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Massenflucht vor IS-Terror: Bremen will mit Flüchtlingsaufnahme helfen
Bremen hat als erstes Bundesland eine Ausweitung seines Landesaufnahmeprogramms beschlossen: Menschen, die vor den IS-Terroristen im Irak und Syrien fliehen, sollen zu ihren Verwandten dürfen. Der Bund muss der Bremer Regelung erst noch zustimmen. Andere Bundesländer sollten nun folgen.
Die Bremische Bürgerschaft hat am 25.09.2014 einem Antrag der Linken zum “Schutz verfolgter Minderheiten in Syrien und im Irak“ zugestimmt: Bremen will damit Flüchtlingen aus dem Irak und Syrien eine Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten ermöglichen. Auf eine Verpflichtung zur Kostenübernahme soll verzichtet werden. Bisher ist eine Aufnahme auf der Grundlage des §23 Abs. 1 AufenthG nur für Syrer möglich und auch nur dann, wenn die Angehörigen die Kosten tragen können. Der nun neu zu schreibenden Bremer Aufnahmeanordnung muss das Bundesinnenministerium zustimmen, dann kann der Beschluss umgesetzt werden.
PRO ASYL begrüßt den Beschluss und fordert die anderen Bundesländer auf, den Bremer Beschluss zum Vorbild zu nehmen. Die Landesaufnahmeprogramme sollten für Iraker geöffnet und auf Verpflichtungserklärungen verzichtet werden. Das Bundesinnenministerium muss zügig sein Einvernehmen erklären und Beschlüsse zeitnah umgesetzt werden. Dies wäre ein Zeichen der Solidarität gegenüber den Nachbarstaaten Syriens und des Iraks.
Auf der Flucht vor der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ haben nach Medienberichten seit dem letzten Wochenende 130.000 Kurdinnen und Kurden aus Syrien in der Türkei Schutz gesucht, auch im Irak sind Hundertausende von IS vertrieben worden. In Deutschland leben zahlreiche Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien, darunter auch zehntausende Angehörige der jezidischen Religionsgemeinschaft, kurdischer Volkszugehörigkeit und anderer verfolgter Minderheiten. Viele von ihnen bangen in diesen Tagen um das Leben ihrer Angehörigen und wollen sie zu sich nach Deutschland holen.
NACHTRAG 8/2015: Zu der von Bremen angestrebten Regelung ist es nicht gekommen. Das Bundesinnenministerium hat einer liberalen Aufnahmepraxis durch das Land Bremen einen Riegel vorgeschoben.
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