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Zelte außerhalb des überfüllten Lagers Vial auf Chios im Oktober 2017. Foto: Natassa Strachini

Noch immer feiert die EU den unsäglichen Flüchtlingsdeal mit der Türkei als Erfolg. Was aber am Deal vor allem »funktioniert«, ist die Produktion von Leid und Elend auf den griechischen Inseln.

Nach rund 21 Mona­ten EU-Tür­kei Deal prä­gen dra­ma­ti­sche Bil­der von den grie­chi­schen Inseln die öffent­li­che Debat­te. Zel­te im Morast, unzu­mut­ba­re hygie­ni­sche Bedin­gun­gen in den Hot­spots, Berich­te von Sui­zi­den, psy­chi­schen und phy­si­schen Erkran­kun­gen: Der Win­ter­ein­bruch auf den Ägä­is-Inseln setzt die über 15.000 Schutz­su­chen­den, die dort aus­har­ren, der Lebens­ge­fahr aus – selbst der grie­chi­sche Migra­ti­ons­mi­nis­ter Ioan­nis Mou­z­a­las stell­te  am 7. Dezem­ber fest, man kön­ne Todes­fäl­le nicht ausschließen.

Seit Mona­ten appel­lie­ren Flücht­lin­ge, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und Aktivist*innen, die Schutz­su­chen­den auf das grie­chi­sche Fest­land zu ver­brin­gen – raus aus den Frei­luft­ge­fäng­nis­sen in der Ägä­is. Jedoch: Nur wer als beson­ders schutz­be­dürf­tig aner­kannt wird, darf die Inseln ver­las­sen. Immer wenn der poli­ti­sche Druck zu groß wur­de, lie­ßen die grie­chi­schen Behör­den eine Anzahl Men­schen mit der Fäh­re über­set­zen. Alle ande­ren sit­zen fest.

Über 15.000

Flücht­lin­ge sit­zen in den Hot­spots auf den grie­chi­schen Inseln fest.

Vize-Kom­mis­si­ons­prä­si­dent Frans Tim­mer­mans hat­te Ende Okto­ber bei einem Kurz­be­such in Athen erneut davor gewarnt, Schutz­su­chen­de von den Inseln auf grie­chi­sches Fest­land zu trans­fe­rie­ren. Dies wür­de eine fal­sche Bot­schaft aus­sen­den und zu einer neu­en Wel­le von Ankünf­ten füh­ren. Trotz der Ein­wän­de Tim­mer­mans, nahm die grie­chi­sche Regie­rung Anfang Novem­ber Trans­fers vor – 3.000 Schutz­su­chen­de konn­ten die Hot­spots in Rich­tung Kre­ta und Fest­land ver­las­sen. 5.000 wei­te­re Über­stel­lun­gen wur­den Ende Novem­ber in Aus­sicht gestellt.

Indes­sen heißt es in einer Mel­dung von AFP, dass wäh­rend eines Besuchs des tür­ki­schen Prä­si­den­ten Recep Tayyip Erdo­gan in Athen am 7. Dezem­ber eine Eini­gung erzielt wor­den sei, »Abschie­bun­gen, auch von syri­schen Flücht­lin­gen, vom Fest­land zu akzep­tie­ren und nicht nur von den ägäi­schen Inseln«. Von Sei­ten der Regie­rung ist dazu bis­her kei­ne offi­zi­el­le Bestä­ti­gung erfolgt.

Abschreckung: Mission accomplished 

Ins­ge­samt haben die EU-Hot­spots auf Les­bos, Samos, Chi­os, auf Kos und Leros eine Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät von rund 6.800 Plät­zen, vie­le sind bis auf das Dop­pel­te über­be­legt. Und tat­säch­lich nah­men die Über­fahr­ten nach Unter­zeich­nung des EU-Tür­kei-Deals am 18. März 2016 rapi­de ab: erreich­ten im Febru­ar 2016 noch 57.000 Schutz­su­chen­de die grie­chi­schen Inseln, waren es im Mai 2016 nur noch rund 1.700.

Das Erfolgs­re­zept bestand aus einer Kom­bi­na­ti­on ver­schärf­ter Kon­trol­len ent­lang der tür­ki­schen Küs­te und des groß­an­ge­leg­ten Expe­ri­ments auf den Ägä­is-Inseln. Erst in den Herbst­mo­na­ten die­ses Jah­res wer­den die Archi­tek­ten des Deals in Brüs­sel, Ber­lin und anders­wo ner­vö­ser, weil die Ankunfts­zah­len im Sep­tem­ber und Okto­ber auf rund 4.890 bzw. 4.100  anstie­gen. Im gesam­ten Jahr 2017 erreich­ten 28.205 Boots­flücht­lin­ge die grie­chi­schen Inseln (Stand: 10.12.2017).

Nicht die Sor­ge um die maß­los über­füll­ten Hot­spots und den bewusst kon­ser­vier­ten huma­ni­tä­ren Not­stand brach­te Unru­he in die selbst­ge­fäl­li­gen Ein­schät­zun­gen zum Deal. Wirk­lich beun­ru­hi­gend schien nur die Fra­ge, ob die Tür­kei den aus euro­päi­scher Sicht zen­tra­len Part des Deals – Ankünf­te von Boots­flücht­lin­gen ver­hin­dern – auch künf­tig ein­hal­ten würde.

Rechtsstreit um (Un-)Zulässigkeitsverfahren

Miss­mut herrscht in EU-Krei­sen wei­ter­hin über die zu gerin­gen Abschie­bungs­zah­len in die Tür­kei. Denn bis­her wur­den alle Abschie­bun­gen, die auf Grund­la­ge des Zuläs­sig­keits­ver­fah­rens durch­ge­führt wer­den soll­ten, durch recht­li­che Inter­ven­tio­nen ver­hin­dert. In dem vor­ge­schal­te­ten Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren kön­nen Asyl­an­trä­ge für unzu­läs­sig erklärt wer­den, wenn die Tür­kei als »siche­rer Dritt­staat« ein­ge­stuft wird – eine mate­ri­el­le Prü­fung der Asyl­grün­de wird in die­sem Fall nicht vor­ge­nom­men. Anwält*innen von Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA), dem Imple­men­ting Part­ner von PRO ASYL in Grie­chen­land, und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­hin­der­ten durch zahl­rei­che Kla­ge­ver­fah­ren, dass die Tür­kei in den ver­tre­te­nen Fäl­len als »siche­rer Dritt­staat« ein­ge­stuft wurde.

Im flücht­lings­po­li­ti­schen Labor Ägä­is wer­den auch Son­der­ver­fah­ren erprobt!

1.360 Abschie­bun­gen in die Tür­kei fan­den seit Inkraft­tre­ten des Deals im Zeit­raum von April 2016 bis Okto­ber 2017 statt – kei­ne davon auf Grund­la­ge des soge­nann­ten Zuläs­sig­keits­ver­fah­rens. Die meis­ten wur­den voll­zo­gen, weil die Betrof­fe­nen ent­we­der kei­nen Asyl­an­trag gestellt oder ihren Antrag zurück­ge­zo­gen hat­ten – und in 445 Fäl­len, weil ihr Asyl­an­trag nega­tiv ent­schie­den wur­de. Unter den Abge­scho­be­nen bzw. frei­wil­lig Über­stell­ten waren auch 216 syri­sche Schutz­su­chen­de. Hoff­nungs­lo­sig­keit und die dra­ma­ti­schen Bedin­gun­gen auf den grie­chi­schen Inseln hat­ten Schutz­su­chen­de zur Auf­ga­be und zur Ein­wil­li­gung in die Über­stel­lung gedrängt.

Im flücht­lings­po­li­ti­schen Labor Ägä­is wer­den auch Son­der­ver­fah­ren erprobt:  Flücht­lings­grup­pen mit einer durch­schnitt­li­chen Aner­ken­nungs­quo­te von unter 25% durch­lau­fen auf Les­bos kein Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren – dies betrifft Staats­an­ge­hö­ri­ge aus Paki­stan, Ban­gla­desch, Ägyp­ten, Tune­si­en, Alge­ri­en und Marok­ko. Die­se Grup­pen erhal­ten ledig­lich Zugang zu einem »Asyl­schnell­ver­fah­ren« unter Haftbedingungen.

Priorität: Mehr Abschiebungen in die Türkei

Nur eine grö­ße­re Zahl an Abschie­bun­gen in die Tür­kei kön­ne die huma­ni­tä­re Kri­se auf den grie­chi­schen Inseln been­den, so die Ana­ly­se der Euro­pean Sta­bi­li­ty Initia­ti­ve (ESI) – dem Think Tank, der den EU-Tür­kei-Deal weit­ge­hend ent­wor­fen hat­te. Die recht­li­chen Hür­den, um auf Grund­la­ge des Unzu­läs­sig­keits­ver­fah­rens in aus­rei­chen­der Zahl Schutz­su­chen­de in die Tür­kei abzu­schie­ben, gel­te es abzu­bau­en. Auch die EU-Kom­mis­si­on drängt auf höhe­re Abschie­be­zah­len und zügi­ge­re (nega­ti­ve) Ent­schei­dun­gen durch die Beschwer­de­ko­mi­tees in Griechenland.

Medi­en berich­ten, dass am 12. Dezem­ber auf einem Tref­fen des grie­chi­schen Pre­mier­mi­nis­ters Alexis Tsi­pras mit Migra­ti­ons­mi­nis­ter Mou­z­a­las und eini­gen wei­te­ren hoch­ran­gi­gen Beam­ten ent­schie­den wur­de, die Instan­zen in den grie­chi­schen Asyl­ver­fah­ren mit dem Ziel, Abschie­bun­gen in die Tür­kei zu for­cie­ren, zu reduzieren.

Außer­dem müss­ten die Haft­ka­pa­zi­tä­ten ins­be­son­de­re auf Samos und Chi­os erhöht wer­den. Das Gerichts­ur­teil des Obers­ten Ver­wal­tungs­ge­richts in Grie­chen­land (Coun­cil of Sta­te) vom 22. Sep­tem­ber 2017 kam den Archi­tek­ten des Deals ent­ge­gen: In zwei Fäl­len wur­de die Tür­kei für syri­sche Schutz­su­chen­de als »siche­rer Dritt­staat« qua­li­fi­ziert – ent­ge­gen zahl­rei­chen Doku­men­ta­tio­nen von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flücht­lin­ge in der Tür­kei und Berich­ten zur sys­te­ma­ti­schen Inhaf­tie­rung von Abgeschobenen.

Last Exit: Straßburg 

Den­noch fin­den bis­lang noch kei­ne Abschie­bun­gen von syri­schen Flücht­lin­gen auf Grund­la­ge des Zuläs­sig­keits­ver­fah­rens in die Tür­kei statt – das Ver­wal­tungs­ge­richt zwei­ter Instanz in Pirä­us kün­dig­te an, die Anhö­run­gen der Fäl­le syri­scher Klä­ger zu ver­ta­gen. Wenn der Rechts­weg in Grie­chen­land aus­ge­schöpft ist, kann Kla­ge beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) ein­ge­reicht wer­den, um zu ver­hin­dern, dass die rechts­wid­ri­gen Abschie­bun­gen in die Tür­kei tat­säch­lich durch­ge­führt werden.

Die Anwält*innen von Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) berei­ten n Koope­ra­ti­on mit PRO ASYL der­zeit wei­te­re Kla­gen vor. Unse­re Anwält*innen ver­tre­ten auch den ers­ten Fall, der vor dem Men­schen­rechts­ge­richt­hof in Straß­burg anhän­gig ist. Der Fall »J.B. v. Grie­chen­land« betrifft einen arme­ni­schen Syrer. Dies ist der ers­te Fall vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te, der die Abschie­bung von J.B. in die Tür­kei im Rah­men des EU-Tür­kei-Deals auf Grund­la­ge des Kon­zept des siche­ren Dritt­staa­tes anficht. Die­ser Fall wird vor­ran­gig ent­schie­den und wur­de der grie­chi­schen Regie­rung am 18. Mai 2017 mitgeteilt.

Monitoring in der Türkei? 

ESI befürch­tet, dass der Men­schen­rechts­ge­richt­hof in Straß­burg durch­aus Ein­wän­de gegen die Abschie­bun­gen haben und bei­spiels­wei­se indi­vi­du­el­le Garan­tie­er­klä­run­gen und Absi­che­run­gen von den tür­ki­schen Behör­den ver­lan­gen könn­te (ähn­lich wie im Fall Tarak­hel v. Schweiz). Der Think Tank for­dert ein Moni­to­ring bei Abschie­bun­gen in die Tür­kei und eine »Ombuds­per­son für den EU-Türkei-Deal«.

Ein wohl­fei­ler Vor­schlag, in einer Situa­ti­on, in der tür­ki­sche Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on nur noch sehr ein­ge­schränkt arbei­ten kön­nen, mas­siv unter Beob­ach­tung ste­hen und bei­spiels­wei­se einer der wich­tigs­ten Asyl­an­wäl­te in der Tür­kei, Taner Kilic, seit Mona­ten rechts­wid­rig inhaf­tiert ist.

Wie­so die Tür­kei nicht als »siche­rer Dritt­staat« ange­se­hen wer­den kann, zeigt sich bei­spiels­wei­se am feh­len­den Zugang zu effek­ti­vem Schutz für die dort­hin Abge­scho­be­nen. Der Zugang für inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen, NGOs, Anwält*innen und Rese­ar­cher zu den 1.360 in die Tür­kei Abge­scho­be­nen ist bis heu­te äußerst erschwert bzw. unmög­lich. Seit dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such in der Tür­kei im Juli 2016 hat sich dar­über hin­aus die Situa­ti­on für Menschenrechtsaktivist*innen mas­siv ver­schlech­tert – die Gefähr­dungs­la­ge erschwert mitt­ler­wei­le auch die Arbeit im Bereich Flücht­lings­schutz. Ein tat­säch­li­ches Moni­to­ring, wie die aus Grie­chen­land abge­scho­be­nen in der Tür­kei behan­delt wer­den, wie sich kon­kret ihr Zugang zu Rech­ten und Schutz dar­stellt, ist de-fac­to nicht unmöglich.

Was passiert mit den Abgeschobenen? 

Den­noch wur­den in ver­schie­de­nen Berich­ten (unter ande­rem Ulusoy/Battjes 2017, Alpes et al. 2017) wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die Situa­ti­on der in die Tür­kei Abge­scho­be­nen zusam­men­ge­tra­gen – über die Inhaf­tie­rung und den de fac­to feh­len­den Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren. Außer­dem bie­ten weder der tem­po­rä­re Schutz­sta­tus für syri­sche Flücht­lin­ge und der soge­nann­te »con­di­tio­nal refu­gee sta­tus« (beding­ter Flücht­lings­sta­tus) für nicht-syri­sche Flücht­lin­ge Schutz­be­rech­tig­ten eine lang­fris­ti­ge Auf­ent­halts­per­spek­ti­ve in der Türkei.

Zu einem Schutz nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on haben bei­de Grup­pen kei­nen Zugang: nach wie vor hält die tür­ki­sche Regie­rung am geo­gra­phi­schen Vor­be­halt fest, der nur Flücht­lin­gen aus Euro­pa Schutz nach der GFK gewährt. Auch bezo­gen auf die Abschie­bun­gen aus Grie­chen­land durch­lau­fen syri­sche und nicht-syri­sche Schutz­su­chen­de unter­schied­li­che Verfahren.

Jetzt gilt: Das Elend und das Leid der Flücht­lin­ge auf den Inseln in der Ägä­is – im Namen Euro­pas bewusst her­bei­ge­führt – muss sofort been­det werden.

Die Berich­te zei­gen: nicht-syri­sche Schutz­su­chen­de wer­den nach ihrer Abschie­bung in die Tür­kei inhaf­tiert und haben nur unter außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den (mit Unter­stüt­zung von Anwält*innen und/oder Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen) die Mög­lich­keit aus den Haft­zen­tren Schutz­ge­su­che zu stel­len. Von 1.144 abge­scho­be­nen nicht-syri­schen Flücht­lin­gen wur­den über 700 von der Tür­kei aus in ihre Her­kunfts­län­der abge­scho­ben – vie­le von ihnen wur­den ein­ge­schüch­tert und haben ihrer »frei­wil­li­gen« Aus­rei­se zugestimmt.

Auch die 216 aus Grie­chen­land über­stell­ten syri­schen Flücht­lin­ge wur­den in das de-fac­to Haft­zen­trum Düzi­ci ver­bracht, wo sie ohne recht­li­che Grund­la­ge meh­re­re Wochen fest­ge­hal­ten wur­den, bis zur Zuer­ken­nung des tem­po­rä­ren Schutz­sta­tus. Die­se Form von »Schutz« für syri­sche Flücht­lin­ge bedeu­tet: der Sta­tus kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den, eine Arbeits­er­laub­nis ist in der Pra­xis nach wie vor kaum erreich­bar, die Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on ist wei­ter­hin pre­kär bis katastrophal.

Recht statt Deal!

Ange­sichts der uner­träg­li­chen huma­ni­tä­ren Situa­ti­on auf den grie­chi­schen Inseln, feh­len­der Schutz­per­spek­ti­ven in der Tür­kei und einer immer aggres­si­ver vor­an­ge­trie­be­nen euro­päi­schen Poli­tik des Out­sour­cings jeg­li­cher Ver­ant­wor­tung für den Schutz von Geflüch­te­ten, muss der Pro­test gegen den EU-Tür­kei-Deal weitergehen.

Tat­säch­lich könn­te der Men­schen­rechts­ge­richts­hof den Ver­ant­wort­li­chen in der EU einen Strich durch die Rech­nung machen und den von Abschie­bung bedroh­ten zu ihrem Recht verhelfen.

Jetzt gilt: Das Elend und das Leid der Flücht­lin­ge auf den Inseln in der Ägä­is – im Namen Euro­pas bewusst her­bei­ge­führt – muss sofort been­det wer­den. Bevor es erneut zu Toten kommt, muss end­lich die Wei­ter­rei­se für alle Flücht­lin­ge auf das grie­chi­sche Fest­land ermög­licht wer­den. Die Zeit drängt!

Eine wirk­li­che euro­päi­sche Lösung muss aber, nach einer men­schen­wür­di­gen Unter­brin­gung auf dem Fest­land, die zügi­ge Öff­nung lega­ler Aus­rei­se­mög­lich­kei­ten für Schutz­su­chen­de aus Grie­chen­land nach Euro­pa beinhal­ten. Ganz zen­tral: Den über Fünf­tau­send dort Gestran­de­ten muss end­lich zeit­nah ihr Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung gewährt werden.

Judith Kopp / Karl Kopp


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