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Die vom neuen Gesetz betroffenen Flüchtlingsgruppen, auch Kinder, werden im geplanten Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren leben müssen. Kontakt zu Einheimischen - für Kinder etwa in Schulen - wird nicht möglich sein. Beschult werden sie im Sammellager. Foto: dpa / Boris Roessler

Das geplante Asylpaket II schließt viele Flüchtlinge von fairen Asylverfahren aus, schränkt den Familiennachzug ein und soll dafür sorgen, dass medizinische Abschiebehindernisse unberücksichtigt bleiben. Künftig würde drohen, dass selbst schwer kranke Menschen abgeschoben werden. PRO ASYL ruft mit einer E-Mail-Aktion dazu auf, das inakzeptable Gesetzprojekt zu stoppen.

Kaum ist das Asyl­pa­ket I in Kraft, plant die Bun­des­re­gie­rung bereits die nächs­te Asyl­rechts­ver­schär­fung: Das „Asyl­pa­ket II“, das nun ins Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den soll, beinhal­tet zahl­rei­che inak­zep­ta­ble Ver­schär­fun­gen des Asyl­rechts, gegen die PRO ASYL zusam­men mit med­ico inter­na­tio­nal, dem Bun­des­wei­ten Arbeits­ge­mein­schaft Psy­cho­so­zia­ler Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF), dem Bun­des­fach­ver­band unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge  und Ärz­te-Orga­ni­sa­tio­nen zur Pro­test­ak­ti­on auf­ruft.

Wen­den Sie sich mit uns an die Abge­ord­ne­ten des Bun­des­tags: Die geplan­te Ein­schrän­kung des Asyl­rech­tes muss gestoppt werden!

Schnell­ver­fah­ren statt fai­re Prü­fung der Fluchtgründe

Das geplan­te Gesetz hebelt für vie­le Flücht­lin­ge ein ange­mes­se­nes und fai­res Asyl­ver­fah­ren aus: Alle Flücht­lin­ge aus soge­nann­ten „siche­ren Her­kunfts­län­dern“, alle Flücht­lin­ge, die einen Fol­ge­an­trag gestellt haben, weil sich ihre Situa­ti­on grund­le­gend ver­än­dert hat, sowie alle Schutz­su­chen­den, denen unter­stellt wird, sie hät­ten ihre Papie­re ver­nich­tet, sol­len künf­tig beschleu­nig­ten Asyl­ver­fah­ren unter­wor­fen wer­den, die in nur einer Woche abge­schlos­sen wer­den sollen.

Aus­he­be­lung des Asyl­rechts statt Beschleu­ni­gung der Asylverfahren

Aktu­ell dau­ern Asyl­ver­fah­ren meh­re­re Mona­te, nicht sel­ten Jah­re. Mitt­ler­wei­le müs­sen Asyl­su­chen­de schon mona­te­lang war­ten, bevor ihr Asyl­ver­fah­ren über­haupt nur beginnt. Das ist untrag­bar – vor allem für die Flücht­lin­ge, die Mona­te ihres Lebens mit ban­gem War­ten verlieren.

Das Asyl­pa­ket II zielt aber nicht dar­auf, die Asyl­ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen, son­dern einen gro­ßen Teil der Schutz­su­chen­den von fai­ren Asyl­ver­fah­ren aus­zu­schlie­ßen und sie mög­lichst schnell abzu­schie­ben. In nur einer Woche ist es kei­nes­falls mög­lich, Flucht­grün­de indi­vi­du­ell, fair und sorg­fäl­tig zu prüfen!

Fatal für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flüchtlinge

Für Kran­ke, Trau­ma­ti­sier­te, Min­der­jäh­ri­ge oder ande­re in hohem Maße schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen sind die Schnell­ver­fah­ren beson­ders kata­stro­phal. Die Erfah­run­gen aus der Arbeit der psy­cho­so­zia­len Zen­tren zei­gen, trau­ma­ti­sier­te Men­schen viel mehr Zeit als eine Woche brau­chen, um sta­bil genug für eine Anhö­rung zu sein und ihre Asyl­grün­de detail­liert vorzulegen.

Auch die Berück­sich­ti­gung und zeit­lich inten­si­ve Über­prü­fung kin­der­spe­zi­fi­scher Flucht­grün­de wird unmög­lich gemacht. Und anstatt chro­nisch erkrank­te Kin­der im Sin­ne des Kin­des­wohls umfas­send zu unter­stüt­zen, wird Flücht­lings­fa­mi­li­en mit der Abschie­bung ins Her­kunfts­land die in man­chen Fäl­len lebens­not­wen­di­ge Gesund­heits­ver­sor­gung versagt.

Psy­cho­phar­ma­ka statt Therapie

Denn selbst Men­schen, die krank oder schwer durch ihre Erleb­nis­se im Her­kunfts­land trau­ma­ti­siert sind, dürf­ten mit dem neu­en Gesetz im Schnell­ver­fah­ren abge­scho­ben wer­den. Die Begrün­dung: Die Kran­ken könn­ten sich schließ­lich auch in irgend­ei­nem Teil ihres Her­kunfts­lan­des behan­deln las­sen. Gegen das Trau­ma sol­len eben zur Not Medi­ka­men­te genom­men wer­den. Das ent­behrt jeder ethi­schen, medi­zi­ni­schen und psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Grund­la­ge. Die geplan­ten Ver­schär­fun­gen ver­let­zen ele­men­ta­re Rech­te der Betrof­fe­nen und gehen an den Kern der huma­ni­tä­ren Wer­te unse­res Asylrechts.

Krank? Im Zwei­fel wird abgeschoben?

Kran­ke müs­sen künf­tig mit detail­lier­ten Attes­ten nach­wei­sen, war­um eine Erkran­kung gegen die Abschie­bung spricht. Rei­chen sie das Attest nicht unver­züg­lich ein, bleibt die­ses unbe­rück­sich­tigt. Im Klar­text heißt dies: Im Zwei­fel wird abge­scho­ben. Ins­be­son­de­re trau­ma­ti­sier­te Men­schen wird die­se Vor­ge­hens­wei­se gefähr­den. Das von Aus­län­der­be­hör­den gesä­te Miss­trau­en gegen auf post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­run­gen spe­zia­li­sier­te Ärz­te wird so ins Gesetz geschrie­ben. Der Gesetz­ge­ber spielt mit dem Leben der Betroffenen.

Schnell­ver­fah­ren für fast alle?

Anders als die Bun­des­re­gie­rung sug­ge­riert betref­fen die geplan­ten Schnell­ver­fah­ren nicht nur einen klei­nen Teil der Asyl­su­chen­den. Auf­grund der Bestim­mung, dass Flücht­lin­ge ohne Pass Schnell­ver­fah­ren unter­zo­gen wer­den kön­nen, ist ein Groß­teil der Schutz­su­chen­den von den unfai­ren Eil­ver­fah­ren bedroht. Denn ohne Pass unter­wegs zu sein ist typisch für Men­schen auf der Flucht:

Wer Hals über Kopf unter­tau­chen muss, kann kei­ne Papie­re mit­neh­men. Wer von den Behör­den sei­nes Her­kunfts­lan­des ver­folgt wird, kann die Behör­den kaum um gül­ti­ge Rei­se­pa­pie­re bit­ten und wird auf der Flucht in der Regel auch kei­ne Papie­re mit sich füh­ren. Und wer auf der Flucht mit Pass unter­wegs ist, gerät typi­scher­wei­se in vie­le Situa­tio­nen, in denen Papie­re ver­lo­ren gehen oder ent­wen­det wer­den kön­nen. Wer ohne Pass flieht, ist dar­um kein „Asyl­be­trü­ger“ oder „Iden­ti­täts­täu­scher“, wie Poli­ti­ker und Medi­en so häu­fig suggerieren.

Iso­liert in spe­zi­el­len „Auf­nah­me­zen­tren“ 

Alle Flücht­lings­grup­pen, die Schnell­ver­fah­ren unter­wor­fen wer­den sol­len, wer­den in Zukunft ver­pflich­tet sein, in beson­de­ren Auf­nah­me­zen­tren zu leben, in denen sie von Unter­stüt­zern und Hel­fern abge­schot­tet wer­den. Nicht ein­mal die Kin­der dür­fen in Schu­len Kon­takt zu Ein­hei­mi­schen auf­neh­men – sie wer­den im Sam­mel­la­ger beschult. Wenn die Betrof­fe­nen auch nur den ihnen zuge­wie­se­nen Land­kreis ver­las­sen, gilt ihr Asyl­an­trag als abge­lehnt, so sieht es das Gesetz vor.

Von wegen beson­de­rer Schutz von Ehe und Familie

Das zwei­te Asyl­pa­ket trifft auch Fami­li­en. Ihr Anspruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung soll für zwei Jah­re aus­ge­setzt wer­den. Wel­che Flücht­lings­grup­pen betrof­fen sein sol­len, ist in der Koali­ti­on noch umstrit­ten. Zu befürch­ten ist, dass die geplan­te Ver­schär­fung Fami­li­en auf bis zu vier bis fünf Jah­re aus­ein­an­der­rei­ßen wür­de. Bis zum posi­ti­ven Asy­l­ent­scheid kann bei­spiels­wei­se ein Jahr ver­ge­hen. Dar­auf folgt die zwei­jäh­ri­ge Sperr­frist. Bis die Ange­hö­ri­gen einen Ter­min in der deut­schen Bot­schaft bekom­men, kann es eben­falls bis zu einem Jahr dau­ern. Im Anschluss wer­den die Rei­se­do­ku­men­te meh­re­re Mona­te lang geprüft. In die­ser Zeit sind Fami­li­en von sub­si­di­är Geschütz­ten wei­ter­hin Gefah­ren in den Ver­fol­ger­staa­ten aus­ge­setzt. Vie­le Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, auch Kin­der, wer­den so vor die Wahl gestellt, jah­re­lang im Kriegs- oder Kri­sen­ge­biet, Ver­fol­gung, Gefahr und Elend aus­ge­setzt zu blei­ben oder die lebens­ge­fähr­li­che Flucht über die Ägä­is und die Bal­kan-Rou­te auf sich zu neh­men. Der ver­wei­ger­te Fami­li­en­nach­zug wird töd­li­che Fol­gen haben.

Ihre Unter­schrift gegen das Asyl­pa­ket II

Der „Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung beschleu­nig­ter Asyl­ver­fah­ren“ (Asyl­pa­ket II) soll nun ins Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den. PRO ASYL, Med­ico Inter­na­tio­nal, der Bun­des­fach­ver­band für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge, der Dach­ver­band psy­cho­so­zia­ler Zen­tren für Fol­ter­op­fer (BAfF), Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärz­tin­nen und Ärz­te, IPPNW & der Medi­bü­ro-Kam­pa­gne haben heu­te dem Auf­ruf „Asyl­pa­ket II stop­pen – Kei­ne Ein­schrän­kung von fai­ren Asyl­ver­fah­ren“ ver­öf­fent­licht, in dem sie die Bun­des­re­gie­rung und alle Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges auf­for­dern, die Ver­schär­fun­gen des Asyl­pa­kets II abzu­leh­nen. Der Auf­ruf wird außer­dem unter­stützt von Ärz­te der Welt, dem Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärz­tin­nen und Ärz­te, der Deut­schen Sek­ti­on der Inter­na­tio­na­len Ärz­te für die Ver­hü­tung des Atom­krie­ges, Ärz­te in sozia­ler Ver­ant­wor­tung e.V. (IPPNW) und der Bun­des­wei­ten Kam­pa­gne der Medibüros/Medinetze in Deutsch­land zur Ver­bes­se­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung Asylsuchender.

Asyl­pa­ket II: Bun­des­tag beschließt Ver­schär­fun­gen im Hau­ruck-Ver­fah­ren (25.02.16)

Asyl­pa­ket II: Brei­te und mas­si­ve Kri­tik aus der Zivil­ge­sell­schaft und Ver­bän­den (18.02.16)

Asyl­pa­ket II beschlos­sen: Bun­des­re­gie­rung gefähr­det Leben von Schutz­be­dürf­ti­gen (29.01.16)