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Ausreise mit Risikozuschlag - solche Angebote wie vom Regierungspräsidium Darmstadt haben Methode. Auch der Innenminister agiert schon wie beim Teleshopping. Foto: Twitter

Um Menschen dazu zu bringen, Deutschland so schnell wie möglich wieder zu verlassen, ist sich die Bundesregierung offenbar für nichts zu schade. Marktschreierisch werden nun erhöhte Prämien für rasche Ausreisen versprochen. Währenddessen klagen viele Flüchtlinge gegen mangelhafte Asylbescheide – und bekommen dabei immer öfter Recht.

»Wenn Sie sich bis Ende Febru­ar für eine frei­wil­li­ge Rück­kehr ent­schei­den, kön­nen Sie neben einer Start­hil­fe erst­mals eine Wohn­kos­ten­hil­fe für die ers­ten zwölf Mona­te in Ihrem Her­kunfts­land erhal­ten« – was klingt wie die Wer­be­sprü­che von mit­tel­mä­ßig talen­tier­ten Ver­käu­fern auf Home­shop­ping-Kanä­len ist lei­der auf den zwei­ten Blick gar nicht mehr lus­tig. Denn die­ser Satz stammt allen Erns­tes von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re, der damit die soge­nann­ten »frei­wil­li­gen Aus­rei­sen« noch attrak­ti­ver machen möchte.

Starthilfe Plus extended

Bereits Anfang des Jah­res hat­te die Bun­des­re­gie­rung eine »Hau ab – Prä­mie« ein­ge­führt, die Flücht­lin­gen Geld bie­tet, wenn sie auf Kla­gen gegen nega­ti­ve Beschei­de oder sogar völ­lig auf die Prü­fung ihres Asyl­an­trags ver­zich­ten und in ihre Hei­mat­län­der zurück­keh­ren. Die soge­nann­te »Start­hil­fe Plus« war dabei aller­dings nicht für Men­schen aus Län­dern mit gerin­ger Schutz­quo­te gedacht, auf der ent­spre­chen­den Lis­te ste­hen unter ande­rem Syri­en, Afgha­ni­stan, Iran, Irak, Eri­trea und Soma­lia. Län­der, aus denen Men­schen zu Tau­sen­den vor Krieg, Ter­ror und poli­ti­scher Ver­fol­gung flie­hen. Unge­ach­tet der dama­li­gen brei­ten Kri­tik soll das Modell jetzt wei­ter aus­ge­baut wer­den.

Geldprämien und Lagerpflicht: Mit Zuckerbrot & Peitsche zur Ausreise?

Deutsch­land ver­mit­telt den Schutz­su­chen­den, dass man sie bloß schnellst­mög­lich wie­der los­wer­den will – ins Bild pas­sen da auch die Plä­ne zur bun­des­wei­ten Ein­ka­ser­nie­rung von Flücht­lin­gen in soge­nann­ten »Ent­schei­dungs- und Rück­füh­rungs­zen­tren«, die in Bay­ern bereits eta­bliert sind und zu vie­len Pro­ble­men füh­ren, aber für den Staat den gewünsch­ten Neben­ef­fekt erzie­len, dass die Betrof­fe­nen viel weni­ger Mög­lich­kei­ten haben, eine unab­hän­gi­ge Ver­fah­rens­be­ra­tung zu erhal­ten. Statt­des­sen steht zu befürch­ten, dass die geplan­te flä­chen­de­cken­de staat­li­che Rück­kehr­be­ra­tung Asyl­an­trags­stel­ler bereits im lau­fen­den Ver­fah­ren unter Aus­rei­se­druck setzt.

Mieser Versuch, die Gerichte zu entlasten

Die Vor­ge­hens­wei­se der Regie­rung ist eine fie­se Stra­te­gie, um Men­schen dar­an zu hin­dern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Denn: Gegen bei­na­he jede zwei­te Ent­schei­dung im Asyl­ver­fah­ren wird mitt­ler­wei­le Kla­ge ein­ge­reicht. Die Erfolgs­quo­te der Kla­gen steigt dabei merk­lich, was vor allem auf die man­geln­de Qua­li­tät im Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) zurück­zu­füh­ren ist. Rech­net man die rein for­mel­len Ent­schei­dun­gen her­aus, ist mitt­ler­wei­le fast jede zwei­te Kla­ge erfolg­reich. Der, lan­ge vor­her­ge­sag­ten, Über­las­tung der Ver­wal­tungs­ge­rich­te will man nun offen­bar mit unmo­ra­li­schen Ange­bo­ten ent­ge­gen­wir­ken, die oben­drein noch auf weni­ge Mona­te begrenzt wer­den und Betrof­fe­ne damit dazu ver­führt, über­stürz­te Ent­schei­dun­gen zu treffen.

(mk)