Die Grundregel des Dublin-Systems ist perfide: Jener EU-Staat, der einen Flüchtling die EU hat betreten lassen, ist auch für ihn verantwortlich. Die EU-Regelung schiebt damit die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an EU-Randstaaten ab. Und motiviert sie, Flüchtlinge möglichst effektiv abzuwehren. Oder so schlecht zu behandeln, dass sie in andere EU-Staaten weiterfliehen - die darauf hin versuchen, die Flüchtlinge zurückzuschieben. Die Folge: Flüchtlinge irren durch Europa und werden wie Stückgut hin- und hergeschoben. Aber das Dublin-System ist nicht allein flüchtlingsfeindlich. Die unsolidarische Regelung hat unter den EU-Staaten längst einen existenziellen Konflikt ausgelöst.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das BAMF neben den Dublin-Überstellungen auch die Überstellungsfristen ausgesetzt und stützt letzteres auf § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art 27 Abs. 4 Dublin-III-VO. In diesen Praxishinweisen von PRO ASYL und Equal Rights Beyond Borders wird dieses Vorgehen analysiert und bezüglich verschiedener Fallgruppen geprüft.
Sowohl Merkel als auch Seehofer wollen Flüchtlinge mit rigider Gewalt daran hindern, in Deutschland Asyl zu beantragen. Nicht im Ziel, sondern in den Mitteln unterscheiden sich die Kontrahent*innen. Eine dezidiert menschenrechtliche Position hat in diesem Streit kaum noch Chancen, Gehör zu finden.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit plant die EU die Aushöhlung des Rechts auf Asyl, das auf EU-Ebene in Artikel 18 der Grundrechte-Charta verbrieft ist. Nach dem Motto »Schutz ja, aber nicht bei uns« soll das europäische Asylrecht nun so reformiert werden, dass der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU kaum noch durchsetzbar wäre.