Reform des EU-Asylsystems: Auslagerung eines Grundrechts
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit plant die EU die Aushöhlung des Rechts auf Asyl, das auf EU-Ebene in Artikel 18 der Grundrechte-Charta verbrieft ist. Nach dem Motto »Schutz ja, aber nicht bei uns« soll das europäische Asylrecht nun so reformiert werden, dass der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU kaum noch durchsetzbar wäre.
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