19.03.2012

Die im Janu­ar 2012 ver­öf­fent­lich­te gemein­sa­me Stel­lung­nah­me gegen das sog. Flug­ha­fen-Asyl­ver­fah­ren und den Bau einer Inter­nie­rungs­ein­rich­tung für Asyl­su­chen­de auf dem neu­en Ber­li­ner Flug­ha­fen „Wil­ly Brandt“ wird mitt­ler­wei­le von über 70 Orga­ni­sa­tio­nen und nam­haf­ten Per­sön­lich­kei­ten getra­gen. Zu den Unter­zeich­ne­rIn­nen zäh­len neben Kir­chen, Wohl­fahrts­ver­bän­den und Flücht­lings­rä­ten nun auch der Deut­sche Anwalt­ver­ein, die Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung NRV und der His­to­ri­ker Prof. Dr. Peter Brandt.

Der Deut­sche Anwalt­ver­ein hat zusätz­lich eine eige­ne Stel­lung­nah­me ver­fasst. Er appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung, auf das Flug­ha­fen­ver­fah­ren ersatz­los zu ver­zich­ten. In fünf­zehn Punk­ten führt der DAV aus, dass das Asyl-Schnell­ver­fah­ren am Flug­ha­fen „mit unse­rem Rechts­sys­tem nicht mehr ver­ein­bar ist.“

Kri­tik kommt außer­dem von den Ver­ein­ten Natio­nen: Die UN-Arbeits­grup­pe gegen will­kür­li­che Inhaf­tie­rung hält die Frist von drei Tagen, die Asyl­su­chen­den im Flug­ha­fen­ver­fah­ren ein­ge­räumt wird, um gegen die Ableh­nung ihres Asyl­an­tra­ges Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen, für zu kurz. Besorgt äußert sie sich zudem, dass auch unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge im Alter von 16 und 17 Jah­ren das Flug­ha­fen­ver­fah­ren durch­lau­fen müssen.

Auch von höchst­rich­ter­li­cher Sei­te wer­den Asyl­schnell­ver­fah­ren infra­ge gestellt. Am 02.02.2012 urteil­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te, dass durch die Gesamt­um­stän­de eines Asyl-Schnell­ver­fah­rens, ins­be­son­de­re die kur­zen Fris­ten und die Hür­den bei der Vor­la­ge von Bewei­sen, das Recht auf effek­ti­ven Rechts­schutz ver­letzt wer­den kann.

PRO ASYL und die Flücht­lings­rä­te der Bun­des­län­der kri­ti­sie­ren das Flug­ha­fen-Schnell­ver­fah­ren seit sei­ner Instal­lie­rung im Jah­re 1993 als struk­tu­rell unfair und hoch­ge­fähr­lich für die Betrof­fe­nen, die bin­nen weni­ger Wochen nach unzu­rei­chend geprüf­tem Asyl­an­trag ins Ver­fol­ger­land abge­scho­ben wer­den kön­nen. Sie for­dern die sofor­ti­ge Abschaf­fung des Verfahrens.

Unge­ach­tet der brei­ten Kri­tik, hal­ten die Bun­des­re­gie­rung sowie die Lan­des­re­gie­run­gen von Bran­den­burg und Ber­lin am Bau einer Haft­an­stalt für Asyl­su­chen­de auf dem Flug­ha­fen „Wil­ly Brandt“ fest. Auch auf EU-Ebe­ne sperrt sich die Bun­des­re­gie­rung gegen Vor­schlä­ge, die Inter­nie­rung neu ein­rei­sen­der Schutz­su­chen­der an der EU-Außen­gren­ze und im Flug­ha­fen-Asyl­ver­fah­ren zu beschrän­ken. Statt­des­sen setz­te sich die Bun­des­re­gie­rung bei einem Tref­fen der EU-Innen­mi­nis­ter unlängst dafür ein, dass auch Kin­der wei­ter­hin be­schleunigten Asyl­ver­fah­ren am Flug­ha­fen aus­ge­setzt werden.

Hin­ter­grund zum Flughafenverfahren:

Nach §18a des Asyl­ver­fah­rens­ge­set­zes kön­nen Asyl­su­chen­de (ein­schließ­lich Kin­dern), die aus einem siche­ren Her­kunfts­land oder ohne gül­ti­ge Papie­re über den Luft­weg ein­rei­sen, für die Dau­er ihres Asyl­ver­fah­rens am Flug­ha­fen fest­ge­hal­ten wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass auf dem Flug­ha­fen­ge­län­de eine geeig­ne­te „Unter­kunft“ exis­tiert, denn dort gel­ten sie als noch nicht ein­ge­reist. Inner­halb von zwei Tagen nach Stel­lung des Asyl­an­trags ergeht eine Ent­schei­dung, ob der Asyl­an­trag als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt oder die Ein­rei­se erlaubt wird. Im Fal­le einer Ableh­nung als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ bleibt den Asyl­be­wer­be­rIn­nen nur drei Tage Zeit, um Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt zu erhe­ben sowie einen Eil­rechts­schutz­an­trag ein­zu­rei­chen. Wird der Eil­an­trag gegen die Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung bin­nen zwei­er Wochen abge­wie­sen, ver­blei­ben sie in der Inter­nie­rungs­ein­rich­tung, bis die Abschie­bung mög­lich wird. 

Die Inhaf­tie­rung schutz­su­chen­der Flücht­lin­ge am Flug­ha­fen wird der­zeit vor allem in Frankfurt/Main prak­ti­ziert, in weni­gen Ein­zel­fäl­len auch in Ham­burg, Mün­chen, Düs­sel­dorf und Ber­lin-Schö­ne­feld. Alle ande­ren deut­schen Flug­hä­fen, dar­un­ter Stutt­gart, Köln/Bonn und Ber­lin-Tegel, ver­zich­ten auf die Inter­nie­rung Asylsuchender

www.fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

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