Image
Grafik: pixabay

Die Abschottungspolitik der EU zeigt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheide produziert, hat das BAMF Hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet.

76.061

Asy­l­erst­an­trä­ge von neu Ein­ge­reis­ten gab es 2020 in Deutschland.

In der jüngst ver­öf­fent­lich­ten Asyl­sta­tis­tik für das Jahr 2020 fällt die Zahl der Erst­an­trä­ge (102.581) ins Auge. Da die­se auch die in Deutsch­land gebo­re­nen Kin­der von Asyl­su­chen­den und Schutz­be­rech­tig­ten ent­hält, ist die tat­säch­li­che Zahl der neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den noch weit nied­ri­ger. Ins­ge­samt 26.520 Asyl­an­trä­ge ent­fie­len 2020 auf hier gebo­re­ne Kin­der, was mehr als einem Vier­tel (25,9%) ent­spricht. Die Zahl der »grenz­über­schrei­ten­den Asyl­an­trä­ge« (also der tat­säch­lich neu ein­ge­reis­ten Schutz­su­chen­den) lag dem­nach bei nur 76.061 – ein Rück­gang um 31,5% im Ver­gleich zum Vorjahr.

31,5 %

weni­ger als im Vorjahr.

Europa schottet sich ab, Asylzahlen sinken

Die gerin­gen Zugangs­zah­len nach Deutsch­land sind eine Fol­ge der rigo­ro­sen Abschot­tung Euro­pas. Die grie­chisch-tür­ki­sche Land­gren­ze, die unga­ri­sche und die kroa­ti­sche EU-Außen­gren­zen sind sys­te­ma­tisch abge­rie­gelt; Schutz­su­chen­de sit­zen in Bos­ni­en im Elend und Win­ter unter Lebens­ge­fahr fest, ohne die Per­spek­ti­ve auf Schutz. In ähn­li­cher Wei­se wird die See­gren­ze von Grie­chen­land zur Tür­kei abge­rie­gelt, auch hier sin­ken die Zugangs­zah­len dramatisch.

Die Zugangs­zah­len zei­gen: Deutsch­land hat Platz und könn­te viel mehr Men­schen aufnehmen.

2012

gab es zuletzt so weni­ge Asylanträge.

Dass Innen­mi­nis­ter See­ho­fer bei der Vor­stel­lung der Asyl­zah­len stolz behaup­tet, der Rück­gang bele­ge, dass »wir auf dem rich­ti­gen Weg« sei­en, ist ange­sichts der Ent­rech­tung Geflüch­te­ter an den euro­päi­schen Außen­gren­zen zynisch. Die Zugangs­zah­len zei­gen: Deutsch­land hat Platz und könn­te viel mehr Men­schen aufnehmen.

54,7 %

der Anträ­ge kom­men von Men­schen aus Syri­en, Afgha­ni­stan & dem Irak.

Herkunftsländer unverändert Kriegs- und Krisengebiete

Die Haupt­her­kunfts­län­der waren Syri­en (36.433 Erst­an­trä­ge), Afgha­ni­stan (9.901) und der Irak (9.846). Allein die­se drei Kriegs- und Kri­sen­staa­ten mach­ten weit mehr als die Hälf­te aller regis­trier­ten Asy­l­erst­an­trä­ge aus (54,7%); Syri­en war für mehr als ein Drit­tel (35,5%) verantwortlich.

Mit der Tür­kei, dem Iran, Soma­lia, Nige­ria und Eri­trea sind wei­te­re Staa­ten unter den Top 10 der Haupt­her­kunfts­län­der zu fin­den, in denen gra­vie­ren­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung sind.

Einreisen um Vielfaches niedriger als 2015 und 2016

Obwohl die Zah­len im Ver­gleich zu den Höchst­stän­den der Jah­re 2015 und 2016 erneut um ein Viel­fa­ches gesun­ken sind und weit unter der im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­schrie­be­nen Zahl von 180.000–220.000 pro Jahr lie­gen, beklagt BAMF-Prä­si­dent Som­mer das wei­ter­hin hohe Niveau der Zah­len und dass Deutsch­land zusam­men mit Frank­reich und Spa­ni­en zu den Haupt­ziel­län­dern in der EU gehö­re.

Ange­sichts der ver­zwei­fel­ten Lage von Men­schen, die vor dik­ta­to­ri­schen Regimes, Krieg, Bür­ger­krieg und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen flie­hen, sind sol­che Aus­sa­gen des Chefs einer Asyl­be­hör­de, die zur neu­tra­len Prü­fung von Schutz­ge­su­chen ver­pflich­tet ist, nicht akzep­ta­bel und geben die Rea­li­tät nicht wieder.

Über 30.000

Men­schen haben Deutsch­land der­weil über »frei­wil­li­ge Aus­rei­sen« oder Abschie­bun­gen wie­der verlassen.

Ausreisen und Abschiebungen nicht mitkalkuliert

Zwar kom­men zu den rund 76.000 neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den noch Resett­le­ment und huma­ni­tä­re Auf­nah­men (z.B. Geflüch­te­te von den grie­chi­schen Inseln) sowie der Nach­zug von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen (hoch­ge­rech­net auf das Jahr 2020 ca. 9.000) hin­zu, auf der Gegen­sei­te müs­sen Abschie­bun­gen (ca. 10.500) und soge­nann­te »frei­wil­li­ge Aus­rei­sen« (ca. 20.000) abge­zo­gen wer­den (Hoch­rech­nung basie­rend auf der Fra­ge­stun­de im Deut­schen Bun­des­tag am 16. Dezem­ber 2020, Fra­ge 14 der Abge­ord­ne­ten Ulla Jelp­ke).

Deutschland hat Platz!

Nach allen Abzü­gen käme man auf rund 55.000–60.000 Men­schen – eine Zahl, die in der Rea­li­tät aber noch deut­lich nied­ri­ger sein dürf­te, da vie­le »frei­wil­li­ge Aus­rei­sen« sta­tis­tisch über­haupt nicht erfasst wer­den und unter den Asyl­su­chen­den zudem meh­re­re tau­send Men­schen sind, die Im Wege des Fami­li­en­nach­zugs ein­ge­reist sind und zur Sta­tus­klä­rung Asyl bean­tra­gen, also dop­pelt gezählt werden.

Letzt­end­lich liegt die Zahl der tat­säch­lich neu ein­ge­reis­ten Men­schen also im Bereich von gera­de mal einem Vier­tel des von der Gro­Ko so bezeich­ne­ten »Zuwan­de­rungs­kor­ri­dors«. Ange­sichts des Rekord­werts von über 80 Mio. Men­schen gestie­ge­nen Flücht­lings­zahl welt­weit und der unhalt­ba­ren Zustän­de in grie­chi­schen oder bos­ni­schen Elend­sla­gern wäre es das men­schen­recht­li­che Gebot der Stun­de, die Kapa­zi­tä­ten hier­zu­lan­de zu nut­zen und end­lich Men­schen aufzunehmen.

57,3 %

der Asyl­an­trag­stel­len­den erhiel­ten 2020 Schutz

Restriktive Entscheidungspraxis

Auch die flücht­lings­po­li­ti­sche Rea­li­tät im Inland ist eine ande­re, als man ange­sichts der nied­ri­gen Zugangs­zah­len erhof­fen dürf­te: Zwar ist die Schutz­quo­te (berei­nigt) mit 57,3% wei­ter­hin auf dem Niveau von 2019 und klingt ver­gleichs­wei­se hoch. Aller­dings ist auch die­se Zahl mit äußers­ter Vor­sicht zu genie­ßen und kei­nes­falls als Zei­chen von Huma­ni­tät zu wer­ten. So ist ein Groß­teil der Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen nicht Ergeb­nis von eigen­stän­di­gen Asyl­ver­fah­ren, son­dern abge­lei­tet von bereits aner­kann­ten engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, etwa für hier gebo­re­ne Kin­der aner­kann­ter Flüchtlinge.

Ein Groß­teil der Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen ist aller­dings abge­lei­tet von bereits aner­kann­ten engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, etwa für hier gebo­re­ne Kin­der aner­kann­ter Flüchtlinge.

Kaum noch Flüchtlingsanerkennungen bei neu Eingereisten

Zum Halb­jahr waren rund 97% der Aner­ken­nun­gen bei Syrer*innen abge­lei­te­ter Fami­li­en­schutz – ins­ge­samt fast die Hälf­te aller Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen durch das BAMF über­haupt. Auch ande­re »gro­ße« Her­kunfts­län­der wie Irak (94% abge­lei­tet), Eri­trea (97%) oder Afgha­ni­stan (72%) sind in hohem Maße davon betrof­fen – die­se Quo­ten dürf­ten sich in der zwei­ten Jah­res­hälf­te kaum ver­än­dert haben.

Somit gibt es also kaum noch Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen für neu ein­ge­reis­te Asyl­su­chen­de, son­dern zumeist nur noch maxi­mal den sub­si­diä­ren Schutz. Das hat auch zur Kon­se­quenz, dass die Betrof­fe­nen kei­nen Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug haben. Statt­des­sen wird ihr Fami­li­en­nach­zug aus Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten so ver­zö­gert oder gar ver­hin­dert. Auch so wer­den Zugangs­zah­len gedrückt.

30 %

der inhalt­lich über­prüf­ten BAMF-Beschei­de wur­den vor Gericht korrigiert!

Massenhaft falsche Asylbescheide

Und es kommt noch schlim­mer: Nach wie vor erge­hen beim BAMF unzäh­li­ge fal­sche Ent­schei­dun­gen. Zum Halb­jahr 2020 muss­ten rund 30% der inhalt­lich über­prüf­ten Beschei­de durch Gerich­te kor­ri­giert und auf­ge­ho­ben wer­den. Auch hier hat sich im Gesamt­jahr wohl lei­der wenig zum Bes­se­ren gewen­det, wie allein die Zah­len zu Afgha­ni­stan ver­deut­li­chen: Lag hier die Quo­te der auf­ge­ho­be­nen Afgha­ni­stan-Beschei­de Ende Mai noch bei 54,1%, stieg die­se bis Ende Sep­tem­ber sogar noch wei­ter an und lag bei 59,1%. Dass beim BAMF die vom Innen­mi­nis­ter behaup­te­te »durch­ge­hen­de Über­prü­fung der Qua­li­tät der Asy­l­ent­schei­dun­gen erfolgt« und die flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung der Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung ein Erfolgs­mo­dell sei, lässt sich aus die­sen Zah­len nicht ablesen.

59,1 %

waren es sogar bei Kla­gen afgha­ni­scher Geflüchteter

Obwohl das BAMF mit 145.071 Ent­schei­dun­gen über Asyl­ver­fah­ren im Ver­gleich zum Vor­jahr 21,1% weni­ger Ent­schei­dun­gen zu tref­fen hat­te, führ­te dies nicht zu einer gestie­ge­nen Qua­li­tät der Asylentscheidungen.

Widerrufsbehörde BAMF

Das BAMF könn­te die­se frei gewor­de­nen Kapa­zi­tä­ten nut­zen um die eige­ne Feh­ler­quo­te zu sen­ken oder bereits ergan­ge­ne Asyl­be­schei­de zumin­dest bei Län­dern mit hoher Auf­he­bungs­quo­te erneut zu über­prü­fen, um die nach wie vor über­las­te­ten Gerich­te etwas zu ent­las­ten. Statt­des­sen steckt die Behör­de ihre Kapa­zi­tä­ten aber in Wider­rufs­prü­fun­gen. In die­sen Ver­fah­ren wird geprüft, ob Schutz­be­rech­tig­te noch schutz­be­dürf­tig sind, also ob sich bei­spiels­wei­se die Situa­ti­on in ihrem Her­kunfts­land gra­vie­rend geän­dert hat und sie zurück­keh­ren könnten.

Ins­ge­samt 252.940 Ent­schei­dun­gen in die­sen Ver­fah­ren bedeu­ten, dass mitt­ler­wei­le fast zwei Drit­tel aller BAMF-Ent­schei­dun­gen Ent­schei­dun­gen über Wider­rufs­prü­fun­gen sind und nur noch etwas mehr als ein Drit­tel Asy­l­ent­schei­dun­gen. Wei­te­re 148.873 sol­cher Wider­rufs­prüf­ver­fah­ren waren Ende 2020 anhängig.

Zehn­tau­sen­de Schutz­be­rech­tig­te wur­den im Rah­men von Wider­rufs­prü­fun­gen zu per­sön­li­chen Befra­gun­gen vor­ge­la­den, die unter den Betrof­fe­nen regel­mä­ßig Angst und Schre­cken verbreiten.

97 %

der posi­ti­ven Asyl­be­schei­de wur­den hin­ge­gen in Wider­rufs­ver­fah­ren bestätigt.

Keine Besserung in den Herkunftsländern

Im Hin­blick dar­auf, dass fast 87% die­ser Ver­fah­ren Men­schen aus Syri­en, dem Irak, Afgha­ni­stan und Eri­trea betref­fen, also Staa­ten, in denen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kaum rele­van­te Ver­än­de­run­gen zu einer bes­se­ren men­schen­recht­li­chen Lage fest­zu­stel­len sind, ist dies ein unhalt­ba­rer Zustand. Zehn­tau­sen­de Schutz­be­rech­tig­te wur­den im Rah­men die­ser Wider­rufs­prü­fun­gen vom BAMF zu per­sön­li­chen Befra­gun­gen vor­ge­la­den, die unter den Betrof­fe­nen regel­mä­ßig Angst und Schre­cken ver­brei­ten. Dem­entspre­chend kommt es auch in fast 97% der Fäl­le nicht zu einem Widerruf.

8,3 Mona­te

dau­ern Asyl­ver­fah­ren mitt­ler­wei­le. In den zur Beschleu­ni­gung ein­ge­führ­ten AnkER-Zen­tren sogar noch länger.

Längere Asylverfahrensdauer

Auf­fal­lend für das ver­gan­ge­ne Jahr ist die von 6,1 Mona­te auf 8,3 Mona­te gestie­ge­ne Dau­er der Asyl­ver­fah­ren. In den zur Beschleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren ein­ge­führ­ten AnkER-Zen­tren liegt die Dau­er mit rund 8,5 Mona­ten sogar noch über dem Durch­schnitt – auch dies ein Beleg für die geschei­ter­te Asyl­po­li­tik von Innen­mi­nis­ter See­ho­fer, der noch zur AnkER-Jah­res­bi­lanz im August 2019 die »deut­lich kür­ze­ren Bear­bei­tungs­zei­ten« durch die »enge Zusam­men­ar­beit der Behör­den unter einem Dach« bewor­ben hatte.

Selbst bei den so genann­ten »Jah­res­ver­fah­ren«, wel­che alle Ent­schei­dun­gen über Erst- und Fol­ge­an­trä­ge mit Asyl­an­trag­stel­lung in den ver­gan­ge­nen 12 Mona­ten umfasst, betrug die Ver­fah­rens­dau­er 3,8 Mona­te und stieg damit an (2019: 3,1 Mona­te). Somit gelingt es dem BAMF selbst mit einem sol­chen Rechen­trick nicht, die im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU/CSU und SPD ange­streb­te Dau­er von 3 Mona­ten zu errei­chen. Eine desas­trö­se Bilanz, durch die ein­mal mehr nicht nach­voll­zieh­bar ist, war­um das BAMF Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten in unsin­ni­ge Wider­rufs­ver­fah­ren steckt, statt die Dau­er der Asyl­ver­fah­ren zu kürzen.

29,4 %

der Asyl­ver­fah­ren wer­den zunächst gar nicht inhalt­lich behan­delt, son­dern es sol­len ande­re EU-Staa­ten für zustän­dig erklärt werden.

Trotz Corona viele Dublin-Verfahren

Auch die Zahl der so genann­ten Dub­lin­ver­fah­ren bleibt hoch: Mit 30.135 Über­nah­me­ersu­chen wur­de in nahe­zu einem Drit­tel aller Asyl­ver­fah­ren (29,4%) ein ande­rer euro­päi­scher Staat für zustän­dig erach­tet. Die­se Ver­fah­ren wur­den über das Jahr hin­weg mit gna­den­lo­ser Här­te durch- und wei­ter­ge­führt, obwohl zwi­schen­zeit­lich durch den ers­ten Coro­na-Lock­down die inner­eu­ro­päi­schen Gren­zen geschlos­sen und Dub­lin-Über­stel­lun­gen über­haupt nicht mög­lich waren.

Auch eine sol­che rein der Abschre­ckung die­nen­den Pra­xis führt zu künst­lich in die Län­ge gezo­ge­nen Asyl­ver­fah­ren; ins­be­son­de­re die vie­len Men­schen, denen spä­ter Schutz gewährt wer­den muss, sind von die­ser unsäg­li­chen Pra­xis betrof­fen. Dem­entspre­chend ist die Zahl der Über­stel­lun­gen mit 2.953 zwar immer noch viel zu hoch, im Ver­gleich zu den gestell­ten Über­nah­me­ersu­chen aber sehr, sehr nied­rig. Eine Über­stel­lungs­quo­te von weni­ger als 10% im Hin­blick auf alle ein­ge­lei­te­ten Dub­lin­ver­fah­ren lässt erah­nen, dass ange­sichts weni­ger Über­stel­lun­gen den­noch enor­mer Ver­fah­rens­auf­wand betrie­ben wird. Zusätz­lich fin­den im Gegen­zug auch Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Deutsch­land statt, die gegen­ge­rech­net wer­den müs­sen. Im Ergeb­nis wer­den Geflüch­te­te ohne Sinn zwi­schen den EU-Staa­ten hin- und her­ge­scho­ben, ohne dass Staa­ten Ver­ant­wor­tung für die Zustän­dig­keit übernehmen.

Es bedarf end­lich einer zukunfts­ori­en­tier­ten, men­schen­rechts­ba­sier­ten Flüchtlingspolitik!

Menschenrechte in den Vordergrund rücken!

Die hier leben­den Schutz­be­rech­tig­ten und die neu ein­rei­sen­den Asyl­su­chen­den mit aller­lei gesetz­li­chen und admi­nis­tra­ti­ven Schi­ka­nen sys­te­ma­tisch in ihren Rech­ten ein­zu­schrän­ken und sie in einem stän­di­gen Sta­tus der Unsi­cher­heit und des Nicht-Will­kom­men-Seins zu belas­sen, ist kei­ne zukunfts­ori­en­tier­te Poli­tik – zumal die meis­ten Men­schen ange­sichts der Situa­ti­on in den Flücht­lings­her­kunfts­län­dern dau­er­haft hier blei­ben wer­den. Es soll­ten end­lich wie­der men­schen­recht­li­che Aspek­te in den Vor­der­grund der deut­schen und euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik rücken.

(dmo)