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BAMF-Bürokratie: Beschleunigter Kollaps statt beschleunigter Verfahren
Einzelfallprüfungen und Dublin-Verfahren für Syrer, unerledigte Altfälle: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bürokratisiert die Asylpraxis zunehmend und schafft sich so seinen Rückstau selbst. Die Zahl nicht erledigter Fälle steigt an, die Warteschleife bis zum Asylentscheid wird länger. Die Leidtragenden der Bürokratie beim BAMF sind die Schutzsuchenden.
Wieder Einzelfallprüfung für SyrerInnen
Syrische Flüchtlinge müssen künftig wieder Anhörungen in der Einzelfallprüfung durchlaufen. Dabei hatte sich das Schriftverfahren, das im vergangenen Jahr eigens für sie eingeführt worden war, in der Praxis bewährt: Mit Hilfe eines schriftlichen Gesuchs und ohne Anhörung wurden syrische Asylsuchende so im dritten Quartal 2015 zu fast 100 Prozent als Flüchtlinge anerkannt. Mit dieser Praxis wurde auch die Dauer ihrer Asylverfahren verkürzt: Mussten sie 2014 im Durchschnitt 4,2 Monate auf ihren Entscheid warten, bekamen sie 2015 bereits nach durchschnittlich 3,4 Monaten ihren Aufenthaltsstatus. Doch statt das Verfahren weiter zu beschleunigen, rückt man von dieser Praxis wieder ab. Das beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern am vergangenen Freitag in Koblenz.
Flüchtlinge unter Generalverdacht
Die Rückkehr zur Anhörung im Asylverfahren rechtfertigen die Innenminister mit Sicherheitsbedenken gegen Schutzsuchende aus Syrien. Noch vor Wochen behauptete Bundesinnenminister Thomas de Maizière beispielsweise, 30% aller Asylsuchenden würden sich als „falsche Syrer“ ausgeben um an einen Aufenthaltsstatus zu kommen. Zahlen dazu nannte der Minister nicht. Seine Behauptung hat sich inzwischen als faktisch schlichtweg nicht belastbar herausgestellt: Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (S. 81) zufolge beanstandeten deutsche Sicherheitsbehörden zwischen Januar und August 2015 stichprobenartig gerade mal 116 syrische Pässe – bei insgesamt 55.587 Asylanträgen im gleichen Zeitraum. Doch die These des Bundesinnenministers hat ausgereicht, um Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen.
Sicherheitsbedenken nur Vorwand
Nach den Pariser Anschlägen vom 13. November wurden Bedenken laut, unter syrischen Flüchtlingen könnten Terrorverdächtige sein. Vom Verfassungsschutz wurden sie als nicht belastbar widerlegt; den Innenministern dienten sie dennoch als Vorwand für die Wiedereinführung der Einzelfallprüfung.
Worauf mit dieser Praxis aber eigentlich abgezielt wird: Die Herabstufung syrischer Asylsuchender auf den subsidiären Schutzstatus, wonach sie künftig zwei Jahre lang kein Anrecht auf eine Familienzusammenführung hätten – anders als als anerkannte Flüchtlinge.
BAMF droht Kollaps
Im BAMF stauen sich die unbearbeiteten Asylanträge seit Monaten. Bis November 2015 sollen es laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums gegenüber der Passauer Neuen Presse bereits rund 356.000 sein. Davon sind knapp 75.000 Altfälle, also Asylgesuche, die ein Jahr und länger unbearbeitet geblieben sind. Zu dieser Zahl kämen jetzt womöglich bis zu 200.000 syrische Asylsuchende, die bis Oktober eingereist sind und von der wieder eingeführten Einzelfallregelung betroffen sein könnten. Eine schier unvorstellbare Anzahl unerledigter Verfahren wäre die Folge.
Das Warten nimmt kein Ende
Für die Asylsuchenden würde sich dadurch das ohnehin nervenzehrende Warten auf den Asylentscheid verlängern. Dauerte das bisherige Schriftverfahren für SyrerInnen in diesem Jahr im Durchschnitt 3,4 Monate (Quelle: BAMF), könnte sich der Zeitraum von der Antragstellung bis zur Anerkennung wieder deutlich erhöhen. In dieser Zeit wären weder der Auszug aus den Erstunterkünften, noch der Familiennachzug für syrische Flüchtlinge möglich.
Dublin-Verfahren wieder aufgenommen
Trotz der Arbeitsbelastung im BAMF nimmt die Bürokratisierung der Asylverfahren weiter zu. Seit dem 21. Oktober wendet Deutschland bei syrischen Flüchtlingen zusätzlich wieder das Dublin-Verfahren an. Statt alle Kräfte auf die Bearbeitung von Asylanträgen zu konzentrieren, wird im BAMF geprüft, welches EU-Land für die Bearbeitung ihrer Asylanträge zuständig ist. Syrischen Asylsuchenden droht so wieder eine Rücküberstellung nach Ungarn oder Kroatien.
Beschleunigen und entbürokratisieren
PRO ASYL fordert, die Schriftverfahren für syrische Asylsuchende beizubehalten. Sie haben bislang entscheidend zur Verkürzung der Wartezeiten und zu einer zügigeren Entscheidungspraxis beigetragen. Ebenso hat die Aussetzung des Dublin-Verfahrens für SyrerInnen Kräfte im BAMF freigesetzt, die dringend für die Bearbeitung von Asylanträgen notwendig sind. Für die Altfälle fordert PRO ASYL eine Regelung, die Menschen, deren Fälle länger als ein Jahr unbearbeitet worden sind, einen sicheren Aufenthaltsstatus verschafft.
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