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Scharfe Kritik an Gesetzentwurf zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
Ausweitung der Abschiebungshaft, Aushöhlung des geplanten Bleiberechts – das sind die absehbaren Folgen der geplanten Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Der entsprechende Gesetzentwurf wird morgen im Bundestag beraten. PRO ASYL und die Wohlfahrtsverbände fordern: Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden.
Ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht, dass den vielen seit Jahren in Deutschland nur geduldeten Menschen endlich eine sichere Lebensperspektive gibt – das hatten PRO ASYL und die Wohlfahrtsverbände seit Jahren gefordert. Dass das Vorhaben nun durch die Große Koalition umgesetzt wird, ist daher erfreulich.
Aber die Details des morgen in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfes geben PRO ASYL, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Paritätischem Wohlfahrtsverband Anlass zu scharfer Kritik: Es droht, dass vielen Geduldeten das Bleiberecht vorenthalten bleibt – und dass Flüchtlinge künftig viel häufiger in Haft genommen werden.
Absolut inakzeptabel: Ausweitung der Abschiebungshaft
Die Neuregelung der „Aufenthaltsbeendigung“, die mit dem Bleiberecht im selben Gesetzentwurf geregelt werden soll, führt, wird sie wie geplant umgesetzt, zu einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung von Flüchtlingen.
So sieht der Gesetzentwurf die rechtliche Möglichkeit vor, Asylsuchende allein aus dem Grund zu inhaftieren, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben: Nach § 2 Abs. 15 Satz 21 soll die Dublin-Haft möglich sein, „wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat…“.
Dies würde dazu führen, dass die Mehrheit der Asylsuchenden, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen, in Haft genommen werden kann. Viele Menschen, die etwa aus Syrien, dem Irak oder anderen Staaten nach Europa fliehen, suchen Schutz bei bereits hier lebenden Bekannten oder Verwandten. Kommen die Flüchtlinge beispielsweise in Italien an, reisen aber zu ihren Bekannten nach Deutschland weiter, würde ihnen künftig hier die Inhaftierung drohen – eine inakzeptable Vorstellung.
Flucht ist kein Verbrechen!
Ebenfalls vollkommen inakzeptabel ist der Haftgrund in § 2 Abs. 14 Nr. 4., nach dem ein Ausländer inhaftiert werden, der zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt hat. Doch: Wie sollen Schutzsuchende ohne so genannte „Schleuser“ einreisen, wenn legale Wege weitgehend abgeschnitten sind? Seit 1980 hat Deutschland systematisch die Visa-Pflicht für alle Herkunftsländer von Asylsuchenden eingeführt. Flankiert wurde dies mit der Schaffung von Sanktionsregelungen für Transportunternehmen. Flüchtlinge können nicht einfach legal nach Deutschland reisen. Ein Visum wird ihnen nicht ausgestellt. Sie sind in aller Regel auf Fluchthelfer angewiesen, um Schutz in Europa suchen zu können.
Vier Tage Haft jenseits rechtstaatlicher Prinzipien
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Flüchtlinge im Rahmen geplanter Abschiebungen vier Tage in Haft genommen werden können – und dies unabhängig von dem Vorliegen der im Gesetzentwurf genannten Haftgründe. Ausreichend soll sein, dass die Ausreisefrist abgelaufen ist und dass „der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird, indem er fortgesetzt seine gesetzliche Mitwirkungspflicht verletzt hat oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat“. Dies stellt eine generalklauselartige Ermächtigung dar, die zentralen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.
Haft ist generell eine völlig unangemessene Maßnahme gegenüber Schutzsuchenden. Denn Flucht ist kein Verbrechen. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Asylsuchenden traumatisiert oder aus anderen Gründen besonders schutzbedürftig ist – diese Menschen zu inhaftieren ist erst recht inakzeptabel.
Bleiberecht: Kaum eingeführt, schon ausgehöhlt?
Eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete ist lang überfällig. In dieser Hinsicht weist der Gesetzentwurf viele positive Aspekte auf. Aber das Kleingedruckte gibt Anlass zu großer Besorgnis: § 11 Abs. 6 führt dazu, dass die Behörden einen Großteil der Geduldeten vom Bleiberecht ausschließen können. Die Restriktion zielt auf die typische Duldungssituation: Wer nicht innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu bestand, soll vom Bleiberecht ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber ermöglicht es damit den Behörden, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder anzuwenden oder nicht. Wenn die Bleiberechtsregelung in der Praxis wirksam werden soll, dann muss auf § 11 Abs. 6 verzichtet werden.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bleiben außen vor
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass unbegleitete Minderjährige kaum Chancen auf ein Bleiberecht haben. Hintergrund dafür sind Altersfristen und Mindestaufenthaltszeiten: Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrem 17. Geburtstag einreisen, können sie nicht von der Bleiberechtsregelung für Heranwachsende profitieren. Denn die sieht vor, dass man bei Vollendung des 21. Lebensjahrs einen vierjährigen Aufenthalt und Schulbesuch in Deutschland vorweisen kann. Wer bei der Einreise auch nur ein wenig älter ist als exakte 17 Jahre, kann dies logischerweise nicht.
Und von der allgemeinen Bleiberechtsregelung für gut Integrierte können sie erst profitieren, wenn sie bereits mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben (§ 25b). Die Folge: Junge Menschen werden mehrere Jahre in der Duldung gehalten. Dieser prekäre Status erschwert ihnen die Integration massiv. Wer nur geduldet ist und daher jederzeit abgeschoben werden könnte, hat schlechte Chancen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle zu finden – der Status der Duldung schreckt potentielle Arbeitgeber ab.
Interessanterweise sah der erste Entwurf des Gesetzes – der Referentenentwurf vom April 2014 – noch ein Bleiberechts für gut integrierte Jugendliche (§ 25a) für bis maximal 27jährige vor. Dass nun dem aktuellen Entwurf zufolge nur noch junge Menschen bis 21 Jahren von der Regelung profitieren sollen, bedeutet in der Praxis, dass viele junge Flüchtlinge und Migranten in einer für ihre Integration entscheidenden Lebensphase große Unsicherheit erleiden und ihr Leben nicht in den Hand nehmen können.
Wiedereinreisesperren: Noch schärfere Diskriminierung von Westbalkanflüchtlingen
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es künftig dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht werden, Asylsuchende, deren Anträge nach der „Sicheren-Herkunftsländer-Regelung“ abgelehnt wurden, mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu belegen (§ 11 Abs. 7). Damit werden Asylsuchende aus den – in Verkennung massiver menschenrechtlicher Defizite – zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Westbalkanstaaten – noch schärfer diskriminiert als bislang.
Schon jetzt sorgt der Druck aus Deutschland und anderen EU-Staaten, dass mindestens zwei der als „sicher“ deklarierten Staaten (nämlich Serbien und Mazedonien), Bürgerinnen und Bürger an der Ausreise hindern, wenn sie ihnen unterstellen, sie könnten in der EU Asylanträge stellen. Die Praxis, den eigenen Bürgern ihr Menschenrecht auf Ausreise zu nehmen, trifft insbesondere Roma. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen, EU-weit geltenden Wiedereinreisesperren flankieren dieses menschenrechtswidrige Vorgehen der angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“: Der neue § 11 Abs. 7 sorgt dafür, dass die Betroffenen bereits an den EU-Außengrenzen von Ungarn oder Bulgarien abgefangen werden.
Wer es trotz einer Wiedereinreisesperre und der bis in die Herkunftsstaaten vorverlagerten Flüchtlingsabwehr schaffen sollte, bis nach Deutschland zu gelangen, dem droht eine strafrechtliche Sanktionierung: Wer unter Umgehung eines Einreiseverbotes einreist, kann strafrechtlich belangt werden.
Protestaktion an die Fraktionsvorsitzenden der Großen Koalition
Insgesamt lässt sich festhalten: Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werden extrem problematische rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um rigoroser gegen einen Teil der Geduldeten sowie gegen künftig einreisende Asylsuchende vorzugehen.
PRO ASYL ruft dazu auf, sich mit einer E‑Mail-Aktion an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktionen, Thomas Oppermann und den Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder zu wenden. Mit der Aktion appelliert PRO ASYL an die Regierungsparteien, die geplanten Inhaftierungsmöglichkeiten für Asylsuchende aus dem „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ zu streichen und die Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen deutlich effektiver zu gestalten.
Weiterführende Informationen:
Bundestag beschließt Ausweitung der Abschiebungshaft und Bleiberechtsregelung (02.07.15)
Im „sicheren Herkunftsland“ Mazedonien droht ein Bürgerkrieg (22.05.15)
Mazedonien: Von wegen „sicheres Herkunftsland“ (11.05.15)
Ziviler Ungehorsam gegen die „Abschiebepraxis auf Basis der Heimlichkeit“ (07.05.15)