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Umschwenken auf Integration: Sprache und Aufenthaltsstatus sind entscheidend

Neue Perspektiven bei der Integration von Flüchtlingen: Am heutigen Mittwoch stellte die Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung ihren Abschlussbericht dazu vor. PRO ASYL hat die Arbeit der Kommission kritisch mitbegleitet und ein abweichendes Votum veröffentlicht.
Die Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung fordert in ihrem Bericht einen Perspektivwechsel in der Flüchtlingspolitik in Richtung Integration. Viele der Forderungen werden von PRO ASYL unterstützt, wie beispielsweise die Forderung nach einer massiven Ausweitung des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in Deutschland sowie der Einführung von bundesweit einheitlichen Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte. Auch Handlungsempfehlungen im Bereich der Gesundheitsversorgung, des Zugangs zu Bildungsmaßnahmen, der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Flüchtlingen sowie der Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sind gute Vorschläge für eine bessere Integration von Flüchtlingen.
Bei der Vorstellung des Expertenberichts wurde zugleich das abweichende Votum von PRO ASYL veröffentlicht.
Sprachförderung nur für Asylsuchende mit „guter Bleibeperspektive“?
Im Gegensatz zum Bundesinnenministerium (BMI) fordert die Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung eine Neudefinition des Begriffs der „guten Bleibeperspektive“. Nach Willen des BMI haben angeblich nur Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran eine gute Bleibeperspektive. Nur ihnen wird beispielsweise noch während des Asylverfahrens Zugang zum Integrationskurs gewährt. Allen anderen Asylsuchenden werden Integrationskurse verwehrt – trotz teilweise sehr hoher Schutzquoten wie im Falle afghanischer und somalischer Asylsuchender.
Nach der Definition der Robert Bosch Expertenkommission (Seite 37) hätten auch Flüchtlinge aus Afghanistan und Somalia eine gute Bleibeperspektive und müssten deshalb Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten haben. Die Expertenkommission geht davon aus, dass eine Bleibeperspektive gegeben ist, wenn bei den inhaltlichen Entscheidungen (bereinigte Schutzquote) mehr als 50 Prozent der Antragsteller im Vorjahr Schutz erhalten haben. Ebenso sind Angehörige einer Minderheit, die regelmäßig mehr als 50 Prozent Schutz zugesprochen bekommt, unter dieser Definition zu fassen. Damit hätten Flüchtlinge aus Afghanistan und Somalia Anspruch auf eine Teilnahme an Integrationskursen noch während des laufenden Asylverfahrens.
Keine Vorselektierung von Flüchtlingen!
Trotz dieser Einschätzung ist die Vorab-Kategorisierung von Flüchtlingen mit „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive höchst problematisch. Die Bleibeperspektive steht erst am Ende eines Asylverfahrens fest. Die typisierende Behandlung von Schutzsuchenden droht das zu zerstören, was der Kern des Asylrechts ist: die individuelle Prüfung des Rechts auf Asyl.
Gesetzesverschärfungen verhindern Integration
Je früher Integrationsmaßnahmen greifen, desto besser gelingen sie. Der Schlüssel für Integration in Deutschland sind Spracherwerb und Aufenthaltsstatus. Gerade bei letzterem erweist sich das Bundesinnenministerium zunehmend als hemmend: Mit immer mehr Gesetzesverschärfungen werden Flüchtlingen Steine bei ihrem Weg in die Integration gelegt. Dazu gehört die Regelung durch das Asylpaket I, nach der die Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen nun bis zu sechs Monate dauern kann und währenddessen ein Zugang zu Sprachkursen, Bildungsmaßnahmen und ggf. Arbeit so de facto nicht möglich ist.
Statt Integration: Warteschleife in überlangen Asylverfahren
Integrationshemmend ist auch die lange Dauer der Asylverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren beträgt offiziell 5,2 Monate, faktisch 9 Monate und mehr, rechnet man die Zeit hinzu, die bis zur eigentlichen Antragstellung vergeht. Extrem lang sind die Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afghanistan (23,1 Monate) und Somalia (28 Monate) – und dies trotz der hohen Anerkennungsquoten. Im Jahr 2015 wurden bei einer inhaltlichen Entscheidung 77,6 Prozent aller Flüchtlinge aus Afghanistan anerkannt (bereinigte Schutzquote), ebenso 81,6 Prozent aller Flüchtlinge aus Somalia. Bis zu einer Anhörung vergingen im Falle von afghanischen Flüchtlingen nach der Antragstellung 10,0 Monate, danach mussten sie im Durchschnitt 13,1 Monate bis zur Entscheidung warten. Somalische Flüchtlinge warteten nach der Antragstellung auf die Anhörung 15,1 Monate, danach 12,9 Monate bis zur Entscheidung (Quelle: BT-Drucksache 18/7625).
Die Expertenkommission fordert, die Praxis des zeitlichen und personellen Auseinanderfalles von Entscheidung und persönlicher Anhörung zu ändern. Zeitnah zur Anhörung soll künftig spätestens innerhalb einer Monatsfrist die Entscheidung von ein und derselben Person vorgenommen werden, sofern sich aufgrund der Anhörung nicht weiterer Aufklärungsbedarf ergeben hat.
Flüchtlinge dürfen von der Politik nicht als zu verwaltende Masse gesehen werden.
Bürokratieabbau im BAMF dringend notwendig
Die Desintegrationspolitik des Bundesinnenministeriums setzt sich auch in den Anweisungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fort. So kommen zu den extrem langen Asylverfahren Hunderttausende unerledigter Asylanträge hinzu, inzwischen sind es ca. 770.000. Dieser Rückstau erfordert politisches Handeln über die Vorschläge der Robert Bosch Expertenkommission hinaus. Dazu gehören die Einführung einer unabhängigen Verfahrensberatung, der Verzicht auf Dublin-Überstellungen nach Ungarn, Slowenien, Kroatien und selbstverständlich auch nach Griechenland, die Wiedereinführung unbürokratischer Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak sowie auch eine Altfallregelung für länger als ein Jahr anhängige Asylverfahren ohne behördliche Entscheidung.
Integrationspolitisch absurd: Wohnsitzauflage
Hinderlich für die Integration ist auch die politisch diskutierte Wohnsitzauflage. Was deutschen Arbeitssuchenden nahegelegt wird – Mobilität und Bereitschaft zum Umzug – soll bei Flüchtlingen ins Gegenteil verkehrt werden. Ausgerechnet Flüchtlinge dazu zu zwingen ihr neues Leben dort zu beginnen, wo Einheimische wegen mangelnder Zukunftschancen abwandern, ist integrationspolitisch gedacht geradezu absurd.
Flüchtlinge dürfen von der Politik nicht als zu verwaltende Masse gesehen werden. Das Ziel, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, zieht sie dorthin, wo die Perspektiven sehen. Kommunen und Städte, gerade aus strukturschwachen Gebieten, sollten das als Chance begreifen und mit Integrations- und Jobangeboten um den Zuzug von anerkannten Flüchtlingen werben. Mancherorts funktioniert es bereits, dass Anerkannte das Bleiben in einer vertraut gewordenen Umgebung plus Jobperspektive einer Abwanderung vorziehen.
Asylrecht wird an den Außengrenzen Europas ausgehebelt
Die Expertenkommission der Bosch Stiftung setzte sich auch mit der Frage des Zugangs zum Asylverfahren und nach Europa auseinander. Begrüßenswert ist der Vorschlag der Kommission, dass 2016 und 2017 dass mehrere hunderttausend Flüchtlinge im Rahmen von Aufnahmeprogrammen in Europa aufgenommen werden. Auch das Resettlement muss auf Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan ausgedehnt werden. Konsens in der Bosch Expertenkommission war: „Diese Programme ersetzen nicht das individuelle Recht auf Asyl.“
Doch gerade das individuelle Recht auf Asyl ist angesichts des „Deals“ mit der Türkei in Gefahr. Es setzt sich zunehmend die Politik durch, die Grenzen zu schließen und handverlesen nur wenigen Flüchtlingen die Einreise zu gestatten. Geschlossene Außengrenzen Europas führen zu einer faktischen Abschaffung des Menschenrechts auf Zugang zu einem individuellen Asylverfahren in der EU.