27.10.2016

Kaum eine politische Rede vergeht, ohne dass das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe gelobt wird. Gleichzeitig wird eine Asylgesetzgebung und Behördenpraxis praktiziert, die die Unterstützung durch die Helfer*innen und das Ankommen für Flüchtlinge in Deutschland erschwert – oft sogar verhindert.

Seit der gro­ßen Flücht­lings­be­we­gung im Som­mer und Herbst 2015 haben sich in Städ­ten und Kom­mu­nen unzäh­li­ge Initia­ti­ven gebil­det, die Flücht­lin­gen zur Sei­te ste­hen und ver­su­chen, sie in allen Lebens­la­gen und Lebens­pha­sen zu beglei­ten. Dort, wo Kom­mu­nen über­las­tet waren und Struk­tu­ren gefehlt haben oder der Staat ver­sagt hat, sind Frei­wil­li­ge ein­ge­sprun­gen – mit Erst­ver­sor­gung oder Bera­tung, und das über Mona­te hin­weg. Oft mün­de­te ihr Enga­ge­ment man­gels haupt­amt­li­chen Per­so­nals in har­te, unbe­zahl­te Vollzeitarbeit.

Die Poli­tik lob­te die­ses Enga­ge­ment, ver­schärft aber gleich­zei­tig Asyl­ge­set­ze, die für Flücht­lin­ge, aber auch für ihre Helfer*innen fol­gen­schwer sind: Der Wil­le der Flücht­lin­ge, Fuß zu fas­sen und die Inte­gra­ti­ons­be­mü­hun­gen ihrer Unterstützer*innen wer­den durch inte­gra­ti­ons­ver­hin­dern­de Geset­zes­pa­ke­te, unwil­li­ge oder auch unfä­hi­ge Behör­den und wei­ter­hin zu wenig Unter­stüt­zung durch haupt­amt­li­ches Per­so­nal konterkariert.

Deutschstunden für alle 

Ehren­amt­li­che sind oft der ent­schei­den­de Erst­kon­takt, lan­ge bevor Flücht­lin­ge über­haupt Zugang zu einem offi­zi­el­len Sprach­kurs bekom­men. Sie geben frei­wil­lig Deutsch­kur­se oder Haus­auf­ga­ben­hil­fe. Was ent­schei­dend ist: Ihren Unter­richt bie­ten sie für alle an (Ber­tels­mann-Stu­die, S. 24). Ehren­amt­li­che unter­schei­den bei ihrer Unter­stüt­zung nicht zwi­schen Asyl­su­chen­den mit »guter« und »schlech­ter« Blei­be­per­spek­ti­ve, son­dern ermög­li­chen mit Deutsch­stun­den allen Men­schen, sich sprach­lich in ihrem Umfeld zurechtzufinden.

Anders ist es im Fal­le der von der Bun­des­agen­tur ange­bo­te­nen Sprach­kur­se. Das Innen­mi­nis­te­ri­um schließt durch eine will­kür­lich gewähl­te Defi­ni­ti­on, was eine »gute« Blei­be­rechts­per­spek­ti­ve ist, zahl­rei­che Asyl­su­chen­de von Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­sen aus. Nur Teilnehmer*innen aus bestimm­ten Her­kunfts­län­dern (Syri­en, Irak, Iran, Eri­trea und Soma­lia) wer­den zuge­las­sen. Afghan*innen bei­spiels­wei­se sind von den Kur­sen aus­ge­schlos­sen. Für die Betrof­fe­nen ist der ehren­amt­lich orga­ni­sier­te Sprach­un­ter­richt somit oft der ein­zi­ge Zugang zu einem Sprachkurs.

Lange Wartezeiten für Kurse

Doch selbst wenn sie ein Anrecht auf einen Platz in einem Sprach­kurs der Bun­des­agen­tur haben, müs­sen Flücht­lin­ge mona­te­lang dar­auf war­ten – ver­ta­ne Zeit in Sachen Inte­gra­ti­on. Für die von der Bun­des­agen­tur ange­bo­te­nen 100.000 Plät­ze haben sich mehr als 220.000  Men­schen ange­mel­det. Allein in die­sem Jahr wer­den vor­aus­sicht­lich meh­re­re Hun­dert­tau­send Asyl­su­chen­de kurs­be­rech­tigt sein. Ihre Aus­sich­ten auf einen bal­di­gen Zugang zu einem Sprach­kurs sind jedoch unge­wiss; vie­le blei­ben trotz Anrecht auf einen Kurs auf die Ange­bo­te Ehren­amt­li­cher angewiesen.

Bildung und Arbeit 

Einen Arbeits- oder Aus­bil­dungs­platz zu fin­den, bedeu­tet für Flücht­lin­ge wie ihre Unterstützer*innen einen immensen Auf­wand.  Die­se Unter­stüt­zung läuft ins Lee­re, wenn Behör­den sich wei­gern, eine Arbeits­er­laub­nis zu ertei­len. Es gibt unzäh­li­ge Berich­te über Fäl­le von Helfer*innen, die jun­gen Flücht­lin­gen Aus­bil­dungs­plät­ze beschafft haben, die die­se nicht antre­ten konn­ten, weil sich die zustän­di­ge Behör­de wei­ger­te, eine Aus­bil­dungs­er­laub­nis aus­zu­stel­len. Für jugend­li­che Asyl­su­chen­de in Bay­ern bei­spiels­wei­se wird es künf­tig schwie­ri­ger wer­den, eine Aus­bil­dung zu beginnen:

Seit dem 1. Sep­tem­ber gibt es eine Wei­sung an die Aus­län­der­be­hör­den, nur unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen eine Aus­bil­dungs­er­laub­nis zu ertei­len. Sogar die Indus­trie- und Han­dels- sowie die Hand­werks­kam­mer in Bay­ern pro­tes­tier­te gegen die­se Wei­sung. Jugend­li­chen und jun­ge Erwach­se­ne wird so die Per­spek­ti­ve auf einen Aus­bil­dungs­platz genommen.

Erfreu­li­cher­wei­se ist die Vor­rang­prü­fung 2016 in vie­len Arbeits­amts­be­zir­ken zunächst für drei Jah­re abge­schafft wor­den. In ganz Meck­len­burg-Vor­pom­mern sowie in Tei­len Bay­erns, Rhein­land Pfalz‘ und Nord­rhein-West­fa­lens erschwert der fort­be­stehen­de Vor­rang poten­zi­ell vor­han­de­ner, bevor­rech­tig­ter Arbeitnehmer*innen aber wei­ter den Arbeits­markt­zu­gang und ver­hin­dert die Auf­nah­me von Arbeit immer wie­der auch dann, wenn Flücht­ling und Arbeitgeber*in sich einig gewor­den sind.

Vie­le set­zen ihre Arbeit in der Flücht­lings­hil­fe auch nach Som­mer und Herbst 2015 fort. Aus spon­ta­nen Initia­ti­ven sind inzwi­schen häu­fig ver­fes­tig­te Struk­tu­ren wie bei­spiels­wei­se Ver­ei­ne geworden.

Aufnahmeprogramme beendet, Familiennachzug behindert

Ehren­amt­li­che Helfer*innen machen sich mit den Flücht­lings- und Fami­li­en­schick­sa­len ver­traut. Vie­le wol­len selbst hel­fen und mit Hil­fe einer Bürg­schaft Ange­hö­ri­ge von Flücht­lin­gen auf­neh­men. Ande­re unter­stüt­zen Flücht­lin­ge dabei, zu ihrem Recht auf Fami­li­en­nach­zug zu kom­men – bei­des Berei­che, in denen ihr Ein­satz an Gren­zen stößt.

Zum einen ist der Fami­li­en­nach­zug der Kern­fa­mi­lie zu syri­schen Flücht­lin­gen, die in Deutsch­land aner­kannt sind, prak­tisch zum Erlie­gen gekom­men. Allein einen Ter­min für ein Visum bei der deut­schen Bot­schaft im Liba­non zu bekom­men dau­ert um die 15 Mona­te und län­ger. Mitt­ler­wei­le wird Syrer*innen in Deutsch­land fast nur noch der sub­si­diä­re Schutz gewährt, wonach ihr Anspruch auf Fami­li­en­nach­zug bis März 2018 aus­ge­setzt ist. Fami­li­en blei­ben auf Jah­re getrennt. Ihre Ange­hö­ri­gen nicht aus dem Kriegs­ge­biet nach Deutsch­land holen zu kön­nen, ist für die Betrof­fe­nen eine gro­ße Belas­tung, ein Neu­an­fang in Deutsch­land nicht mög­lich. Ehren­amt­li­che sind ange­sichts die­ser Pro­ble­ma­tik hilflos.

Auch Län­der­auf­nah­me­pro­gram­me, die durch eine Bürg­schaft eine Auf­nah­me syri­scher Ange­hö­ri­ger außer­halb der Kern­fa­mi­lie nach Deutsch­land ermög­licht hät­ten und oft der letz­te Aus­weg waren, wur­den fast voll­stän­dig eingestellt.

Asylverfahren – zermürbend für Asylsuchende und Unterstützer*innen

Ehren­amt­li­che enga­gie­ren sich mona­te­lang, lei­den mit den Geflüch­te­ten mit, beglei­ten sie im Asyl­ver­fah­ren und sind oft vor den Kopf gesto­ßen, wie die Behör­den mit Asyl­su­chen­den umge­hen. Auch für Unterstützer*innen sind die lan­gen, unfai­ren Ver­fah­ren ner­ven­auf­rei­bend. Allein die Zeit von der Ankunft bis Asyl­su­chen­de einen Asyl­an­trag stel­len dür­fen dau­er­te zuletzt im Durch­schnitt län­ger als 7 Mona­te.  Zwi­schen der Anhö­rung und der Ent­schei­dung ver­ge­hen wei­te­re Mona­te der Unge­wiss­heit. Bei eri­tre­ischen Flücht­lin­gen bei­spiels­wei­se zieht sich die Zeit zwi­schen Asyl­ge­such und Asyl­be­scheid in die Län­ge, zuletzt betrug sie 13,4 Mona­te.

Ehren­amt­li­che unter­stüt­zen Flücht­lin­ge dabei, einen Rechts­an­walt zu fin­den, der ihnen zu ihrem Recht ver­hilft. Oft sind es auch Ehren­amt­li­che, die durch Geld­samm­lun­gen die Finan­zie­rung der Tätig­keit eines Anwalts ermög­li­chen. Vie­le bera­ten bei der Vor­be­rei­tung für die Anhö­rung, eini­ge beglei­ten ihre Schütz­lin­ge sogar bei der Anhö­rung. Und Ehren­amt­li­che sind oft die ent­schei­den­de Schnitt­stel­le, wenn es dar­um geht, Unge­rech­tig­kei­ten im Asyl­ver­fah­ren auf­zu­ar­bei­ten. All dies erfor­dert Zeit und Anstren­gun­gen, sich mit den in vie­len Fäl­len unver­stän­di­gen und teils schlicht feh­ler­haf­ten Ent­schei­dun­gen der Behör­den oder des BAMF auseinanderzusetzen.

Politik instrumentalisiert Helfer*innen

Auch die Behaup­tung man­cher Politiker*innen, ehren­amt­lich Täti­ge in Deutsch­land wären über­las­tet, wes­halb man sie nicht mit wei­te­rer Flücht­lings­auf­nah­me über­las­ten dür­fe, trifft nicht zu.  Wie die Ber­tels­mann-Stu­die auf Sei­te 48 ana­ly­siert, sehen sich Unterstützer*innen in Deutsch­land nicht als überfordert:

Der Fra­ge nach der Belas­tung wird klar mit der Über­zeu­gung begeg­net, dass von ehren­amt­li­cher Sei­te kei­ne Über­for­de­rung besteht, son­dern eine gro­ße Bereit­schaft, die vor­lie­gen­den Auf­ga­ben zu bewäl­ti­gen… Frus­tra­ti­on unter Ehren­amt­li­chen macht sich ange­sichts lang­sam arbei­ten­der Ver­wal­tungs­struk­tu­ren breit. Emo­tio­na­le Belas­tun­gen ent­ste­hen aber auch durch ande­re staat­li­che Ein­grif­fe, so z. B. wenn Geflüch­te­te von Abschie­bung bedroht sind.

Helfer*innen bleiben engagiert

Die Helfer*innen wei­gern sich, von Politiker*innen miss­braucht zu wer­den. Vie­le set­zen ihre Arbeit in der Flücht­lings­hil­fe auch nach Som­mer und Herbst 2015 fort. Aus spon­ta­nen Initia­ti­ven sind inzwi­schen häu­fig ver­fes­tig­te Struk­tu­ren wie bei­spiels­wei­se Ver­ei­ne gewor­den (Ber­tels­mann-Stu­die, S. 22).

Vie­le Helfer*innen sind dabei selbst Flücht­lin­ge: Ein Drit­tel der bis­lang besetz­ten Frei­wil­li­gen­plät­ze in der Flücht­lings­hil­fe beim Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst sind Men­schen mit Flucht­er­fah­rung. In Orga­ni­sa­tio­nen wie Jugend­li­che ohne Gren­zen, The Voice oder Women in Exi­le kämp­fen Flücht­lin­ge selbst für die Belan­ge von Schutz­su­chen­den. Sie enga­gie­ren sich als Dolmetscher*innen, Pat*innen oder Lots*innen und kön­nen ihren Lands­leu­ten dabei hel­fen, das Erfah­re­ne gemein­sam zu verarbeiten.