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Flüchtlingsfamilien gehören zusammen! Betroffene treten in Hungerstreik
Tausende Schutzsuchende sitzen in Griechenland fest, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung haben. In Athen sind nun 14 Flüchtlinge in Hungerstreik getreten. Sie fordern eine zügige Wiedervereinigung mit ihren Familien in Deutschland. Ihre Angehörigen hier schließen sich dem Protest an – mit einer Demo am 8. November in Berlin.
Obwohl sie Familienmitglieder in Deutschland haben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Familienzusammenführung zugestimmt hat, sitzen über 4.500 Schutzsuchende in Griechenland fest – darunter knapp 3.000 Kinder und Jugendliche.
Familien demonstrieren in Athen und Berlin
Betroffene Familien protestieren seit Monaten gegen die Verschleppung der Überstellungen nach Deutschland. Am vergangenen Mittwoch hat der Hungerstreik begonnen. Am Mittwoch, den 8. November, werden sich auch die Angehörigen in Deutschland mit einer Aktion vor dem Bundesinnenministerium (BMI) dem Protest anschließen. Parallel zur Aktion in Berlin soll in Athen eine Demonstration bis vor die deutsche Botschaft ziehen.
Verschleppte Überstellungen nach Deutschland
Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin III-Verordnung sind kein Gnadenakt, sondern die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch. Ihnen steht nach der Asylzuständigkeitsregelung die Überstellung zu ihren Angehörigen innerhalb von sechs Monaten zu. Doch die Familienzusammenführungen verlaufen nur schleppend: Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion der LINKEN geht hervor, dass das BAMF vom 1. Januar bis 20. September 2017 insgesamt in 4.948 Fällen Zustimmungen zur Überstellung nach Deutschland erteilt hat. Aber davon wurden lediglich 322 Schutzsuchende im gleichen Zeitraum tatsächlich überstellt.
Hintergrund: Rechtswidriger Deal zwischen BMI und griechischem Migrationsministerium
Im Mai 2017 war bekannt geworden, dass aufgrund einer Verabredung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem griechischen Migrationsministerium die Überstellungszahlen nach Deutschland drastisch gedrosselt wurden. Die Folge: Über 4.500 Schutzsuchenden – der Großteil stammt aus Syrien, Afghanistan und dem Irak – wird das Recht auf Familienleben aufgrund eines illegalen Deals verweigert.
Flüchtlinge fordern die Wiederherstellung des Rechts
Die Hungerstreikenden auf dem Athener Syntagma-Platz fordern, den sofortigen Transfer aller Familienmitglieder, bei denen die Frist von sechs Monaten bereits überschritten ist. Zudem sollen die Reisekosten im Einklang mit den europäischen Vorschriften übernommen werden. Die Flüchtlinge kritisieren auch die fehlende Transparenz des „Auswahlverfahrens“: Bislang findet die sogenannte Priorisierung von Härtefällen für die Transfers nach Deutschland in einer völligen Grauzone statt.
Was es für die Menschen bedeutet, zum Teil jahrelang in einer Warteposition und von ihren Angehörigen getrennt zu leben, haben einige der Protestierenden auf dem Syntagma-Platz den Mitarbeiter*innen unserer griechischen Partnerorganisation RSA geschildert.
Das RSA-Team in Athen, Lesbos und Chios setzt das PRO ASYL-Flüchtlingsprojekt in Griechenland um, dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, leistet Rechtshilfe und soziale Unterstützung für Asylsuchende und Flüchtlinge.
Foaz M. (40) aus dem syrischen Hasaka lebt mit seiner Ehefrau und drei der vier gemeinsamen Kinder in Griechenland. Seine elfjährige Tochter ist allein in Deutschland. Sie hatten 2015 zunächst gemeinsam versucht, Europa zu durchqueren, waren aber in Bulgarien brutal voneinander getrennt worden: Der Schlepper hatte die Gruppe ohne Ankündigung plötzlich geteilt und die Eltern von ihrer Tochter getrennt. Foaz, seine Frau und die Kinder wurden verhaftet und illegal in die Türkei zurückgedrängt. Ihre Tochter reiste allein weiter. Acht Monate lang wussten die Eltern nicht einmal, ob sie noch lebt. Dann kam endlich die Nachricht, dass sie in Deutschland sei.
Die Familie wagte einen erneuten Versuch, nach Griechenland zu gelangen. Am 10. März 2016 kamen sie schließlich auf Chios an. Da die Balkanroute inzwischen geschlossen war, konnten sie Griechenland nicht verlassen. Auf dem Syntagma-Platz in Athen erzählt Foaz von ihrer Odyssee: „Obwohl wir wussten, dass die Grenzen geschlossen sind, haben wir anfangs versucht, nach Deutschland zu unserem kleinen Mädchen zu kommen, was dort ganz allein ist. Aber die Lebensbedingungen an der Grenze bei Idomeni waren so schlecht, dass wir Angst um das Leben unserer Kinder hatten. Wir sind dann nach Piräus gezogen, wo wir zwei Monate in einem kleinen Zelt gelebt haben. Dann haben die Behörden uns in das Flüchtlingslager nach Skaramangas gebracht.“
Im Sommer 2016 wurden sie registriert, Ende Dezember 2016 konnten sie endlich ihren Asylantrag stellen. Aufgrund der Regelungen zum Familiennachzug im Rahmen der Dublin-Verordnung hat Deutschland im Mai 2017 zugestimmt, dass die Familie ihr Asylverfahren in Deutschland durchlaufen kann. Die vorgesehene, maximal sechsmonatige Überstellungsfrist läuft diese Woche ab. „Das dauert alles zu lange“, klagt Foaz, „unsere Tochter verlernt allmählich ihre Muttersprache. Wir vermissen uns gegenseitig sehr. Seit drei Jahren sind wir getrennt, wir möchten wissen, wann wir endlich zu ihr können.“ Die Unsicherheit sei das Schlimmste, auch für seine Tochter, erzählt Foaz: „Unsere Tochter verliert inzwischen die Hoffnung. Sie hat Angst, dass wir uns nie wiedersehen. Wir wollen wieder als Familie zusammenleben, das ist alles, was für uns zählt!“
Hanne B. (39) ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Sie und ihr Mann überlebten das Massaker von Hula im Mai 2012. Syrische Regierungstruppen und mit ihnen verbündete Milizen erschossen damals innerhalb von zwei Tagen fast alle Einwohner mehrerer kleiner Gemeinden in der Nähe der syrischen Stadt Homs.
Hannes Ehemann, der bereits Ende 2014 nach Deutschland aufbrach, ist inzwischen als Flüchtling anerkannt und hat damit ein Recht, seine Familie nachzuholen. Bis heute ist er von den Ereignissen in Hula gezeichnet. Neben den quälenden Erinnerungen lebt er seither auch mit Bombensplittern in seinem Körper. „Mein Mann ist seit den furchtbaren Erlebnissen in Syrien in psychologischer Behandlung. Nur er weiß, was ihm genau passiert ist an jenen Tagen. Ich weiß nur, dass die Häuser bombardiert wurden und als die Leute rausgerannt sind, haben die Scharfschützen sie erschossen. Viele sind gestorben, darunter auch meine Schwiegereltern. Die Milizen haben getötet und vergewaltigt. Wir sind barfuß davon gerannt“, erzählt Hanne.
Hanne floh 2015 mit damals drei Kindern aus Syrien in die Türkei, nachdem sie ausgebombt wurden. In der Türkei kam ihr viertes Kind zur Welt. Ihr jüngster Sohn war gerade ein Jahr alt, als er in einem kleinen Boot das Ägäische Meer überquerte.
Am 9. März 2016 kamen sie auf Chios an. Nach zehn Tagen brachte eine Fähre Mutter und Kinder nach Athen. Dort lebten sie drei Monate in einem Zelt im Hafen von Piräus, bevor man sie in das Flüchtlingslager nach Skaramangas brachte. „Ich habe fast drei Monate lang über Skype versucht, einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Anfang November 2016 hat es dann endlich geklappt. Am 6. März 2017 habe ich schließlich die Zustimmung für eine Familienzusammenführung bekommen”, so Hanne.
Seit über acht Monaten wartet Hanne nun darauf, mit ihren Kindern zu ihrem Ehemann nach Deutschland reisen zu können. Bis heute leben Mutter und Kinder in dem Flüchtlingslager in Skaramangas. Dort fühlt sie sich unsicher: „Es gibt da eine Familie, deren Kind dort ertrunken ist. Ich habe Angst, meine Kinder draußen spielen zu lassen. Alles, was ich möchte, ist, endlich zu meinem Ehemann reisen zu dürfen.“
Fidan B. (42) stammt aus Afrin im Nordwesten Syriens und lebt mit ihren drei Kindern im Flüchtlingslager Skaramangas in Griechenland. Ihr sehnlichster Wunsch ist es, zu ihrem kranken Ehemann nach Deutschland reisen zu dürfen: „Wir sind gemeinsam aus Syrien geflohen. In der Türkei haben wir uns getrennt, da wir nicht genug Geld hatten, um gemeinsam nach Europa zu kommen. Ich bin erst später, Ende Februar 2016, mit den Kindern nachgekommen.“ Sie hatte gehofft, bald zu ihrem Mann nach Deutschland weiterreisen zu können.
Zuerst war Fidan mit ihren Kindern auf Lesbos, von dort hat man sie in ein Sportstadium nach Kavala geschickt. Dort blieben sie zwei Monate, bis Fidan beschloss, sich mit ihren Kindern zum Hafen von Piräus aufzumachen. Doch schon nach einigen Tagen brachten die Behörden sie alle in das Flüchtlingslager Skaramangas. „In dem Lager leben wir nun schon seit fast eineinhalb Jahren“, sagt Fidan.
Fidans Ehemann leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Angstzuständen und Depressionen und ist in Deutschland in psychologischer Behandlung. Vor lauter Sorgen könne sie kaum noch schlafen, erzählt Fidan. „Es ist sehr schwierig, dass wir so weit weg von meinem Mann sind. Ich mache mir ständig sowohl Sorgen um ihn als auch um die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Kinder. Ich fühle mich hier einfach nicht sicher. Wir verlassen unseren Wohncontainer fast nie.“ Sie habe Angst vor Fremden im Camp.
Am 1. März 2017 bekam Fidan die Nachricht, dass sie mit den Kindern nach Deutschland zu ihrem Ehemann reisen darf. Seit über acht Monaten wartet sie nun auf ihre Ausreise. Sie versteht nicht, warum sie und die Kinder so lange warten müssen: „Warum sagt uns niemand, wann wir endlich zu meinem Mann reisen können?“
Hyam A. (34) stammt aus Aleppo, hat sechs Kinder und ist alleinerziehend. Ihr Ehemann ist seit drei Jahren in Syrien vermisst, bis heute weiß sie nicht, was ihm passiert ist. Hyam wartet gemeinsam mit ihren fünf Kindern darauf, zu ihrem 16-jährigen Sohn nach Deutschland reisen zu können. Ihr Sohn bekam in Deutschland subsidiären Schutz zugesprochen.
„Wir sind 2013 aus Syrien geflohen. 2016 kamen wir auf Chios in Griechenland an. Von dort wurden wir ins Ritsona Camp gebracht“, erzählt Hyam. Mitte Dezember 2016 hat sie ihren Asylantrag gestellt und bekam Ende April den Bescheid, dass sie im Rahmen der Dublin-Verordnung zu ihrem ältesten Sohn nach Deutschland reisen könne, um dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen. „In einem Monat läuft die sechsmonatige Überstellungsfrist ab und wir sind immer noch in Griechenland. Eigentlich sollten wir längst in Deutschland sein!“, sagt Hyam.
Ein paar Monate nach ihrer Ankunft in Griechenland bekam die Familie Drohanrufe von einem Unbekannten. Seither bekommt Hyams 15-jährige Tochter regelmäßig Panikattacken mit Atemnot und Herzrasen. „Ich mache mir ständig Sorgen um meine Tochter. Sie muss sehr oft ins Krankenhaus. Ich will nur, dass meine Tochter wieder gesund ist und dass wir alle sicher sind. Wir sind vor dem Krieg geflohen, um Schutz zu finden, aber hier sind wir nicht sicher. Wir haben keine Ruhe, wir haben immer noch Angst.“ Seit den ersten Drohanrufen habe ihre Tochter Angst gehabt vor den Menschen im Lager. Inzwischen sind sie in eine Wohnung umgezogen, doch auch dort kommen sie nicht zur Ruhe. „Wir wurden in Syrien verfolgt und jetzt werden hier auch verfolgt. Diese großen Flüchtlingslager können keine Sicherheit bieten. Du weißt nie, wer ist ein guter, wer ein schlechter Mensch“, erklärt Hyam. „Wenn uns hier niemand beschützen kann, warum dürfen wir dann nicht endlich nach Deutschland reisen?“
Gerichtsentscheid: Überstellungsfrist muss eingehalten werden
Am 15. September hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes festgestellt, dass Schutzsuchende ein subjektives Recht auf Einhaltung der Dublin-Fristen besitzen. Das heißt, die Überstellungen müssen zwingend innerhalb von sechs Monaten nach Zustimmung erfolgen. »Eine Kontingentierung des Familiennachzugs sehen weder das deutsche noch das europäische Recht vor«, so der Rechtsanwalt des Antragstellers, Jonathan Leuschner.
Geklagt hatte ein minderjähriger Flüchtling aus Syrien. Über eine einstweilige Anordnung wurde das Bundesamt inzwischen verpflichtet, zu gewährleisten, dass dessen Eltern und minderjährigen Geschwister fristgerecht aus Griechenland nach Deutschland überstellt werden.
PRO ASYL hat für Anwält*innen Dokumente für Eilanträge in ähnlichen Fällen zusammengestellt:
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. September 2017, der das Bundesamt dazu verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen einzuhalten
- Geleaktes Schreiben des griechischen Migrationsminister Iannis Mouzalas an Bundesinnenminister de Maizière vom 4. Mai 2017 (Englisch)
- Offener Brief griechischer und deutscher NGOs vom 26 Juli 2017 an zuständige Behörden mit der Antwort der griechischen Asylbehörde bezüglich eines Falles von AITIMA (Englisch)
- Bericht der griechischen Anwältin Artemis Tsiakka »The Dublin family reunification procedure from Greece to Germany« vom 2. August 2017 (Englisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Antwort des BAMF an eine deutsche Anwältin vom 26. Juli 2017 bezüglich eines Einzelfalls, der die Einflussnahme des BAMF auf die Überstellungen von Personen von Griechenland nach Deutschland aufzeigen soll
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (Griechisch)
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (eigene Übersetzung auf Englisch, Original auf Griechisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (deutsche Übersetzung, Original auf Griechisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Antwort der Bundesregierung vom 31. Mai 2017 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Drucksache 18/12501, Frage 10)
- Antwort der Bundesregierung vom 28. Juli 2017 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Drucksache 18/12876, Frage 27)
- Antwort der Bundesregierung vom 22. August 2017 auf die Schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke vom 14. August 2017 (Monat August, Arbeits-Nr. 8/92)
akr/mfe/kk