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Unklarheit bei den Asylzahlen: Wieviele Flüchtlinge wirklich in Deutschland sind, weiß auch Innenminister de Maizière nicht. Bild: Foto: Flickr / NextConf / CC BY 2.0, eigene Nachbearbeitung

Wieviele Flüchtlinge sind tatsächlich nach Deutschland gekommen - und auch hier geblieben? Das BAMF verzeichnet einen Rekord von 442.000 Asylerstanträge im Jahr 2015 – das sind allerdings erheblich weniger, als die über 1 Million registrierten Zugänge im EASY-System.

Wei­ter­hin ist unklar, wie vie­le Asyl­su­chen­de tat­säch­lich 2015 in Deutsch­land ange­kom­men sind. Fast 1,1 Mil­lio­nen Men­schen sind hier­zu­lan­de zwi­schen Janu­ar und Dezem­ber im soge­nann­ten EASY-Sys­tem [1] neu regis­triert wor­den. Die Zahl von 1,1 Mil­lio­nen liegt deut­lich unter vie­len Pro­gno­sen, die Poli­ti­ker in der zwei­ten Jah­res­hälf­te auf­ge­stellt haben: Spra­chen ver­schie­de­ne Par­tei­en und Behör­den von bis zu 1,5 Mil­lio­nen Flücht­lin­gen für 2015, über­schlug sich die CSU mit ihrer Pro­gno­se von bis zu sie­ben Mil­lio­nen Men­schen, die in  den kom­men­den Jah­ren, inklu­si­ve Fami­li­en­nach­zug, nach Deutsch­land kom­men könn­ten – poli­ti­sche Stim­mungs­ma­che auf dem Rücken der Flüchtlinge.

Unschär­fe im sechs­stel­li­gen Bereich

Doch selbst die jetzt ver­öf­fent­lich­te EASY-Zahl ist mit Vor­sicht zu genie­ßen. Durch die lan­ge War­te­zeit, bis Flücht­lin­ge in Deutsch­land über­haupt einen Asyl­an­trag stel­len kön­nen, ist unklar, wie vie­le Erst­re­gis­trier­te spä­ter tat­säch­lich einen sol­chen Antrag stel­len. Dar­auf hat auch die Bun­des­re­gie­rung kei­ne Ant­wort – ihren inter­nen Schät­zun­gen zufol­ge kommt etwa jeder zehn­te regis­trier­te Asyl­su­chen­de nicht in der ihm zuge­teil­ten Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung an. Im Klar­text: Nicht jeder, der in Deutsch­land regis­triert wird, stellt hier spä­ter auch einen Asyl­an­trag. Die Grün­de dafür kön­nen unter­schied­lich sein:

Wei­ter­rei­sen und Mehr­fach­re­gis­trie­run­gen ver­zer­ren das Bild

Eini­ge Men­schen wol­len gar nicht nach Deutsch­land, so wur­den auch Flücht­lin­ge, die nach Öster­reich woll­ten, wei­ter nach Deutsch­land gebracht. Für man­che ist Deutsch­land auch nur Tran­sit­land zur Wei­ter­rei­se in ande­re EU-Staa­ten: Gera­de im letz­ten Quar­tal haben vie­le ihre Rei­se bei­spiels­wei­se nach Skan­di­na­vi­en fort­ge­setzt. Nach Anga­ben von Minis­ter­prä­si­dent Tors­ten Albig hat allein Schles­wig-Hol­stein über 60.000 Flücht­lin­ge nach Skan­di­na­vi­en durch­rei­sen las­sen. Und mit­un­ter keh­ren Men­schen auch bereits vor einer Asyl­an­trag­stel­lung in ihr Hei­mat­land zurück.

Auch kommt es bei­spiels­wei­se vor, dass Flücht­lin­ge sich auf eige­ne Faust zu Ver­wand­ten im Bun­des­ge­biet bege­ben, anstatt das ihnen zuge­teil­te Bun­des­land anzu­steu­ern. Das treibt die Zahl der Regis­trier­ten nach oben, eben­so wie ande­re Mehr­fach- und Fehl­re­gis­trie­run­gen sei­tens der Behörden.

PRO ASYL schätzt, dass sich die dadurch ent­stan­de­ne Unschär­fe im sechs­stel­li­gen Bereich bewegt. Auf abseh­ba­re Zeit bleibt des­halb offen, wie groß die Zahl derer ist, die als im Lau­fe des Jah­res 2015 ange­kom­me­ne Asyl­su­chen­de letzt­end­lich in den Kom­mu­nen unter­zu­brin­gen sind.

Hohe Schutz­quo­ten

Von den 1,1 Mil­lio­nen im EASY-Sys­tem regis­trier­ten Asyl­su­chen­den kamen etwa zwei Drit­tel allein aus drei Staa­ten: Syri­en, dem Irak und Afgha­ni­stan. Zusam­men mit Eri­trea machen die­se drei Her­kunfts­län­der im Jahr 2015 die Hälf­te der regis­trier­ten Asy­l­erst­an­trä­ge  aus. Sie alle haben sehr gute Chan­cen auf Aner­ken­nung. Die berei­nig­te Schutz­quo­te [2] für Syrer, Ira­ker und Eri­tre­er beträgt nahe­zu 100 Pro­zent. Afgha­ni­sche Asyl­su­chen­de erhal­ten in rund 80 Pro­zent der Fäl­le einen Schutz­sta­tus. Das bedeu­tet auch, dass der Groß­teil der Asyl­su­chen­den in Deutsch­land blei­ben wird. Sie zu inte­grie­ren ist eine lang­fris­ti­ge gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be, ein fun­dier­tes Inte­gra­ti­ons­kon­zept lässt die Bun­des­re­gie­rung wei­ter­hin vermissen.

Schein­de­bat­te um siche­re Herkunftsländer

Statt­des­sen führ­te der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter eine mona­te­lan­ge Debat­te um den zu bewäl­ti­gen­den Zustrom an Flücht­lin­gen aus den soge­nann­ten siche­ren Her­kunfts­län­dern. Jedoch spiel­ten die Bal­kan­staa­ten im Lau­fe des Jah­res 2015 immer weni­ger eine Rol­le. Ihre Zahl war bereits im Mai 2015 rück­läu­fig. PRO ASYL hat­te Im August auf die­sen Trend hin­ge­wie­sen und die Debat­te um die Begren­zung der Flücht­lings­zah­len aus soge­nann­ten siche­ren Her­kunfts­län­dern als Phan­tom­de­bat­te entlarvt.

Rück­stau beim BAMF

Auch im Jahr 2015 war­te­ten Hun­dert­tau­sen­de Asyl­su­chen­de dar­auf, end­lich einen Ent­scheid zu bekom­men. Doch der Rück­stau beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ist im Lau­fe des Jah­res auf 356.000 uner­le­dig­te Anträ­ge ange­stie­gen, ein Zuwachs von 115% im Ver­gleich zum Jah­res­en­de 2014. Bei der der­zei­ti­gen Arbeits­ge­schwin­dig­keit des BAMF wür­de ein Abbau der anhän­gi­gen Ver­fah­ren über 15 Mona­te dau­ern – ohne dass neue Anträ­ge hin­zu­kä­men. Doch damit muss das BAMF rech­nen: Eini­ge Hun­dert­tau­send Neu­an­ge­kom­me­ne sind noch gar nicht im Asyl­ver­fah­ren und wer­den ihren Antrag erst noch stel­len. Zudem ste­hen die Ent­schei­dun­gen für 75.000 Alt­fäl­le noch aus. Als sol­ches kön­nen Fäl­le bezeich­net wer­den, die län­ger als ein Jahr im Asyl­ver­fah­ren sind.

Rück­kehr zu Ein­zel­fall­prü­fun­gen kontraproduktiv

Doch auf unkom­pli­zier­te und beschleu­nig­te Ver­fah­ren will das BAMF auch in Zukunft ver­zich­ten. Gera­de 2015 hat eine Ver­fah­rens­pra­xis zu rasche­ren Asyl­ver­fah­ren und einer erheb­li­chen Arbeits­ent­las­tung geführt: Das Schrift­ver­fah­ren für Asyl­su­chen­de aus Syri­en, dem Irak und Eri­trea. Ins­be­son­de­re des­we­gen konn­ten beim BAMF Ende 2015 etwa 150 Pro­zent mehr Asy­l­ent­schei­dun­gen als 2014 ver­bucht wer­den, 55 Pro­zent davon betra­fen Syrer. Doch das unkom­pli­zier­te Schrift­ver­fah­ren wird auf­ge­ge­ben: Ab Janu­ar gel­ten wie­der Ein­zel­fall­prü­fun­gen für Asyl­su­chen­de aus Syri­en, dem Irak und Eri­trea – ein wider­sin­ni­ger Rück­schritt, denn ihre Aner­ken­nungs­quo­te beträgt nahe­zu 100 Pro­zent. Auch Dub­lin­ver­fah­ren für Syrer wur­den wie­der auf­ge­nom­men; geprüft wird dabei die even­tu­el­le Zustän­dig­keit eines ande­ren EU-Mit­glied­staa­tes. Vor dem Hin­ter­grund uner­le­dig­ter Akten­ber­ge ist das ein zusätz­li­cher büro­kra­ti­scher Akt, der das mona­te­lan­ge War­ten auf den Asy­l­ent­scheid unnö­tig in die Län­ge zieht.

[1] Das EASY-Sys­tem dient der Erst­erfas­sung und Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen auf die Bundesländer.

[2] Die Schutz­quo­te umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flücht­lings­schutz, sub­si­diä­ren Schutz und natio­na­len Abschie­bungs­schutz. Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te errech­net sich, indem aus der Gesamt­zahl der Ent­schei­dun­gen des BAMF alle „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ her­aus­ge­rech­net wer­den. Die „for­mel­len Ent­schei­dun­gen“ sind jene, in denen das BAMF kei­ne inhalt­li­che Aus­sa­ge zum Antrag trifft, son­dern die Fäl­le sich bereits vor der behörd­li­chen Ent­schei­dung ander­wei­tig erledigen.

Asyl­be­wer­ber­zah­len 2015 (06.01.16)

BAMF-Büro­kra­tie: Beschleu­nig­ter Kol­laps statt beschleu­nig­ter Ver­fah­ren  (07.12.15)

PRO ASYL warnt vor inte­gra­ti­ons­po­li­ti­schen Fehl­ent­schei­dun­gen (03.12.15)