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Zäune oder Menschenrechte? Europa steht an einem Scheideweg. Foto: Max Klöckner

Sowohl Merkel als auch Seehofer wollen Flüchtlinge mit rigider Gewalt daran hindern, in Deutschland Asyl zu beantragen. Nicht im Ziel, sondern in den Mitteln unterscheiden sich die Kontrahent*innen. Eine dezidiert menschenrechtliche Position hat in diesem Streit kaum noch Chancen, Gehör zu finden.

Die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung um natio­na­le Grenz­kon­trol­len und die Zurück­wei­sung von Asyl­su­chen­den in ande­re EU-Staa­ten weist in vie­ler Hin­sicht irra­tio­na­le Züge auf: Trotz der nied­ri­gen Zahl der ankom­men­den Flücht­lin­ge (44.000 Men­schen flo­hen nach Anga­ben des UNHCR die­ses Jahr bis­lang über das Mit­tel­meer, 2015 war es eine Mil­li­on) stellt die CSU ulti­ma­ti­ve For­de­run­gen zur Durch­set­zung natio­na­ler Grenz­kon­trol­len, die selbst kon­ser­va­ti­ve Ver­fas­sungs­recht­ler wie Dani­el Thym für euro­pa­rechts­wid­rig hal­ten, und bricht so eine Regie­rungs­kri­se vom Zaun.

Die unter Druck gesetz­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel beschreibt kein Gegen­pro­gramm: Sie bemüht sich, die CSU-For­de­run­gen nicht im natio­na­len Allein­gang, son­dern im Rah­men euro­päi­scher Ver­ein­ba­run­gen zur Ver­hin­de­rung uner­wünsch­ter Wei­ter­wan­de­run­gen von Geflüch­te­ten zwi­schen den EU-Staa­ten umzu­set­zen: Asyl­su­chen­de sol­len durch Kon­trol­len und Stra­fen dazu gebracht wer­den, im Land zu blei­ben, in dem sie regis­triert wur­den. Ein ent­spre­chen­des Kom­mu­ni­qué schei­ter­te auf dem Asyl-Gip­fel am ver­gan­ge­nen Sonn­tag allein am Pro­test von Ita­li­ens Minis­ter­prä­si­dent Con­te, der die Dub­lin III ‑Ver­ord­nung für untaug­lich hält und einen neu­en Ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus für Flücht­lin­ge unter den EU-Staa­ten fordert.

Kaum jemand stellt im öffent­li­chen Dra­ma noch die Fra­ge, war­um die­se Wan­de­run­gen statt­fin­den, und wie die­sen Grün­den auf eine ande­re als repres­si­ve Wei­se begeg­net wer­den könnte.

Die Ziel­set­zung aber scheint klar: Flücht­lin­ge sol­len dar­an gehin­dert wer­den, sich selbst auf die Suche nach einem Ort in Euro­pa zu bege­ben, in dem sie men­schen­wür­dig leben kön­nen. Kaum jemand stellt im öffent­li­chen Dra­ma noch die Fra­ge, war­um die­se Wan­de­run­gen statt­fin­den, und wie die­sen Grün­den auf eine ande­re als repres­si­ve Wei­se begeg­net wer­den könn­te.  Hier eine kur­ze Pro­blem­be­schrei­bung der Grün­de dafür, war­um Flücht­lin­ge – im man­chen Fäl­len jah­re­lang – in Euro­pa auf der Flucht sind, um einen Ort zum Leben zu finden.

Keine gemeinsamen Kriterien für die Schutzgewährung

Die Unter­schie­de hin­sicht­lich der Bewer­tung der Schutz­be­dürf­tig­keit von ver­schie­de­nen Flücht­lings­grup­pen inner­halb der EU sind so groß, dass die Asyl­ge­wäh­rung in Euro­pa eher einer Lot­te­rie gleicht als einer gewis­sen­haf­ten Prü­fung von Ver­fol­gungs­grün­den. 2016 etwa erhiel­ten AIDA zufol­ge in Ita­li­en 97 Pro­zent aller afgha­ni­schen Flücht­lin­ge Schutz, in Bul­ga­ri­en waren es nur 2,5 Pro­zent. In Spa­ni­en und Polen wur­den ira­ki­sche Flücht­lin­ge zu 100 Pro­zent aner­kannt, in Groß­bri­tan­ni­en nur zu 12,5 Prozent.

In vielen europäischen Staaten erhalten Flüchtlinge in Not kaum Hilfen

Unter ande­rem in Bul­ga­ri­en oder Ita­li­en wer­den Asyl­su­chen­de nicht ange­mes­sen unter­ge­bracht und ver­sorgt. Selbst aner­kann­te Flücht­lin­ge kön­nen auf eine staat­li­che Unter­stüt­zung oft­mals nicht bau­en. »Das Schlimms­te, was ihnen heu­te pas­sie­ren könn­te, wäre, aner­kann­ter Flücht­ling in Ita­li­en zu wer­den«, erklär­te der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des BAMF, Schmidt, bereits 2015.  Da es in Ita­li­en auf Netz­wer­ke, Bezie­hun­gen und Fami­li­en­ver­bün­de ankom­me, habe der Frem­de, und sei er ein hoch qua­li­fi­zier­ter Bau­in­ge­nieur, kaum eine Chan­ce. Bis heu­te dür­fen Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern nicht nach Ita­li­en abge­scho­ben werden.

Regierungsamtliche Hetze treibt Flüchtlinge zur Weiterflucht

Die unga­ri­sche Regie­rung unter Füh­rung von Vic­tor Orban betrach­tet Flücht­lin­ge als Instru­men­te einer Welt­ver­schwö­rung, die das christ­lich-abend­län­di­sche Ungarn durch »mus­li­mi­sche Inva­so­ren« zer­stö­ren wol­le, und betreibt regie­rungs­amt­lich Het­ze gegen Geflüch­te­te, wie auch ihre Unterstützer*innen. Sys­te­ma­tisch wer­den in Ungarn Asyl­su­chen­de, wenn sie nicht schon an den Gren­zen zurück­ge­scho­ben wer­den, in sta­chel­draht­um­wehr­te Lager gesperrt. Wegen offen­kun­di­ger Ver­stö­ße gegen die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) wer­den der­zeit aus Deutsch­land kei­ne Abschie­bun­gen nach Ungarn durch­ge­führt, auch wenn offi­zi­ell kein Abschie­bungs­stopp ver­hängt wurde.

Solan­ge dies so bleibt, wird es auch wei­ter­hin Wan­de­rungs­be­we­gun­gen inner­halb Euro­pas geben. Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in ande­ren EU-Staa­ten las­sen sich nicht mit Grenz­kon­trol­len und Repres­si­on bekämpfen.

Familien wollen zusammen leben

Der­zeit haben nur min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge und ihre Eltern das Recht zusam­men­zu­le­ben. Das ist welt­fremd und unan­ge­mes­sen. Es liegt zum Bei­spiel auf der Hand, dass Fami­li­en, die des vom IS ent­fach­te Infer­no im Irak und Syri­en über­lebt haben, alles dar­an set­zen wer­den, dass ihre 18-jäh­ri­ge Toch­ter oder die Groß­mutter gemein­sam mit ihnen leben kann und nicht zu einer Asyl­an­trag­stel­lung in einem ande­ren euro­päi­schen Land genö­tigt wird.

Fazit: Es fehlt an einer europaweiten Gewährleistung der Menschenrechte

Die laut­star­ke Kla­ge der süd­eu­ro­päi­schen Staa­ten über die »Unge­rech­tig­keit« der Dub­lin III – Ver­ord­nung ist berech­tigt, beleuch­tet aber nur einen Teil des Ver­sa­gens der EU im Umgang mit Asyl­su­chen­den. Es fehlt bis­lang an einer euro­pa­wei­ten Gewähr­leis­tung der Men­schen­rech­te und der Schutz­an­sprü­che, die sich aus der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on erge­ben. Die in der Auf­nah­me- und der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie for­mu­lier­ten Stan­dards rei­chen nicht aus, um eine annä­hernd glei­che Rechts­an­wen­dung und ähn­li­che Auf­nah­me­be­din­gun­gen zu gewähr­leis­ten, zumal Ver­stö­ße in der Regel unge­sühnt bleiben.

Solan­ge dies so bleibt, wird es auch wei­ter­hin Wan­de­rungs­be­we­gun­gen inner­halb Euro­pas geben. Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in ande­ren EU-Staa­ten las­sen sich nicht mit Grenz­kon­trol­len und Repres­si­on bekämp­fen. Der Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen und PRO ASYL wer­den sich auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass Flücht­lin­ge, die in ande­ren euro­päi­schen Län­dern kein fai­res Ver­fah­ren und kei­ne Gewähr­leis­tung men­schen­wür­di­ger Lebens­be­din­gun­gen erwar­ten kön­nen, in Deutsch­land Schutz erhal­ten und nicht abge­scho­ben werden.

Kai Weber, Flücht­lings­rat Niedersachsen


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