Praxishinweise zur aktuellen Aussetzung von Dublin-Überstellungen und Überstellungsfristen

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie hat das BAMF neben den Dub­lin-Über­stel­lun­gen auch die Über­stel­lungs­fris­ten aus­ge­setzt und stützt letz­te­res auf § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art 27 Abs. 4 Dub­lin-III-VO. In die­sen Pra­xis­hin­wei­sen von PRO ASYL und Equal Rights Bey­ond Bor­ders wird die­ses Vor­ge­hen ana­ly­siert und bezüg­lich ver­schie­de­ner Fall­grup­pen geprüft. 

Reform des EU-Asylsystems: Auslagerung eines Grundrechts

Weit­ge­hend unbe­merkt von der Öffent­lich­keit plant die EU die Aus­höh­lung des Rechts auf Asyl, das auf EU-Ebe­ne in Arti­kel 18 der Grund­rech­te-Char­ta ver­brieft ist. Nach dem Mot­to »Schutz ja, aber nicht bei uns« soll das euro­päi­sche Asyl­recht nun so refor­miert wer­den, dass der Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU kaum noch durch­setz­bar wäre.