22.05.2019
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Soldaten dürfen rein - Flüchtlinge nur fünf pro Woche: Die Transitzone in Tompa an der ungarisch-serbischen Grenze. Foto: picture alliance / Photoshot

Ungarn hat das Recht auf Asyl fast gänzlich abgeschafft. Kaum ein Schutzsuchender kann in dem Land einen Asylantrag stellen. Zudem werden sie in den sog. Transitzonen von Behörden schikaniert. Zuletzt wurden einige nicht einmal mehr mit Nahrung versorgt. Unsere Partner vom Ungarischen Helsinki Komitee (HHC) gehen dagegen vor.

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Asyl­an­trä­ge gab es in Ungarn – im gan­zen Jahr 2018.

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Ungarn ist ver­schwin­dend gering: 2018 konn­ten 671 Per­so­nen einen Asyl­an­trag stel­len. Asyl kann aus­schließ­lich in einer der zwei Tran­sit­zo­nen in Röszke und Tom­pa ersucht wer­den. Seit Janu­ar 2018 erlaubt die Asyl­be­hör­de die Ein­rei­se von ledig­lich einer Per­son pro Wochen­tag und Transitzone.

Gewalt an der Grenze

Die Grenz­po­li­zei setzt die­se Vor­ga­be auch mit Gewalt gegen Schutz­su­chen­de durch. In 5.819 Fäl­len wur­den gemäß HHC im Jahr 2018 Men­schen davon abge­hal­ten, unga­ri­sches Gebiet zu betre­ten oder wur­den nach Ser­bi­en gebracht, ohne einen Asyl­an­trag stel­len zu können.

Als wäre dies nicht genug las­sen sich die unga­ri­schen Behör­den immer wei­te­re Schi­ka­nen für die weni­gen Schutz­su­chen­den ein­fal­len, die es in eine Tran­sit­zo­ne geschafft haben. Im August 2018 wur­de der ers­te Fall bekannt, in dem Asyl­su­chen­den die Nah­rungs­ver­sor­gung ver­wei­gert wurde.

Im August 2018 wur­de der ers­te Fall bekannt, in dem Asyl­su­chen­den die Nah­rungs­ver­sor­gung ver­wei­gert wurde.

Schutzsuchende bekommen kein Essen

Am 08.08.2018 wur­de der Asyl­an­trag einer afgha­ni­schen Fami­lie als unzu­läs­sig abge­lehnt. Dar­auf­hin wur­den nur noch das Kind und die stil­len­de Mut­ter mit Essen ver­sorgt, der Vater bekam nichts mehr. Mit ihm tei­len durf­ten Mut­ter und Kind auch nicht.

Die unga­ri­schen Behör­den reden sich her­aus, wenn die Tran­sit­zo­nen als Gefäng­nis­se bezeich­net wer­den. Sie behaup­ten, der Weg zurück nach Ser­bi­en ste­he jeder­zeit offen. Doch auch der UNHCR hält fest, dass Ser­bi­en kein »Siche­rer Dritt­staat« ist.

Eine Rück­kehr nach Ser­bi­en bedeu­tet jedoch das Ende des Asyl­ver­fah­rens – und in Fäl­len, wie dem des hun­gern­den Vaters auch des Kla­ge­wegs. Denn um gegen die Unzu­läs­sig­keits­ent­schei­dung zu kla­gen, darf er die Tran­sit­zo­ne nicht verlassen.

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Mal muss­te das HHC schon vor den EGMR zie­hen, nur damit Asyl­su­chen­de in Ungarn etwas zu Essen erhalten.

EGMR stellt Versorgung sicher

Das Unga­ri­sche Hel­sin­ki Komi­tee / Hun­ga­ri­an Hel­sin­ki Com­mit­tee brach­te den Fall der Fami­lie vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR). Die­ser erwirk­te mit Sofort­maß­nah­men (»rule 39«) die Nah­rungs­mit­tel­ver­sor­gung der Schutz­su­chen­den. Fünf Mal muss­te das HHC im August 2018 über die­sen Weg die Essens­ver­sor­gung von Asylbewerber*innen sicher­stel­len, bis die unga­ri­schen Behör­den erklär­ten, die Pra­xis einzustellen.

Nichts­des­to­trotz wur­de am 08.02.2019 den Eltern einer ira­ki­schen Fami­lie fünf Tage lang die Essens­aus­ga­be  ver­wei­gert, bis das HHC erneut durch eine Sofort­maß­nah­me des EGMR die Ver­sor­gung erzwang. Acht Fäl­le brach­te das HHC zwi­schen Febru­ar und 23.04.2019 vor den EGMR.

EU: Mehrere Verfahren gegen Ungarn

Gegen Ungarn lau­fen der­zeit meh­re­re Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren im Bereich »Migra­ti­on und Asyl«. Nach der Ein­lei­tung eines  Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens wegen der soge­nann­ten »Stop-Sor­os-Geset­ze« am 19.07.2018 ging die EU-Kom­mis­si­on am 24.01.2019 den nächs­ten Schritt. Das Geset­zes­pa­ket kri­mi­na­li­siert die Arbeit von NGOs und bedroht Unterstützer*innen von Asylbewerber*innen mit Gefängnisstrafen.

»All die­se Geset­zes­än­de­run­gen sind Angrif­fe auf den Rechtsstaat«

Ani­kó Bak­onyi, HHC

Auf­grund der Unver­ein­bar­keit der Asyl- und Rück­füh­rungs­vor­schrif­ten des Lan­des mit EU-Recht wur­de Ungarn mitt­ler­wei­le von der EU-Kom­mis­si­on vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof ver­klagt.

Zusätz­lich läuft gegen Ungarn ein Ver­fah­ren nach Arti­kel 7 des EU-Ver­trags. Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat am 13.09.2018 fest­ge­stellt, dass die poli­ti­schen Ent­wick­lun­gen in dem Land eine Gefahr für die EU-Grün­dungs­wer­te darstellen.

Die Situa­ti­on in Ungarn kom­men­tiert Ani­kó Bak­onyi vom HHC: »All die­se Geset­zes­än­de­run­gen sind Angrif­fe auf den Rechts­staat. Die Anti-NGO-Geset­ze sind nur ein Teil davon (…)Die Regie­rung hat nun ein Instru­men­ta­ri­um, um gegen uns vor­zu­ge­hen. Ich kann mir vor­stel­len, dass sie irgend­wann auch davon Gebrauch machen wird. Wozu wur­den sie schließ­lich ver­ab­schie­det? Wann und wie die Geset­ze ange­wen­det wer­den, das liegt allei­ne bei der Regie­rung. Das schwebt wie ein Damo­kles­schwert über der Zivilgesellschaft«.

(dm)