06.01.2016

PRO ASYL: Wie­der­ein­füh­rung von Ein­zel­fall­prü­fun­gen für bestimm­te Her­kunfts­län­der ist kontraproduktiv

442.000 for­mel­le Asy­l­erst­an­trä­ge wur­den im Jahr 2015 beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge gestellt – ein Rekord, aber auch ein deut­li­cher Hin­weis auf das Aus­maß der glo­ba­len Kri­sen, die Men­schen zur Flucht trei­ben. Unklar­hei­ten dar­über, wie vie­le Asyl­su­chen­de sich tat­säch­lich in Deutsch­land auf­hal­ten, blei­ben. Die Unschär­fe bewegt sich im sechs­stel­li­gen Bereich. Fast 1,1 Mil­lio­nen sind im Jahr 2015 in Deutsch­land im soge­nann­ten EASY-Sys­tem neu regis­triert wor­den. Gera­de im letz­ten Quar­tal 2015 dürf­ten jedoch sehr vie­le die Wei­ter­flucht in Rich­tung Skan­di­na­vi­en und eini­ger ande­rer Län­der unter­nom­men haben. Auf abseh­ba­re Zeit bleibt des­halb offen, wie groß die Zahl derer ist, die als im Lau­fe des Jah­res 2015 Ange­kom­me­ne letzt­end­lich in den Kom­mu­nen unter­zu­brin­gen sind.

Von den 1,1 Mil­lio­nen in EASY regis­trier­ten Asyl­su­chen­den kamen etwa zwei Drit­tel allein aus drei Staa­ten: Syri­en, dem Irak und Afgha­ni­stan. Die­se drei Staa­ten machen zusam­men mit Eri­trea auch 50 Pro­zent der regis­trier­ten Asy­l­erst­an­trä­ge 2015 aus. Es han­delt sich hier um Her­kunfts­staa­ten, bei denen die Schutz­quo­te sehr hoch liegt. Die Bal­kan­staa­ten, die im Jah­res­durch­schnitt noch etwa 30 Pro­zent aller Asyl­su­chen­den aus­mach­ten, spiel­ten gegen Ende des Jah­res 2015 kaum noch eine Rolle.

Dass es dem Bun­des­amt im Jah­re 2015 gelun­gen ist, die Zahl der getrof­fe­nen Asy­l­ent­schei­dun­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr um knapp 120 Pro­zent zu über­tref­fen, erklärt sich vor allem an dem hohen Anteil der Schnell­ver­fah­ren – im Regel­fall mit dem Ergeb­nis einer Aner­ken­nung für syri­sche Flücht­lin­ge und sum­ma­ri­schen Ableh­nun­gen für Asyl­su­chen­de aus den Balkanstaaten.

Zwei Ent­wick­lun­gen aller­dings wer­den es für das Bun­des­amt schwie­rig machen, zu der ange­streb­ten gene­rel­len Ver­kür­zung der Ver­fah­rens­dau­er zu kom­men: Bal­kan­staa­ten spie­len als Her­kunfts­staa­ten von Flücht­lin­gen eine immer gerin­ge­re Rol­le. Für Asyl­su­chen­de aus Syri­en, dem Irak und Eri­trea wer­den wie­der umfas­sen­de Ein­zel­fall­prü­fun­gen durch­ge­führt, Ergeb­nis einer poli­ti­schen Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung. Auch dadurch, dass die soge­nann­ten Dub­lin-Ver­fah­ren für syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wie­der auf­ge­nom­men wer­den – geprüft wird die even­tu­el­le Zustän­dig­keit eines ande­ren EU-Mit­glied­staa­tes – ist mit mehr Büro­kra­tie und län­ge­ren Ver­fah­rens­dau­ern zu rechnen.

Zudem müs­sen jetzt vie­le Asyl­ver­fah­ren zu Her­kunfts­län­dern, die oft lan­ge lie­gen gelas­sen wur­den, end­lich durch­ge­führt wer­den. Dies wer­den kei­ne Schnell­ver­fah­ren sein kön­nen. Erheb­li­cher Prü­fungs­auf­wand im Ein­zel­fall ist nötig. Dies wird einen erheb­li­chen Teil der Arbeits­ka­pa­zi­tät der für 2016 bewil­lig­ten Per­so­nal­stel­len beim Bun­des­amt auf­zeh­ren. In die­sem Zusam­men­hang warnt PRO ASYL vor einer Kul­tur der Stan­dard-Husch-Husch-Ver­fah­ren. Es ist ein Unding, dass Asy­l­ent­schei­der inzwi­schen nach sechs­wö­chi­ger Ein­ar­bei­tungs­zeit Ent­schei­dun­gen tref­fen dür­fen zu Sach­ver­hal­ten, bei denen es in vie­len Fäl­len am Ende um Rechts­gü­ter wie Frei­heit, Leib und Leben geht.

 Erheb­li­che Unschär­fen bei den Asyl­zah­len 2015 (14.01.16)

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