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Das BMI gibt zu: Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge deutlich geringer
Na sowas! Seit Monaten treiben Politiker – auch aus Regierungsparteien – die gleiche Sau durchs Dorf: Konsequentere Abschiebungen! Erst ging es um eine halbe Million abgelehnte Asylbewerber, dann war die Rede von über 200.000 Ausreisepflichtigen. Nun zeigt sich: Auch diese Zahl taugt nicht, es handelt sich dabei nicht mal zur Hälfte um Flüchtlinge.
Ob Hans-Peter Friedrich (CSU), der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU), sein Kollege aus Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU) oder der unvermeidbare Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft) – sie alle sprachen Ende 2016 von einer halben Million abgelehnter Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssten und beklagten sich über inakzeptable Abschiebungshindernisse.
80 Prozent der abgelehnten Asylbewerber haben Aufenthaltsrecht
Damit spielten sie nicht nur den Rechtspopulisten der AfD in die Hände, sie hantierten mit diesen Zahlen auch in Umgehung der Realität: Recht schnell wurde vorgerechnet, dass die überwiegende Mehrheit dieser 500.000 Menschen über ein (in fast der Hälfte der Fälle sogar unbefristetes) Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügt.
Und auch sonst hält die Verwendung der Zahlen einer genaueren Prüfung kaum stand – nur ein Beispiel: Über 12.000, vor Ewigkeiten abgelehnte, Asylanträge von polnischen Staatsbürgern fließen in die Statistik ein, obwohl diese längst die EU-Freizügigkeit genießen.
Es ist nicht das erste Mal, dass durch die unreflektierte Nutzung von Zahlen in der politischen Debatte Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten geleitet wird.
Das nächste Zahlenspiel: Die Ausreisepflichtigen…
Um trotzdem weiterhin eine angeblich zu lasche Abschiebepolitik zu kritisieren, konzentrierten sich die Abschiebe-Propagandisten in Regierungskreisen in der Folge auf die Zahl der »über 200.000 Ausreisepflichtigen in Deutschland« und begründen auch damit neue Verschärfungen in der Asylpolitik. Jetzt stellt sich aber heraus: Bei nicht einmal der Hälfte davon handelt es sich um Flüchtlinge.
…die Mehrzahl davon sind keine Flüchtlinge…
Die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die LINKE) ergab nämlich: Zum 30. Dezember waren 207.484 Personen ausreisepflichtig, nur 99.399 davon hatten einen Asylantrag gestellt, der in der Folge abgelehnt wurde. Bei den Übrigen handelt es sich, laut Bundesinnenministerium (BMI) z.B. um »Menschen, deren Visa ausgelaufen oder deren Ehen mit deutschen Staatsbürgern geschieden worden seien«.
…und auch von denen haben viele eine Duldung!
Dazu kommt, dass über zwei Drittel (69.371) der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber aktuell in Deutschland geduldet sind, ihre Abschiebung ist also vorübergehend ausgesetzt. Übrig bleibt also eine Zahl von rund 30.000 – und wenn man die einmal mit der Zahl der stattgefundenen Abschiebungen im Jahr 2016 vergleicht (25.375, inklusive Dublin-Überstellungen), kommt heraus: Das große Abschiebe-Problem, das einige Politiker herbeireden, dient wohl nur dazu, sich auf Kosten von Flüchtlingen zu profilieren.
Plötzlich kleinlaut: Das Innenministerium
Während sich Bundesinnenminister de Maizière dazu selbst nicht äußert, lässt ein Sprecher des BMI nun verlauten, man habe »nie behauptet, dass alle 207.484 Ausreisepflichtigen abgelehnte Asylbewerber sind«.
Das Innenministerium, als die Behörde, die über die genauen Daten verfügt, sollte sich aber durchaus fragen, ob es solch eine verzerrte Darstellung nicht von sich aus öffentlich geraderückt. Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass durch die unreflektierte Nutzung von Zahlen – oder gar das Erfinden von nicht vorhandenen Statistiken (man denke nur an die »falschen Syrer« oder de Maizières Aussagen über Gefälligkeitsatteste) – in der politischen Debatte Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten geleitet wird.
Eine Vorgehensweise, die sich Politiker aus den Regierungsparteien gerade im Bundestagswahljahr zukünftig besser genauer überlegen sollten.