22.10.2013
Image
Eritreische Flüchtlinge betrauern den Tod von Angehörigen bei einer Gedenkversanstaltung in Tel Aviv, Israel. In Italien wurden Angehörige von Opfern der Katastrophe vor Lampedusa an der Anreise zur Bestattung ihrer Toten gehindert. Foto: Activestills.org

Italien und Malta fordern nach den Katastrophen vor Lampedusa im Vorfeld des EU-Gipfels eine grundlegende Änderung des EU-Asylzuständigkeitssystems - zu Recht. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass beide Staaten seit Jahren eklatant die Menschenrechte von Flüchtlingen verletzen.

Wenn Ende der Woche die Staats- und Regie­rungs­chefs der EU in Brüs­sel tagen, wird es wohl auch um die Flücht­lings­po­li­tik gehen: Ita­li­en und Mal­ta drän­gen nach den Kata­stro­phen vor Lam­pe­du­sa auf eine grund­le­gen­de Ände­rung des EU-Asyl­zu­stän­dig­keits­sys­tems. Ihr Vor­wurf: Mit der der­zei­ti­gen Dub­lin-Ver­ord­nung, nach der jener EU-Staat für einen Asyl­su­chen­den zustän­dig ist, der ihn hat ein­rei­sen las­sen, wer­de die Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz auf EU-Außen­staa­ten wie etwa Ita­li­en oder Mal­ta abgeschoben.

So weit, so rich­tig. Doch darf die berech­tig­te For­de­rung nach einer Ände­rung die­ser Rege­lung nicht davon ablen­ken, dass die EU-Staa­ten Mal­ta und Ita­li­en die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen sys­te­ma­tisch miss­ach­ten. Ihre Reak­ti­on auf die unso­li­da­ri­sche Auf­tei­lung der Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz in der EU ist und bleibt, sich die­ser Ver­ant­wor­tung rigo­ros zu ver­wei­gern und den Kon­flikt um die Asyl­zu­stän­dig­keit unter den EU-Staa­ten in zyni­scher Wei­se auf dem Rücken der Schutz­su­chen­den auszutragen.

Ita­li­en: Geden­ken für die Toten, Kri­mi­na­li­sie­rung der Überlebenden?

Nach den bei­den letz­ten Kata­stro­phen vor Lam­pe­du­sa mit ins­ge­samt mehr als 400 Toten zeig­ten sich zahl­rei­che ita­lie­ni­sche Regie­rungs­ver­tre­ter bestürzt. Den Toten wur­den ein Staats­be­gräb­nis und post­hum die ita­lie­ni­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit ver­spro­chen. „Ster­ben ist offen­bar das, was man heut­zu­ta­ge tun muss, um die Staats­bür­ger­schaft zu erhal­ten“, hieß es dazu tref­fend auf Quarz.

Die Über­le­ben­den der Kata­stro­phen wur­den hin­ge­gen wegen ille­ga­ler Ein­rei­se ange­klagt. Das Geset­zes­pa­ket namens „Bos­si-Fini“, das die Ein­rei­se von Flücht­lin­gen kri­mi­na­li­siert, besteht wei­ter­hin. Es führt nicht zuletzt dazu, dass Flücht­lin­ge in See­not immer wie­der von vor­bei­fah­ren­den Schif­fen igno­riert wer­den, weil Schiffs­mann­schaf­ten, die Flücht­lin­ge ret­ten, auf­grund von „Bos­si-Fini“ damit rech­nen müs­sen, wegen „Schlep­pe­rei“ ange­klagt zu werden.

Indes hat Ita­li­en noch nicht ein­mal das Ver­spre­chen einer wür­de­vol­len Bestat­tung für die Toten erfüllt. Vie­le der Lei­chen wur­den anonym bestat­tet. Ange­hö­ri­ge der Opfer rie­fen die ita­lie­ni­schen Behör­den ver­zwei­felt auf, ihnen die Iden­ti­fi­zie­rung ihrer Toten und einen wür­de­vol­len Abschied zu ermög­li­chen. Doch zahl­rei­che Ange­hö­ri­ge wur­den bei der Anrei­se von den Behör­den auf­ge­hal­ten und konn­ten an der Bestat­tung ihrer Toten, die im von Lam­pe­du­sa weit ent­fern­ten sizi­lia­ni­schen Agri­gen­to statt­fand, nicht teilnehmen.

Abwehr­po­li­tik statt Seenotrettung

Vor­geb­lich, um neue Todes­op­fer im Mit­tel­meer zu ver­hin­dern, star­te­te Ita­li­en die Ope­ra­ti­on „Mare nos­trum“. „Wir beab­sich­ti­gen eine Ver­drei­fa­chung unse­rer Prä­senz an Men­schen und Mate­ri­al für einen mili­tä­risch-huma­ni­tä­ren Ein­satz im süd­li­chen Mit­tel­meer“, kün­dig­te der ita­lie­ni­sche Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Mau­ro die Akti­on an. „Wir brau­chen ent­schlos­se­ne Maß­nah­men, um die­se Schiffs­wracks am Aus­lau­fen zu hin­dern“, erklär­te er. Innen­mi­nis­ter Ange­li­no Alfa­no bekräf­tig­te, die Mili­tär­ope­ra­ti­on  sol­le jene abschre­cken, „die glau­ben, dass sie unge­straft Men­schen­han­del gehen kön­nen“. Dass es bei der Ope­ra­ti­on „Mare Nos­trum“ dar­um geht, Schutz­su­chen­de zu ret­ten und ihnen Schutz zu bie­ten, ist ange­sichts die­ser Ziel­set­zun­gen zweifelhaft.

Wie wenig Inter­es­se Ita­li­en und Mal­ta offen­bar an einer Ver­bes­se­rung der See­not­ret­tung haben, zeig­te sich zudem letz­te Woche, als bei­de Staa­ten sich zusam­men mit Spa­ni­en, Frank­reich und Grie­chen­land einer Ver­än­de­rung der Fron­tex-Ver­ord­nung ver­wehr­ten. Nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes in Luxem­burg soll die Ver­ord­nung hin­sicht­lich der Ret­tung Schiff­brü­chi­ger über­ar­bei­tet wer­den. Die Kom­mis­si­on hat­te dar­auf vor­ge­schla­gen, dass Ein­satz­kräf­ten, die an einem Fron­tex-Ein­satz betei­ligt sind, in der Ver­ord­nung unmiss­ver­ständ­lich auf­er­legt wird, „jedem in See­not befind­li­chen Schiff und jeder in See­not befind­li­chen Per­son Hil­fe“ zu leis­ten. Die Mit­tel­meer­an­rai­ner Ita­li­en, Frank­reich, Spa­ni­en, Grie­chen­land und Mal­ta bezeich­nen den Vor­schlag als „unak­zep­ta­bel“, sie sehen offen­bar ihre Sou­ve­rä­ni­tät beschnitten.

Gegen den Ein­satz der Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex bei der Flücht­lings­ab­wehr hat Ita­li­en dage­gen nichts ein­zu­wen­den: Kurz vor dem EU-Gip­fel­tref­fen for­der­te Ita­li­ens Pre­mier Enri­co Let­ta in einer Anspra­che „sofor­ti­ge Maß­nah­men zur Stär­kung der EU-Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex und zur Umset­zung des Über­wa­chungs­sys­tems Eurosur“.

Inhaf­tie­rung, Obdach­lo­sig­keit und Elend

Auch jene Boots­flücht­lin­ge, die die Über­fahrt nach Ita­li­en oder Mal­ta über­le­ben, dro­hen in bei­den Staa­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Im Erst­auf­nah­me­la­ger Lam­pe­du­sas herr­schen kata­stro­pha­le Zustän­de, gan­ze Fami­li­en sahen sich gezwun­gen, im Regen im Frei­en zu über­nach­ten. Häu­fig lan­den Asyl­su­chen­de in Ita­li­en nach sechs Mona­ten in Obdach­lo­sig­keit und Elend. Das sich an den 2011 von PRO ASYL doku­men­tier­ten Zustän­den bis heu­te kaum etwas geän­dert hat, belegt ein aktu­el­ler Bericht der Schwei­zer Flücht­lings­hil­fe.

In Mal­ta wer­den alle neu­an­kom­men­den Asyl­su­chen­den bis zu zwölf Mona­ten inhaf­tiert. Spä­ter wer­den sie in den soge­nann­ten „Open Cen­ters“ unter­ge­bracht, die mitt­ler­wei­le meist aus Con­tai­nern bestehen – zuvor waren die Men­schen in Zel­ten oder einem Flug­zeug­han­gar unter­ge­bracht wor­den. Ein Teil der Flücht­lin­ge auf Mal­ta lebt ohne einen Platz in einem Flücht­lings­la­ger und ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, also fak­tisch mit­tel- und obdach­los, auf der Insel.

Dub­lin-Ver­ord­nung: EU-Staa­ten Zen­tral­eu­ro­pas mitverantwortlich 

So sehr die­se Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auf das Kon­to Mal­tas und Ita­li­ens gehen, ste­hen sie auch für das Ver­sa­gen der Euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik. Noch immer pochen Deutsch­land und ande­re Mit­glied­staa­ten im Zen­trum der EU auf die Fort­set­zung der in der Dub­lin-Ver­ord­nung fest­ge­leg­ten Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung. Damit dele­gie­ren sie die Ver­ant­wor­tung für Schutz­su­chen­de an Rand­staa­ten wie Mal­ta oder Ita­li­en, und sehen zugleich taten­los dabei zu, wie die­se Staa­ten der ihnen zuge­teil­ten Ver­ant­wor­tung in kei­ner Wei­se nach­kom­men. Die Igno­ranz der Staa­ten im Zen­trum der EU gegen­über den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Flücht­lin­gen zeigt sich nicht zuletzt dar­in, dass sie auf der Grund­la­ge der Dub­lin-Ver­ord­nung wei­ter­hin Flücht­lin­ge nach Ita­li­en oder Mal­ta abschieben.

Akti­on „Lam­pe­du­sa: Stoppt das Sterben!“

Ange­sichts Tau­sen­der Todes­op­fer an den EU-Außen­gren­zen und im Geden­ken an die jüngs­te Flücht­lings­ka­ta­stro­phe vor Lam­pe­du­sa for­dert PRO ASYL die Bun­des­kanz­le­rin mit einer E‑Mail-Akti­on auf, alles in ihrer Macht Ste­hen­de zu tun, um das Ster­ben an den euro­päi­schen Außen­gren­zen zu beenden.

Zur E‑Mail-Akti­on

  Ita­li­en unter­höhlt Flücht­lings­schutz (10.04.14)

 Sind Abschie­bun­gen nach Ita­li­en men­schen­rechts­wid­rig? (12.02.14)

 Über­le­ben­de der Boots­ka­ta­stro­phe vom 3. Okto­ber: Unge­wiss­heit und schä­bi­ge Behand­lung (21.01.14)

 Flücht­lings­schutz in den Koali­ti­ons­ver­trag! (05.11.13)