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Auch wenn Abschiebungen in die Türkei gestoppt werden können - viele Schutzsuchende hängen nun in Griechenland in der Warteschleife fest - wie diese Flüchtlinge in Mytilini auf Lesbos. Foto: Björn Kietzmann

Der EU-Türkei-Deal sieht vor, dass die Türkei in Griechenland formell als »sicherer Drittstaat« für Flüchtlinge gilt. Alle Ankommenden sollen zurück in die Türkei geschafft werden. Anwält*innen von PRO ASYL stehen den bedrängten Schutzsuchenden auf den Inseln bei und konnten erreichen, dass bislang alle Abschiebebeschlüsse wieder kassiert wurden.

Auch in Grie­chen­land funk­tio­niert der EU-Tür­kei-Deal nicht wie geplant: Abschie­bun­gen von Schutz­su­chen­den kön­nen ver­hin­dert wer­den, da Asy­l­in­stan­zen und Gerich­te der Ein­schät­zung, die Tür­kei sei ein siche­rer Dritt­staat, nicht fol­gen möchten.

In allen Fäl­len, in denen Anwält*innen des PRO ASYL-Pro­jekts »Refu­gee Sup­port Pro­gram Aege­an« (RSPA) Wider­spruch gegen eine erst­in­stanz­li­che Ableh­nung durch die grie­chi­schen Behör­den ein­ge­legt hat­ten, wur­de die Abschie­bung von der 2.Asylinstanz gestoppt.

Ledig­lich bei zwei Per­so­nen blieb es auch in der zwei­ten Instanz beim Abschie­be­be­schluss: Hier­bei han­del­te es sich um einen homo­se­xu­el­len und ehe­mals in der Ölin­dus­trie täti­gen Syrer, der in der Tür­kei von ISIS-Mit­glie­dern bedroht wur­de und einen syri­schen Christ arme­ni­scher Abstammung.

Die Tür­kei ist kein siche­rer Dritt­staat für Flücht­lin­ge, wie auch die Ent­schei­dun­gen in Grie­chen­land zeigen.

Mit­tels Eil­an­trä­gen vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) und einer »Urgent Action« von Amnes­ty Inter­na­tio­nal haben unser RSPA –Team und ande­re orts­an­säs­si­ge Anwält*innen jedoch wei­ter­hin ver­sucht, die Abschie­bun­gen zu ver­hin­dern – mit Erfolg: Ein grie­chi­sches Gericht in Myti­li­ni hat nun die Abschie­bung der bei­den Män­ner in die Tür­kei zumin­dest bis Ende Sep­tem­ber aus­ge­setzt, sie wur­den bereits vor­her aus der Poli­zei­haft entlassen.

Den schäbigen Deal beenden!

Die Tür­kei ist kein siche­rer Dritt­staat für Flücht­lin­ge, wie auch die Ent­schei­dun­gen in Grie­chen­land zei­gen. Da die­se Annah­me den Kern des EU-Tür­kei-Deals dar­stellt, aber den juris­ti­schen und men­schen­recht­li­chen Beur­tei­lun­gen ein­fach nicht stand­hält, for­dert PRO ASYL die Ver­ant­wort­li­chen auf, den schä­bi­gen Deal end­lich zu been­den und den Schutz­su­chen­den auf den grie­chi­schen Inseln Zugang zu men­schen­wür­di­ger Unter­brin­gung und einem ordent­li­chen Asyl­ver­fah­ren zu gewähren.