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Welche Themen haben uns im vergangenen Jahr beschäftigt? Wo wurde PRO ASYL aktiv? Und was sind die Bereiche, die auch 2018 weiter im asylpolitischen Fokus sein werden?

Auch wenn die poli­ti­schen Ent­wick­lun­gen nicht immer vor­her­seh­bar sind: Eini­ge Fel­der zeich­nen sich schon heu­te als auch im kom­men­den Jahr wich­ti­ge The­men ab. Wir stel­len sie vor und beschrei­ben, wie PRO ASYL dort bis­lang aktiv war.

Familiennachzug: Die Flucht ist erst zu Ende, wenn die Familie vereint ist.

Anas ist 35, Kur­de, Syrer. Wegen der Teil­nah­me an Demons­tra­tio­nen gegen das Assad-Regime wur­de der Leh­rer sus­pen­diert und bedroht, des­halb floh er nach Deutsch­land. Anas hoff­te sei­ne Frau und die bei­den Söh­ne (7 und 5 Jah­re) nach­ho­len zu kön­nen, bekam aber nur sub­si­diä­ren Schutz zuge­spro­chen, ohne das Recht auf Familiennachzug.

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So wie Anas M. ergeht es vie­len Flücht­lin­gen in Deutsch­land. Sie blei­ben über Jah­re hin­weg von ihren Fami­li­en getrennt. Foto: Najem Al-Khalaf

Sei­ne Frau floh vor den mas­si­ven Bom­bar­die­run­gen und lebt jetzt nach lan­ger Flucht mit den Söh­nen in einem erbärm­li­chen Zim­mer in der Tür­kei. Ohne Hei­zung. Ohne sani­tä­re Anla­gen. In Angst, von der tür­ki­schen Poli­zei nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. Ihr und den Kin­dern geht es immer schlech­ter. Anas fehlt ohne Hoff­nung auf Fami­li­en­ver­ei­ni­gung zuse­hends die Kraft, sich ein Leben in Deutsch­land aufzubauen.

PRO ASYL unter­stützt Anas und vie­le ande­re Flücht­lin­ge in ähn­li­cher Situa­ti­on und for­dert die Poli­tik auf, die unmensch­li­che Pra­xis der Fami­li­en­tren­nung für sub­si­di­är Geschütz­te end­lich zu beenden!

Abschottung: Flüchtlingsdeal mit der Türkei bricht Europa- und Völkerrecht

In der Tür­kei gilt die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on nicht. Selbst Schutz­su­chen­de aus Län­dern wie Afgha­ni­stan, Syri­en und dem Irak wer­den zurück­ge­schickt. Es dro­hen Fol­ter und ande­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Über­stel­lun­gen, die im Rah­men des EU-Tür­kei-Deals aus Grie­chen­land vor­ge­se­hen sind, stel­len des­halb einen kla­ren Ver­stoß gegen Euro­pa- und Völ­ker­recht dar.

Trotz­dem hat das höchs­te grie­chi­sche Gericht im Sep­tem­ber 2017 mit 13 zu 12 Stim­men den Sta­tus der Tür­kei als „siche­res Dritt­land“ bestä­tigt. Ein Prä­ze­denz­fall, der vie­le auf den grie­chi­schen Inseln fest­sit­zen­de syri­sche Flücht­lin­ge in Angst versetzt.

Unser Team vor Ort steht den Flücht­lin­gen zur Sei­te: Anwäl­tin­nen des grie­chi­schen PRO ASYL-Pro­jekts „Refu­gee Sup­port Aege­an“ kla­gen der­zeit im Fall des Syrers vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te. PRO ASYL stellt dafür die finan­zi­el­len Mit­tel zur Verfügung.

Dublin: Innenministerium als rechtsfreier Raum

Ein Anspruch ist ein Anspruch und nichts, über das eine Behör­de will­kür­lich ent­schei­den darf. Tau­sen­de Kin­der, Ehe­gat­ten und Eltern müs­sen in Grie­chen­land aus­har­ren, obwohl sie das Recht auf eine Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung in Deutsch­land haben. Laut Dub­lin-Ver­ord­nung inner­halb von sechs Mona­ten. Das deut­sche Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um übt aller­dings Druck auf Grie­chen­land aus, den monat­li­chen Nach­zug mas­siv zu begrenzen.

Ein Anspruch ist ein Anspruch und nichts, über das eine Behör­de will­kür­lich ent­schei­den darf. 

Im Fall eines min­der­jäh­ri­gen Syrers ging PRO ASYL exem­pla­risch dage­gen vor. Erfolg­reich: Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den ver­pflich­te­te das BAMF, die Über­stel­lungs­frist ein­zu­hal­ten. Eltern und Geschwis­ter des Jun­gen durf­ten ein­rei­sen. Aber mehr als 4.300 Berech­tig­te war­ten noch, unter teils dra­ma­ti­schen und lebens­be­droh­li­chen Bedin­gun­gen. PRO ASYL unter­stützt wei­te­re Fami­li­en vor Gericht und for­dert, die rechts­wid­ri­ge Begren­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu beenden.

BAMF: Mangelhafte Verfahren sind lebensbedrohlich

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ist in der Lage, feh­ler­haf­te Ent­schei­dun­gen zuzu­ge­ben. Aber unwil­lig, die­se dann auch zu kor­ri­gie­ren. So gesche­hen im Fall eines Soma­liers, des­sen Asyl­an­trag abge­lehnt wur­de. Erst wur­de die ihm dro­hen­de Blut­ra­che in Abre­de gestellt, weil der ent­spre­chen­de Clan reli­gi­ös sei und des­halb kei­nen Mord bege­hen wür­de, dann das mit Män­geln behaf­te­te Anhö­rungs­pro­to­koll mit hand­schrift­li­chen Noti­zen manipuliert.

In einem Schrei­ben an PRO ASYL stimm­te das BAMF den Bean­stan­dun­gen am Ver­fah­ren zu, nahm die nega­ti­ve Ent­schei­dung aber nicht zurück. Mit Hil­fe von PRO ASYL klag­te der Flücht­ling vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt und erhielt im Früh­ling 2017 den not­wen­di­gen Schutz. PRO ASYL for­dert vom BAMF, bei sei­nen Asy­l­ent­schei­dun­gen maxi­ma­le Sorg­falt wal­ten zu las­sen. Wei­te­re Kla­gen vor Gericht wer­den geför­dert und begleitet.

Anschläge fast jeden Tag: Afghanistan ist nicht sicher

Die Lage in Afgha­ni­stan ver­schärft sich, die UN zähl­te allein für Kabul im ers­ten Halb­jahr 2017 mehr als 1.000 ver­letz­te oder getö­te­te Zivi­lis­ten. Trotz­dem steigt die Zahl der Ableh­nun­gen. Auch der Asyl­an­trag des Jour­na­lis­ten Ramin Moha­bat wur­de zunächst abge­lehnt. Er war ins Visier der Tali­ban gera­ten, bedroht und ent­führt wor­den. Schließ­lich gelang ihm die Flucht. Mit Hil­fe von PRO ASYL ging Ramin gegen den Asyl­be­scheid vor und erhielt den ihm zuste­hen­den Schutz.

Nun fürch­tet er um die Sicher­heit wei­te­rer Afghan*innen in Deutsch­land: Mehr als 50.000 Asyl­ab­leh­nun­gen waren es allein in 2017. Unter den Betrof­fe­nen herrscht enor­me Angst, in ein lebens­ge­fähr­li­ches Land abge­scho­ben zu wer­den. PRO ASYL unter­stützt zahl­rei­che Ver­fah­ren afgha­ni­scher Flücht­lin­ge aus Mit­teln des Rechts­hil­fe­fonds. Und appel­liert ein­dring­lich: Afgha­ni­stan ist nicht sicher – nir­gends. Abschie­bun­gen dort­hin müs­sen sofort gestoppt werden!


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