09.10.2020
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Immer wieder demonstrieren Geflüchtete für ihr Recht auf Familiennachzug, wie hier in Berlin. Foto: Initiative Familienleben für alle!

Im August 2019 zogen wir mit Rechtsanwältin Lena Ronte eine Bilanz zum eingeschränkten Familiennachzug für subsidiär Geschützte. Ein Jahr später läuft das Verfahren weiter schleppend, die Familien warten. Als ob dies nicht genug wäre, machte die Corona-Pandemie den Angehörigen, die bereits ein Einreisevisum hatten, einen Strich durch die Rechnung.

PRO ASYL: Frau Ron­te, wir haben fast auf den Tag genau vor einem Jahr über den ver­schlepp­ten Fami­li­en­nach­zug mit­ein­an­der gespro­chen. Hat sich bei Ihren Mandant*innen seit­dem etwas getan?

Lena Ron­te: Wir ver­tre­ten über­wie­gend soma­li­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge. Von allen sub­si­di­är schutz­be­rech­tig­ten soma­li­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die wir seit Beginn des Jah­res 2018 für Ter­mi­ne zur förm­li­chen Antrag­stel­lung in den deut­schen Bot­schaf­ten regis­triert haben, ist bis­her kei­ne ein­zi­ge Per­son ein­ge­reist. Eini­ge war­ten sogar immer noch auf einen Ter­min zur förm­li­chen Antrag­stel­lung. Letz­te Woche hat eine Fami­lie (Mut­ter mit fünf Kin­der, die auf den Nach­zug zum Vater und Ehe­mann war­te­te) Visa erhal­ten; deren Ver­fah­ren haben wir im Novem­ber 2014 begon­nen. Nur um sich mal klar zu machen, was die Fami­li­en aus­hal­ten müssen.

Sie hat­ten vor einem Jahr ein ziem­li­ches Cha­os bei der Kon­tin­gent­lö­sung für sub­si­di­är Geschütz­te dia­gnos­ti­ziert. Kann man aus Ihrer Sicht inzwi­schen von einem gere­gel­ten Ver­fah­ren sprechen?

Das lässt sich wei­ter­hin nicht beur­tei­len. Die Bot­schaf­ten schaf­fen es gar nicht, so vie­le Fäl­le wei­ter­zu­rei­chen, dass es tat­säch­lich auf das Kon­tin­gent ankä­me. Aus den Aus­sa­gen der betei­lig­ten Behör­den lässt sich aller­dings schlie­ßen, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) auch wei­ter­hin kei­ne Stra­te­gie hat, wie die Fäl­le im Fal­le einer Aus­schöp­fung des Kon­tin­gents zu prio­ri­sie­ren wären. Soweit bekannt, gibt es kein Ver­fah­ren, mit dem die Fäl­le direkt mit Ein­gang beim BVA nach beson­de­rer Dring­lich­keit, Vul­nerabi­li­tät, Huma­ni­tät sor­tiert wer­den. Kom­mu­ni­ziert wur­de, dass es ab 3.000 Fäl­len beim BVA eine Prio­ri­sie­rung geben soll. Wie die­se aber vor­ge­nom­men soll, wenn es kei­ne Para­me­ter gibt, nach denen die Fäl­le beim Ein­gang geprüft wer­den, bleibt wei­ter­hin unklar.

»Von allen Betrof­fe­nen, die wir seit Beginn des Jah­res 2018 für Ter­mi­ne zur förm­li­chen Antrag­stel­lung in den deut­schen Bot­schaf­ten regis­triert haben, ist bis­her kei­ne ein­zi­ge Per­son eingereist. «

RAin Lena Ronte

Die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) wur­de im Ver­fah­ren teil­wei­se vor­ge­schal­tet, um den Bot­schaf­ten zur Hand zu gehen, Anträ­ge ent­ge­gen­zu­neh­men und die Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen. Hat sich das bewährt?

Was das Ver­fah­ren bei den Bot­schaf­ten und die Zusam­men­ar­beit mit IOM angeht, haben sich zumin­dest in den Län­dern, in wel­chen IOM bereits län­ger aktiv ist (z.B.: Kenia), Ver­fah­rens­ab­läu­fe eta­bliert. In Khar­tum (Sudan) und Addis Abe­ba (Äthio­pi­en) erweist sich die Arbeit mit IOM als sehr hin­der­lich und wenig pro­duk­tiv. IOM stellt hier eine wei­te­re Hür­de dar, die von den Antragsteller*innen über­wun­den wer­den muss.

Erstaun­lich ist, dass die Vor­prü­fun­gen durch IOM kei­nes­wegs dazu geführt haben, dass die Ver­fah­ren beschleu­nigt wer­den. Sie lie­gen häu­fig nach Wei­ter­ga­be an die Bot­schaft (die sei­tens IOM erst dann erfolgt, wenn alle not­we­ni­gen Doku­men­te und Anga­ben vor­lie­gen) vie­le Mona­te (bis zu 10 oder län­ger) bei der Bot­schaft, bevor sie dann end­lich an die Aus­län­der­be­hör­den abge­ge­ben wer­den. Wir hat­ten gehofft, dass die Vor­prü­fung durch IOM, die teil­wei­se selbst 6–12 Mona­te dau­ert, die Ver­fah­ren beschleu­nigt. Letzt­lich führt sie aber zu einer wei­te­ren Ver­zö­ge­rung, da eine dop­pel­te Prü­fung erfolgt.

Wie steht es ins­ge­samt um die Doku­men­ten­be­schaf­fung in ost­afri­ka­ni­schen Län­dern? Doku­men­te bei­brin­gen bzw. aner­kannt bekom­men war für Ange­hö­ri­ge über Jah­re ein bekann­tes Problem.

Lei­der rücken die Bot­schaf­ten in Ost­afri­ka von der teil­wei­se absur­den Pra­xis, Doku­men­te zu ver­lan­gen, die es ent­we­der so gar nicht geben kann (z.B. zuver­läs­si­ge Hei­rats- und Geburts­ur­kun­den bei soma­li­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen), die schlicht voll­kom­men unüb­lich sind (z.B. staat­li­che Ehe­re­gis­trie­run­gen aus Eri­trea) oder deren Beschaf­fung unzu­mut­bar ist (poli­tisch Ver­folg­te wer­den gezwun­gen sich an ihre Hei­mat­be­hör­den zu wen­den) nicht ab.

Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Coro­na-Pan­de­mie bei Fami­li­en­nach­zugs­fäl­len niedergeschlagen?

Die ohne­hin bereits über­lan­gen Ver­fah­rens­dau­ern von über zwei Jah­ren wer­den sich durch Coro­na noch wei­ter ver­län­gern. Mit jeder Ver­zö­ge­rung gehen für die Betrof­fe­nen schwe­re Nach­tei­le ein­her: Die Fami­li­en­tren­nung wird auf­recht­erhal­ten, das Kin­des­wohl wei­ter ver­letzt. Nicht zuletzt sind mit der Ver­zö­ge­rung auch recht­li­che Nach­tei­le ver­bun­den, bei­spiels­wei­se durch die Unmög­lich­keit, recht­zei­tig förm­li­che Anträ­ge zu stel­len oder durch den Ein­tritt der Voll­jäh­rig­keit. Das Aus­wär­ti­ge Amt (AA) ver­weist zwar dar­auf, dass man aus­nahms­wei­se auch einen schrift­li­chen Antrag stel­len darf. Für vie­le, die nicht anwalt­lich ver­tre­ten sind, wird das aber gar nicht rea­li­sier­bar sein.

Was geschieht mit den Fäl­len, die bereits ein Ein­rei­se­vi­sum hat­ten, aber auf­grund von Coro­na nicht ein­rei­sen konnten?

Für Per­so­nen, deren Visum aus­ge­stellt wur­de, aber wegen Coro­na nicht genutzt wer­den konn­te, haben die Aus­lands­ver­tre­tun­gen Fris­ten für eine erneu­te Visie­rung (Ver­län­ge­rung) der Visa vor­ge­se­hen. Bei den meis­ten Aus­lands­ver­tre­tun­gen hat­ten die Betrof­fe­nen ab Bekannt­ga­be die­ser Ein­schrän­kun­gen zunächst nur einen Monat Zeit.

»Es erscheint gera­de­zu so, als sei­en für vie­le ande­re Sach­ver­hal­te groß­zü­gi­ge »Coro­na-Rege­lun­gen« getrof­fen wor­den – beim Fami­li­en­nach­zug lei­der nicht.«

RAin Lena Ronte

Inzwi­schen hat die Bun­des­re­gie­rung erst nach gro­ßem Pro­test vie­ler Ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen den Frist­ab­lauf für die Neu­vi­sie­rung pau­schal auf den 31.12.2020 ver­legt. Wird der Ver­län­ge­rungs­an­trag nach Ablauf der Frist gestellt, müs­sen die Betrof­fe­nen das Ver­fah­ren kom­plett von vor­ne begin­nen, was bei den aktu­el­len Ver­fah­rens­dau­ern voll­kom­men unver­hält­nis­mä­ßig erscheint. Wohl­ge­merkt, es han­delt sich um Betrof­fe­ne, die eine lan­ge Ver­fah­rens­dau­er hin­ter sich hat­ten und aus­weis­lich der abge­lau­fe­nen Fami­li­en­nach­zugs­vi­sa bereits einen Anspruch auf Ein­rei­se besaßen.

Es erscheint gera­de­zu so, als sei­en für vie­le ande­re Sach­ver­hal­te groß­zü­gi­ge »Coro­na-Rege­lun­gen« getrof­fen wor­den – beim Fami­li­en­nach­zug lei­der nicht.

Dan­ke für die­ses Gespräch, Frau Ronte.

(akr)

Hin­weis: Das Gespräch wur­de bereits im August geführt, zwi­schen­zeit­lich wur­den eini­ge Fak­ten aktualisiert.