will es die CSU. Flücht­lin­ge ohne gül­ti­ge Papie­re wür­den dann an der deut­schen Gren­ze zurück­ge­wie­sen. Der Vor­stoß ist nicht nur des­halb pro­ble­ma­tisch, weil er de fac­to einen Rück­fall in ein Euro­pa mit Natio­nal­gren­zen bedeu­ten wür­de, in dem Men­schen auf der Suche nach Schutz von Land zu Land umher­ge­scho­ben wer­den, er geht auch an der Rea­li­tät vorbei.

Flücht­lin­ge sind kei­ne Touristen

Die Grün­de, war­um Schutz­su­chen­de oft nicht im Besitz gül­ti­ger Papie­re sind, sind viel­fäl­tig: Vie­le Men­schen flie­hen spon­tan, weil ihr Haus ange­grif­fen wird oder sie sich in einer aku­ten Bedro­hungs­si­tua­ti­on befin­den. In solch einer Lage ist es mit­un­ter nicht mög­lich Papie­re mit­zu­neh­men oder gar nöti­ge Rei­se­do­ku­men­te zu bean­tra­gen. In vie­len Staa­ten gibt es für ver­folg­te Per­so­nen nicht ein­mal die Mög­lich­keit an adäqua­te Doku­men­te zu gelan­gen, wie zum Bei­spiel in Syri­en. Die Behör­den ver­wei­gern ihnen, Papie­re zu bean­tra­gen oder der Besuch bei einer Bot­schaft wür­de sogar ihr Leben gefähr­den. Die Rea­li­tät für Flücht­lin­ge heißt des­halb meist: Fal­sche Doku­men­te müs­sen besorgt und benutzt werden.

Auch auf der Flucht gehen Doku­men­te aus vie­ler­lei Grün­den ver­lo­ren. Flücht­lin­ge müs­sen immer wie­der uner­war­tet ihr Gepäck zurück­las­sen in denen sich Doku­men­te befin­den. Auf­grund feh­len­der lega­ler Zugangs­we­ge nach Euro­pa sind Flücht­lin­ge zudem auf Schlep­per ange­wie­sen, die Aus­weis­do­ku­men­te ein­for­dern und nach der Schleu­sung nicht zurückgeben.

Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on: Kei­ne Stra­fen wegen unrecht­mä­ßi­ger Einreise

Wer auf der Flucht ist, wird gemäß der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on nicht wegen feh­len­der Päs­se oder wegen unrecht­mä­ßi­ger Ein­rei­se bestraft – und darf nicht in Gebie­te zurück­ge­wie­sen wer­den, in denen sein Leben oder sei­ne Frei­heit bedroht sind. Zwar gel­ten die Deutsch­land umge­ben­den Län­der als siche­re Dritt­staa­ten, das heißt jedoch nicht, dass die Asyl­su­chen­den schutz­los blei­ben: Sie bekom­men – wenn sie im Her­kunfts­land ver­folgt wer­den – den  Flücht­lings­sta­tus ent­spre­chend der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on oder sub­si­diä­ren Schutz zuer­kannt. Die­se Schutz­for­men kön­nen nicht ledig­lich wegen Durch­rei­se durch einen EU-Staat vor­ent­hal­ten wer­den. Wel­ches EU-Land für sie zustän­dig ist, rich­tet sich indes nach EU-Recht, genau­er der Dub­lin-III-Ver­ord­nung.

Ping-Pong mit Menschen?

In der Pra­xis ist Dub­lin-III jedoch fak­tisch geschei­tert. Unter die­sen Bedin­gun­gen wür­de das CSU-Vor­ha­ben zu einem Sze­na­rio füh­ren, in dem Schutz­su­chen­de an den inner­eu­ro­päi­schen Gren­zen abge­wie­sen wer­den und letz­ten Endes wie­der in den Staa­ten an der EU-Außen­gren­ze lan­den – oder die­se Län­der gar nicht erst ver­las­sen kön­nen, wie der­zeit bereits vie­le Flücht­lin­ge in Grie­chen­land. Ohne­hin sind Abschie­bun­gen in Län­der, in denen Fol­ter oder unmensch­li­che Behand­lung droht – oder in Län­der, die dort­hin abschie­ben wür­den – gemäß der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­bo­ten. Die Tür­kei gilt im Übri­gen nicht als siche­rer Dritt­staat, da sie die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on nur mit Ter­ri­to­ri­al­vor­be­halt unter­zeich­net hat. Eine Rück­schie­bung in die Tür­kei ver­bie­tet sich daher nach EU-Recht und Völkerrecht.

Das Grund­recht auf Asyl kennt kei­ne Obergrenzen

Ein wei­te­rer Vor­stoß von Horst See­ho­fer: Eine Ober­gren­ze von 200.000 Flücht­lin­gen pro Jahr. Dabei kennt das Asyl­recht als indi­vi­du­el­les Recht kei­ne quan­ti­ta­ti­ve Ober­gren­ze. Sowohl die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, als auch die EU-Richt­li­nie zur Auf­nah­me von Schutz­su­chen­den, garan­tie­ren einen effek­ti­ven Zugang zur Prü­fung des Schutz­be­geh­rens in einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren. Deutsch­land kann sein Asyl­recht nicht nach rein natio­nal­staat­li­chem Gus­to ver­än­dern. Das deut­sche Asyl­recht ist durch inter­na­tio­na­le Abkom­men und euro­päi­sche Rechts­set­zung über­wölbt. Auch der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­tags hat in einem kurz vor Ende des Jah­res 2015 ver­öf­fent­lich­ten Rechts­gut­ach­ten fest­ge­stellt, dass eine Ober­gren­ze mit gel­ten­dem Recht über­aus pro­ble­ma­tisch sei. Allen­falls kön­ne dies gerecht­fer­tigt sein, wenn durch den Zugang von Flücht­lin­gen eine euro­päi­sche Not­si­tua­ti­on aus­bre­chen wür­de. Ange­sichts der wirt­schaft­li­chen Kraft und Bevöl­ke­rungs­zahl der Euro­päi­schen Uni­on, hält der wis­sen­schaft­li­che Dienst die­ses Sze­na­rio aber für abwegig.

Das Ziel der CSU: Stim­mung gegen Flücht­lin­ge anheizen

Die­se recht­li­chen Grund­la­gen sind mit Sicher­heit auch der CSU bekannt. Die For­de­rung nach Ober­gren­zen, der Zurück­schie­bung von Flücht­lin­gen ohne Papie­re und eine fest­ge­schrie­be­ne Inte­gra­ti­ons­pflicht befeu­ern die Stim­mung gegen Flücht­lin­ge. Der Ein­druck wird erzeugt, dass sich angeb­lich ille­gal Ein­rei­sen­de, nicht inte­grie­ren möch­ten. Zugleich ist die CSU selbst Archi­tekt von zahl­rei­chen Inte­gra­ti­ons­hin­der­nis­sen: Lang­wie­ri­ge Asyl­ver­fah­ren, eine ver­schärf­te Resi­denz­pflicht, die Ein­schrän­kung des Fami­li­en­nach­zu­ges, Arbeits­ver­bo­te etc.

Kal­kül des rhe­to­ri­schen Auf­rüs­tens: Geplan­te Ver­schär­fun­gen durchbringen

Die immer neu­en, immer dras­ti­sche­ren For­de­run­gen lie­fern der CSU Ver­hand­lungs­mas­se für anste­hen­de Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen: Die Ver­hand­lun­gen über das „zwei­te Asyl­pa­ket“ sind Mit­te Dezem­ber ins Sto­cken gera­ten – die Koali­ti­on ist sich offen­bar über die neu­en geplan­ten Ver­schär­fun­gen (Abfer­ti­gung im Schnell­ver­fah­ren, Aus­höh­lung der Flücht­lings­rech­te, Sank­tio­nie­run­gen, Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs für sub­si­di­är Geschütz­te – aus­führ­lich hier) nicht einig. See­ho­fers Vor­pre­schen dient dazu, die Koali­ti­ons­part­ner vor sich her­zu­trei­ben und die Mini­mal­for­de­run­gen der CSU durchzusetzen.

Res­sen­ti­ments für den Mob: See­ho­fers Tanz auf der rech­ten Rasierklinge

Wäh­rend fast täg­lich Flücht­lin­ge und Flücht­lings­un­ter­künf­te ange­grif­fen wer­den, bedient Horst See­ho­fer eif­rig den rech­ten Mob und schürt Vor­be­hal­te. Durch die­se Rhe­to­rik wer­den Rechts­po­pu­lis­ten jedoch nicht klein­ge­hal­ten, im Gegen­teil: Die AfD gewinnt bei­spiels­wei­se sogar in Umfra­gen dazu, die gefähr­li­che Stim­mung im Land wird wei­ter angeheizt.

Obers­te Ver­fas­sungs- und EU-Rich­ter stel­len klar: Ober­gren­zen unzu­läs­sig (21.01.16)

Asyl­pa­ket II: Fron­tal­an­griff auf das indi­vi­du­el­le Asyl­recht (18.11.15)