09.08.2012

Während auf dem „Willy-Brandt-Flughafen“ in naher Zukunft kein Flugzeug starten oder landen kann, steht das am Flughafen eigens errichtete Flüchtlingsgefängnis schon bereit.

Es ist immer gut, für alle Fäl­le gerüs­tet zu sein. So hat die Schweiz kei­ne Küs­te, aber eine eige­ne Mari­ne. Viel­leicht kommt das Meer ja noch zu ihr. Ähn­lich gut gerüs­tet ist man auf der Groß­bau­stel­le des Wil­ly-Brandt-Flug­ha­fens in Ber­lin:  Dort wird zwar noch lan­ge kein Flug­zeug lan­den, aber falls sich den­noch ein Flücht­ling dort­hin ver­ir­ren soll­te, könn­te man ihn schon mal ein­sper­ren. Denn auch wenn vom Flug­ha­fen­neu­bau stän­dig neue Ver­zö­ge­run­gen berich­tet wer­den, ist das Flug­ha­fen-Gefäng­nis für Flücht­lin­ge schon so gut wie eröffnet.

Auch wenn Ende Juli 2012 erneut gegen das Abschie­be­ge­fäng­nis im Flug­ha­fen Ber­lin-Schö­ne­feld, künf­tig „Wil­ly-Brandt“, demons­triert wur­de, läuft seit dem 1. August der Miet­ver­trag für das Gebäu­de, der­zeit wird offen­bar bereits möbliert. Dies sei zwar nicht gleich­be­deu­tend mit der Inbe­trieb­nah­me als Abschie­be­ge­fäng­nis, so ein Spre­cher des Bran­den­bur­gi­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums laut der Lau­sit­zer Rund­schau vom 30. Juli 2012, aber den­noch sieht alles danach aus, als wer­de die Flug­ha­fen-Haft­an­stalt lan­ge vor dem Flug­ha­fen selbst funktionieren.

Gleich­zei­tig hat Bran­den­burg eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve gegen das Flug­ha­fen­asyl­ver­fah­ren gestar­tet, die auch von Rhein­land-Pfalz unter­stützt wird. Dar­in bezie­hen sich die bei­den Lan­des­re­gie­run­gen auf  die zahl­rei­chen Pro­tes­te gegen das Asyl­schnell­ver­fah­ren. Schon im Janu­ar hat­ten sich zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­de der Zivil­ge­sell­schaft mit einer gemein­sa­men Stel­lung­nah­me gegen die Ein­rich­tung eines „Flug­ha­fen­ver­fah­rens“ am neu­en Ber­li­ner Flug­ha­fen gewandt.

Im Flug­ha­fen­ver­fah­ren wer­den Asyl­su­chen­de noch im Tran­sit abge­fan­gen und fak­tisch inhaf­tiert – dort müs­sen sie ihr Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen. Die nor­ma­len Rechts­mit­tel­fris­ten sind dabei dras­tisch ver­kürzt. In der Ver­gan­gen­heit hat das has­ti­ge Ver­fah­ren zu fata­len Fehl­ent­schei­dun­gen geführt, die bis hin zu Zurück­schie­bung von gefähr­de­ten Per­so­nen in den Ver­fol­ger­staat führ­ten. PRO ASYL for­dert schon lan­ge die Abschaf­fung des „Flug­ha­fen­ver­fah­rens“. Schutz­su­chen­den ist ein fai­res Asyl­ver­fah­ren unter rechts­staat­li­chen Bedin­gun­gen zu gewähren.

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