Immer mehr Asylsuchenden wird vorab und pauschal unterstellt, sie hätten keine legitimen Asylgründe. Sie werden nicht nur im Asylverfahren abgelehnt, sondern immer stärker durch Sonderrecht diskriminiert und von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.

Mit­te 2015 hat­te die Gro­ße Koali­ti­on in Ber­lin ihre asyl­po­li­ti­sche Agen­da aus dem Koali­ti­ons­ver­trag weit­ge­hend abge­ar­bei­tet. Doch dann setz­te eine Wel­le von Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen ein, in der die Bun­des­re­gie­rung immer blind­wü­ti­ger in die Rech­te von Schutz­su­chen­den ein­griff. Am 24. Sep­tem­ber 2015 kam es zu der Eini­gung auf dem Bund-Län­der Flücht­lings­gip­fel über das Asyl­pa­ket I. Nach nur einem Monat war das umfas­sen­de Geset­zes­pa­ket bereits ver­ab­schie­det – inklu­si­ve Zustim­mung durch den Bun­des­rat. Allein das Ver­fah­ren vor der Län­der­kam­mer beträgt nor­ma­ler­wei­se min­des­tens sechs Wochen.

Der Druck zum schnel­len Han­deln wur­de auf­grund der seit dem Spät­som­mer bekannt gewor­de­nen Pro­gno­sen von einer Mil­li­on Flücht­lin­gen für das Jahr 2015 erzeugt. Für die Län­der stan­den die fis­ka­li­schen Inter­es­sen im Vor­der­grund: Sie dran­gen auf die über­fäl­li­ge Betei­li­gung des Bun­des an den Kos­ten für die Flücht­lings­auf­nah­me. Der Bund sicher­te zu, ab 2016 für jeden Flücht­ling eine Pau­scha­le von 670 Euro pro Monat zu über­neh­men. Die sinn­vol­le finan­zi­el­le Ent­las­tung wur­de flan­kiert durch einen Kata­log an Verschärfungen.

Unter dem Deck­man­tel der angeb­li­chen Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung wur­den mas­si­ve Ein­grif­fe in die Rech­te von Asyl­su­chen­den beschlos­sen. Beson­ders hart sind Asyl­su­chen­de aus den so genann­ten siche­ren Her­kunfts­län­dern betrof­fen. Dabei setzt der Gesetz­ge­ber auf eine umfas­sen­de sozia­le Aus­gren­zung, die die Betrof­fe­nen zum Ver­las­sen des Lan­des bewe­gen soll.

Lagerunterbringung bis zur Abschiebung

Eine der Maß­nah­men stellt die dau­er­haf­te Lager­un­ter­brin­gung dar. Wäh­rend für alle Asyl­su­chen­den die Unter­brin­gung in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen von maxi­mal drei Mona­ten auf sechs Mona­te erhöht wur­de, müs­sen Flücht­lin­ge aus „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ auch noch nach ihrer Ableh­nung bis zur fak­ti­schen Aus­rei­se oder Abschie­bung in die­sen Ein­rich­tun­gen leben. Sie sol­len kein Recht haben, jemals aus den Sam­mel­la­gern aus­zie­hen zu dür­fen. Dies ist inhu­man. Denn vie­le wer­den – trotz ihrer Ableh­nung im Asyl­ver­fah­ren – in Deutsch­land blei­ben. Wenn etwa Per­so­nen schwer erkrankt sind, dür­fen sie nicht abge­scho­ben wer­den. Auch aus ande­ren huma­ni­tä­ren Grün­den kann es zu einer län­ger­fris­ti­gen Dul­dung des Auf­ent­halts kom­men. Ihre Lebens­um­stän­de sol­len jedoch mög­lichst pro­vi­so­risch blei­ben. Dies stellt eine Form psy­chi­scher Zer­mür­bungs­tak­tik dar, die an den Men­schen nicht spur­los vor­über­ge­hen wird.

Inhu­man: Flücht­lin­ge aus „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ sol­len kein Recht haben, jemals aus den Sam­mel­la­gern aus­zie­hen zu dürfen.

10 Min.

Zeit­ge­winn pro Fall bringt die Ein­füh­rung neu­er „siche­rer Herkunftsstaaten“.

Eine Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung wird durch die­se Rechts­än­de­run­gen aller­dings nicht erreicht. Selbst die Ein­füh­rung neu­er „siche­rer Her­kunfts­staa­ten“ bringt laut Bun­des­re­gie­rung nur einen Zeit­ge­winn von 10 Minu­ten pro Fall. Für eine tat­säch­li­che Beschleu­ni­gung von Asyl­ver­fah­ren wären eine sehr viel frü­he­re Auf­sto­ckung von Per­so­nal und neue Struk­tu­ren im BAMF nötig gewe­sen. Über Jah­re hat­te die Bun­des­re­gie­rung die For­de­rung des BAMF nach mehr Stel­len igno­riert und erst viel zu spät eine Erhö­hung der Mit­tel für die obers­te Asyl­be­hör­de beschlos­sen. Dass es im Jahr 2015 zu einem Rück­stau von Hun­dert­tau­sen­den offe­nen Asyl­ver­fah­ren kam, ist also in ers­ter Linie das Ergeb­nis einer schlech­ten Ressourcen-Planung.

Die lan­ge Bear­bei­tungs­zeit der Asyl­ver­fah­ren ist beson­ders schlimm für die Flücht­lin­ge selbst. Sie war­ten Mona­te oder Jah­re, bis sie end­lich Gewiss­heit über ihre Zukunft haben und sich ein neu­es Leben in Deutsch­land auf­bau­en können.

Politik der fortgesetzten Desintegration

Für die Dau­er des Ver­bleibs in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen wird die Resi­denz­pflicht auf bis zu sechs Mona­te erhöht. Noch ein Jahr zuvor hat­te man sich auf eine maxi­ma­le Dau­er der Resi­denz­pflicht von drei Mona­ten geei­nigt. Die­se Ver­bes­se­rung, die ab 1. Janu­ar 2015 in Kraft war, war Teil des so genann­ten Kret­sch­mann-Deals, mit dem die Zustim­mung Baden-Würt­tem­bergs und ande­rer grün mit­re­gier­ter Län­der im Bun­des­rat zur „Siche­ren-Her­kunfts­län­der-Rege­lung“ 2014 erst­mals erkauft wor­den war.

Gan­ze zehn Mona­te hat­te die libe­ra­li­sier­te Resi­denz­pflicht-Rege­lung Bestand – ganz im Unter­schied zur Lis­te der siche­ren Her­kunfts­län­der, die sich, seit die Poli­tik sie als Steue­rungs­in­stru­ment ent­deckt hat, aus Sicht vie­ler Poli­ti­ker offen­bar belie­big ver­län­gern lässt: Nach den Bal­kan­staa­ten sol­len Marok­ko, Tune­si­en und Alge­ri­en hin­zu­kom­men – obwohl Todes­stra­fe, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Ver­fol­gung von Homo­se­xu­el­len und ande­res in die­sen Län­dern durch­aus Grund genug zur Flucht bie­ten. Doch im Bestre­ben, die Flücht­lings­zahl zu drü­cken, sinkt die Scham­gren­ze. Wei­te­re Absur­di­tä­ten sind nicht aus­ge­schlos­sen, brach­te doch Sig­mar Gabri­el schon die Tür­kei als „siche­res Her­kunfts­land“ in die Debat­te und die CSU gleich eine gan­ze Rei­he wei­te­rer, alles ande­re als fried­vol­ler, demo­kra­ti­scher Staa­ten. Mit der Fra­ge von Ver­fol­gungs­frei­heit hat die Lis­te wenig zu tun, dafür umso mehr mit kal­ter Abschreckungslogik.

Wiederkehr der Sachleistungen?

Wäh­rend der Unter­brin­gung in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung kön­nen nun zu 100 Pro­zent Sach­leis­tun­gen gewährt wer­den. Das heißt, dass auch der Betrag, der bis­lang zur Deckung per­sön­li­cher Bedürf­nis­se vor­ge­se­hen war, nicht mehr in bar aus­ge­zahlt wird. Auf die­sen büro­kra­ti­schen Irr­sinn hat­te vor allem Bay­ern gedrun­gen. Ein­zel­ne Bus­fahr­kar­ten oder Tele­fon­kar­ten aus­zu­hän­di­gen, ver­grö­ßert den Auf­wand für die Behör­den­mit­ar­bei­ter vor Ort. Wäh­rend die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung die­se Schi­ka­ne nut­zen will, um abschre­cken­de Signa­le zu set­zen, haben ande­re Lan­des­re­gie­run­gen – wie Nie­der­sach­sen, Rhein­land-Pfalz, Bre­men und Schles­wig-Hol­stein – dies bereits als zu büro­kra­tisch abge­lehnt. Wie in frü­he­ren Jah­ren droht ein bun­des­wei­ter Fli­cken­tep­pich im sozi­al­recht­li­chen Umgang mit Asylsuchenden.

Wäh­rend der Zeit in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung gilt ein abso­lu­tes Arbeitsverbot. 

Hin­zu kommt: Wäh­rend der Zeit in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung gilt ein abso­lu­tes Arbeits­ver­bot. Da die Men­schen aus den so genann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ auch nach Ablauf von sechs Mona­ten nicht aus der Erst­auf­nah­me her­aus­kom­men, dür­fen sie folg­lich dau­er­haft nicht arbei­ten – selbst dann nicht, wenn sie als Gedul­de­te in Deutsch­land blei­ben wer­den. Dies zwingt die Betrof­fe­nen, dau­er­haft in Abhän­gig­keit und Armut zu leben.

Das Sozialrecht darf nicht zur Abschreckung dienen

Die Gro­ße Koali­ti­on ver­folgt eine Poli­tik der geziel­ten Des­in­te­gra­ti­on. Aus­gren­zung und Ver­elen­dung sind Teil einer Abschre­ckungs­po­li­tik, damit die Betrof­fe­nen das Land ver­las­sen. Dies ist zynisch. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te in sei­nem Grund­satz­ur­teil zum Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) 2012 klar­ge­stellt, dass das Sozi­al­recht nicht zur Abschre­ckung miss­braucht wer­den darf. Ein Ver­fas­sungs­rich­ter frag­te wäh­rend der münd­li­chen Ver­hand­lung die Bun­des­re­gie­rung empört, was die­se sich den­ken wür­de: „Ein biss­chen hun­gern und dann gehen die wieder?“.

Die Men­schen­wür­de gilt nach dem Grund­ge­setz für alle Men­schen – und sie ist nicht relativierbar!

Marei Pel­zer

(Die­ser Bei­trag erschien im Juni 2016 im Heft zum Tag des Flücht­lings 2016.)


Alle Hintergründe