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Familien gehören zusammen - wie auf diesen Fotos einer syrischen Familie, deren Haus in Homs komplett zerstört wurde. Doch der Nachzug syrischer Angehöriger zu anerkannten Flüchtlingen in Deutschland wird praktisch unmöglich gemacht. Foto: UNHCR / Andrew McConnell

Anerkannte Flüchtlinge in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Doch oft können Betroffene diesen Anspruch nicht einlösen, weil ihnen unüberwindbare bürokratische Hürden in den Weg gelegt werden.

Der Fami­li­en­nach­zug von syri­schen Flücht­lin­gen zu ihren in Deutsch­land aner­kann­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen wird von der Bun­des­re­gie­rung sys­te­ma­tisch unter­gra­ben und auf die lan­ge Bank gescho­ben. Dabei könn­te die Inte­gra­ti­on und der Neu­be­ginn in Deutsch­land für syri­sche Schutz­su­chen­de viel unge­stör­ter ver­lau­fen, wenn die­se sich nicht mona­te- oder jah­re­lang Sor­gen um ihre Ange­hö­ri­gen in den aus­ge­bomb­ten syri­schen Städ­ten oder in über­füll­ten Lagern in der Tür­kei machen müss­ten. Die Zusam­men­füh­rung von Fami­li­en wird sys­te­ma­tisch ver­hin­dert – das  ergibt die Aus­wer­tung eines Pro­jekts zum Fami­li­en­nach­zug, das PRO ASYL gemein­sam mit dem Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen gestar­tet hat.

Nur wenige Visa zum Familiennachzug erteilt

Ein Blick auf die Zah­len ver­deut­licht die Pro­ble­ma­tik: Seit 2011 bis Anfang 2016 wur­de nach Zah­len des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) rund 230.000 Per­so­nen aus Syri­en in Deutsch­land Schutz gewährt (sie­he BT-Druck­sa­che 18/7200 + Asyl­sta­tis­ti­ken des BAMF). Allein in den Jah­ren 2014 und 2015 wur­de 127.000 Syrer*innen Schutz gewährt. Dage­gen wur­den von Anfang 2014 bis Okto­ber 2015 nur 18.400 Visa zwecks Fami­li­en­nach­zug von Ange­hö­ri­gen zu schutz­be­rech­tig­ten Flücht­lin­gen in Deutsch­land erteilt.

Extrem lange Wartezeiten für Visa-Termine

14 Mona­te

müs­sen Ange­hö­ri­ge auf einen Visa- Ter­min in der deut­schen Bot­schaft in Bei­rut warten.

Einen Antrag auf ein Visum kön­nen Ange­hö­ri­ge von aner­kann­ten Flücht­lin­gen auf­grund des Krie­ges in Syri­en nur in den deut­schen Bot­schaf­ten in den Nach­bar­län­dern stel­len. Die Bear­bei­tung der Visum­an­trä­ge ver­läuft sehr schlep­pend und ist nur bei weni­gen Aus­lands­ver­tre­tun­gen mög­lich, die für die Betrof­fe­nen zudem nur schwer zu errei­chen sind. Die für vie­le Flücht­lin­ge leich­ter erreich­ba­re deut­sche Aus­lands­ver­tre­tung in Erbil/Nordirak stellt bei­spiels­wei­se nur Geschäfts­vi­sa aus, aber kei­ne Visa für den Familiennachzug.

Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge war­ten über­dies vie­le Mona­te oder sogar län­ger als ein Jahr auf ihre Ter­mi­ne bei den deut­schen Außen­ver­tre­tun­gen in der Tür­kei, in Jor­da­ni­en und im Liba­non. Allein in Bei­rut beträgt die War­te­zeit auf einen Ter­min min­des­tens 14 Mona­te. Dort gab es Ende Dezem­ber 2015 bereits 6.000 fest­ste­hen­de Ter­mi­ne für Anträ­ge auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung für ins­ge­samt ca. 18.000 Per­so­nen (sie­he BT-Druck­sa­che 18/72000, S.19). Auch für die deut­sche Bot­schaft in der Tür­kei beträgt die War­te­zeit für einen Ter­min der­zeit min­des­tens 14 Monate.

Visa-Termin wegen hoher Einreisehürden verpasst

Als neu­es Pro­blem kommt die Ein­füh­rung der Visum­pflicht für Syrer*innen in der Tür­kei hin­zu. Obwohl die Visum­pflicht offi­zi­ell nur Syrer*innen betrifft, die über Dritt­län­der in die Tür­kei ein­rei­sen, ste­cken Tau­sen­de von Flücht­lin­gen an der syrisch-tür­ki­schen Gren­ze fest und wer­den nicht ins Land gelas­sen. Weil ein Visum für die Tür­kei nicht oder nicht zeit­nah beschafft wer­den kann, ver­fal­len die Ter­mi­ne, auf die die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mona­te­lang gewar­tet haben. Ach­sel­zu­ckend ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf Sicher­heits­pro­ble­me in der Tür­kei. So teil­te das Aus­wär­ti­ge Amt in der ver­gan­ge­nen Woche mit, dass die Bun­des­re­gie­rung sich – anders als im Liba­non – in der Tür­kei nicht in der Lage sehe, den vom Aus­wär­ti­gen Amt benann­ten Ein­zel­per­so­nen eine Ein­rei­se auch ohne Visum zu ermög­li­chen. Auch dies ist offen­kun­dig eine Fol­ge des Deals der Euro­päi­schen Uni­on mit der Tür­kei. Für die Fami­lie in unse­rem ers­ten Fall­bei­spiel bedeu­tet dies, dass sie bereits zum zwei­ten Mal einen Visa-Ter­min bei der deut­schen Bot­schaft in der Tür­kei nicht wahr­neh­men könnten.

Die Ehefrau und zwei Kinder (2, 6 Jahre alt) des in Deutschland seit August 2015 anerkannten syrischen Flüchtlings Mohammad R. erhielten für den 11.04.2016 einen Termin zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft Ankara. Da die Türkei der kleinen Familie die Einreise ohne Visum jetzt verweigert, hat sich die Frau mit den beiden Kindern in den Libanon begeben, um dort bei der türkischen Botschaft in Beirut ein Visum für die Türkei zu beantragen.
Die türkische Botschaft knüpft die Visumerteilung jedoch an Bedingungen, die kaum zu erfüllen sind: Nachweis der Zahlungsfähigkeit in Form einer Bankbürgschaft, Vorlage von Flugtickets von Beirut in die Türkei und zurück, Angabe einer Wohnadresse in der Türkei, Vorlage eines syrischen Führungszeugnisses. Die Vorlage eines Vorsprachetermins bei der deutschen Botschaft genügte der türkischen Botschaft nicht zur Erteilung des Visums.
Angesprochen auf die Problematik äußerte sich das Auswärtige Amt in Berlin mit Schreiben vom 29. März 2016 wie folgt:
„… Wie uns von türkischer Seite mitgeteilt wurde, werden Visa bei Vorliegen der auch bisher von den türkischen Behörden geforderten Nachweise ausgestellt. Die Behörden prüfen daher Plausibilität, Reisegrund, finanzielle Ausstattung und Rückkehrwille der Person [!]. Die Bearbeitungsfrist wird voraussichtlich 4–6 Wochen dauern, da die Anträge vom türkischen Innenministerium zu bestätigen seien. 
Angesichts der sicherheitspolitischen Hintergründe für die Einführung der Visumpflicht in der Türkei sehen wir uns derzeit nicht in der Lage, auf die Türkei in der Weise einzuwirken, dass von uns benannte Einzelpersonen eine Einreise auch ohne Visum ermöglicht wird. Sollte es jedoch aufgrund der kurzfristigen Ankündigung der Visumpflicht zu verpassten Terminen bei unseren Auslandsvertretungen kommen, werden wir den Betroffenen ermöglichen, kurzfristig den Termin nachholen zu können.“
Wie sollen syrische Familienangehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen glaubwürdig ihren „Rückkehrwillen“ nach Syrien bzw. in den Libanon dokumentieren? Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Ersatztermins hilft den Betroffenen nicht weiter, solange die Bedingungen für eine Visumerteilung nicht gelockert werden.

Mit ähn­li­chen Schwie­rig­kei­ten kämp­fen Ange­hö­ri­ge von Syrer*innen, die Ter­mi­ne für die Visum­an­trag­stel­lung zwecks Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung über die deut­sche Bot­schaft in Jor­da­ni­en gebucht haben. Nach Jor­da­ni­en kann die nach­zie­hen­de Per­son nur ein­rei­sen, wenn das jor­da­ni­sche Innen­mi­nis­te­ri­um dem  Antrag auf Ein­rei­se zustimmt.  Eine sol­che Ein­rei­se­ge­neh­mi­gung wird in etli­chen Fäl­len ver­wei­gert. Nach­dem das Sechs-Mil­lio­nen-Ein­woh­ner­land Jor­da­ni­en bereits rund 1,2 Mil­lio­nen syri­sche Flücht­lin­ge auf­ge­nom­men hat, müs­sen Tau­sen­de von Flücht­lin­gen in der Wüs­te vor der Gren­ze ver­har­ren und sind aus­ge­sperrt. Ihren Visa-Ter­min in der deut­schen Bot­schaft konn­ten die Ehe­frau und der Sohn eines aner­kann­ten Flücht­lings in  Deutsch­land nicht wahr­neh­men, weil ihnen das jor­da­ni­sche Innen­mi­nis­te­ri­um die Ein­rei­se ver­wei­gert hatte.

Herr Khir M. aus Syrien ist anerkannter Flüchtling in Deutschland. Einen Monat nach seiner Flucht wurde seine Tochter in Syrien vom IS erschossen, als sie zusammen mit ihrem Bruder zur Schule ging. Seitdem ist der Familienvater schwer traumatisiert und wird psychotherapeutisch behandelt. Er hat große Angst um seine restliche Familie, die derzeit immer noch in Syrien verweilt und regelmäßig vom Geheimdienst verhört wird.
Unter großen Schwierigkeiten gelang es, für seine Frau und seinen Sohn für den 16. März 2016 einen Termin bei der deutschen Botschaft in Jordanien zu erhalten. Diesen Termin konnte die Familie nicht wahrnehmen, da eine Zustimmung seitens des jordanischen Innenministeriums für die Einreise nach Jordanien nicht erteilt wurde und die deutsche Botschaft keine Möglichkeit der Unterstützung sah.
Nun hat Herr M. einen neuen Termin zur Vorsprache bei der türkischen Botschaft am 19.04.2016 bekommen. Auch diesen Termin die Familie wegen der Visumpflicht für die Türkei absehbar nicht wahrnehmen können.

Auswärtiges Amt stellt sich beim Familiennachzug quer

An der schlep­pend ver­lau­fen­den Pra­xis des Fami­li­en­nach­zugs trägt das Aus­wär­ti­ge Amt mit sei­nen Ver­tre­tun­gen im Aus­land eine Mit­schuld. Ein Bei­spiel: Die deut­sche Bot­schaft in Amman ver­langt nach Beob­ach­tung des Flücht­lings­rats Nie­der­sach­sen die Vor­ab­zu­stim­mung der zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­de in jedem Fall, um einen Ter­min zur Visum­an­trag­stel­lung per E‑Mail bean­tra­gen zu kön­nen. Dabei haben alle Bun­des­län­der längst eine Glo­bal­zu­stim­mung erteilt mit der Kon­se­quenz, dass die Zustim­mung der Aus­län­der­be­hör­den zur Visu­mer­tei­lung nicht mehr erfor­der­lich ist. Ein unnö­ti­ger büro­kra­ti­scher Schritt, der den Betrof­fe­nen erspart wer­den muss, zumal für die Bot­schaft in Amman regel­mä­ßig alle Ter­mi­ne aus­ge­bucht sind.

Keine schnelleren Termine für HärtefÄlle

Auch Aus­nah­men von der Pass­pflicht ermög­licht das Aus­wär­ti­ge Amt nicht mehr. Selbst wenn die Iden­ti­tät zwei­fels­frei nach­ge­wie­sen ist, wird von Syrer*innen, die den Nach­zug bean­tra­gen, ver­langt, dass sie aus­nahms­los syri­sche Rei­se­päs­se beschaf­fen. Dies ist nicht nur sehr teu­er und meist gefähr­lich, son­dern auch mit wei­te­ren lan­gen War­te­zei­ten von bis zu acht Mona­ten verbunden.

Ein wei­te­res Pro­blem: Selbst in beson­de­ren Här­te­fäl­len wird die Ver­ga­be von Ter­mi­nen bei den deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen in den Nach­bar­staa­ten Syri­ens vor Ablauf eines Jah­res ver­wei­gert. Zynisch ist der regel­mä­ßi­ge Ver­weis der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen dar­auf, dass die Situa­ti­on von ande­ren syri­schen Flücht­lin­gen gleich tra­gisch sei. Solch eine Begrün­dung haben die Betrof­fe­nen in unse­rem drit­ten Fall­bei­spiel bekommen:

Herr Jehad A. ist anerkannter Flüchtling aus Syrien. Für seine Ehefrau und seine drei Kinder, die derzeit noch im Libanon leben, sind mit Datum vom 12.11.2015 die Anträge auf Familiennachzug zum Familienvater nach Deutschland gestellt worden. Die Familienangehörigen  erhielten einen Termin zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft am 03.08.2016. Unter Hinweis auf die besonderen Umstände des Falls – der Vater ist schwerkrank und pflegebedürftig – bat der Flüchtlingsrat um eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags und einen früheren Termin zur Vorsprache. Die Auskunft der Visastelle der Deutschen Botschaft in Beirut:
„Mit Blick auf die immens hohen Flüchtlingszahlen aus Syrien ist es uns … leider nicht möglich, den Termin vorzuziehen, da alle vorherigen Termine bereits gebucht sind, und wir den vor Ihnen wartenden Familien diesen Platz nicht nehmen können. Hierfür müssen wir Sie um Verständnis bitten. Die furchtbare Lage in Syrien führt leider dazu, dass zahlreiche Familien in ebenfalls akuten Notlagen hier vorsprechen.“

Beim Fami­li­en­nach­zug von Eltern zu aner­kann­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen (UMF) in Deutsch­land wer­den Hür­den ein­ge­baut, die nicht über­wun­den wer­den kön­nen. Bei­spiels­wei­se erhiel­ten in Bei­rut nur die Eltern eines in Deutsch­land leben­den aner­kann­ten Kin­des ein Visum, nicht aber die wei­te­ren Kin­der der Fami­lie. Die Fami­lie konn­te nicht zusam­men­ge­führt wer­den, da die Eltern die vier min­der­jäh­ri­gen Geschwis­ter des aner­kann­ten Flücht­lings nicht allein zurück­las­sen wollten.

Nach langer Wartezeit erhielten die Eltern des 16-jährigen in Deutschland anerkannten Flüchtlings Ahmed L. mit ihren vier weiteren Kindern am 10. August 2015 endlich einen Termin zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft. Im Januar und Februar 2016 kamen dann die Bescheide: Zwar erhielten die Eltern gemäß § 36 Abs. 1 AufenthG ein Visum zur Familienzusammenführung, nicht aber ihre vier weiteren minderjährigen Kinder, darunter auch ein Baby. Für die Geschwister gibt es anders als für die Eltern keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG nur eine Ermessensregelung. Zur Begründung für die Ablehnung heißt es im Bescheid der Botschaft:
„Aus Ihren Darlegungen ist nicht ersichtlich, dass Sie oder ein Mitglied der Familie auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds durch Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft dringend angewiesen sind und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. aufgrund einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur im Bundesgebiet erbringen lässt.“
Das Visum für die Eltern wurde im Januar ausgestellt und ist 3 Monate gültig. Die Eltern können aber natürlich nicht ihre Kinder zurücklassen, um ihren Rechtsanspruch auf Familiennachzug einzulösen. Im Ergebnis verhindern die Behörden durch den Ausschluss der Geschwisterkinder eine Familienzusammenführung in Deutschland.

PRO ASYL und der niedersächsische Flüchtlingsrat fordern:

  1. Das Aus­wär­ti­ge Amt soll end­lich ernst­haft han­deln und im Kon­takt mit den Län­dern Tür­kei, Jor­da­ni­en und Liba­non dafür sor­gen, dass Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von in Deutsch­land aner­kann­ten Flücht­lin­gen schnell und unbü­ro­kra­tisch einen Ter­min zur Vor­spra­che bei einer deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung erhalten.
  1. Drin­gend erfor­der­lich, aber bis heu­te nicht umge­setzt, ist die Aus­wei­tung eines Pilot­pro­jekts des AA für die Bear­bei­tung von Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rungs­fäl­len in Ber­lin, das im letz­ten Jahr gestar­tet ist. Wenn Fami­li­en­nach­zugs­fäl­le von Syrer*innen zen­tral in Ber­lin bear­bei­tet wür­den, könn­ten Fami­li­en­nach­zugs­an­trä­ge inner­halb von drei Mona­ten ent­schie­den werden.
  1. Auch soll­te das AA es ermög­li­chen, dass Syrer*innen in allen rund 30 Staa­ten, in die sie visa­frei ein­rei­sen kön­nen, Fami­li­en­nach­zugs­an­trä­ge bei den dor­ti­gen deut­schen Ver­tre­tun­gen stel­len kön­nen. Der­zeit ist dies nach Kennt­nis des Flücht­lings­rats und PRO ASYL nur in deut­schen Ver­tre­tun­gen in Indo­ne­si­en und Tan­sa­nia mög­lich. War­um nicht in Kai­ro oder Teheran?

Die Schwie­rig­kei­ten bei der Visu­mer­tei­lung könn­ten bewäl­tigt wer­den, wenn der poli­ti­sche Wil­le da ist und die hohen büro­kra­ti­schen Hür­den gezielt abge­baut wer­den. Der Fami­li­en­nach­zug zu aner­kann­ten Flücht­lin­gen ist eine der weni­gen lega­len und unge­fähr­li­chen Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten. Gera­de im Hin­blick auf das EU-Tür­kei-Abkom­men und die völ­li­ge Abschot­tung der Gren­ze zu Grie­chen­land sind hier schnell Ver­bes­se­run­gen erforderlich.