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Wenn es mitten in der Nacht an der Tür klopft…
…bleiben den Menschen oft nur wenige Minuten, um ihre Sachen zu packen. Dann werden sie unvermittelt aus ihrem gewohnten Leben gerissen und abtransportiert. Für die meisten von uns unvorstellbar, für viele Geflüchtete eine ständig präsente Angstvorstellung über viele Jahre. Denn so unmenschlich funktioniert die deutsche Abschiebepraxis.
Schon 2018, 2019, 2020 und 2021 haben wir die Abschiebepolitik der deutschen Behörden anhand einer Fallsammlung dokumentiert. Auch 2022 protokollieren wir wieder zehn Einzelfälle, die wir oder unsere Kolleg*innen in den Landesflüchtlingsräten bei unserer alltäglichen Arbeit mitbekommen. Die Geschichten von Yasaman, Eliza M.*, Gabriel, Familie G., Herrn Kumari*, Adebayo E.*, Wael*, Tamar Subeliani, Amila* und Farrukh sind dramatisch und beispielhaft – aber nur die Spitze des Eisbergs.
Abschiebungen kommen in Deutschland jeden Tag vor. Allein im ersten Halbjahr 2022 gab es 6.198 davon. Landauf-landab verlieren Menschen so unvermittelt ihre Kolleg*innen, Freund*innen, Nachbar*innen oder Mitschüler*innen. Manchmal können sie im letzten Moment noch abgewendet oder sogar nachträglich aufwändig rückgängig gemacht werden. Oft ist das auch dem Engagement von Unterstützer*innen oder unabhängigen Beratungsstellen zu verdanken. Wir freuen uns daher über jede Spende an Strukturen, die Geflüchteten in solchen Situationen entscheidend zur Seite stehen. Ganz egal, ob sie an PRO ASYL, einen der Landesflüchtlingsräte oder kommunale & lokale Flüchtlingsinitiativen geht. Denn nur mit einem breiten Netzwerk können wir weiterhin etwas gegen brutale und unmenschliche Abschiebungen unternehmen!
Auffällig ist dieses Jahr: Viele Betroffene hätten vom kürzlich beschlossenen Chancen-Aufenthaltsrecht für geduldete Menschen, die schon seit über fünf Jahren in Deutschland leben, profitiert. Während daher in einigen Bundesländern Regelungen erlassen wurden, die solche Abschiebungen »in letzter Sekunde« verhindern, wurden sie in anderen Bundesländern offenbar sogar bewusst forciert.
Fall #1: Mit 13 plötzlich im Iran
Die 13-jährige Yasaman sitzt mit einer Freundin in ihrem Zimmer im hessischen Büdingen, schreibt die Hessenschau, als Mitte März plötzlich die Polizei im Haus der Familie Ghalianloo steht. Nach zehn Jahren in Deutschland sollen die Ghalianloos in den Iran abgeschoben werden. »Wir hatten ein Haus, Auto, meine Eltern hatten beide Arbeit. Ich verstehe das nicht, es ist so ungerecht«, erzählt Yasaman im Interview. Denn die Familie erfüllte tatsächlich alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht. Doch aufgrund der komplizierten Behördenvorgaben wurden Anträge nicht gestellt – und das angekündigte Chancen-Aufenthaltsrecht ist noch nicht in Kraft, auch die hessische Vorgriffsregelung galt im März noch nicht. »Mit welcher Härte hier eine Abschiebung vollzogen wird und ein in Deutschland aufgewachsenes Kind aus seinem normalen Leben gerissen und seiner Zukunftschancen beraubt wird, das lässt einen schon fassungslos zurück« kommentiert der Hessische Flüchtlingsrat.
»Wir hatten ein Haus, Auto, meine Eltern hatten beide Arbeit. Ich verstehe das nicht, es ist so ungerecht.«
Yasaman, die den Iran mit drei Jahren verlassen hat, muss nun erstmal Persisch schreiben lernen. Und sich an die neue Kopftuchpflicht gewöhnen. Traurige Pointe des ganzen Vorgangs: Für den Vater der Familie war kein Platz mehr im Abschiebeflieger, er musste später »freiwillig« ausreisen, um bei seiner Familie zu sein.
Fall #2: Im siebten Monat schwanger – und die Familie wird abgeschoben
Schon wieder Celle in Niedersachsen: Wie schon im vergangenen Jahr ist der Landkreis Schauplatz einer besonders unwürdigen Abschiebung. Eliza M.* ist im siebten Monat schwanger und den Behörden ist bekannt, dass sie aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht abgeschoben werden darf. Trotzdem steht am 20. Januar mitten in der Nacht die Polizei in der Wohnung der Familie. Frau M. wird aufgrund der Rechtslage »nur« die »freiwillige Ausreise« nahegelegt – dafür werden der Kindsvater und die vier Kinder kurzerhand zum Abschiebeflieger gebracht und noch am selben Tag nach Georgien abgeschoben.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen dazu: »Erst ignoriert die Ausländerbehörde, dass die Familie nicht abgeschoben werden darf, und versucht es dennoch. Als ihr das Ganze zu gefährlich wird, deklariert sie die Aussetzung der Abschiebung zu einem fürsorglichen Akt und bieten Frau M. eine »freiwillige Ausreise« an. Wäre den Behörden tatsächlich an Frau M. und ihrem ungeborenen Kind gelegen, dann hätten sie die Familie nicht auseinandergerissen.«
Fall #3: Wenn der Mitschüler morgens nicht kommt
Als Gabriel E. am 12. Juli weder in der Schule noch in der Tagesstätte im Landkreis Dachau erscheint, wundern sich die Betreuer*innen. Auch von seinen Geschwistern fehlt jede Spur. Abends erfahren sie von Nachbar*innen von Familie E.: Die Eltern und die drei Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren wurden um ein Uhr Nachts von der Polizei abgeholt und nach Lagos in Nigeria abgeschoben.
Der Bayerische Flüchtlingsrat kommentiert: »Die Abschiebung dieser sehr gut integrierten Familie ist ein Skandal. Arbeitgeber, Schule und Betreuerin setzten sich für die Familie ein. Die völlig unnötige Abschiebung kurz vor Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts lässt den Schluss zu, dass in Bayern schnell noch viele derjenigen, die von dem Gesetz profitieren würden, abgeschoben werden sollen« – denn auch Bayern hat keine entsprechende Vorgriffsregelung.
Dabei sind solche Abschiebungen nicht nur unmenschlich, sondern auch völlig unverständlich – der Vater arbeitete jahrelang, bis ihm die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht hätte er sie wiedererlangen können. Zudem sollte der Fall in Kürze an die Bayerische Härtefallkommission gehen – die bayerischen Behörden wollten offenbar vorher noch schnell traurige Fakten schaffen. Die Mitschüler*innen von Gabriels Schwester haben nun eine Petition zur Rückholung der Familie gestartet.
Fall #4: Abschiebung um jeden Preis: Nikolaus macht den Sack zu
Die kurdische Familie G. floh im Jahr 2020 aus der Türkei. Familienvater Azad G.* musste dort wegen seiner politischen Aktivitäten die Verhaftung befürchten, er hatte unter anderem im Kampf gegen den IS verletzte Kämpfer*innen zu medizinischen Behandlungen gebracht. Obwohl in der Türkei ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt, wurde der erste Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Mit neuen Beweisen dazu sollte nun ein weiteres Asylverfahren eingeleitet werden. Aufgrund eines fünftägigen Psychiatrie-Aufenthaltes des Vaters verzögerte sich jedoch die persönliche Vorstellung beim BAMF zur Asylfolgeantragstellung.
Zu dieser kam es erstmal auch nicht, denn: Bevor die Familie den Folgeantrag am 28. September persönlich stellen konnte, wurden Azad G., seine Frau und die vier kleinen Kinder frühmorgens um 4:30 Uhr in ihrer Wohnung in Kassel aus dem Schlaf gerissen – Abschiebung! Die Maßnahme wurde letztlich glücklicherweise noch abgebrochen, in der Folge wurde Azad G. aber in Abschiebehaft genommen – eine völlig unnötige Form der Familientrennung, zumal in einer solchen dramatischen Ausnahmesituation. Da sich Freund*innen der Familie sehr schnell hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandten, konnte PRO ASYL unterstützend tätig werden. Nach wenigen Tagen konnten die Anwält*innen erfolgreich intervenieren und der Familienvater wurde entlassen.
Das Asylfolgeverfahren läuft seitdem – jedoch wurde am Nikolaustag überraschend ein zweiter Abschiebeversuch unternommen und letztlich vollzogen.
Das Asylfolgeverfahren läuft seitdem – jedoch wurde am Nikolaustag überraschend ein zweiter Abschiebeversuch unternommen und letztlich vollzogen. Für die Abschiebung der sechsköpfigen Familie wurden keine Kosten und Mühen gescheut: Um 5 Uhr morgens wurde die Familie erneut abgeholt und in einem eigens gecharterten Flugzeug in die Türkei geflogen. PRO ASYL als auch die Anwaltskanzlei erfuhren erst nach der bereits am Vormittag erfolgten Abschiebung davon. Der Fall wird jetzt im Nachgang nochmal von allen Beteiligten aufgearbeitet.
Fall #5: Zukunft in Aussicht? Abschieben!
Herr Kumari* kann sich große Hoffnungen machen: Die neue Bundesregierung hat das Chancen-Aufenthaltsrecht angekündigt und ohnehin fehlen ihm nur noch wenige Wochen, bis er eine Beschäftigungsduldung erlangen kann. Außerdem arbeitet er seit fünf Jahren in Vollzeit und hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Aber im September wird er unerwartet in Abschiebehaft genommen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg protestiert noch gegen die Abschiebung – aber vergebens, kurz darauf wird Herr Kumari schließlich nach Sri Lanka abgeschoben.
Verwandte schildern, dass er dort nach der Ankunft festgenommen wurde, nach Informationen des Flüchtlingsrates ist er mittlerweile aber wieder in Freiheit. Besonders bitter: Keine vier Wochen später hat die Landesregierung in Baden-Württemberg endlich verkündet, dass Menschen, die vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren würden, nun nicht mehr abgeschoben werden sollen. Herr Kumari wäre so ein Mensch gewesen – nun hat seine Firma einen unverzichtbaren Mitarbeiter verloren.
Fall #6: Abschiebe-Wahn schlägt Kinderrechte?
Adebayo E.* ist 38, arbeitet in der Metallweiterverarbeitung und lebt mit seiner Partnerin, ihrem ältesten Kind und drei gemeinsamen Kindern im Alter von zwei bis sieben Jahren in Gelsenkirchen. Das älteste Kind hat aufgrund des deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit, die anderen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Und Adebayo hofft auf das Chancen-Aufenthaltsrecht. Da er schon seit 2015 in Deutschland lebt und Vollzeit arbeitet, ist er prädestiniert dafür. Im August 2022 ist das neue Gesetz aber noch nicht beschlossen – und die Stadt Gelsenkirchen schiebt ihn kurzerhand im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Nigeria ab. Obwohl es eigentlich in NRW sogar einen Vorgriffserlass aufs Chancen-Aufenthaltsrecht gibt.
Das Abschiebungsreporting NRW berichtet über den Fall und die zynische Begründung: Die Familieneinheit könne die Familie auch in Nigeria bewahren. Ganz abgesehen davon, dass alle Kinder in Deutschland geboren wurden, würde damit auch in Kauf genommen, dass das älteste Kind keinen persönlichen Kontakt mit seinem leiblichen Vater mehr pflegen kann. Die zuständige Behörde macht in ihrem Abschiebewahn also nicht nur nicht vor gut integrierten Menschen, die bald einen regulären Aufenthalt erlangen könnten, Halt, sie nimmt auch keine Rücksicht auf die Rechte und Bedürfnisse von Kleinkindern.
Fall #7: Wael*: Schwer krank und schutzlos in Polen
Wael* ist einer von vielen Menschen, die im vergangenen Jahr über die polnisch-belarussische Grenze in die EU und später nach Deutschland kamen und die von der PRO ASYL-Einzelfallberatung und dem Rechtshilfefonds unterstützt werden, um eine Abschiebung zu verhindern. Denn sie alle schildern schreckliche Erlebnisse:
Etwa 40 Minuten, erinnert sich Wael, schlugen belarussische Einheiten immer wieder auf ihn ein. Die Hiebe mit Schlagstöcken zielten vor allem auf das Becken und den Rücken des 39-jährigen, der im Herbst 2021 vor dem syrischen Bürgerkrieg floh und versuchte, über Belarus in die EU zu gelangen. Polnische Einheiten griffen ihn nach dem geglückten Grenzübertritt auf, brachten ihn ohne jedes Verfahren an die belarussische Grenze zurück und lieferten ihm damit seinen Peinigern aus. Wie sich viel später herausstellt, erleidet Wael durch die Misshandlungen schwere Verletzungen an der Hüfte, die dringend operativ behandelt werden müssten – doch auch ein Jahr später hat das nicht stattgefunden. Im Januar 2022 schafft es Wael erneut über die polnische Grenze und wird mehrere Monate in verschiedenen Lagern inhaftiert. Wie alle hier bleibt er im Ungewissen über die Länge der Inhaftierung und den Stand des Asylverfahrens und fühlt sich hinter Stacheldraht und Gittern wie ein Krimineller. Aus Protest schließt er sich einem Hungerstreik an.
Der nunmehr auf Krücken angewiesene Wael wird von der Grenzpolizei ohne Versorgung, ohne Unterkunft und mit nur wenigen verbliebenen Tabletten aus Deutschland vor dem Warschauer Flughafen ausgesetzt.
Als er es schließlich nach Deutschland schafft, wird sein Asylantrag als unzulässig abgelehnt: Polen soll für sein Asylverfahren zuständig sein, trotz der schrecklichen Erlebnisse dort. Die Abschiebung droht, Waels Gesundheitszustand verschlechtert sich weiter. Sein Hüftschaden wird nicht behandelt. Er leidet unter sehr starken Schmerzen, versucht sich das Leben zu nehmen und kommt in die Psychiatrie. Nach seiner Entlassung wird er trotz seines weiterhin kritischen Gesundheitszustandes und in extrem geschwächter Verfassung nach Polen abgeschoben.
Durch die Intervention mehrerer Stellen kann die erneute Inhaftierung in Polen in letzter Sekunde verhindert werden. Der nunmehr auf Krücken angewiesene Wael wird von der Grenzpolizei ohne Versorgung, ohne Unterkunft und mit nur wenigen verbliebenen Tabletten aus Deutschland vor dem Warschauer Flughafen ausgesetzt.
Fall #8: »Ich hatte keine 15 Minuten Zeit meine Sachen zu packen…«
…das erzählt Tamar Subeliani dem SWR. Die junge Frau macht eine Ausbildung zur Erzieherin in Stuttgart – bis im Oktober die Polizei vor der Tür steht und sie sofort nach Georgien abschiebt. Obwohl sie in Ausbildung war, konnte sie noch keine Ausbildungsduldung beantragen, da ihr Asylantrag erst kürzlich abgelehnt worden war. Die Möglichkeit hätte sich nach Ablauf einer Wartefrist im November eröffnet – aber vorher haben die Behörden schon vollendete Tatsachen geschaffen. Klassenkamerad*innen, Ausbilder*innen und die Verantwortlichen ihrer Gemeinschaftsunterkunft sind gleichermaßen fassungslos.
»Ich habe mich gefühlt wie eine Kriminelle und das war das schlimmste Gefühl, das ich jemals gespürt hatte.«
Fall #9: Vierjährige abgeschoben, Vater verzweifelt
Die Situation der kleinen Amila* ist ohnehin schon kompliziert. Ihre Eltern sind getrennt und teilen sich das Sorgerecht, die Vierjährige lebt bei der Mutter. Immer wieder kommt es aber zu Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung, mehrere Verfahren dazu laufen, der Vater bemüht sich darum, dass seine Tochter zu ihm ziehen kann. Mitten in diese Gemengelage hinein schiebt die Ausländerbehörde im Oberbergischen Kreis Mutter und Tochter einfach nach Sri Lanka ab.
Der Vater – der nicht aus Sri Lanka, sondern aus Nigeria stammt – ist verzweifelt. Nicht nur, dass er nun keine Möglichkeit mehr hat, sein Kind zu sehen – es ist auch unklar, wie das Mädchen in Sri Lanka von ihrer Mutter überhaupt versorgt werden kann. Das Abschiebungsreporting NRW fragt zu dem Vorgang: »Wie kann es sein, dass ein in Deutschland geborenes Mädchen mitten in einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch dessen Mutter mit dieser gemeinsam in ein fremdes Land abgeschoben und damit auf unabsehbare Zeit vom ebenfalls sorgeberechtigten Vater getrennt wird?«
Fall #10: Abschiebung einen Tag vorm Vorstellungsgespräch beim Landratsamt
Frühmorgens am 8. Februar beginnt für Farrukh ein Albtraum: Die Polizei klopft an seiner Tür der Geflüchtetenunterkunft in Hoyerswerda und holt ihn zur Sammelabschiebung nach Pakistan ab. Er hatte bis spät in die Nacht gelernt, weil eine Woche später die letzte Prüfung für seinen Bachelor in Wirtschaftsinformatik ansteht. Am Folgetag wurde er bereits zu einem Vorstellungsgespräch beim Landratsamt für Schule und Bildung eingeladen, als Sachbearbeiter für Informations- und Kommunikationstechnik. Doch dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. »Es fehlte nur noch eine Prüfung, meine Studienbescheinigung bestätigt das. Gestern habe ich noch für meine Klausur gelernt und heute werde ich abgeschoben. Mein komplettes Leben ist zerstört«, sagt Farrukh dem Sächsischen Flüchtlingsrat – bevor der Kontakt abbricht, weil die Polizei mit der Abschiebung beginnt.
»Es fehlte nur noch eine Prüfung, meine Studienbescheinigung bestätigt das. Gestern habe ich noch für meine Klausur gelernt und heute werde ich abgeschoben. Mein komplettes Leben ist zerstört«
Dabei werden Menschen wie er, die ein duales Studium im IT-Bereich abschließen, händeringend gesucht. Außerdem hätte auch er vom Chance-Aufenthaltsrecht profitiert, da er seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebt. Anders als andere Bundesländern hat Sachsen aber keine Vorgriffsregelung erlassen.
Farrukh hat seine letzte Online-Klausur trotz der Abschiebung und der psychischen Belastung bestanden – von Pakistan aus. Mittlerweile hat er nach virtuellen Vorstellungsgesprächen von drei unterschiedlichen Unternehmen Jobangebote erhalten. Aber er kann sie nicht annehmen: Die ihm durch die Abschiebung auferlegten Einreise- und Aufenthaltsverbote verhindern derzeit, dass er für diese Stellen zurück nach Deutschland kehren darf.
(mk)
*Namen geändert