Fehler mit riskanten Folgen
PRO ASYL fordert angesichts eklatanter Mängel eine lückenlose Kontrolle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anhörungen und Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Flughafenasylverfahren sind voller eklatanter Mängel. Dies ist eines der Ergebnisse einer Untersuchung zum Flughafenasylverfahren gemäß § 18 a Asylverfahrensgesetz, die PRO ASYL heute der Öffentlichkeit vorstellt.
Die Autorin, Dr. Ines Welge vom Flüchtlingsrat Wiesbaden, hat 32 Entscheidungen aus den Jahren 2006 bis 2008 analysiert, die im Flughafenasylverfahren getroffen worden sind. In den meisten Fällen lässt sich an den Protokollen der Anhörungen und den Bescheiden feststellen, dass Mindestanforderungen an eine faire Anhörung und eine vernünftige Aufklärung des Verfolgungsschicksals nicht eingehalten wurden. Selbst deutlich sichtbare Mängel fielen offenbar innerhalb des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht auf, so dass die Bescheide den Betroffenen zugingen.
Fehlerhafte Entscheidungen im Flughafenasylverfahren sind angesichts der dort geltenden extrem knappen Fristen und der zunehmenden Unwilligkeit der Verwaltungsgerichte, sich selbst ernsthaft mit dem Vorbringen der Betroffenen auseinander zu setzen, gefährlich. In mehreren der untersuchten Verfahren standen am Ende unverantwortliche Abschiebungen, zwei Eritreer wurden sofort nach der Ankunft im Verfolgerstaat inhaftiert.
PRO ASYL fordert das Bundesamt auf, sofort eine lückenlose Kontrolle von Anhörungsprotokollen und Bescheiden nach dem Vier-Augen-Prinzip sicherzustellen – insbesondere im Flughafenasylverfahren.
gez. Bernd Mesovic
Referent
Hinweis: Sie können die Untersuchung „Hastig, unfair, mangelhaft“ (230 Seiten) bei uns per Mail bestellen. Auf Wunsch können wir Ihnen auch eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse (11 Seiten) zusenden.
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