08.03.2022
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Asylbewerberinnen im ehemaligen Grenzdurchgangslager Friedland. Eine erste Anhörung erfolgt nach drei Tagen. Foto: ©epd-bild / Jens Schulze

Geflüchtete Frauen und Mädchen aus vielen Regionen der Welt haben besondere Gewalt und geschlechtsspezifische Diskriminierung erlitten. Das muss in Asylverfahren berücksichtigt werden. Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordern PRO ASYL und einige Landesflüchtlingsräte, Asylverfahren endlich geschlechtersensibel zu gestalten.

Die Aner­ken­nung geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung ist seit 2004 gesetz­lich ver­an­kert. Gemäß der Istan­bul-Kon­ven­ti­on haben zudem von Gewalt betrof­fe­ne geflüch­te­te Frau­en und Mäd­chen Anspruch dar­auf, ange­mes­sen unter­ge­bracht, medi­zi­nisch ver­sorgt und vor wei­te­rer Gewalt geschützt zu wer­den. In der Pra­xis kommt es den­noch zu erheb­li­chen Pro­ble­men. Dies ist das Ergeb­nis einer Unter­su­chung von PRO ASYL und Flücht­lings­rä­ten zur Umset­zung der Istan­bul Kon­ven­ti­on.

Oft wird nicht richtig hingeschaut

So hat das  BAMF 2020, wie der Ant­wort auf eine Bun­des­tags­an­fra­ge der Lin­ken Par­tei vom Okto­ber 2021 zu ent­neh­men ist, annä­hernd 60.000 Asyl­an­trä­ge von Frau­en und Mäd­chen inhalt­lich geprüft und nur in 1.300 Fäl­len eine geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­fol­gung erkannt. Da kann etwas nicht stim­men: Oft wird nicht genau genug hin­ge­schaut, nicht nach­ge­fragt, den Frau­en nicht geglaubt. Oder die Behör­den ver­lan­gen auf­wän­di­ge Nach­wei­se, die die Frau­en kaum beschaf­fen kön­nen. So fal­len vie­le Frau­en durch das Raster.

Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag eine flä­chen­de­cken­de, behör­den­un­ab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung und die beson­de­re Unter­stüt­zung vul­nerabler Per­so­nen beschlos­sen. Das muss umge­setzt werden.

Oft wird nicht genau genug hin­ge­schaut, nicht nach­ge­fragt, den Frau­en nicht geglaubt.

Zu wenig Zeit

Ein gro­ßes Pro­blem ist, dass die Frau­en oft nicht gut auf die  alles ent­schei­den­de Anhö­rung vor­be­rei­tet wer­den. Sie ist nötig, damit die betrof­fe­nen Frau­en sich öff­nen und über sexu­el­le Gewalt­er­fah­run­gen oder Trau­ma­ta spre­chen kön­nen. Durch beschleu­nig­te Ver­fah­ren bleibt zwi­schen Ankunft und Anhö­rung kaum Zeit und oft­mals kei­ne Gele­gen­heit für eine Vor­be­rei­tung, Bera­tung oder gar eine kur­ze Erho­lungs­pau­se nach einer stra­pa­ziö­sen Flucht.

So kön­nen geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­fol­gung und Gewalt­er­fah­run­gen weder hin­rei­chend erkannt und gewür­digt wer­den noch kön­nen die Frau­en adäquat unter­stützt wer­den. Beschleu­nig­te Ver­fah­ren dür­fen nicht auf Kos­ten der Rechts­si­cher­heit und des Schut­zes der Frau­en durch­ge­führt wer­den. Wei­te­re For­de­run­gen und Erfah­run­gen fin­den sich hier.

Die Erfah­run­gen mit den Son­der­be­auf­trag­ten des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), die eigens für Fäl­le geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung her­an­ge­zo­gen wer­den, sind durch­wach­sen – zumal die­se nicht immer die Anhö­rung selbst durch­füh­ren. Teil­wei­se geben sie ledig­lich eine Ent­schei­dung nach Akten­ein­sicht frei.

Unsensible Befragungen

Noch immer berich­ten Frau­en von unsen­si­blen, ent­wür­di­gen­den Befra­gun­gen oder davon, dass Dolmetscher*innen aus ihrer Rol­le fal­len und sich mit eige­nen Kom­men­ta­ren in die Anhö­rung einmischen.

Und der Blick muss gewei­tet wer­den: Ein geschlech­ter­sen­si­bles Asyl­ver­fah­ren und gute Auf­nah­me­be­din­gun­gen müs­sen in Deutsch­land erreicht wer­den. Doch das reicht nicht, solan­ge Geflüch­te­te auf ihrem Weg nach und in Euro­pa mit unvor­stell­ba­rer Gewalt – auch von euro­päi­schen  Grenz­wäch­tern – kon­fron­tiert sind. Der unge­hin­der­te Zugang Geflüch­te­ter zu einem fai­ren, regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU bleibt obers­te Priorität.

Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag 2022 for­dern PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte:

  • Die Bun­des­re­gie­rung muss die ver­spro­che­ne gesetz­li­che Rege­lung für eine behör­den­un­ab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung zügig auf den Weg brin­gen und lang­fris­tig finan­zi­ell absichern.
  • Bei der Ter­min­ver­ga­be für die Anhö­rung ist gege­be­nen­falls eine län­ge­re Pau­se ein­zu­räu­men, um Nach­wei­se beschaf­fen oder sich emo­tio­nal auf die Anhö­rung vor­be­rei­ten zu können.
  • Anhö­run­gen müs­sen gen­der­sen­si­bel und aus­schließ­lich mit geschul­ten Dolmetscher*innen gestal­tet wer­den; Son­der­be­auf­trag­te müs­sen bei erkenn­ba­rem Bedarf früh­zei­tig und trans­pa­rent über­neh­men, außer­dem auf Wunsch der Betrof­fe­nen ein­ge­setzt und im Kon­flikt­fall auch aus­ge­tauscht werden.
  • Das BAMF muss bei der Anhö­rung durch ent­spre­chen­de Fra­gen aktiv prü­fen, ob geschlechts­spe­zi­fi­sche Asyl­grün­de vor­lie­gen könn­ten. Die Betrof­fe­nen brau­chen zuvor kla­re Infor­ma­tio­nen über mög­li­che asyl­re­le­van­te Umstände.
  • Für die spe­zi­fi­schen medi­zi­ni­schen, psy­cho­lo­gi­schen und sozia­len Bedar­fe von vul­ner­ablen Geflüch­te­ten muss bei der Auf­nah­me durch die Behör­den eine Anbin­dung an Fach­or­ga­ni­sa­tio­nen (etwa für Opfer von Men­schen­han­del) und die Über­nah­me der not­wen­di­gen Kos­ten sicher­ge­stellt werden.

PRO ASYL und Flücht­lings­rä­te unter­stüt­zen die euro­päi­sche Initia­ti­ve femi­nis­tasyl­um, die sich im Sin­ne der Istan­bul-Kon­ven­ti­on mit einer euro­pa­wei­ten Peti­ti­on für einen sol­chen unge­hin­der­ten Zugang und die kon­se­quen­te Aner­ken­nung spe­zi­fi­scher Asyl­grün­de von Frau­en und Mäd­chen sowie quee­rer Per­so­nen einsetzt.

(ak/wr)