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Anhörung: Keine rechtliche Grundlage für eine Einstufung der Maghreb-Staaten als »sicher«
Die Bundesregierung plant – als Reaktion auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht von Köln – die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Dass diesem Ansinnen rechtlich wie tatsächlich jede Grundlage fehlt, zeigte die gestrige Anhörung im Innenausschuss des Bundestages.
Die Einstufung von Herkunftsstaaten als »sicher« ist keine rein politische Entscheidung, vielmehr müssen die Bundesregierung und das Parlament gemäß den Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse in den betreffenden Staaten untersuchen. Hierzu können Berichte von internationalen Organisationen ausgewertet und Expert*innen angehört werden. Umso erstaunlicher ist es, dass bei der gestrigen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegen der rechtlichen Vorgaben mehrheitlich Sachverständige geladen wurden, die zur Situation in drei Maghreb-Staaten nichts beizutragen hatten. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten vor allem Vertreter*innen aus den Behörden eingeladen, um ihre politische Abschreckungskampagne zu legitimieren.
Folter, staatliche Repression, Unterdrückung: Keine Grundlage für sichere Herkunftsstaaten
Nur zwei Sachverständige äußerten sich konkret zur Menschenrechtssituation in den drei genannten Staaten. Wiebke Judith von Amnesty International berichtete, dass in allen drei Staaten grundlegende politische Freiheitsrechte missachtet werden. Auch PRO ASYL sowie andere Organisationen hatten in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf erhebliche Menschenrechtsverletzungen hingewiesen. Nach Berichten von Amnesty werden in allen drei Staaten kritische Journalist*innen in ihrer Arbeit massiv behindert und Versammlungen oppositioneller Gruppierungen aufgelöst. Auch Homosexualität ist in allen drei Staaten strafbar. Schwule oder Lesben, die ihre Sexualität offen ausleben, können dafür ins Gefängnis wandern. In Gefängnisse, in denen Amnesty sogar Fälle von Folter dokumentiert hat. Doch das scheint für die Bundesregierung kein Problem darzustellen: »Homosexualität wird für die Behörden [in Algerien] dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird.« Homosexuelle können also problemlos abgeschoben werden, schließlich könnten sie ihre Sexualität einfach geheim halten. Wiebke Judith erinnerte den Ausschuss auch daran, dass insbesondere bei beschleunigten Verfahren die Asylsuchenden faktisch keine Möglichkeit haben, ihre Fluchtgründe adäquat vorzutragen. Opfer von homosexueller Verfolgung benötigten jedoch beispielsweise zunächst Vertrauen und Sicherheit, bis sie in der Lage sind, über ihre Fluchtgründe zu berichten.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx schloss sich inhaltlich den Ausführungen von Amnesty International an und verwies ebenfalls auf zahlreiche dokumentierte Menschenrechtsverletzungen. Laut Marx erfüllt keines der drei Herkunftsländer die Voraussetzungen des Verfassungs- und Unionsrechts, um als »sicher« bestimmt zu werden. Er kritisierte, dass im Gesetzgebungsverfahren – obwohl nach EU-Recht vorgesehen – Stellungnahmen internationaler Nichtregierungsorganisationen und der Vereinten Nationen nicht zur Kenntnis genommen werden. Nach seinem Eindruck versuche sich die Bundesregierung gegenüber den Menschenrechtsverletzungen blind zu machen und stütze ihre Erwägungen nur auf das straffällige Verhalten einzelner Asylsuchender.
Sachverständige der Regierung bringen keine neuen Erkenntnisse
Im Gegensatz zu diesen konkreten Darstellungen der Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten konnten die Sachverständigen, die von den Regierungsfraktionen geladen wurden, nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Reinhard Boos vom sächsischen Innenministerium und Ursula Gräfin Praschma aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verloren kein Wort über die Situation in den betroffenen Ländern. Dafür betonten sie die Wichtigkeit der »Signalwirkung« dieser Einstufung, durch die Flüchtlinge aus diesen Staaten davon abgeschreckt werden sollen, nach Deutschland zu kommen. Als Beleg für die angeblich »sichere Situation« in diesen Staaten führten sie lediglich die niedrigen Anerkennungszahlen von Asylsuchenden aus dem Maghreb an – dabei sind Anerkennungszahlen, wenn überhaupt, nur ein Indiz, aber kein Kriterium für die Sicherheit eines Herkunftslandes. Den profunden Vorträgen der beiden anderen Sachverständigen konnten sie nichts entgegenhalten.
Auch der fünfte geladene Sachverständige, Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz, der schon in der Vergangenheit jedem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung einen Freifahrtschein ausgestellt hat, sagte kaum etwas über die konkrete Menschenrechtslage. Vielmehr musste er eingestehen, dass die Bundesregierung mit dieser Einstufung scharf an die Grenze des Unzulässigen gekommen sei. Freilich wollte oder konnte Prof. Thym in der Anhörung nicht eindeutig klären, wo aus seiner Sicht diese Grenze liege. Auch seine Ansicht, es müssten systematische Menschenrechtsverletzungen vorliegen, damit ein Staat nicht als sicher eingestuft werden kann, ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Dort heißt es: »[Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten] gerät indes schon ins Wanken, wenn ein Staat bei genereller Betrachtung überhaupt zu politischer Verfolgung greift, sei diese auch (zur Zeit) auf eine oder einige Personen- oder Bevölkerungsgruppen begrenzt. Tut er dies, erscheint auch für die übrige Bevölkerung nicht mehr generell gewährleistet, daß sie nicht auch Opfer asylrechtlich erheblicher Maßnahmen wird.«
Bundesregierung muss das Gesetz stoppen
Nach der Anhörung sollte klar sein: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine »sicheren Herkunftsstaaten« im Sinne des Verfassungs- und Europarechts. PRO ASYL fordert die umgehende Einstellung des Gesetzvorhabens. Staatliche Repression, Folter und die Verfolgung von Minderheiten sind asylrelevante Tatsachen, die nicht aus politischem Opportunismus bagatellisiert werden dürfen.